Kurzarbeit gab es auch schon vor dem Coronavirus in Deutschland. So viele Arbeitnehmer wie aktuell sind jedoch selten betroffen. Was Kurzarbeit ist und was die Kurzarbeit für deine Elternzeit und dein Elterngeld bedeutet, erklären wir in diesem Artikel.
Erleichterungen bei der Elternzeit / beim Elterngeld aufgrund von Corona
Die Bemühungen der inzwischen ehemaligen Familienministerin Frau Dr. Giffey, die seit Beginn der Corona-Krise mit den Ländern im Gespräch war, sind erfolgreich zum Abschluss gekommen. Die Anpassungen wurden bereits gesetzlich festgeschrieben.
Partnerschaftsbonus
Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist, dass beide Eltern in 2 – 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten.
Hinweis: Auch Eltern, die sich ganz oder teilweise bis zum 23. September 2022 (während der Corona-Krise) im Partnerschaftsbonus befinden, haben Vertrauensschutz. Auch für sie gelten die vor Beginn des Partnerschaftsbonus angegebenen Stunden, selbst wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
Aktuell Schwangere, werdende Eltern
Im Normalfall würde der Bezug von Kurzarbeiter- und auch Arbeitslosengeld, im Bemessungszeitraum des Elterngeldes, zu einer Reduzierung des Elterngeldanspruchs führen. Es handelt sich um Lohnersatzleistungen, die mit Null in die Berechnung einfließen.
Durch die Corona-Krise wurde eine Ausnahme geschaffen. Konkret heißt das, dass Monate mit geringerem Einkommen aus Erwerbstätigkeit (z.B. Kurzarbeitergeld) aufgrund der COVID-19-Pandemie für die Elterngeldberechnung ausgeklammert werden dürfen.
Viele Bundesländer haben hierfür ein eigenes Formular erstellt. Gibt es kein Formularblatt, reicht ein formloses Anschreiben mit dem Wunsch, den Zeitraum zu verändern. Dieses muss zusammen mit dem Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle eingehen.
Wichtig: Auch bei der späteren Berechnung für das Elterngeld eines weiteren Kindes können diese Monate mit geringerem Einkommen aufgrund der Corona-Pandemie ausgeklammert werden.
Darauf solltest du nun achten
Bewahre alle E-Mails und Briefe von deinem Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit, deine Stundenzettel usw. auf. Sie können später beim Elterngeldantrag oder der Elterngeldüberprüfung nach dem Bezugszeitraum wichtig sein. Lasse dir im Zweifel einen Dreizeiler von deinem Arbeitgeber ausstellen, dass du aufgrund von Corona in Kurzarbeit bist. Das gilt ebenso, wenn du aufgrund von Corona deinen Arbeitsplatz verloren hast.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld (Abkürzung: Kug) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit.
Dein Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeit anordnen. Häufig geschieht dies, wenn es dem Unternehmen nicht so gut geht und Aufträge fehlen. Voraussetzung für die Kurzarbeit ist ein erheblicher Arbeitsausfall. Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein.
Dein Arbeitgeber kürzt die betriebsübliche Arbeitszeit und zeigt diesen Sachverhalt dir und der Agentur für Arbeit an. Du bist in dieser Zeit teilweise von der Arbeitspflicht befreit. Dein Arbeitgeber ist in der Folge teilweise von der Lohnzahlungspflicht befreit. Du bekommst also nur das Gehalt für die verringerte Stundenzahl, die du arbeitest. Zusätzlich zahlt dein Arbeitgeber dir das Kurzarbeitergeld. Dieses bekommt er nachträglich von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Verringerung der Personalkosten soll die Arbeitsplätze erhalten. Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben alle ungekündigten sozialversicherungspflichtige ArbeitnehmerInnen. Der Bezug des Kurzarbeitergeldes ist für 12 Monate, in Ausnahmefällen für bis zu 24 Monate möglich.
Was ist speziell am „neuen“ Kurzarbeitergeld durch Corona?
Zunächst änderte die Bundesregierung rückwirkend zum 1. März 2020 die bereits bestehenden Regelungen zur Kurzarbeit. Nach einigen weiteren Änderungen, kam es mit der Bundesratssitzung am 11. März 2022 nun zu einer weiteren Verlängerung. Betriebe können nun 28 Monate (statt 14 Monate) in Kurzarbeit bleiben.
Längstens bis zum 30. Juni 2023 gelten folgende Erleichterungen:
- Wenn mindestens 10% der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10% haben, gibt es Kurzarbeitergeld
- In Betrieben, in denen entsprechende Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankung genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes vollständig verzichtet
- Auch LeiharbeitnehmerInnen können in Kurzarbeit gehen
Wie viel Kurzarbeitergeld gibt es?
Ohne Kinder gibt es 60% des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns (Leistungssatz 2). Bei mindestens einem Kind gibt es 67% des ausgefallenen Nettos (Leistungssatz 1).
Entscheidend ist dabei die steuerliche Kinderzahl, die bei den elektronischen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) hinterlegt sind. Wenn du in der Steuerklasse V bist, sind dort keine Kinder eingetragen. Um die Erhöhung zu bekommen, musst du deinem Arbeitgeber einen anderen Nachweis (z.B. ELStAM-Ausdruck des anderen Elternteils) vorlegen.
Ausnahmeregelung aufgrund COVID-19 bis zum 30. Juni 2023:
- Ab dem 4. Bezugsmonat von Kurzarbeitergeld steigt der Satz auf 70% bzw. 77% (mind. 1 Kind)*
- Ab dem 7. Bezugsmonat von Kurzarbeitergeld steigt der Satz auf 80% bzw. 87% (mind. 1 Kind)*
)* = Die Erhöhung gilt nur, wenn spätestens für März 2021 Kurzarbeitergeld gezahlt wurde. Für den Zeitraum Januar 2022 bis März 2022 besteht nur Anspruch auf die erhöhten Sätze, wenn erstmals im April 2021 Kurzarbeit begann. Grundvoraussetzung ist, dass der Entgeltausfall im jeweiligen Monat mindestens 50% beträgt.
Pflegekinder, Kinder über 18 Jahre
Der Leistungssatz 1 wird auch gewährt, wenn du eine entsprechende Bescheinigung vorlegen kannst, dass du beispielsweise ein Pflegekind betreust. Auch möglich ist, dass dein Kind bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, der Freibetrag aber (noch) nicht eingetragen ist bei den elektronischen Lohnsteuermerkmalen (Steuerklasse I, III, IV). Dies solltest du schnellstens nachholen. Übergangsweise kannst du oder der Arbeitgeber eine Bescheinigung bei der Agentur für Arbeit beantragen (gilt für die Steuerklassen V, VI) bzw. mit dieser die Berechtigung für den erhöhten Leistungssatz nachweisen.
Berechnung
Die Berechnung ist relativ einfach. Ihr könnt das Kurzarbeitergeld einfach aus zwei Werten ermitteln. Diese könnt ihr aus der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) ablesen.
SOLL-Entgelt
Das SOLL-Entgelt ist das reguläre monatliche Brutto ohne Arbeitsausfall.
IST-Entgelt
Das IST-Entgelt ist das im jeweiligen Kalendermonat erzielte Bruttoarbeitsentgelt, zuzüglich aller zustehenden Entgeltanteile (u. a. auch für Mehrarbeit). Einmal gezahlte Arbeitsentgelte bleiben außer Ansatz.
Beispiel:
Ein Vater verdient ohne Kurzarbeitergeld 2.500 Euro brutto. Während der Kurzarbeit bekommt er 1.500 Euro brutto. Er ist in der Steuerklasse III und er hat ein Kind. Es besteht daher Anspruch auf den Leistungssatz 1 in der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für 2023:
Bruttoarbeitsentgelt | Rechnerische Leistungssätze | Berechnung |
---|---|---|
2.500 Euro | 1.303,04 Euro )* | 1.303,04 Euro |
1.500 Euro | 804,00 Euro )** | - 804,00 Euro |
Kurzarbeitergeld | = 499,04 Euro |
)* = abzulesen bei 2.490,00 Euro – 2.509,99 Euro, Steuerklasse III
)** = abzulesen bei 1.490,00 Euro – 1.509,99 Euro, Steuerklasse III
Regulär beträgt sein Netto bei Steuerklasse III ca. 1.970 Euro. Durch die Kurzarbeit sinkt sein Netto auf ca. 1.200 Euro. Zu den 1.200 Euro kommt noch das Kurzarbeitergeld in Höhe von ca. 530 Euro, sodass der Vater einen Auszahlungsbetrag während der Kurzarbeit von ca. 1.730 Euro erhält. Das sind 240 Euro weniger als vorher.
Beträgt das IST-Entgelt Null, weil während der Kurzarbeit gar nicht gearbeitet wird, gibt es nur das Kurzarbeitergeld. In unserem Beispiel bei einem Brutto von 2.500 Euro wären es nur ca. 1.330 Euro Kurzarbeitergeld.
Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber darf dir den Unterschied zwischen deinem ursprünglichen Gehalt und deinem Kurzarbeitergeld zusätzlich zahlen. Diese Aufstockung ist, wie das Kurzarbeitergeld selbst, vorübergehend steuerfrei (gem. § 3 Nr. 28 EStG).
ACHTUNG:
Das Kurzarbeitergeld ist und der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers (gem. §3 Nr. 28 a EStG) sind steuerfrei. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dies ist auch beim Elterngeld der Fall. Mehr dazu hier.
Weiterbildung in der Kurzarbeit
Es kann sinnvoll sein, die Möglichkeit der Weiterbildung während der Kurzarbeit zu prüfen. In Hinblick auf Arbeitsplatzsicherung und Digitalisierung solltest du die Möglichkeit mit deinem Arbeitgeber besprechen, sofern du in Kurzarbeit gehst. Weitere Infos zur Weiterbildung während Kurzarbeit gibt es hier.
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- Bundesregierung.de: Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kurzarbeit-in-der-pandemie-1984242 (abgerufen am 03.01.2022) - Haufe.de: Lohnsteuerliche Änderungen im Jahressteuergesetz 2020
https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuerliche-aenderungen-im-jahressteuergesetz-2020_78_525212.html (abgerufen am 26.01.2021) - Wirtschaftswoche: Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/download-die-beschluesse-des-koalitionsausschusses-vom-25-august-2020/26128368.html (abgerufen am 27.08.2020) - Arbeitsagentur.de: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld (abgerufen am 25.03.2020) - Deutscher Gewerkschaftsbund: Corona und Arbeitsrecht: FAQ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
https://www.dgb.de/themen/++co++b0b5f116-69cd-11ea-b9ef-52540088cada (abgerufen am 25.03.2020) - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mit Kurzarbeit gemeinsam Beschäftigung sichern
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html (abgerufen am 25.03.2020) - arbeitsagentur.de: Merkblatt Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-8b-Kurzarbeitergeld_ba015388.pdf (abgerufen am 26.01.2021) - Youtube.de: Phoenix – Mitschnitt der Pressekonferenz BMFSFJ vom 23.03.2020
https://www.youtube.com/watch?v=i0Zg2TmT5Gs (abgerufen am 25.03.2020) - Bild: Das deutsche Wort für Kurzarbeit ist auf dem roten Etikett eines braunen Hängeordners zu sehen. Der hängende Ordner befindet sich auf einer Computertastatur. zabanski / Shutterstock.com