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Elternzeit: Wie lange darf und sollte ich sie nehmen?

Elternzeit: Wie lange nehmen?

Wir klären in diesem Artikel, wie lange du Elternzeit nehmen darfst und wie lange es wirklich für dich sinnvoll ist. Denn das sind grundsätzlich zwei Paar Schuhe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer gibt es Elternzeit
  • Nimm dir viel Zeit, um deine Elternzeit zu planen
  • Gesetzlich stehen dir 36 Monate Elternzeit zu
  • Maximal 24 Monate darfst du in der Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag deines Kindes nehmen
  • Du darfst deine Elternzeit in maximal 3 Abschnitte unterteilen

Die Planung der Elternzeit – nimm dir viel Zeit

Für viele Eltern ist in der Schwangerschaft das Modell für die Zeit nach der Geburt oft schon klar. Überwiegend übernehmen Mütter nach dem Mutterschutz die Elternzeit. Die Väter beanspruchen im Vergleich nach wie vor weniger Monate.

Jede Familie ist individuell. Was bei Freunden so geklappt hat, muss für dich nicht das Richtige sein. Nimm dir daher unbedingt Zeit für die Planung deiner Elternzeit, auch zusammen mit deinem Partner.

Die Fakten:

  • Dir und dem anderen Elternteil stehen insgesamt 36 Monate Elternzeit zur Verfügung.
  • 12 dieser 36 Monate musst du vor dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen.
  • Die Mutterschutzfrist zählt bereits rechnerisch zur Elternzeit dazu.
  • Bis zu 24 Monate kannst du auf Wunsch in der Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag beanspruchen.
  • Du darfst die Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen.

Natürlich kannst du direkt einen Zeitraum von drei Jahren nehmen. Bedenke jedoch, dass das vorzeitige Beenden der Elternzeit nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist.

Die 5 wichtigsten Fragen bei der Planung deiner Elternzeit

Die Frage aller Fragen: wie lange soll ich Elternzeit nehmen? Als Arbeitnehmer beschäftigt sie dich sicher bei der Planung für die Zeit nach der Geburt. Mit den folgenden 5 Fragen kommst du der Lösung sicher näher:

1. Wie viel Elternzeit kann ich mir finanziell leisten?

Wenn du angestellt bist, ruht dein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit. Arbeitest du nicht Teilzeit in Elternzeit, bekommst du also kein Gehalt. Daher ist die finanzielle Seite bei vielen Familien der wichtigste Faktor. Dieser beeinflusst die Entscheidung über die Dauer der Elternzeit am stärksten.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es in der Elternzeit?
In der Regel hast du die Möglichkeit, für 12 Lebensmonate Basiselterngeld in Anspruch zu nehmen (§1 BEEG). Wenn du das Elterngeld Plus wählst, sind es sogar bis zu 24 Lebensmonate. Zwei Monate extra gibt es mit den Partnermonaten.

Berechne am besten einmal dein Elterngeld mit dem Elterngeldrechner mit Planer im Familienportal der Bundesregierung. Deinen Antrag auf Elterngeld stellst du bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Darf ich arbeiten während der Elternzeit?
Ja, du darfst in deiner Elternzeit arbeiten. Zulässige Arbeitszeit: maximal 32 Stunden pro Woche. Vorsicht, wenn du noch Elterngeld (z.B. Partnerschaftsbonus) beziehst! Hier kommt es zur Anrechnung deines Hinzuverdienstes.

Finanzielle Einbußen lassen sich nur schwer vermeiden! Rechne in Ruhe die verschiedenen Möglichkeiten einmal durch.  Überlege dann, ob es überhaupt möglich ist, mehr als 12 Monate Elternzeit zu nehmen.

2. Wie viel Elternzeit kann ich mir beruflich leisten?

Neben dem finanziellen Aspekt steht auch deine berufliche Karriere im Raum. Eine zu lange Elternzeit kann für dich ein Stolperstein auf der Karriereleiter sein. Folgende Fragen können dir helfen:

  • Wie möchte ich mich beruflich weiterentwickeln?
  • Welchen Einfluss hat die Elternzeit darauf?

Sprich vielleicht auch mit deinem Arbeitgeber über deine Vorstellungen. Wichtig: lass dir mögliche Vereinbarungen immer schriftlich geben!

Grundsätzlich besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. Kehrst du nach Ende deiner Elternzeit wieder zurück, endet dieser.

3. Warum nehme ich Elternzeit?

Natürlich nimmst du die Elternzeit, um dein Kind zu betreuen. Jeder hat jedoch andere Gründe, die letztendlich zu der Entscheidung führen.

Theoretisch kannst du dein Kind in Deutschland ab einem Alter von 8 Wochen in die Betreuung geben. Möchtest du dein Kind durch die ersten Monate und Jahre begleiten, ist die Elternzeit eine tolle Sache. Denk darüber nach, warum du diese Auszeit von der Arbeit vor allem nimmst.

Mögliche Gründe:

  • Dem Kind (und auch dir selbst) einen entspannten Start ins Leben / neue Situation ermöglichen.
  • Du möchtest dein Kind so lange wie möglich bei dir zu Hause haben.
  • Du siehst die Elternzeit als ein Sprungbrett für Veränderungen in deinem Leben (Fortbildung, Studium, Selbstständigkeit aufbauen).

Nicht selten schlagen Eltern anschließend oder auch während der Elternzeit eine neue berufliche Laufbahn ein. Beziehe also diese Möglichkeit ebenfalls in deine Planung mit ein.

4. Was erwarte ich von der Elternzeit?

Oftmals gibt es (unterschwellig) Erwartungen an eine Situation und besonders an die Auszeit der Elternzeit. Unser Tipp: Bring Struktur in deine Gedanken und erstelle eine Liste. Folgende Fragen können dir dabei helfen:

  • Hast du spezielle Erwartungen an deine Elternzeit?
  • Möchtest du einfach nur dein Kind durch das erste Lebensjahr begleiten?
  • Willst du die Familienzeit noch anderweitig nutzen?
  • Planst du Reisen, Umzüge oder andere Veränderungen?

Möglicherweise stellst du fest, dass du dein Kind nicht nur bis zu den ersten Schritten und Worten, sondern auch darüber hinaus begleiten möchtest. Dann bietet sich natürlich eine längere Elternzeit an.

5. Was könnte mich veranlassen, meine Elternzeit zu verlängern?

Häufigster Grund für eine Verlängerung: die Fremdbetreuung klappt nicht, wie du dir das vorgestellt hast. Vielleicht gibt es keinen Krippenplatz oder dein Kind ist einfach noch nicht bereit dafür.

Wenn du unsicher bist, kannst du natürlich erstmal nur ein Jahr Elternzeit zu nehmen. Bedenke jedoch, dass dein Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit nach einem Jahr nicht zustimmen muss. Er kann es sogar ablehnen.

Stelle dir zum Beispiel folgende Fragen:

  • Möchte ich mein Kind schon in die Fremdbetreuung geben?
  • Können Großeltern einen Teil der Betreuung übernehmen?
  • Reicht mir ein Jahr Auszeit vom Job?
  • Ist Teilzeitarbeit in Elternzeit möglich/nötig?

Natürlich spielt hier auch der finanzielle Aspekt wieder eine Rolle.

Liste zur Elternzeitplanung (kostenloser Download)

Wie lange du Elternzeit nehmen solltest, können wir dir also nicht beantworten. Unsere Fragen können dir jedoch helfen, etwas klarer zu sehen.

Stimme dich in Ruhe mit deinem Partner ab. Prüft die verschiedenen Optionen und reiche dann ganz bewusst deinen Antrag auf Elternzeit ein. Nutze unser PDF als Vorlage, um alle Fragen mit deinem Partner gemeinsam durchzugehen.

Elternzeitplanung

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Weitere Ratgeber zum Thema Elternzeit

Wie lange hast du Elternzeit genommen oder hast du vor zu nehmen? Schreib es uns in die Kommentare!

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Nicht zu vernachlässigen ist aber auch die Frage, ob es zum gewünschten Zeitpunkt überhaupt einen Betreuungsplatz gibt.
    In Ballungsräumen kann die Verfügbarkeit sehr begrenzt sein und einem schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Insbesondere schwierig, wenn man bedenkt, dass gerade hier die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind und zumeist zwei Verdiener nötig machen…

  • Hallo Yvonne, ich habe eine Frage.mein Sohn ist am 27.04.19 geboren, wir hatten uns vorgenommen ,dass ich 2 Jahre in Elternzeit bin jetzt hat uns das Amt leider falsch beraten und ich bekomme ab 1mai 2020 kein Elterngeld mehr.mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, dass ich ab 1.mai wieder arbeiten kann, auch schriftlich festgehalten. Muss ich zusätzlich auch das Amt informieren obwohl ich von dort kein Elterngeld mehr dann beziehen werde?vielen Dank im voraus Claudia

    • Hallo Claudia,
      das kommt darauf an, welche Angaben du zur Elternzeit gegenüber dem Amt gemacht hast. Arbeitest du in Elternzeit-Teilzeit und hattest es auch so angegeben musst du nichts mitteilen. Nutzt ihr noch gemeinsam den Partnerschaftsbonus, musst du dem Amt deine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber mitteilen bezüglich Stunden/Woche etc.

  • Hallo Yvonne,
    Kind 1 ist im April 2015 geboren und Kind 2 im Juli 2017, Elternzeit ohne Unterbrechung, weiterhin angestellt. Endet die gesamte Elternzeit von 6 Jahren in 2021 folglich im April 2021 oder im Juli 2021?

    • Hallo Lina,
      Die Elternzeit für Kind 1 endete, je nach genauem Geburtsdatum, im April 2018. Im Anschluss drangehängt die Elternzeit von Kind 2, endet also im April 2021.

  • Hallo ,ich habe meine Tochter 30.07.19 bekommen und habe mich für Elterngeld plus entschieden und 24 Monate Elternzeit.Jetzt hat sich aber was geändert und ich möchte kleine Gewerbe aufmachen und anfangen zu arbeiten als Selbstständige.Ist es in Ordnung?kann ich es so lassen oder muss ich meine Elternzeit beenden?
    Danke im Voraus für eine Antwort.

    • Hallo Alena,
      wenn du in Elternzeit bist, dann ruht dein eigentlicher Arbeitsvertrag. Wenn du dich selbstständig machen möchtest, brauchst du das Einverständnis von deinem Chef dafür. Das von dir gewählte Elterngeld Plus kann so bleiben. Bei einem Hinzuverdienst ist es die beste Wahl.

  • Elternzeit ändern

    Hallo,

    Kann ich bereits beantragte Elternzeit von 36 Monaten natürlich unter Absprache mit dem Arbeitgeber verkürzen (statt 36 Monate zb nur 15 Monate wahrnehmen) wieder arbeiten gehen und die restlichen verbleibenden Monate zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen? Oder geht es nicht wenn man von Anfang an 36 Monate am Stück beantragt hat?
    Vielen Dank und liebe Grüsse

    • Hallo Sofie,
      einer Verkürzung muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Du könntest aber auch versuchen in Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Deinen Teilzeitwunsch musst du mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn ankündigen, besser früher (für die Planung deines Chefs). Vorteil: Du genießt weiterhin den besonderen Kündigungsschutz. Ohne Elternzeit bist du nach gesetzlichen oder vertraglichen Vereinbarungen kündbar.

  • Hallo,
    ab wann gilt die Elternzeit offiziell? Also wenn ich 12 Monate in Elternzeit gehen möchte. Nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt oder mit der Geburt?

    • Hallo Conny,
      die Elternzeit beginnt offiziell nach dem Mutterschutz. Die Mutterschutzzeit nach der Geburt wird jedoch auf die Elternzeit angerechnet.

  • Hallo, ich werde im Dezember Mama und plane, zwei Jahre Elternzeit zu beantragen, jedoch mit dem Ziel, nach ca. 18 Monaten wieder in Teilzeit zu arbeiten, da wir früher wahrscheinlich keinen Kitaplatz erhalten werden. Ist es in diesem Fall egal, ob ich das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus beantrage?
    Falls es relevant sein sollte: Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit nehmen.
    Danke im Voraus!

    • Hallo Ellen Katharina,
      du hast immer die freie Wahl beim Elterngeld. Ausnahme ist die Mutterschutzfrist nach der Geburt. Erhältst du in dieser Zeit Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, dann werden diese Monate als Monate mit Basiselterngeld behandelt.

  • Hallo Frau Nagel,

    meine Tochter ist 6 Jahre, ich habe damals 12 Monate Elterngeld und 6 weitere Monate Landeserziehungsgeld erhalten.

    Nun möchte ich ab juli 2021 noch einmal für ein halbes Jahr in Elternzeit gehen. Ich habe folgende Fragen:

    1. Kann mein Arbeitgeber mir das verbieten, auch wenn ich mindestens 12 Wochen vorher den Antrag stelle??

    2. Habe ich trotz 6 monatiger Elternzeit ein Recht auf meine Urlaubstage oder erhalte ich diese nur Anteilmäßig?

    3. Bin weiter gesetzlich Krankenversichert.

    LG

  • Hallo,
    Ich habe zwar noch etwas zeit, aber mich beschäftigt eine ganz wichtige frage : ich möchte in meinen Elterngeld Antrag KOMPLETT drei Jahre nehmen, wieso kann ich nur 1-12 LM angeben ?? muss ich für jedes neue Lebensjahr, weiteren Elterngeld Antrag stellen ???

    • Hallo Ayla,
      wenn du unseren Antragsgenerator meinst, dort kannst du die Lebensmonate selbst einstellen über ein Dropdown Menü. Grundsätzlich musst du dich für die ersten zwei Jahre nach der Geburt gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen (Bindungszeitraum). Wenn du nur ein Jahr beantragst, wärst du für eine Verlängerung auf den guten Willen deines Arbeitgebers angewiesen. Nimmst du zwei Jahre auf einmal, kannst du ohne die Zustimmung deines Chefs verlängern.

  • Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Haben beide Elternteile zusammen 36 Monate, die sie untereinander aufteilen oder hat jedes Elternteil 36 Monate?
    Ich würde nämlich gerne die vollen 36 Monate Elternzeit beantragen, kann mein Partner dann trotzdem noch 2 Monate in Elternzeit gehen?

    Vielen Dank im Voraus. Jasmin

  • Hallo
    Meine einjährige Elternzeit endet im Juni. Der ursprüngliche Plan war mit reduzierter Stundenzahl, also in Teilzeit, wieder anzufangen.
    Corona bedingt ist die Auftragslage schwierig und fast alle Kollegen sind seit fast einem Jahr in Kurzarbeit. Die Mehrheit ist 100% zuhause.
    Nun überlege ich,die Elternzeit zu verlängern, um den besonderen Kündigungsschutz zu behalten, möchte aber trotzdem in Teilzeit arbeiten.
    Muss ich dies ausschliesslich beim Arbeitgeber beantragen?
    Kann ich auch die Elternzeit für den großen(fast 6J.,da war ich auch nur 1J.zuhause) beantragen, der im Sommer ein Schulkind wird oder muss es für’s Baby sein?
    Danke vorab für die Antwort

    • Hallo Ina,
      wenn du umgehen möchtest, dass dein Arbeitgeber die Elternzeitverlängerung eventuell ablehnen kann, beantragst du Elternzeit für deinen Großen. Beim Baby hättest du dich eigentlich für 2 Jahre festlegen müssen ab der Geburt. Daher dürfte er dies ablehnen. Beim Großen kommt es ein wenig darauf an, wann er genau geboren ist wie du vorgehen musst. Wenn er vor dem 01.07.2015 geboren ist, schaue einmal in diesen Artikel hier: https://www.elterngeld.de/elternzeit-geburten-vor-dem-1-juli-2015/ (Achte unbedingt darauf, dass du hier nur insgesamt 2 Abschnitte nehmen darfst. Das wäre Abschnitt 2). Ist er nach diesem Datum geboren, musst du den Antrag 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn stellen.

  • Hallo,
    Bei unserem 2. Kind haben mein Mann 2 Monate Basiselterngeld und ich 12 Monate Basiselterngeld sowie 3 Monate Elterngeld Plus beantragt.
    Unsere Elterngeldstelle hat meine Kombination nicht akzeptiert, mit der Begründung „entweder 12 Basismonate oder 24 Plus Monate“.
    Ich habe gelesen, dass man kombinieren kann – wie kann ich mich jetzt verhalten?
    Vielen Dank im voraus!

    • Hallo Anne,
      eine Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus ist möglich. Allerdings bleibt es bei der Obergrenze von 12 Monaten Elterngeld pro Person. Wenn du 3 Monate länger Elterngeld bekommen möchtest, musst du bereits ab dem 10. Lebensmonat das Elterngeld Plus wählen. So bekommst du dann bis zum 15. LM Elterngeld. Lebensmonat 1 bis 9 Basiselterngeld und Lebensmonat 10 bis 15 Elterngeld Plus.

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