Stehst du gerade vor der Frage, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus für dich sinnvoller ist? In diesem Artikel klären wir über Vor- und Nachteile auf. Außerdem erfährst du, wie du mehr und länger Elterngeld bekommen kannst.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Die Idee hinter Elterngeld Plus
- Voraussetzungen für Elterngeld Plus
- Elterngeld Plus bei Studenten und Arbeitslosen
- Elterngeld Plus Höhe
- Elterngeld Plus: Anrechnung des Zuverdienstes
- Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
- Partnerschaftsbonus nutzen und extra Elterngeld Plus bekommen
- Dein Steuervorteil mit Elterngeld Plus
- Elterngeld Plus oder Basiselterngeld: Was ist besser?
Das Wichtigste in Kürze
- Neben dem Basiselterngeld gibt es Elterngeld Plus. Statt 12 Monate bekommst du hier bis zu 24 Monate Elterngeld.
- Das Elterngeld Plus (ohne Hinzuverdienst) entspricht dabei maximal dem halben Basiselterngeld.
- Basiselterngeld und Elterngeld Plus kannst du flexibel miteinander kombinieren.
- Auch wenn dir bereits der Elterngeldbescheid vorliegt, kannst du für zukünftige Monate die Bezugsform wechseln.
- Elterngeld Plus ist ideal, wenn du in Teilzeit arbeiten möchtest.
- Durch die längere Bezugsdauer vom Elterngeld Plus kannst du die Steuerbelastung darauf etwas verringern (Progressionsvorbehalt).
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2026
Die Idee hinter Elterngeld Plus
Es gibt für das Elterngeld Plus zwei Überlegungen: Mütter möchten teilweise gern früher wieder in ihren Beruf einsteigen. Väter hingegen wollen gern mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen.
Die Lösung: das Elterngeld Plus.
Dabei wird ein Basiselterngeld-Monat in zwei Elterngeld Plus Monate umgewandelt. Die Kürzung beim Elterngeld Plus durch einen Hinzuverdienst (Teilzeittätigkeit bis zu 32 Stunden) fällt im Vergleich zum Basiselterngeld milder aus. Das Ziel von Elterngeld Plus ist es, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, ohne finanzielle Nachteile.
Voraussetzungen für Elterngeld Plus
Um Elterngeld Plus beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- du lebst in Deutschland
- du betreust deine Kinder nach der Geburt selbst
- du lebst mit deinen Kindern in einem Haushalt
- du bist nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig
Zusätzlich gibt es eine Einkommensobergrenze zu beachten. Elternpaare und auch Alleinerziehende dürfen ein zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt von 175.000 Euro nicht überschreiten. Achtung, wenn du dicht an der Einkommensgrenze bist: Die Kapitaleinkünfte nach §32d (1) EStG aus deinem Einkommensteuerbescheid werden zum zu versteuernden Einkommen dazugerechnet.
Es muss sich nicht um dein leibliches Kind handeln. Auch Partner, die das Kind nach der Geburt betreuen, können Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beantragen. Das gilt auch für angenommene und aufgenommene Kinder. Die Bezugsdauer des Elterngeldes beginnt ab dem Monat, in dem das Kind in deinen Haushalt kommt. Mit dem vollendeten 8. Lebensjahr erlischt der Anspruch.
Auch Großeltern können Anspruch auf Basiselterngeld oder Elterngeld Plus haben. Voraussetzung ist, dass die Kindeseltern schwer erkrankt, behindert oder gestorben sind. Der Anspruch auf Elterngeld besteht dann bis zu einer Verwandtschaft dritten Grades.
Elterngeld Plus bei Studenten und Arbeitslosen
Studenten ohne Nebenjob und Eltern, die bereits länger arbeitssuchend gemeldet sind, erhalten ganz normal den Mindestbetrag: 300 Euro Basiselterngeld für 12 Monate oder 150 Euro beim Elterngeld Plus für bis zu 24 Monate. Achtung beim Bezug von ALG II oder BAföG. Das Elterngeld wird auf diese Leistung als Einkommen angerechnet. Mehr dazu in unserem Artikel Elterngeld für Erwerbslose.
Elterngeld Plus Höhe
Das Elterngeld Plus ist maximal halb so hoch wie dein Basiselterngeld pro Monat, wenn du nichts dazuverdienst. Wenn du also 1.200 Euro Basiselterngeld erhältst, bekommst du maximal 600 Euro Elterngeld Plus pro Monat.
Der Mindestsatz beträgt 150 Euro beim Elterngeld Plus, das ist die Hälfte vom Mindestsatz beim Basiselterngeld. Gleiches gilt für den Geschwisterbonus. Beim Elterngeld Plus gibt es „nur“ 5%, mindestens 37,50 Euro (statt 10%, mindestens 75 Euro). Auch beim Mehrlingszuschlag ist es so. Statt 300 Euro beträgt er beim Elterngeld Plus nur 150 Euro.
Elterngeld Plus: Anrechnung des Zuverdienstes
Beim Elterngeld muss die Elterngeldstelle jedes steuerpflichtige Einkommen während des Elterngeldbezugs anrechnen. Beim Basiselterngeld kommt es ab dem ersten hinzuverdienten Euro zu einer Kürzung deines Elterngeldes und du verlierst ca. 2/3 davon. Es gibt keinen Freibetrag!
Das Elterngeld Plus ist sinnvoller, wenn du während des Elterngeldbezugs arbeiten möchtest. Dann entscheidet die Höhe deines Hinzuverdienst, ob es zu einer Kürzung deines Elterngeld Plus kommt oder nicht. Verglichen wird dein Einkommen vor und nach der Geburt. Ist es nach der Geburt die Hälfte oder weniger als vor der Geburt, wird voraussichtlich nicht gekürzt. Ist dein Einkommen höher, verringert sich dein Elterngeld Plus. Wie das sich auswirken kann, zeigen die folgenden beiden Beispiele:
Nutze für deine Berechnung gern unseren kostenlosen Elterngeldrechner oben im Artikel.
Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Der Klassiker ist das 12+2 Modell. Hier nimmt ein Elternteil für 12 Monate Basiselterngeld und der andere Elternteil für 2 Monate die Partnermonate. Du kannst aber auch alle drei Elterngeld-Varianten miteinander kombinieren. Rechne einfach mal nach, ob du mit einem dieser Beispiele besser wegkommst.
Achtung: Für Geburten seit dem 1. April 2024 ist für Elternpaare nur noch ein gemeinsamer Monat mit Basiselterngeld im ersten Lebensjahr möglich. Soll ein weiterer Monat mit Basiselterngeld in diesem Zeitraum liegen, muss der andere Elternteil seinen Elterngeldbezug pausieren oder aber in das Elterngeld Plus wechseln.
Diese Neuregelung gilt NICHT bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder aber Neugeborenen mit Behinderung. Dies gilt ebenso, wenn ein Geschwisterkind mit Behinderung im Haushalt lebt, für welches es den Geschwisterbonus gibt.
Beispiele für die Kombination verschiedener Elterngeldarten

In diesem Beispiel bezieht die Mama in den ersten 10 Monaten nach der Geburt Basiselterngeld. Der Vater geht Vollzeit arbeiten. Im Anschluss sind beide parallel in Elternzeit, der Vater nimmt seine Partnermonate mit Elterngeld Plus. Im Anschluss nutzen sie die Partnermonate: Hier arbeiten beide für 4 Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden.

(Gilt nur für Geburten bis 31. März 2024 oder die oben genannten Ausnahmen)
Beide berufstätigen Elternteile nehmen Elternzeit und kümmern sich in den ersten 3 Monaten gemeinsam um das Baby. Sie beziehen jeweils das Basiselterngeld. In den folgenden 4 Monaten geht die Mutter wieder vollzeit arbeiten. Der Papa kümmert sich allein um das Baby. Anschließend nimmt die Mama noch einmal Elternzeit und beide beziehen das Elterngeld Plus. Sie können wählen, ob sie gar nicht oder in Teilzeit arbeiten wollen. Die letzten vier Monate gehen beide Eltern in Teilzeit arbeiten. Sie nutzen den Partnerschaftsbonus über die vollen 4 Monate. Dafür arbeiten sie parallel zwischen 24 und 32 Stunden die Woche.

Die Eltern nehmen beide direkt nach der Geburt Elterngeld Plus für die ersten 14 Monate. Achtung: Das geht nur, wenn die Mutter keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, z.B. weil sie selbstständig ist. Im Anschluss daran entscheiden sich beide für eine Teilzeitarbeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden. Zu den bereits erhaltenen 28 Monaten Elterngeld Plus (2 x 14 Monate) kommen so noch jeweils 4 weitere Elterngeld Plus Monate dazu (Partnerschaftsbonus).
Das sind nur 3 Beispiele, wie flexibel du die Elterngeldarten miteinander kombinieren kannst. Es sind noch viele weitere sinnvolle Kombinationen möglich. Diese hängen natürlich zum Teil von der beruflichen Situation ab.
Partnerschaftsbonus nutzen und extra Elterngeld Plus bekommen
Unser Tipp: Nutzt den Partnerschaftsbonus. Beide Elternteile können so noch einmal bis zu vier Monate extra Elterngeld Plus erhalten. Aber Achtung: Der Hinzuverdienst wird nach wie vor angerechnet und kann zu einer Kürzung deines Elterngeldes führen.
So funktioniert der Partnerschaftsbonus:
- Beide Elternteile müssen parallel in diesen bis zu 4 aufeinanderfolgenden Monaten arbeiten.
- Die wöchentliche Arbeitszeit von beiden Elternteilen muss in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche liegen.
- Die Voraussetzungen müssen in mindestens 2 der 4 aufeinanderfolgenden Monate erfüllt sein.
Gut zu wissen:
- Mindestens gibt es also für beide Elternteile mindestens 2, höchstens 4 Monate zusätzlich Elterngeld Plus.
- Ein Stundennachweis muss im Nachgang nur noch auf Verlangen eingereicht werden (Tipp: Trotzdem unbedingt einen Stundenzettel führen!).
- Nur 2 von 4 Monaten erfüllt? Eine Rückzahlung erfolgt nur für die Monate, in denen die Vorgaben nicht erfüllt wurden.
Wichtig: Die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt 32. Lebensmonate. Monate mit Mutterschaftsgeld werden wie Basiselterngeldmonate behandelt. Ein Wechsel ins Elterngeld Plus ist für diese Monate nicht möglich.
Mehr Informationen findest du in unserem Artikel zum Partnerschaftsbonus.
Dein Steuervorteil mit Elterngeld Plus
Das Elterngeld ist generell einkommensteuerfrei (§3 Nr. 67 b) EStG). Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, quasi einer Versteuerung durch die Hintertür.
Das bedeutet, dass das Finanzamt einen etwas höheren Steuersatz auf dein Jahreseinkommen anwendet, als es ohne Elterngeld der Fall gewesen wäre. Dies führt in beinahe allen Veranlagungen zu einer Nachzahlung. Viele Eltern sind überrascht, wenn sie die Aufforderung zur Steuernachzahlung per Post erhalten. Lege dir daher am besten monatlich etwas Geld dafür beiseite.
Steuerentlastung durch Elterngeld Plus
Durch den längeren Bezugszeitraum beim Elterngeld Plus verteilst du dein Elterngeld auf mehrere Kalenderjahre. So kannst du die Steuernachzahlung etwas mildern.
Grund: Im entsprechenden Jahr erhöht nur die Hälfte des Elterngeldes den Steuersatz, wenn die Bedingungen sonst gleich bleiben. Wenn der Partner also ausreichend gut verdient und zwei Jahre Elternzeit geplant sind, macht Elterngeld Plus aus steuerlicher Sicht mehr Sinn.
Elterngeld Plus oder Basiselterngeld: Was ist besser?
Es kommt darauf an. Möchtest du während deines Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten? Falls ja, beantrage für diese Zeiten unbedingt das Elterngeld Plus. Bei einem Hinzuverdienst kannst du so erreichen, dass dein Elterngeld nicht oder nur wenig gekürzt wird. Natürlich kannst du auch ohne Teilzeitarbeit das Elterngeld Plus wählen. Auch eine Kombination von Elterngeld Plus und Basiselterngeld ist möglich. Allerdings gibt es das Basiselterngeld längstens bis zum 14. Lebensmonat.
Kosten der Kinderbetreuung vs. Teilzeitarbeit
Sehr wahrscheinlich brauchst du für die Zeit, in der du arbeiten gehst, eine Kinderbetreuung. Wenn der andere Elternteil nicht gerade in Elternzeit ist oder Oma und Opa das Baby hüten können, musst du vermutlich auf eine Kita oder Tagesmutter zurückgreifen. In dem Moment entstehen zusätzliche Kosten, die du in jedem Fall gegenrechnen musst.
Übrigens: Auch wenn du in der Elternzeit nicht arbeitest, sammelst du Rentenpunkte. Hier bekommst du mehr Informationen zur Mütterrente.
Partnerschaftsbonus nutzen
Möchte dein Partner ebenfalls einige Zeit in Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Dann seht euch einmal den Partnerschaftsbonus an. Diese bis zu vier zusätzlichen Monate mit Elterngeld Plus (für jeden von euch!) ermöglichen euch mehr gemeinsame Zeit für euer Kind und eine finanzielle Unterstützung.
Letztendlich musst du für dich entscheiden:
- Wie wichtig sind dir die ersten Monate deines Kindes?
- Kommst du auch ohne Teilzeitjob gut über die Runden?
- Gibt es steuerliche Gründe, das Elterngeld Plus zu wählen?
Nimm dir Zeit, das zu entscheiden. Das Gute daran: Du kannst auch, nachdem du den Elterngeldbescheid erhalten hast, für zukünftige Monate deine Bezugsform noch verändern. Hier gibt es Hilfe bei der Frage: Wie lange soll ich Elternzeit nehmen?
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- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 16.12.2025)
- Familienportal.de: Elterngeld https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 16.12.2025)
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ 28. Auflage (Oktober 2025)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000101119 (abgerufen am 16.12.2025)










