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Ist der Bezug von Elterngeld und Mutterschaftsleistungen parallel möglich?

Mutterschaftsgeld und Elterngeld parallel?

Das Elterngeld bekommst du als Mutter auf Antrag in der Regel ab der Geburt deines Kindes. Anders verhält es sich mit Mutterschaftsleistungen. Nicht alle Mütter können Mutterschaftsgeld bekommen. Wer es bekommt und ob es dann gleichzeitig auch Elterngeld gibt, klärt dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mutterschaftsgeld gibt es in den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt.
  • Der Elterngeldanspruch beginnt mit dem Tag der Geburt.
  • Die Elterngeldstelle behandelt das Mutterschaftsgeld wie Basiselterngeld.
  • Eine Ausnahme bildet das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Ab wann gibt es Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Mutterschaftsgeld bekommst du vor und nach der Geburt
Wenn du als Frau Anspruch auf die Mutterschaftsleistung hast, bekommst du diese nur auf Antrag. Dafür brauchst du das „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“. Du erhältst sie frühestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin (kurz: ET) von deinem Arzt oder deiner Hebamme.

Wie lange gibt es Mutterschaftsgeld?
Die erste Zahlung Mutterschaftsgeld bekommst du noch während der Schwangerschaft im Mutterschutz. Zunächst für die 6 Wochen Schutzfrist vor der Geburt.

Ist dein Kind auf der Welt, reichst du die Geburtsbescheinigung bei der Versicherung ein. Dann erst bekommst du das Geld für den Entbindungstag und die 8 Wochen Schutzfrist nach der Geburt auf dein Konto. Handelt es sich um eine medizinische Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt, erhältst du es für 12 Wochen nach der Geburt.

Elterngeld gibt es nur nach der Geburt
Elterngeld gibt es, wie auch Elternzeit, für beide Elternteile frühestens ab der Geburt. Es wird nach Lebensmonaten des Kindes ausgezahlt, nicht nach Kalendermonaten. Die Elterngeldberechnung nimmt die Elterngeldstelle vor, wenn du deinen Antrag eingereicht hast.

Die Krankenkasse zahlt deine Mutterschaftsleistung taggenau. Endet es während eines Lebensmonats deines Kindes, erhältst du für die restlichen Tage dieses Monats anteilig Elterngeld. Ansonsten bekommst du erst ab dem auf das Mutterschaftsgeld folgenden Lebensmonat dein Elterngeld.

Wie lange gibt es Elterngeld?
Das kommt auf die gewählte Bezugsform an. Normalerweise sind es 12 Monate mit Basiselterngeld. Bei einer Frühgeburt gibt es die sogenannte Frühchenregelung, sodass du zwischen 13 und 16 Monate Elterngeld bekommst.

Wird Mutterschaftsgeld und Elterngeld gleichzeitig gezahlt?

Nein, jedenfalls nicht für dasselbe Kind. Denn: beide Leistungen erfüllen den gleichen Zweck.

Sowohl das Mutterschaftsgeld als auch das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Sie ersetzen dir in der Zeit, wo du nicht arbeiten kannst oder darfst, dein Einkommen. Daher gibt es sie nicht parallel. Allerdings rechnet die Elterngeldstelle das Mutterschaftsgeld nach der Geburt auf dein Elterngeld ab der Geburt an.

Warum wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Wenn du Anspruch auf Elterngeld hast, besteht dieser ab der Geburt. Ausnahme: du bekommst Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse.

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse für dasselbe Kind gilt allerdings als Basiselterngeld. Da du nicht beide Leistungen parallel bekommen kannst, schaut die Elterngeldstelle, welche Leistung in der Schutzfrist nach der Geburt höher ist. Sie rechnet also deine Zahlung von der Krankenkasse (nach der Geburt) auf deinen Elterngeldanspruch an. So kommt es zu zwei Konstellationen:

  • Das Mutterschaftsgeld fällt höher aus als dein Elterngeld
 (Normalfall)
    Ist das Mutterschaftsgeld (zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss) höher als das Basiselterngeld, bleibt es bei den Mutterschaftsleistungen für Lebensmonat 1 und 2.
  • Das Elterngeld fällt höher aus, als dein Mutterschaftsgeld
    Ist das Elterngeld (genauer Basiselterngeld) höher als dein Mutterschaftsgeld, zahlt dir die Elterngeldstelle den Differenzbetrag in Form von Elterngeld.

Wichtig: solange du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommst, kannst du nicht in das Elterngeld Plus wechseln. Das gilt auch, wenn es nur wenige Tage sind. Erst ab dem folgenden 3. Lebensmonat ist ein Wechsel der Bezugsform möglich.

Der Vater bzw. der andere Elternteil kann unabhängig von dir seine Bezugsform (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus) wählen.

Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind
Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind rechnet die Elterngeldstelle auf einen Teil des Elterngeldes für das ältere Kind an. Du bekommst dennoch mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro Elterngeld Plus monatlich.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Mit gesetzlicher Krankenversicherung

Als Angestellte bekommst du Mutterschaftsgeld, wenn du dich in den 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in einem Anstellungsverhältnis befindest und eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.

Die Krankenkasse zahlt dir auf Antrag bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Liegt dein tägliches Netto darüber, erhältst du die Differenz zu deinem bisherigen Nettogehalt von deinem Arbeitgeber. Wie beantragst du diesen Nettozuschuss? Du reichst deinem Arbeitgeber die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ein. Er klärt alles Weitere mit deiner Krankenversicherung.

Beispiel:
Vor der Entbindung betrug dein Nettolohn 1.500 Euro. Dein Mutterschutz beginnt am 1. März. Du bekommst von deiner Krankenversicherung 390 Euro für den März. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir die Differenz in Höhe von 1.110 Euro (1.500 Euro – 390 Euro) zum üblichen Termin zu überweisen.

Mit privater Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung zahlt kein Mutterschaftsgeld. Dein Arbeitgeber zahlt dir dein Nettogehalt abzüglich 13 Euro pro Kalendertag (§ 20 Abs. 1 MuschG). Normalerweise käme dieser Teil von deiner Krankenkasse. Aber: Du bekommst anstelle dieser kalendertäglichen 13 Euro ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Höhe von 210 Euro.

Geringfügig beschäftigte Mütter

Gehst du einer geringfügigen Beschäftigung nach, kommt es für das Mutterschaftsgeld darauf an, wie du versichert bist.

  • Du bist über deinen Ehepartner mitversichert (Familienversicherung)

    Dir steht das einmalige Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu.
  • Du bist selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
    Du hast Anspruch auf die bis zu 13 Euro pro Kalendertag von deiner Krankenversicherung. Plus: Liegt dein Nettoverdienst über 390 Euro im Monat, zahlt dein Arbeitgeber dir einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Beispiel:
Du bist eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Für deine Minijobtätigkeit bekommst du 520 Euro jeden Monat. Dein Netto liegt über den 390 Euro, die du von der Krankenkasse bekommst. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber dir die 130 Euro Differenz (520 Euro – 390 Euro) als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.

Mutterschaftsgeld für Erwerbslose

Arbeitslose Mütter

Du erhältst Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn du zu Beginn der Mutterschutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis stehst, dir aber Arbeitslosengeld I zusteht. Die Summe in der Schutzfrist ist die gleiche wie beim Arbeitslosengeld. Die Zahlung kommt in dieser Zeit von der Krankenkasse und nicht vom Jobcenter.

Beziehst du zu Beginn der Mutterschutzfrist Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II), erhältst du dieses weiter. Ab der 13. Schwangerschaftswoche steht dir der Mehrbedarf für Schwangere zu. Zuständig ist in diesem Fall das Jobcenter.

Hausfrauen

Ohne ein Beschäftigungsverhältnis und im Rahmen einer Familienversicherung bekommst du kein Mutterschaftsgeld.

Mutterschaftsgeld für Selbstständige

Als Selbstständige kommt es für das Mutterschaftsgeld auf die Art deiner Versicherung an.

  • Selbständig und privat krankenversichert
    Für dich als privat versicherte Selbstständige gibt es grundsätzlich kein Mutterschaftsgeld. 

Eine Ausnahme gilt mit einer Krankentagegeldversicherung. Hast du zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung, erhältst du in den Mutterschutzfristen Krankentagegeld.

 Achtung: Deine private Krankenversicherung rechnet das Elterngeld komplett auf das Krankentagegeld an. Das bedeutet, du bekommst von deinem Krankentagegeld nur den Betrag ausgezahlt, der höher ist als das Elterngeld.
  • Selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert
    Es kommt darauf an, ob du dich mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert hast. Wenn du einen Tarif mit Krankentagegeld wählst, gibt es auch für dich Mutterschaftsgeld. Zahlst du nur den ermäßigten Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch), steht dir kein Krankengeld zu. In der Folge auch kein Mutterschaftsgeld. Auch nicht vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Hinweis für Zeiten ohne Arbeitseinkommen, in denen du Mutterschaftsgeld oder Krankengeld bekommst: Du zahlst keinen Beitrag (GKV-Entlastungsgesetz), wenn keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen vorhanden sind.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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