Wenn du Zwillinge erwartest, entstehen auch die Kosten für Windeln, Strampler und Co mehrfach. Ob sich auch die Familienleistungen wie Elterngeld und Kindergeld sowie die Elternzeit entsprechend erhöhen, klären wir in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mutterschutzfrist bei Zwillingsgeburten beträgt nach der Geburt 12 statt 8 Wochen.
- Als Angestellte mit gesetzlicher Krankenversicherung hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
- Die Elternzeit bei Zwillingen sollte in einer bestimmten Reihenfolge genommen werden.
- Elterngeld gibt es nur einmal, für das zweite Kind gibt es jedoch einen Mehrlingszuschlag.
- Kindergeld gibt es jeweils für beide Kinder.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024.
Mutterschutz bei Zwillingen
Die Mutterschutzfrist vor der Geburt beträgt bei Schwangerschaften mit mehreren Kindern 6 Wochen. Der Unterschied bei Mehrlingsgeburten besteht in der Zeit nach der Geburt. Es gibt nicht die regulären 8 Wochen Schutzfrist, sondern 12 Wochen. Insgesamt ergeben sich also 18 Wochen. Diese Zeit erhältst du immer vollständig. Das gilt auch, wenn dein Nachwuchs z.B. vor Beginn der Mutterschutzfrist auf die Welt kommt. Die fehlende vorgeburtliche Frist wird dann einfach hinten dran gehängt.
Mutterschaftsgeld bei Zwillingen
Wenn du als werdende Mutter angestellt und gesetzlich krankenversichert bist, bekommst du Mutterschaftsgeld. In den Mutterschutzfristen deiner Schwangerschaft kannst du das Mutterschaftsgeld, auf Antrag, erhalten. Es ist unabhängig von der zu erwartenden Zahl der Kinder. Auch, ob du in Voll- oder Teilzeit arbeitest, spielt keine Rolle.
Höhe des Mutterschaftsgeldes bei Zwillingen
Dein Mutterschaftsgeld bemisst sich an deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen in den letzten drei vollständig abgerechneten Monaten. Und zwar vor Beginn der Schutzfristen. In den Mutterschutzfristen erhältst du also in der Regel dein gewohntes Nettogehalt. Davon zahlt dir die gesetzliche Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Damit du auf dein Nettogehalt kommst, zahlt dir dein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.
- Bist du NICHT gesetzlich krankenversichert, aber Arbeitnehmerin?
Dann zahlt das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) auf Antrag einmalig ein reduziertes Mutterschaftsgeld von 210 Euro. Gleiches gilt, wenn du familienversichert bist, mit einer geringfügigen Beschäftigung. - Bist du selbstständig, privat krankenversichert, mit einer Krankentagegeldversicherung?
Sofern vereinbart, bekommst du Krankentagegeld als Mutterschaftsgeld.
Elternzeit bei Zwillingen
Der Anspruch auf Elternzeit besteht je Kind! Bei Zwillingen stehen also die 3 Jahre Elternzeit für Mutter und Vater zweimal zur Verfügung. Mit Zwillingen kommt jeder Elternteil auf eine Elternzeit von insgesamt 6 Jahren.
Diese 36 Monate je Kind und Elternteil darfst du in bis zu 3 Abschnitte unterteilen. Aber Achtung: nur 24 Monate davon sind jeweils in den Zeitraum vom 3. bis zum 8. Lebensjahr übertragbar.
Beispiel: So nutzt du die volle Elternzeit bei Zwillingen
Du musst zunächst 2 Jahre für ein Kind beantragen und dann 1 Jahr für das weitere Kind. So sicherst du den Anspruch auf die 24 Monate nach dem 3. Lebensjahr für das 2. Kind. Es ermöglicht auf diese Weise in der Zeit vom 3. bis zum 8. Geburtstag:
- 12 Monate für Zwilling 1 und
- 24 Monate für Zwilling 2.
Elterngeld bei Zwillingen
Auch als Zwillingselternteil hast du einen Elterngeldanspruch. Du bekommst für 12 Monate mindestens 300 Euro beim Basiselterngeld. Maximal sind es 1.800 Euro beim einkommensabhängigen Elterngeld. Wählst du das Elterngeld Plus, sind es mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro für bis zu 24 Monate.
Die Neuregelung bei den Partnermonaten für Geburten ab 1. April 2024 gilt nicht für Eltern mit Mehrlingsgeburten.
Mehrlingszuschlag
Leider gibt es das Elterngeld nicht doppelt im Fall von Zwillingen. Stattdessen gibt es einen Zuschlag, den sogenannten Mehrlingszuschlag. Dabei handelt es sich um einen pro Mehrling gezahlten Pauschalbetrag je Lebensmonat. Dieser beträgt je Mehrlingskind 300 Euro beim Basiselterngeld und 150 Euro beim Elterngeld Plus. Je nachdem, für welche Bezugsform du dich entscheidest, erhöht sich dein Elterngeld um diesen Betrag.
Beispiele:
- Basiselterngeld
Die Höhe des Elterngeldes bei Zwillingen beträgt durch den Zuschlag mindestens 600 Euro (300 Euro Basiselterngeld plus 300 Euro Mehrlingszuschlag) im Lebensmonat, höchstens 2.100 Euro (1.800 Euro + 300 Euro). - Elterngeld Plus
Entscheidest du dich für einen längeren Bezugszeitraum, sind es mindestens 300 Euro (150 Euro Elterngeld Plus + 150 Euro Mehrlingszuschlag), höchstens 1.050 Euro (900 Euro + 150 Euro).
Der Mehrlingszuschlag ist an deine gewählte Form des Elterngeldbezugs gekoppelt. Er wird ebenso lange gezahlt, wie du auch Elterngeld bekommst. Das Elterngeld musst du bei der Elterngeldstelle beantragen. Wenn du dein Elterngeld vor dem Antrag ausrechnen möchtest, empfehlen wir dir den Elterngeldrechner mit Planer im Familienportal.
Partnerschaftsbonus
Auch bei Mehrlingen besteht Anspruch auf den sogenannten Partnerschaftsbonus. Das sind noch einmal bis zu 4 weitere Lebensmonate mit Elterngeld Plus – für beide Elternteile! Wie auch bei Eltern, die keine Zwillinge oder Drillinge bekommen haben, sind ein paar Voraussetzungen einzuhalten. Weitere Infos dazu findest du in unserem Artikel zum Partnerschaftsbonus.
Kindergeld bei Zwillingen
Aktuell gibt 250 Euro Kindergeld für jedes anspruchsberechtigte Kind (Stand: 2024). Außerdem ist es unabhängig vom Einkommen der Eltern. Allerdings kann nur ein Elternteil das Kindergeld erhalten.
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- Familienportal.de: Welche besonderen Regelungen gibt es für Eltern mit Zwillingen oder Mehrlingen? https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/zwillinge-mehrlinge (abgerufen am 10. August 2022)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“, 26. Auflage (Juli 2022)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000101119 (abgerufen am 10. August 2022)
- Bild: Adorable five months old baby boy twins in character towels after taking a bath or shower, in bed at home. Nursery for children. Tummy time activities for infants – Bilder Zoia Kostina / Shutterstock.com
Hallo, ist es möglich, dass ich beim ersten Antrag auf Elternzeit je 2Jahre pro Kind beantrage, also insgesamt 4 Jahre, ohne Dass der AG widersprechen kann? Außerdem würde ich nach 19 Monaten in TZ zurückkommen wollen, was ich meinem AG auch direkt im ersten Antrag mitteilen würde.
Ist das möglich ohne Zustimmung des AGs?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Corinna
Hallo Corinna,
jein, deine Elternzeit kannst du so planen. Dagegen kann dein Arbeitgeber nichts sagen. Wenn es allerdings um die Teilzeitarbeit geht, dann kann er diese ablehnen. Je früher du ihm deinen Wunsch mitteilst, um so besser. Dein Arbeitgeber hat 4 Wochen Zeit deinem Antrag auf Teilzeitarbeit zu widersprechen. In deinem Antrag solltest du angeben, wie viele Stunden du ab wann arbeiten möchtest.
Hallo,
meine ersten drei Jahre Elternzeit sind kurz vor dem ablaufen. Gerne möchte ich die weiteren drei Jahre noch hinten dran hängen. Leider habe ich meinen ersten Elternzeitantrag bei meinem AG nicht korrekt formuliert. In dem besagten Antrag habe ich vorerst drei Jahre für beide Zwillinge beantragt. Mein AG hat dies nicht moniert. Kann er nun meinen zweiten Antrag auf Verlängerung ablehnen? Wie kann ich diesen am besten formulieren?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Zwillingsmama,
das ist ein wenig schwierig. Grundsätzlich stehen dir 3 Jahre Elternzeit je (Zwillings-)Kind zu. Allerdings hättest du genau genommen erst 2 Jahre für dein eines Zwillingskind und dann 1 Jahr für das weitere Zwillingskind nehmen müssen. Je nach Auslegung deines Antrags könnte man nun darauf schließen, dass du nur einmal 3 Jahre beantragt hast für ein Zwillingskind. Dann würden dir leider nur noch 24 Monate zur Verfügung stehen. Ich würde einfach einen Antrag auf weitere 3 Jahre stellen und schauen was passiert. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du natürlich einen Beratungstermin beim Anwalt machen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Hallo, ich habe 2 Jahre Elternzeit für meine Zwillinge beantragt. In dem Schreiben habe ich das erste Jahr für Zwilling 1 und das 2. Jahr für Zwilling 2 beantragt. Jetzt möchte ich gerne die Elternzeit um weitere 2 Jahre verlängern, allerdings in Elternteilzeit. Muss mein Arbeitgeber dem zustimmen? Kann ich Jahr 5 und 6 im Anschluss beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Anja,
ja, du kannst deine Elternzeit ohne Zustimmung verlängern, da der Bindungszeitraum von 2 Jahren abgelaufen ist. Der Teilzeitarbeit könnte der Arbeitgeber jedoch ablehnen. Und auch im Anschluss an diese 2 Jahre kannst du erneut verlängern. Hier gilt jedoch bereits die längere Antragsfrist nach dem 3. Geburtstag der Kinder sind es spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn.
Hallo werde Mama mit Zwillingen. Ich würde schon gerne 2 Jahre nehmen für die Zwillinge als elternzeit . Wie schaut es aus wenn ich 1800 Euro bekommen habe für 1 Jahr kriege ich das nicht weiterhin bei den Zwillingen auch den Betrag für jedes Kind wenn ich für jedes Kind 1 Jahr beantragen würde.
Hallo Emmi,
bei Mehrlingsgeburten gibt es nur einmal Elterngeld und zusätzlich einen Mehrlingszuschlag. Die Höhe deines Elterngeldes hängt von deinem Einkommen im Bemessungszeitraum ab. Wenn du ein Jahr Basiselterngeld bezogen hast, ist dein Anspruch aufgebraucht. Solltest du in Bayern oder Sachsen wohnen, gibt es weiterführende Leistungen (Familiengeld/Landeserziehungsgeld).
Hallo Frau Nagel,
ich werde Papa von Zwillinge und gehe in Elternzeit für 6 Jahre und habe auch gleich auf einmal die vollen 6 Jahre angemeldet.
AG wünscht das ich den Zeitraum festlege so wie es auch hier beschrieben steht und hat auch paar andere anmerkungen gemacht in bezug auf Beginn der Elternzeit.
Gemäß §15 BEEG Absatz 2, heißt es jedoch “ […] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne der Sätze 1 und 2 überschneiden. […] “
Ich verstehe es so das der Anspruch auf 3 Jahre pro Kind besteht,
unabhängig von der Regelung das ab dem 3. Lebensjahr 24 Monate anteilig erhalten blieben.
Hallo Albert,
du musst die Elternzeit detailliert je Kind beantragen. Wenn du für Kind 1 ab Geburt 3 Jahre und danach 3 Jahre für Kind 2 beantragst, wird das nicht funktionieren. Denn: dir bleiben so dann nur 24 Monate für Kind 2. Dann kämst du nur auf 5 Jahre Elternzeit. Am besten machst du es wie oben beschrieben und besserst den Antrag noch nach.