Das Elterngeld ersetzt zwischen 65% und 100% deines bisherigen Einkommens. Wie viel Prozent du genau bekommst, bestimmt die sogenannte Elterngeld-Ersatzrate. Wer davon profitiert und welche Besonderheiten es bei der Ersatzrate gibt, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Elterngeld als Einkommensersatz
Wenn dein Kind auf der Welt ist, möchtest du es wahrscheinlich selbst erziehen und betreuen. Dafür arbeitest du zeitweise nicht oder weniger als noch vor der Geburt. Das Elterngeld schafft einen finanziellen Ausgleich für diese Zeit. Dein Einkommen vor der Geburt entscheidet dabei über die Höhe des Elterngeldes. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Das Elterngeld Plus liegt zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
Was die Ersatzrate ist
Das Elterngeld ersetzt zu einem gewissen Teil dein Einkommen, damit du dich um dein Kind kümmern kannst. Daher kommt der Name Ersatzrate. Die Höhe des zu ersetzenden Einkommens hängt von deinem vorgeburtlichen Einkommen im Bemessungszeitraum ab. In der Regel sind es 67%, die du als Elterngeld erhältst (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Die Berechnung erfolgt vom sogenannten Elterngeld-Netto.
Bemessungszeitraum
In der Regel sind es die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (Mütter) bzw. 12 Monate vor der Geburt (Beamtinnen, Väter). Bist du selbstständig oder beziehst Mischeinkünfte, dann ist der Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn du sowohl Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als auch einer (nebenberuflichen) Selbstständigkeit beziehst, sind das sogenannte Mischeinkünfte.
Das Elterngeld-Netto bzw. Bemessungseinkommen
Ähnlich wie bei einer Gehaltsabrechnung startet die Elterngeldstelle bei der Berechnung mit dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen aus dem Bemessungszeitraum. Reduziert um pauschale Beträge für Steuern und Sozialabgaben, ergibt sich das Elterngeld-Netto. Wichtig: Das Elterngeld-Netto ist nicht vergleichbar mit deinem Gehaltsnetto. Als Annäherungswert kannst du jedoch mit 65% deines Nettogehaltes rechnen.
Die Elterngeldstelle ermittelt dein Bemessungseinkommen nach § 2 Abs.1 BEEG wie folgt:
- Ermittlung des Elterngeld-Bruttos im Bemessungszeitraum (monatlich durchschnittliche Erwerbseinkünfte vor der Geburt)
- Ermittlung der Abzüge für Steuern in Bemessungszeitraum (nach § 2 e BEEG)
- Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben im Bemessungszeitraum (nach § 2 f BEEG) und
- Ermittlung des Elterngeld-Nettos im Bemessungszeitraum (= Bemessungseinkommen)
Abgesenkte Ersatzrate für Einkommen über 1.200 Euro
Wenn dein Bemessungseinkommen höher als 1.200 Euro ist, dann sinkt der Prozentsatz von den regulären 67% um 0,1% für je 2 Euro, um die dein maßgebliches Einkommen den Betrag von 1.200 Euro überschreitet. Die Untergrenze ist 65%. Diese Untergrenze erreichst du ab einem Bemessungseinkommen von 1.240 Euro. Liegt dein Elterngeld-Netto über diesem Betrag, gibt es 65% Elterngeld. Das maximale Elterngeld bekommst du bei einem Elterngeld-Netto von 2.770 Euro (2.770 Euro x 65% = 1.800 Euro)
Beispiel:
Bei einem Bemessungseinkommen von 1.210 Euro beträgt die Ersatzrate 66,5%.
Geringverdienerregelung für Einkommen unter 1.000 Euro
Liegt dein durchschnittlicher Monatsverdienst vor der Geburt des Kindes, dein Bemessungseinkommen, unter 1.000 Euro, dann steigt die Ersatzrate von 67% um 0,1% für je 2 Euro bis auf maximal 100% an. Die 100% erreichst du bei einem Bemessungseinkommen von 340 Euro vor der Geburt.
Beispiel 1:
Bei einem Bemessungseinkommen zwischen 996,01 und 998 Euro beträgt die Ersatzrate 67,1%.
Beispiel 2:
Bei einem durchschnittlichen Bemessungseinkommen von 520 Euro im Bemessungszeitraum beträgt dein Basiselterngeld 401,22 Euro.
So wurde gerechnet:
- 520 Euro durchschnittliches Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate
– 100 Euro, das ist 1/12 den Arbeitnehmerpauschbetrags i.H.v. 1.200 Euro (es gilt nach §2e BEEG weiterhin der Programmablaufplan zum 01.01.2023)= 420 Euro Bemessungseinkommen
- 1.000 Euro Geringverdienergrenze
– 420,00 Euro Bemessungseinkommen
= 580 Euro Differenz - Diese Differenz in Höhe von 580 Euro teilen wir / 2 Euro = 290 x 0,1% = 29% plus 67% = 96%
- 420 Euro x 96% = 403,20 Euro (Basiselterngeld)
Hast du weitere Fragen zur Elterngeld-Ersatzrate? Dann schreib uns einen Kommentar!
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- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/193910/c442d57373d11b4f508c1eceaa0661b7/20220309-richtlinien-beeg-data.pdf (abgerufen am 01.08.2021) - Bild: hands of Asian children holding the pink color of a piggy bank and saving money for future education ideas.Cute Little boy Having Fun with Piggy Bank outdoor nature background.selective focus – Bilder peampath2812 / Shutterstock.com
Bekomme arbeitslosengeld was dann weg ist.was kann ich alles beantragen.
Hallo Nadine,
welche Leistungen für dich in Frage kommen, kann dir gezielt und individuell dein zuständiger Sachbearbeiter beim Jobcenter beantworten. Bitte vereinbare dort ein Beratungsgespräch.
Wie ist das, wenn ich Mischeinkommen habe? Also 5 Monate nur 900€ netto pro Monat verdient habe, aber ab dem 6. Monat 1800€ netto pro Monat. Wird dann das durchschnittliche Jahresnetto genommen (was dann pro Monat unter 1.200€ netto liegen muss) oder berechnet man das dann für die Monate einzelnd, sodass die Ersatzrate für die ersten 5 Monate berechnet weden?
Hallo Sabine,
meinst du mit Mischeinkommen, dass du mal mehr mal weniger verdienst im Bemessungszeitraum? Für das Elterngeld geht es um das durchschnittliche Einkommen im Bemessungszeitraum. Es wird also nicht jeder Monat einzeln angeschaut.
Mischeinkommen bedeutet sonst auch, dass du angestellt und selbstständig bist. Auch hier wird nicht unterschieden. Bemessungszeitraum ist hier dann das Kalenderjahr vor der Geburt. Für das durchschnittliche Einkommen zählen dein Einkommen aus selbständiger und angestellten Tätigkeit zusammen.