Close Elterngeld.deElterngeld.de

Worauf unverheiratete Paare vor der Geburt achten müssen

Worauf unverheiratete Paare achten müssen

Erst heiraten und dann Kinder kriegen – dieses klassische Modell ist längst überholt. Vor allem zum Zeitpunkt der ersten Geburt sind fast die Hälfte der Eltern (noch) nicht miteinander verheiratet (Quelle: destatis). Aber was für Formalitäten kommen auf Eltern ohne Trauring zu? Was sind die rechtlichen Konsequenzen und was gibt es für werdende Eltern zu beachten? Wir zeigen es euch in diesem Artikel.

Vaterschaftsanerkennung

Bei verheirateten Paaren ist es einfach: Nach der Geburt ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. Aber wie ist das bei unverheirateten Eltern? „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat – (§ 1591 BGB)“. Den anderen Elternteil macht das nicht automatisch vor dem Gesetz zum Vater. Dafür braucht es die Anerkennung der Vaterschaft.

Bereits während der Schwangerschaft kannst du deine Vaterschaft rechtlich feststellen lassen. Wenn du das möchtest, brauchst du einen Termin beim Jugend- oder Standesamt (kostenfrei). Auch beim Notar oder Amtsgericht (beides kostenpflichtig) kannst du deine Vaterschaft anerkennen lassen.

Was brauchst du für die Vaterschaftsanerkennung?

  • Geburtsurkunde (Vater)
  • Gültiger Personalausweis oder Pass von beiden Eltern
  • Mutterschaftspass (oder nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes)
  • Anwesenheit beider Elternteile bei der Beurkundung

Vorsicht: Die Vaterschaftsanerkennung ist nur ein Schritt. Um  das Sorgerecht für dein Kind zu erhalten, ist ein weiterer Schritt, nämlich die Beurkundung der Sorgeerklärung, nötig.

Auch wenn du nicht der biologische Vater bist, kannst du die Verantwortung als rechtlicher Vater übernehmen. Wenn die Mutter zustimmt, ist das möglich. Lässt du die Vaterschaft offiziell anerkennen, ist das unwiderruflich.

Gemeinsames Sorgerecht

Der Gesetzgeber legt das Sorgerecht nach der Geburt bei unverheirateten Paaren allein in die Hände der Mutter. Stehen medizinische Entscheidungen beim Neugeborenen an, kannst du als Vater – rein rechtlich – nicht mitentscheiden. Das gilt auch für die Wahl des Familiennamens.

Das gemeinsame Sorgerecht gibt es gegen Abgabe der sogenannten Sorgeerklärung. Diese kannst du vor oder erst nach der Geburt abgeben, bis dein Kind volljährig ist. Widerruf ausgeschlossen! Nur ein Familiengericht kann das gemeinsame Sorgerecht noch beenden.

Wichtig: Bevor du die Sorgeerklärung abgeben kannst, brauchst du die Anerkennung der Vaterschaft. Normalerweise lassen sich beide öffentlichen Beurkundungen auf einmal beim Jugendamt (kostenlos) oder Notar (kostenpflichtig) abwickeln.

Tipp: Du bist dir nicht sicher, ob du das gemeinsame Sorgerecht möchtest? In vielen Jugendämtern kannst du dich kostenlos dazu beraten lassen.

Der Nachname des Kindes

Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, trägt dein Kind nach der Geburt automatisch deinen Nachnamen. Gemeinsam mit dem anderen Elternteil kannst du auch bestimmen, dass das Kind den Nachnamen des nicht sorgenberichtigten Elternteils erhält.

Unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht stehen vor der Qual der Wahl: das Kind darf den Nachnamen des Vater oder der Mutter bekommen. Beachte dabei, dass alle weiteren Kinder ebenso diesen ausgewählten Familiennamen tragen.

Doppelnamen, also eine Kombination aus den Nachnamen beider Elternteile, sieht das Gesetz leider nicht vor. Davon gibt es natürlich Ausnahmen.

Tipp: Wenn du dich erst nach der Geburt mit dem anderen Elternteil auf das gemeinsame Sorgerecht einigst, könnt ihr den Familiennamen innerhalb von drei Monaten neu wählen.

HINWEIS:
Das deutsche Namensrecht entspricht nicht mehr der Zeit. Beispielsweise ist die Änderung Namen ist nur in Ausnahmefällen (Scheidung, Heirat) möglich. Im Jahr 2018 setzte die Bundesregierung daher eine Arbeitsgruppe ein, die derzeit Vorschläge für eine Reform erarbeitet.

Krankenversicherung

Wenn das Kind auf der Welt ist, braucht es eine Krankenversicherung. Welche Versicherungsart, also ob privat oder gesetzlich, entscheidet sich nach der Versicherung der Eltern.

Beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Hier könnt ihr auswählen, bei wem ihr das Kind mitversichert. Beiträge fallen für das Kind in dieser Konstellation nicht an.

Beide Eltern in der privaten Krankenversicherung

  • Das Kind braucht eine eigene private Krankenversicherung. Es entstehen monatlich Beiträge.

Mischfall: Ein Elternteil privat der andere gesetzlich versichert

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du das Kind beitragsfrei mitversichern. Gegen eigene Beiträge kannst du dein Kind aber auch privat versichern. Bedenke: Beinahe alle Privatversicherer zahlen keinen Lohnersatz bei Krankheit des Kindes .

Elterngeld

Grundsätzlich kannst du auch als Vater Elterngeld bekommen. Bist du noch nicht offiziell beurkundeter Vater, benötigst du die Zustimmung der Mutter. Hierfür unterschreibt die allein sorgeberechtigte Mutter einfach mit auf deinem Elterngeldantrag.

Beantrage das Elterngeld möglichst früh. Du bekommst es rückwirkend nur für drei Monate ausgezahlt.

Kinderfreibeträge

Den Kinderfreibetrag bekommst du anstelle des Kindesgeldes. Dieser beträgt für das Jahr 2023 6.024 Euro. Jedem Elternteil steht die Hälfte zu. Grundsätzlich gilt: Du bekommst entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Beides zusammen gibt es nicht.

Als unverheiratete Eltern veranlagt das Finanzamt euch beide getrennt voneinander. Es prüft jeweils mit eurer Einkommensteuererklärung, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Wenn der Freibetrag besser ist, verrechnet das Finanzamt das bereits ausgezahlte Kindergeld mit der Steuererstattung.

Auch wenn die Familienkasse das Kindergeld an den anderen Elternteil zahlt, keiner von euch ist dadurch im Nachteil. Das Finanzamt rechnet jedem von euch die Hälfte des Kindergeldes zu.

Vorkehrungen bei Reisen

Wenn du mit deinem Kind ins Ausland reisen möchtest, brauchst du für dein Kind einen Kinderreisepass. Bis zu einem Alter von 12 Jahren kannst du ihn für dein Kind bekommen. Die Behörde stellt das Dokument erst aus, wenn bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile zustimmen. Somit reicht (rein rechtlich) der Kinderreisepass als Reiseerlaubnis aus.

Aber was ist, wenn die Begleitperson und das Kind nicht den gleichen Namen tragen, eine andere Hautfarbe oder Nationalität haben?

Oft schauen die Grenzbeamten ganz genau hin, denn minderjährige Kinder unterliegen einem besonderen Schutz. Neben dem Kinderreisepass verlangen sie Nachweise über das Sorgerecht und das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten. Was dir als rechtmäßiger Elternteil vielleicht wie eine Schikane erscheint, verfolgt einen Zweck: Kindesentführungen zu verhindern

Zusätzlich zum Kinderreisepass nimmst du am besten folgende Unterlagen des zweiten Sorgeberechtigten mit:

  • Eine Einverständniserklärung, unterschrieben von beiden Elternteilen
  • Personalien und Kontaktnummern für Nachfragen
  • Kopie der Ausweisdaten, als Nachweis der Echtheit der Unterschrift

Alleiniges Sorgerecht

Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, brauchst du kein Einverständnis des anderen Elternteils. Genau das gilt es auf Nachfrage zu beweisen. Geeignete Unterlagen sind:

  • Bescheinigung des Jugendamtes am Wohnort (mit offiziellem Stempel!)
  • Geburtsurkunde, ohne Eintrag eines Vaters (am besten eine internationale Geburtsurkunde)

Einreise in das Urlaubsland

Welche Bestimmungen in anderen Ländern für minderjährige Kinder gelten, ist sehr verschieden. Informationen darüber findest du in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Rechtssichere Auskünfte bekommst du bei der Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) des Urlaubslandes. Erkundige dich rechtzeitig vor der Reise nach den aktuellen Bestimmungen. Eine Vorlage für eine Reisevollmacht in unterschiedlichen Sprachen findest du hier.

Du möchtest mehr Elterngeld erhalten?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

>