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Schnelle Antworten zum Thema Elternzeit

Elternzeit FAQ

Elternzeit – das ist die (Aus-)Zeit für dein Kind. Geregelt ist diese besondere Zeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Doch wie lange darfst du eigentlich Elternzeit nehmen? Kannst du sie aufteilen? Auf was solltest du beim Antrag achten? Wir geben dir einen Überblick zu den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Elternzeit.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit für dich als Mutter oder Vater, wenn du dein Kind selbst betreust und erziehst. Als finanzielle Unterstützung kannst du für diese Zeit Elterngeld beantragen.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Jeder Elternteil kann Elternzeit nehmen. Ohne Job besteht allerdings kein Anspruch auf Elternzeit. Auch nicht, wenn du selbstständig bist. Als angestellter Elternteil darfst du Elternzeit für eine festgelegte Zahl an Monaten beanspruchen.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Du darfst maximal 36 Monate Elternzeit nehmen. Mehr als drei Abschnitte muss dein Arbeitgeber nicht akzeptieren. Die Einteilung bleibt dir überlassen.

Nimm dir für die Planung Zeit. Du bist dir unsicher wie lange du in Elternzeit gehen solltest? Dann schau einmal unser Video dazu an.

Wann beginnt die Elternzeit?

Die Elternzeit startet nicht automatisch. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, den du deinem Arbeitgeber fristgerecht schriftlich mitteilst.

In besonderen Fällen (z.B. dringenden betrieblichen Gründen), darf der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen. Die Ablehnung muss er dir mit einer Begründung schriftlich innerhalb von 4 Wochen zukommen lassen.

Wie beantrage ich Elternzeit?

Es ist kein „Antrag“ in dem Sinne. Du teilst deinem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mit, in welchem Zeitraum du in Elternzeit nimmst. Lasse dir den Eingang des Anschreibens bestätigen (z.B. auf der Kopie) oder sende es per Einschreiben. Zur Elternzeit Antragsvorlage

Wann muss ich Elternzeit beantragen?

Reiche das Anschreiben so ein, dass es mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber vorliegt. Wenn du der Vater bist, reichst du es frühestens 8 Wochen vorher ein. Erst dann gilt der besondere Kündigungsschutz für dich. Für werdende Mütter besteht dieser bereits ab Beginn der Schwangerschaft.

Wie viel darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Die Obergrenze der Wochenstunden in der Elternzeit liegt bei 32 Stunden. Weniger als 15 Stunden muss dein Chef nicht genehmigen und nicht in allen Bereichen oder Betrieben ist Teilzeitarbeit überhaupt möglich. Mehr dazu in diesem Artikel.

Wie kann ich meine Elternzeit verlängern?

Eine Verlängerung erreichst du mit einem einfachen Anschreiben. Wichtig: halte unbedingt die Fristen für die Verlängerung ein. Wenn dein Kind jünger als 3 Jahre ist, sind es 7 Wochen vor Beginn. Zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr beantragst du die Verlängerung mindestens 13 Wochen vorher. Unser kostenloses Musteranschreiben findest du hier.

Wann kann ich Elternzeit nehmen?

Die 36 Monate deiner Elternzeit (je Kind) darfst du ab der Geburt bis zum 8. Lebensjahr nehmen. Wann und wie lange, das entscheidest du. Vorsicht: du kannst nicht beliebig viele Abschnitte nehmen.

Wie kann ich die Elternzeit aufteilen?

Du darfst deine 36 Monate Elternzeit beinahe frei einteilen. Beachte dabei Folgendes:

  • dein Arbeitgeber muss nicht mehr als 3 Abschnitte akzeptieren
  • du kannst dir maximal 24 Monate für die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag aufsparen
  • Bindungszeitraum: Du musst dich ab dem ersten Tag deiner Elternzeit für die nächsten 24 Monate gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen. Wenn du deine Elternzeit splitten möchtest, ist das besonders wichtig.

Wenn du von Anfang an 24 Monate Elternzeit nimmst, kannst du ohne Zustimmung – schriftlich (!) – um weitere 12 Monate verlängern.

Was passiert, wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde?

Da passiert erstmal nichts. Je nachdem wie früh das nächste Kind kommt, ist es sogar gut für dein Elterngeld. Mit einer schnellen Geburtenfolge bekommst du mit etwas Glück nämlich das gleiche Elterngeld wie beim vorherigen Kind.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?

Hier kommt es darauf an, um welche Art von Urlaub es geht: Resturlaub und der normale Jahresurlaub.

Resturlaub:
Dieser bleibt während deiner Elternzeit bestehen. Du nimmst ihn einfach nach deiner Rückkehr aus der Elternzeit.

Jahresurlaub:
Dein Arbeitgeber kann von einer Kürzung Gebrauch machen. Das gilt jedoch nur für jeden vollen Kalendermonat (nicht Lebensmonat!) den du in deiner Elternzeit bei der Arbeit fehlst. Ein Zwölftel deines Urlaubs darf er dabei je Kalendermonat kürzen. Beispiele findest du hier.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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