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Wie hoch ist das Mindestelterngeld?

Mindestelterngeld

Unabhängig von deinem Verdienst vor der Geburt zahlt dir der Staat ein Mindestelterngeld. Wie hoch dieses ausfällt und ob das wirklich jeder bekommen kann, erfährst du in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Einkommen kannst du nur das Mindestelterngeld bekommen.
  • Auch den Mehrlingszuschlag oder Geschwisterbonus gibt es im Mindestelterngeld.
  • Das Mindestelterngeld kannst du nur bis zu 3 Lebensmonate rückwirkend beantragen.
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Die Höhe des Mindestelterngeldes

Elterngeld ist eine einkommensabhängige Familienleistung. Du kannst jedoch auch ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt das Mindestelterngeld erhalten.

Die Höhe ist zum einen abhängig von der Bezugsform, für die du dich entscheidest. Beim Basiselterngeld bekommst du 300 Euro für 12 Monate gezahlt. Beim Elterngeld Plus sind es monatlich 150 Euro über einen Zeitraum von 24 Monaten.

Zum anderen hängt es davon ab, ob du Zwillinge oder weitere Mehrlinge bekommst oder bereits kleine Kinder hast.

Der Mehrlingszuschlag beim Mindestelterngeld

Bei Zwillingen und weiteren Mehrlingen bekommst du nur einmal Elterngeld. Dein Elterngeld erhöht sich aber für jeden Mehrling

  • beim Basiselterngeld um 300 Euro
  • beim Elterngeld Plus um 150 Euro

Das ist der sogenannte Mehrlingszuschlag.

Beispiel

Bist du Mutter oder Vater von Drillingen, bekommst du ein Mindestelterngeld in Höhe von 900 Euro beim Basiselterngeld (1. Drilling 300 Euro + 300 Euro (2. Drilling) + 300 Euro (3. Drilling) = 900 Euro). Bei Drillingen im Elterngeld Plus gibt es 450 Euro (1. Drilling 150 Euro + 150 Euro (2. Drilling) + 300 Euro (3. Drilling) = 450 Euro).

Der Geschwisterbonus beim Mindestelterngeld

Leben weitere Kinder in deinem Haushalt, kannst du einen Zuschlag zu deinem Mindestelterngeld erhalten, den sogenannten Geschwisterbonus. Das Mindestelterngeld steigt dann um 10%, mindestens aber pro Monat

  • beim Basiselterngeld um 75 Euro  
  • beim Elterngeld Plus um 37,50 Euro

Diesen Geschwisterbonus kannst du nur erhalten, solange die Geschwisterkinder bestimmte Altersgrenzen nicht überschreiten. Du bekommst den Bonus wenn in deinem Haushalt

  • Mindestens 1 weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
  • Mindestens 2 weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahr alt sind, oder
  • Mindestens 1 weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahr alt ist

Beispiel

Bei dir Zuhause leben 2 Kinder. Ein Mädchen (3 Monate alt) und ein Junge (2,5 Jahre alt).

Das Mindestelterngeld für deine Tochter beträgt 375 Euro beim Basiselterngeld. Beziehst du Elterngeld Plus, bekommst du 187,50 Euro ausgezahlt.

Diesen Bonus zahlt dir die Elterngeldstelle so lange, bis dein Sohn seinen 3. Geburtstag feiert. Danach beträgt das Elterngeld für deine Tochter 300 Euro beim Basiselterngeld bzw. 150 Euro beim Elterngeld Plus.

Gibt es Voraussetzungen für das Mindestelterngeld?

Ja, es gelten die allgemeinen Voraussetzungen für das Elterngeld:

  • Du betreust und erziehst dein Kind selbst
  • Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Du bist entweder nicht oder mit höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig
  • Du lebst in Deutschland

Lautet die Antwort auf diese 4 Punkte ja, kannst du Elterngeld beantragen. Hierfür gilt eine Frist von 3 Monaten ab der Geburt. Nur für diesen Zeitraum erfolgt eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes. Beantragst du das Elterngeld später, erhältst du entsprechend weniger Monate Elterngeld.

Für wen kannst du das Mindestelterngeld erhalten?

Du bekommst das Elterngeld für

  • dein leibliches Kind, das Kind deines Mannes / Lebenspartners oder deiner Frau / Lebenspartnerin
  • dein Adoptivkind, auch wenn das Verfahren noch läuft
  • in besonderen Fällen auch für dein Enkelkind oder Urenkelkind, deine Nichte oder deinen Neffen, oder deinen Bruder oder deine Schwester

Hinweis: Für Pflegekinder bekommst du kein Elterngeld. Du kannst spezielle andere Leistungen von Jugendamt bekommen.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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