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Elterngeld und Kindergeld nach dem Brexit

Brexit: Was ist mit Elterngeld und Kindergeld?

Die Mehrheit der Bevölkerung des Vereinigten Königreich Großbritanniens und Nordirlands stimmte am 23. Juni 2016 für den Austritt aus der Europäischen Union. Ende Januar 2020 ist es so weit und der Brexit wird vollzogen. Ob mit oder ohne Deal ist noch nicht klar. Was dies in Bezug auf die Familienleistungen wie Elterngeld und Kindergeld bedeutet, beschreibt dieser Artikel.

Der Grundsatz

Mit dem Austritt aus der Europäischen Union droht dir als Brite der Verlust der sogenannten Freizügigkeitsrechte. Diese ermöglichen dir, dich überall in der EU frei aufzuhalten und zu arbeiten. Diese Freizügigkeit in Bezug auf das Aufenthaltsrecht entscheidet darüber, ob du in Deutschland Familienleistungen in Anspruch nehmen kannst. Für den Bezug der Familienleistungen wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, bayrischen Familiengeld oder dem sächsischen Landeserziehungsgeld müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweilige Leistung erfüllt sein. Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen kommt es zukünftig, als Nicht-EU-Bürger, auf deinen Aufenthaltstitel an.

Brexit ohne Abkommen

Bist du bislang freizügigkeitsberechtigter britischer Staatsangehöriger, musst du im Falle eines „No Deals“ nicht sofort ausreisen. Die Bundesregierung plant eine Übergangszeit für zunächst 3 Monate. Danach kann es eine weitere Verlängerung um 6 Monate geben, wenn der Bundesrat zustimmt. 

Familienleistungen in der Übergangszeit

Während dieser Übergangszeiten besteht für dich als bislang freizügigkeitsberechtigter in Deutschland lebender Brite und deine Familienangehörigen weiterhin ein Aufenthaltsrecht. Konntest du bisher Elterngeld und Kindergeld beantragen, besteht der Anspruch fort. Grundsätzlich benötigst du jedoch einen Aufenthaltstitel, um die Familienleistung zu bekommen. Am besten nimmst du Kontakt zu der für dich zuständigen Ausländerbehörde auf, sofern du das noch nicht getan hast. Hier stellst du einen Antrag auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Diesen Aufenthaltstitel reichst du in deiner Elterngeldstelle bzw. Familienkasse ein. Bereits bewilligte Bescheide über Familienleistungen verlieren ihre Gültigkeit. Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Leistungen erneut.

Beziehst du derzeit in Großbritannien eine Familienleistung, gibt es ab dem Austritt ohne Austrittsabkommen kein Geld mehr. Es erfolgt keine Auszahlung in Drittstaaten.

Brexit mit Abkommen

Kommt das Austrittsabkommen zustande, gibt es direkt nach dem Austritt eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020. Du kannst dich auf dieses Abkommen berufen und bei der zuständigen Ausländerbehörde rechtzeitig einen Antrag auf Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis stellen. Viele Behörden planen schon vor dem Austrittsdatum ein freiwilliges Registrierungs-/Antragsverfahren.

Familienleistungen in der Übergangsphase

Während dieser Zeit gilt Großbritannien weiterhin wie ein EU-Mitgliedsstaat. Die Freizügigkeitsregeln bestehen in diesem Fall weiter fort. Das bedeutet auch, dass dein Anspruch auf die Familienleistungen weiterhin bestehen bleibt. Du solltest deinen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können, sprich bei der für deinen Wohnort zuständigen Meldebehörde angemeldet sein.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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