Wenn du in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommst, machst du dir nicht nur Sorgen um dein ungeborenes Kind. Du stellst dir vielleicht auch die Frage, wie es finanziell aussieht. Was muss dein Arbeitgeber dir bezahlen und ganz wichtig: Was ist mit deinem Weihnachtsgeld? Bekommst du Weihnachtsgeld trotz Beschäftigungsverbot? Mehr dazu in diesem Artikel.
Definition: Weihnachtsgeld
Seinen Namen verdankt diese Extrazahlung dem Auszahlungszeitpunkt kurz vor Weihnachten. Viele Firmen zahlen es im November oder Dezember als Dankeschön für die geleistete Arbeit im Jahr an die Mitarbeiter aus.
Nicht zu verwechseln, mit dem 13. Gehalt. Diese ist fest in deinem Arbeitsvertrag vereinbart, eine sogenannte Sonderzahlung mit Entgeltcharakter. Der Zahlungszeitpunkt steht vertraglich fest.
Definition: Beschäftigungsverbot
Es gibt ein betriebliches und ärztliches Beschäftigungsverbot, ein vollständiges oder nur teilweises Beschäftigungsverbot.
Betriebliches Beschäftigungsverbot
Kann dein Arbeitgeber eine unverantwortbare Gefährdung für dich oder dein Kind nicht ausschließen, kommt es zum betrieblichen Beschäftigungsverbot. Abhilfe ist durch Umgestaltung deines Arbeitsplatzes oder durch einen Arbeitsplatzwechsel in eine andere Abteilung o.ä. möglich. In bestimmten Berufen ist dies nicht möglich. Dann kommt es zum generellen Beschäftigungsverbot.
Ärztliches Beschäftigungsverbot
Wie der Name schon sagt, stellt dir deine Ärztin oder dein Arzt dieses Attest aus. Das passiert, wenn deine Gesundheit oder die deines Kindes gefährdet ist, wenn du weiterhin arbeiten solltest. Insbesondere bei diesem ärztlichen Beschäftigungsverbot kommt es oft auch zu einem teilweisen Beschäftigungsverbot. Das Attest beschreibt genau, ob du nur noch leichte Arbeiten ausführen kannst oder ob einfach eine Verkürzung deiner Arbeitszeit ausreicht. Daher heißt es auch individuelles Beschäftigungsverbot.
Unabhängig davon welches Beschäftigungsverbot dich trifft, bekommst du dein Gehalt in vollem Umfang weiter. Die Zahlung heißt in der Zeit des Beschäftigungsverbotes Mutterschutzlohn.
Weihnachtsgeld im Beschäftigungsverbot: ja oder nein?
Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz der Mutter und des Kindes. Es findet sich aber leider keine konkrete Regelung zu Jahressonderleistungen wie Weihnachtsgeld. Zum Glück gibt es Rechtssprechung dazu.
Grundsätzlich regeln Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträge, ob und wann du Sonderzahlungen bekommst. Fehlzeiten aufgrund mutterschutzrechtlicher Bestimmungen wie einem Beschäftigungsverbot oder auch Mutterschutzfristen, dürfen deinen Anspruch nicht mindern. Eine solche Regelung ist nicht zulässig. Du hast also auch Anspruch auf Weihnachtsgeld bei einem Beschäftigungsverbot.
Beschäftigungsverbot zählt als Beschäftigungszeit
Entstehen dir Fehlzeiten aufgrund eines Beschäftigungsverbotes, gelten diese als Beschäftigungszeiten. Nicht nur bei der Beurteilung für das Weihnachtsgeld ist das wichtig, sondern auch für deinen Urlaubsanspruch. Dir entsteht keine Kürzung deines Urlaubs aufgrund der Zeiten eines Beschäftigungsverbotes.
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- Weihnachtsgratifikation als Entgelt – Berücksichtigung von Elternurlaub und Mutterschaftsurlaub bei der Berechnung – EuGH Urteil v. – C-333/97
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/185404/ (abgerufen am 16.03.2021) - bmfsfj.de: Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz PDF-Dokument (abgerufen am 16.03.2021)
- haufe.de: Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld
https://www.haufe.de/personal/entgelt/weihnachtsgeld/weihnachtsgeld-wer-hat-anspruch_78_386498.html (abgerufen am 16.03.2021) - Bild: Christmas Money on the payroll? Steidi / Shutterstock.com