
Was ist die Elterngeld Ersatzrate?
Das Elterngeld ersetzt zwischen 65% und 100% deines bisheriges Einkommens. Wieviel Prozent du genau bekommst, bestimmt die sogenannte Elterngeld Ersatzrate. Wer davon profitiert und welche Besonderheiten es bei der Ersatzrate gibt, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Elterngeld als Einkommensersatz
Wenn dein Kind auf der Welt ist, möchtest du es wahrscheinlich selbst erziehen und betreuen. Dafür arbeitest du zeitweise nicht oder weniger als noch vor der Geburt. Das Elterngeld schafft einen finanziellen Ausgleich für diese Zeit. Dein Einkommen vor der Geburt entscheidet dabei über die Höhe des Elterngeldes. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Das Elterngeld Plus liegt zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
Was die Ersatzrate ist
Das Elterngeld ersetzt zu einem gewissen Teil dein Einkommen, damit du dich um dein Kind kümmern kannst. Daher kommt der Name Ersatzrate. Die Höhe des zu ersetzenden Einkommens hängt von deinem vorgeburtlichen Einkommen im Bemessungszeitraum ab. In der Regel sind es 67%, die du als Elterngeld erhältst (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Die Berechnung erfolgt vom sogenannten Elterngeld-Netto.
Bemessungszeitraum
In der Regel sind es die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (Mütter) bzw. 12 Monate vor der Geburt (Beamtinnen, Väter). Bist du selbstständig oder beziehst Mischeinkünfte, dann ist der Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn du sowohl Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als auch einer (nebenberuflichen) Selbstständigkeit beziehst, sind das sogenannte Mischeinkünfte.
Das Elterngeld-Netto bzw. Bemessungseinkommen
Ähnlich wie bei einer Gehaltsabrechnung, startet die Elterngeldstelle bei der Berechnung mit dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen aus dem Bemessungszeitraum. Reduziert um pauschale Beträge für Steuern und Sozialabgaben, ergibt sich das Elterngeld-Netto. Wichtig: Das Elterngeld-Netto ist nicht vergleichbar mit deinem Gehaltsnetto. Als Annäherungswert kannst du jedoch mit 65% deines Nettogehaltes rechnen.
Die Elterngeldstelle ermittelt dein Bemessungseinkommen nach § 2 Abs.1 BEEG wie folgt:
- Ermittlung des Elterngeld-Bruttos im Bemessungszeitraum (monatlich durchschnittliche Erwerbseinkünfte vor der Geburt)
- Ermittlung der Abzüge für Steuern in Bemessungszeitraum (nach § 2 e BEEG)
- Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben im Bemessungszeitraum (nach § 2 f BEEG) und
- Ermittlung des Elterngeld-Nettos im Bemessungszeitraum (= Bemessungseinkommen)
Abgesenkte Ersatzrate für Einkommen über 1.200 Euro
Wenn dein Bemessungseinkommen höher als 1.200 Euro ist, dann sinkt der Prozentsatz von den regulären 67% um 0,1% für je 2 Euro, um die dein maßgebliches Einkommen den Betrag von 1.200 Euro überschreitet. Die Untergrenze sind 65%. Diese Untergrenze erreichst du ab einem Bemessungseinkommen von 1.240 Euro. Liegt dein Elterngeld-Netto über diesem Betrag, gibt es 65% Elterngeld. Das maximale Elterngeld bekommst du bei einem Elterngeld-Netto von 2.770 Euro (2.770 Euro x 65% = 1.800 Euro)
Beispiel:
Bei einem Bemessungseinkommen von 1.210 Euro beträgt die Ersatzrate 66,5%.
Geringverdienerregelung für Einkommen unter 1.000 Euro
Liegt dein durchschnittlicher Monatsverdienst vor der Geburt des Kindes, dein Bemessungseinkommen, unter 1.000 Euro, dann steigt die Ersatzrate von 67% um 0,1% für je 2 Euro bis auf maximal 100% an. Die 100% erreichst du bei einem Bemessungseinkommen von 340 Euro vor der Geburt.
Beispiel 1:
Bei einem Bemessungseinkommen zwischen 996,01 und 998 Euro beträgt die Ersatzrate 67,1%.
Beispiel 2:
Bei einem Bemessungseinkommen von 450 Euro beträgt die Ersatzrate 94,5%.
So wurde gerechnet:
- 1.000 Euro – 450 Euro = 550 Euro
- Die Ersatzrate steigt nur alle 2 Euro, Berechnung 550 Euro : 2 Euro = 275 x 0,1% = 27,5%
- 67% + 27,5% = 94,5%
Einkommen vor der Geburt | Differenz zu 1.000 Euro | davon Anzahl 2€-Schritte | Aufschlagssatz | anzuwendende Ersatzrate |
---|---|---|---|---|
1.000 Euro | 0 Euro | 0 | 0,0 | 67,0% |
950 Euro | 50 Euro | 25 | 2,5 | 69,5% |
900 Euro | 100 Euro | 50 | 5,0 | 72,0% |
850 Euro | 150 Euro | 75 | 7,5 | 74,5% |
800 Euro | 200 Euro | 100 | 10,0 | 77,0% |
750 Euro | 250 Euro | 125 | 12,5 | 79,5% |
700 Euro | 300 Euro | 150 | 15,0 | 82,0% |
650 Euro | 350 Euro | 175 | 17,5 | 84,5% |
600 Euro | 400 Euro | 200 | 20,0 | 87,0% |
550 Euro | 450 Euro | 225 | 22,5 | 89,5% |
500 Euro | 500 Euro | 250 | 25,0 | 92,0% |
450 Euro | 550 Euro | 275 | 27,5 | 94,5% |
400 Euro | 600 Euro | 300 | 30,0 | 97,0% |
340 Euro | 660 Euro | 330 | 33,0 | 100,0% |
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- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.bmfsfj.de/blob/119692/409055a3dca0547a55258b46ad7fad42/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf (abgerufen am 19.11.2019) - Bild: hands of Asian children holding the pink color of a piggy bank and saving money for future education ideas.Cute Little boy Having Fun with Piggy Bank outdoor nature background.selective focus – Bilder peampath2812 / Shutterstock.com