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Teilzeit in der Elternzeit arbeiten: Das sind die Rechte der Eltern

Teilzeit in der Elternzeit arbeiten

Viele Mütter und auch immer mehr Väter nutzen die Elternzeit, um wertvolle Zeit mit der Familie zu verbringen. Zum Teil geschieht dies in „Vollzeit-Elternzeit“, jedoch auch die Kombination Elternzeit mit Teilzeitarbeit wird immer beliebter. Wer wann Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen kann und warum es besser ist, diese tatsächlich unter dem Schutzmantel der Elternzeit auszuüben, zeigen wir in diesem Artikel.

Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden arbeiten. Wichtig zu wissen: Es besteht keine Verpflichtung für dich zu arbeiten, auch nicht während du Elterngeld Plus beziehst. Die Bezugsform führt nur in vielen Fällen zu einer geringeren Kürzung, wenn du etwas hinzuverdienst und ist somit die bessere Wahl. Nicht jeder Arbeitsplatz eignet sich für eine Teilzeittätigkeit. Weiterhin gibt es Vorgaben, ab wann ein Betrieb die Teilzeitarbeit ermöglichen muss.

Voraussetzungen für Teilzeitarbeit (gem. §15 Absatz 7 BEEG):

  • Der Betrieb hat mindestens 15 Beschäftigte (Azubis und andere Personen in Berufsausbildungsmaßnahmen zählen nicht mit)
  • Du  arbeitest seit mindestens 6 Monaten in diesem Betrieb
  • Du möchtest mindestens 2 Monate lang arbeiten, mit mindestens 15 Stunden und maximal 32 Stunden pro Woche
  • Teilzeitgeeigneter Arbeitsplatz 

Lautet die Antwort auf alle Fragen ja, dann ist die Teilzeitarbeit möglich. Trifft das alles nicht zu, kannst du dennoch Glück haben und in Teilzeit arbeiten. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Ihn zu fragen kann also nicht schaden.

Die Fristen für den Antrag auf Teilzeitarbeit

Möchtest du in deiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten, gelten dieselben Fristen wie für die Elternzeit:

  • Vor dem 3. Geburtstag: mindestens 7 Wochen vor dem Beginn der Teilzeit
  • Nach dem 3. Geburtstag: mindestens 13 Wochen vor dem Beginn der Teilzeit vom 3. Geburtstag bis zum 8. Geburtstag

Was muss im Antrag stehen?

Am besten schreibst du alles so genau wie möglich in deinen Antrag hinein. Dein Arbeitgeber kann so leichter, ohne viele Rückfragen, eine Entscheidung treffen. Dies betrifft besonders die Fälle, die die Voraussetzungen für Teilzeitarbeit vielleicht nicht alle erfüllen.

Beantworte in deinem Antrag folgende Fragen:

  • Ab wann in deiner Elternzeit möchtest du in Teilzeit arbeiten?
  • Wie viele Stunden pro Woche möchtest du arbeiten? (z.B. 24 Stunden)
  • Wie möchtest du die Stunden in der Woche verteilen? (3 Tage á 8 Stunden oder 4 Tage á 6 Stunden, bei halben Tagen unbedingt auch die Information mit hineinschreiben ob vormittags oder nachmittags und welche Wochentage ideal sind für dich)

Insgesamt darfst du zweimal in der Elternzeit deine Arbeitszeit weiter verringern oder erhöhen

Ablehnung des Antrags

Dringende betriebliche Gründe führen seitens deines Arbeitgebers zur Ablehnung. Beispiele: es gibt deinen Arbeitsplatz nicht mehr oder dieser lässt keine Teilzeitarbeit zu. 

Auch für den Arbeitgeber gelten Fristen für die Ablehnung:

  • 4 Wochen für den Teilzeitwunsch vor dem 3. Geburtstag 
  • 8 Wochen für den Teilzeitwunsch ab dem 3. Geburtstag

Dabei kann dein Arbeitgeber den Antrag nur komplett annehmen oder ablehnen. Reagiert er nicht innerhalb der Fristen, gilt die Zustimmung als automatisch erteilt.

TIPP: Lehnt der Arbeitgeber deinen Antrag ab, darfst du mit Genehmigung (!!) woanders eine Teilzeitarbeit oder eine Selbstständigkeit ausüben.

Teilzeitwunsch hat Vorrang vor Ersatzkraft

Im Jahr 2018 fällte das Arbeitsgericht Köln ein wichtiges Urteil hierzu (15.03.2018, Aktenzeichen: 11 Ca 7300/17). 

Erlangt ein Arbeitgeber frühzeitig Kenntnis über den Teilzeitwunsch einer schwangeren Mitarbeiterin oder Arbeitskraft in Elternzeit, muss er dies entsprechend bei der Einstellung einer Ersatzkraft berücksichtigen. Es besteht für die werdende Mutter keine Verpflichtung sich vor der Geburt verbindlich auf die Dauer der Elternzeit inklusive Teilzeitwunsch festzulegen. Der Arbeitgeber muss warten, bevor er sich an eine Ersatzkraft bindet. Eine Ablehnung des Teilzeitwunsches aus dringenden betrieblichen Gründen darf in so einem Fall nicht erfolgen.

Falls du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, dann teile dies deinem Arbeitgeber in deinem Antrag auf Elternzeit mit.

Teilzeitarbeit mit oder ohne Elternzeit?

Wenn die Wochenarbeitszeit 32 Stunden nicht überschreitet, denkst du vielleicht daran, dir die „Elternzeit“ aufzusparen. Die Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllst du auch so, warum also Elternzeit beantragen?

Hier ist das wichtigste Argument: Du unterliegst in der Elternzeit dem besonderen Kündigungsschutz. Solange du in Elternzeit bist, verfallen weder deine alten Urlaubsansprüche, noch ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich. Besonders wenn du mit dem anderen Elternteil den Partnerschaftsbonus in Anspruch nimmst, wäre eine Kündigung in diesem Zeitraum fatal. Hier erfährst du mehr zum Partnerschaftsbonus.

Achtung: Nach deiner Elternzeit lebt dein ursprünglicher Arbeitsvertrag wieder auf. Wenn du in Teilzeit (weiter) arbeiten möchtest, beachte folgende Frist: Egal ob in Teilzeit oder Brückenteilzeit (empfohlen um nicht in die Teilzeitfalle zu geraten) musst du den Antrag 3 Monate vor dem Beginn bei deinem Arbeitgeber stellen.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Hallo Yvonne, vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen! Eine Frage ist bei mir dennoch offen geblieben. Ich mochte gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen und voraussichtlich nach 14 Monaten in Teilzeit wieder arbeiten. Du schreibst, dass ich dies schon jetzt bei der allgemeinen Beantragung der Elternzeit rein schreiben soll, richtig? Muss ich dann auch schon die anderen Kriterien wie Wochenarbeitszeit und wie ich diese aufteilen will angeben, oder kann ich dies später machen.

    Danke dir für deine Antwort!
    Charlotte

    • Hallo Charlotte,
      damit dein Arbeitgeber ungefähr abschätzen kann, wie er dich in Teilzeit einsetzen kann, wäre es von Vorteil ungefähre Angaben zu machen. Die meisten Arbeitgeber fragen nach angemessener Zeit und rechtzeitig nach, ob es bei den verabredeten Stunden bleibt. Solltest du von dir aus merken, dass eine Fremdbetreuung deines Kindes noch nicht möglich ist oder du einfach noch nicht bereit bist zu arbeiten, solltest du von dir aus Kontakt zu deinem Arbeitgeber aufnehmen.

  • Hallo zusammen, kann der Arbeitgeber von einem denn verlangen, dass man jeden Tag arbeitet, auch bei 15 Stunden die Woche? Das heißt man müsste jeden Tag für 3 Stunden zur Arbeit?

    • Hallo Anja,
      15 Stunden sind die Untergrenze für die Teilzeitarbeit. Wie sie über die Woche verteilt werden, ist Verhandlungssache. Suche das Gespräch mit deinem Arbeitgeber und mache ihm ein konkretes Angebot, wie es für dich besser passt. Überlege dir aber auch Alternativen. In der Regel findet sich eine Lösung, die für beide Seiten passt.

  • Hallo,

    gilt während des Arbeitens in der Elternzeit der Monatsdurchschnitt von 30 Stunden oder kann man sich auch auf den Jahresdurchschnitt beziehen?

    Vielen Lieben Dank

  • Hallo, ich habe vor ca. Einem halben Jahr Teilzeit in Elternzeit beantragt. Jetzt habe ich mich vom Kindsvater getrennt. Betreuung der Kinder erfolgt 50:50. Hauptwohnsitz ist allerdings bei ihm wegen der Schule. Erlischt Nun mein Anspruch auf Elternzeit?

    • Hallo Andrea,
      wenn das Kind bei euch beiden in diesem genannten Verhältnis bei euch wohnt, ist das kein Problem. Zu 1/3 muss das Kind mindestens bei jedem von euch sein.

  • Hallo, ich bin seit 6 Monaten in Elternzeit und werde bald 10 Stunden pro Woche bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Ich habe meine bisherige Firma nicht um Zustimmung gebeten, muss ich dad tun?

    • Hallo Julia,
      wirf hierfür am besten einen Blick in deinen Arbeitsvertrag. Zum Punkt Nebentätigkeiten und auch Wettbewerbsverbot gibt es hier meist Regelungen. In der Regel ist eine Genehmigung erforderlich.

  • Hallo, ich wollte jetzt wenn mein Kind in die Schule kommt nochmal ein paar Monate Zuhause bleiben , habe aber mein Elterngeld schon auf 16 Monate auszahlen lassen. Besteht die Möglichkeit eine Aufstockung vom Jobcenter zu bekommen bzw. überhaupt von irgendwem eine Möglichkeit Geld zu beantragen ? Bin in einen festen Arbeitsverhältnis

  • Hallo Yvonne,

    wenn ich vor der Geburt schon Teilzeit mit 32h gearbeitet habe, kann ich dann nach der Geburt auch in Teilzeit mit 32h weiterarbeiten und Elterngeld beziehen?

    Vielen Dank für deine Antwort vorab!

    Liebe Grüße,
    Christoph

    • Hallo Christoph,
      das kannst du machen. Allerdings bekommst du dann nur den Mindestbetrag beim Elterngeld. Und Achtung: überschreitest du die 32 Std./Wo. im Lebensmonatsdurchschnitt, entfällt der Anspruch auf Elterngeld ganz.

  • Hallo Yvone,
    Ich bin im 3. Jahr der Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr und möchte bis maximal 30 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten.
    Gibt es Grenzen wenn es um das Gehalt geht, z. B. wenn man noch Elterngeld bezieht man darf nur eine bestimmte Summe dazu verdienen. Gilt das noch wenn keine Elterngeld mehr entsteht ?

    Danke im Voraus
    Simona

    • Hallo Simona,
      wenn du kein Elterngeld mehr bekommst aber weiterhin in Elternzeit bleiben möchtest, dann musst du nur die Stundenobergrenze beachten. Bei einer Geburt vor dem 1. September 2021 sind das maximal 30 Stunden pro Woche. Kam dein Kind danach auf die Welt, sind es höchstens 32 Stunden in der Woche.

  • Hallo,
    mir wurde vom Jugendamt gesagt, dass es bei Elterngeld Plus nach unten in Teilzeit keine Beschränkungen gibt.
    Ist das wirklich so korrekt?
    Muss ich bei Elterngeld Plus definitiv Minimum 15h/Woche arbeiten oder geht eben auch z.B. nur 8h die Woche?
    Wir möchten gerne, bzw. müssen im 1.LM Basiselterngeld (Beide) und danach ab dem 2.LM Basiselterngeld und Elterngeld Plus (Vater in Teilzeit so wenig wie eben möglich, da ein 2.Basiselterngeldmonat ja ab 01.04.24 nicht mehr möglich ist)
    Vielen herzlichen Dank für die Antwort!
    Cilia

    • Hallo Celia,
      die Stundenvorgabe (15 Std./Wo.) kommt aus dem § 15 Absatz 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz: BEEG). Der Arbeitgeber kann sich hierauf berufen und muss deinen Wunsch, weniger als 15 Std. zu arbeiten nicht akzeptieren. Es ist also nicht von vornherein ausgeschlossen, es kommt eben auf den Arbeitgeber an.
      Nach dem 1.4. ist ein zweiter Basiselterngeldmonat für den anderen Elternteil erst ab dem 13. LM (längstens bis 14. LM, Ausnahme Frühchenregelung, Mehrlingsgeburt) wieder möglich.

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