Close Elterngeld.deElterngeld.de

Kinderkrankengeld: Anspruch wenn das Kind krank ist

Das Kinderkrankengeld

Dein Kind ist krank und kann nicht in die Kita oder zur Tagesmutter? Ist die Betreuungseinrichtung geschlossen? Besonders als Arbeitnehmer stellt dich das vor eine Herausforderung: Wer betreut nun das Kind? Wer kommt für den Ausfall auf? Was das Kinderkrankengeld ist und was du alles dazu wissen musst, zeigen wir dir im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Für angestellte Eltern von Kindern unter 12 Jahren
  • Anspruch entsteht bei unentgeltlicher Freistellung von der Arbeit für die Pflege eines kranken Kindes
  • Eltern haben einzeln je Kind Anspruch auf 15 Arbeitstage Krankengeld, bei mehr als zwei Kindern maximal 35 Tage
  • Maximal gibt es 120,75 Euro je Kalendertag
  • Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld
  • NEU ab 2024: Telefonische Krankschreibung möglich bei leichten Infekten und Krankengeld auch bei stationärer Mitaufnahme der Eltern

Was ist Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld oder auch Kinderpflege-Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, wenn dein Kind krank ist. Die offizielle Bezeichnung lautet Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 Sozialgesetzbuch V).

Voraussetzung: Dein Arbeitgeber stellt dich für die Betreuung deines kranken Nachwuchses unbezahlt von der Arbeit frei. Dann kannst du das Kinderkrankengeld bei deiner Krankenversicherung beantragen.

Es ist ausschließlich auf Antrag erhältlich. Nur für Kinder bis einen Tag vor dem 12. Geburtstag. Hat dein Kind eine Behinderung, entfällt die Altersgrenze.

Ist dein Kind verletzt (z.B. durch einen Unfall in der Kita) und nicht krank, kannst du statt des Kinderkrankengeldes das Kinderpflege-Verletztengeld (§ 45 Abs. 4 SGB VII) bekommen. Die Anspruchsdauer auf Kinderpflege-Verletztengeld und Kinderpflege-Krankengeld sind für die Ermittlung der jeweiligen Höchstanspruchsdauer NICHT zusammenzurechnen. Träger ist hier die gesetzliche Unfallversicherung, nicht die Krankenversicherung.

Kinderkrankengeld beantragen: So geht's!

Kind krank? So gehst du vor:

  1. Informiere deinen Arbeitgeber, dass dein Kind krank ist und du es zu Hause betreuen musst.
  2. Lass dir vom Arzt bestätigen, dass ein Betreuungsbedarf für dein Kind besteht und du nicht arbeiten kannst. Dafür bekommst du das sogenannte Formular 21. Genauer gesagt, die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“. Dies geht in der Zeit von Januar bis vorerst Juni 2024 auch telefonisch bei leichten Infekten.
  3. Fülle die Rückseite des Formular 21 aus und reiche es bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung ein. Sende deinem Arbeitgeber eine Kopie, z.B. als E-Mail.
  4. Deine Krankenkasse und dein Arbeitgeber tauschen die erforderlichen Daten für die Abwicklung elektronischen aus. Du bekommst im Anschluss das Kinderkrankengeld auf das angegebene Konto.
Kinderkrankentage: Kind krank
Musterbescheinigung

Deine Rechte, wenn das Kind krank ist

Ist dein Kind krank und jünger als 12, muss dein Arbeitgeber dich von der Arbeit freistellen. Ob er dich auch weiter bezahlen muss, regelt dein Arbeitsvertrag.

Ist in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag die Entgeltfortzahlung nicht sofort ausgeschlossen? Dann hast du erst nachdem diese Tage verbraucht sind Anspruch auf das Kinderkrankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Ohne Verdienstausfall besteht kein Anspruch auf die Ersatzleistung.

Dein Arbeitgeber darf dich nicht verpflichten, für die Pflege deines kranken Nachwuchses, Urlaubstage zu nehmen oder gar Überstunden abzubummeln.

Kinderkrankengeld auch bei stationärer Mitaufnahme

Wenn du zusammen mit deinem erkrankten Kind stationär mit aufgenommen wirst, besteht ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dafür ist es erforderlich, dass deine Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. Weiterhin muss dein Kind unter 12 Jahre alt sein oder wenn es eine Behinderung hat auf Hilfe angewiesen sein.

Du bekommst von der stationären Einrichtung eine Bescheinigung, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist und wie lange sie voraussichtlich dauert. Bei jüngeren Kindern (bis maximal 8 Jahre) ist immer davon auszugehen, dass eine Mitaufnahme eines Elternteils erforderlich ist. In so einem Fall wird dir nur die Dauer bescheinigt.

Übrigens: Es besteht so lange Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wie die Mitaufnahme dauert. Höchstanspruchsdauer gibt es keine und diese Tage werden auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankentage angerechnet.

Wer kann Kinderkrankengeld bekommen?

Wenn du angestellt bist und ihr beide (du und dein Kind) gesetzlich versichert seid, kannst du Kinderkrankengeld beantragen, wenn:

  • du dein Kind aufgrund einer Erkrankung betreuen musst
    Ist dein Kind krank, braucht es je nach Alter und Erkrankung deine Betreuung. Dein Anspruch auf die Lohnersatzleistung besteht, wenn du nicht arbeiten gehst und die Tage daher von deinem Arbeitgeber nicht bezahlt bekommst. Vorausgesetzt, du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Bei schwerstkranken Kindern darf die Betreuung auch im Krankenhaus oder Hospiz stattfinden.

Wichtig: Es darf keine andere Person im Haushalt leben, die die Betreuung übernehmen könnte.

Kinderkrankengeld bei Minijob

Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (Minijob oder 538-Euro-Job) können kein Kinderkrankengeld bekommen. Es besteht jedoch Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 45 Abs. 5, SGB V).

Kinderkrankengeld bei privater Krankenversicherung

Wenn du und dein Kind privat krankenversichert seid, kannst du leider kein Kinderkrankengeld bekommen. Es besteht Anspruch auf eine Entschädigung gem. § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Längstens bis 23. September 2022, Anträge sind zwei Jahre rückwirkend möglich.

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und das Kind ebenfalls, hat dieser Elternteil Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Die Höhe des Kinderkrankengeldes ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gleich. Es beträgt maximal 120,75 Euro pro Kalendertag (Stand 2024).

  • Es sind 90% deines ausgefallenen Nettos, wenn du in den letzten 12 Kalendermonaten keine Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) bekommen hast, ODER
  • 100% wenn du in den letzten 12 Kalendermonaten Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) bekommen hast.

ABER: es dürfen nicht mehr als 70% der Beitragsbemessungsgrenze* in der Krankenversicherung sein. Hiervon geht noch dein Anteil für Sozialversicherungsbeiträge ab. Deine Krankenkasse übernimmt die andere Hälfte der auf das Kinderkrankengeld entfallenden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

*Im Jahr 2024 liegt diese bei 172,50 Euro, davon 70% = 120,75 Euro (Obergrenze).

Dein Krankenversicherungsschutz bleibt in der Zeit, wo du das Kinderkrankengeld bekommst, beitragsfrei erhalten.

Tipp: Du kannst mit deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld zu vereinbaren. Ist also die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen, kann das sinnvoll sein.

Zusammen mit dem Krankengeld darf dein reguläres monatliches Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 Euro überschritten werden. Zahlt der Arbeitgeber mehr dazu, kann dies deinen Kinderkrankengeldanspruch der Krankenversicherung gefährden.

Wie lange kann ich Kinderkrankengeld bekommen?

Ab 2024 gibt es in einem Kalenderjahr je Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Zusammen als Eltern habt ihr also Anspruch für 30 Arbeitstage je Kind. Leben mehrere Kinder in der Familie, wird für längstens 35 Arbeitstage pro Elternteil gezahlt. Also maximal 70 Arbeitstage im Jahr. Kinderkrankentage sind immer ganze Arbeitstage.

ACHTUNG: Ist dein Kind schwerstkrank und hat nur eine Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten, hast du einen zeitlich unbegrenzten Anspruch.

+++ Änderungen geplant +++

Das Kinderkrankengeld soll zukünftig für bis zu drei Tage auch ohne ärztliche Bescheinigung gezahlt werden. Erst ab dem 4. Tag der Erkrankung des Kindes brauchst du eine Bescheinigung für den Arbeitgeber und die Krankenversicherung.

Achtung: Arbeitgeber dürfen im Arbeitsvertrag von der gesetzlichen Regelung abweichen und die Bescheinigung früher fordern.

Übertragung des Kinderkrankengeldanspruchs auf den anderen Elternteil

Wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, könnt ihr die Anspruchstage des einen Elternteils auf den anderen übertragen.

Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der andere Elternteil kann seine Tage aus beruflichen Gründen nicht beanspruchen UND
  • Der Arbeitgeber des Elternteils, dessen Anspruch bereits erschöpft ist, stimmt der Übertragung zu.

Kinderkrankengeld für Alleinerziehende

Wenn du alleinerziehend bist, gibt es ebenfalls bei mehreren Kindern im Haushalt 70 Arbeitstage pro Jahr. Ansonsten sind es 60 Tage pro Kind. Auch bei 3 Kindern bleibt es bei der Höchstgrenze von 70 Tagen im Jahr.

Kinderkrankengeld und Steuern

Das Kinderkrankengeld unterliegt, wie auch das Elterngeld, dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bei deiner Veranlagung zur Einkommensteuer ermittelt das Finanzamt zwei Steuersätze:

Einmal der Steuersatz für dein Einkommen ohne Einkommensersatzleitungen (z.B. Kinderkrankengeld) und einmal mit. Der höhere Steuersatz wird verwendet, um die endgültige Steuer des Jahres für dein tatsächliches Einkommen zu berechnen.

Wo trage ich Kinderkrankengeld in der Steuererklärung ein?

Von der Krankenkasse bekommst du einen Nachweis über erhaltenes Kinderkrankengeld. Die mitgeteilte Summe überträgst du in den Mantelbogen deiner Steuererklärung unter dem Punkt „sonstige Angaben und Anträge“.

Wenn es verschiedene Ersatzleistungen, wie z.B. Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kinderkrankengeld, oder mehrere der gleichen Art gibt, dann sind sie in dem Fall zu addieren.

Kinderkrankengeld und Elterngeld

Im Bemessungszeitraum

Das Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung und wirkt sich nicht positiv auf die Bemessungshöhe deines Elterngeldes aus. Liegen Zeiträume mit Kinderkrankengeld im Bemessungszeitraum deines Elterngeldes, zählt nur das verringerte Gehalt.

***Ausnahme: Regelung vom 1. März 2020 bis 23. September 2022***

Aufgrund von Corona gibt es für den vorgenannten Zeitraum eine Ausnahme: Liegen Zeiträume mit Kinderkrankengeld im Bemessungszeitraum für das Elterngeld, kannst du diese Monate auf Antrag ausnehmen. Die Elterngeldstelle füllt sie dann mit weiter zurückliegenden Monaten auf.

Tipp: Die Ausklammerung ist nur eine Option. Sollten die Monate aus der Vergangenheit ungünstiger sein, musst du den Antrag nicht stellen. Beispielsweise, weil du noch nicht gearbeitet hast oder viel weniger verdient hast im Bezugszeitraum.

Beziehst du Elterngeld und arbeitest in Teilzeit, kannst du auch Kinderkrankengeld bekommen. Dies hat KEINE Auswirkung auf dein laufendes Elterngeld. Dies ist durch eine Anrechnungsregelung sichergestellt.

Kinderkrankengeld für Selbstständige

Du bist freiwillig gesetzlich versichert
Bist du hauptberuflich selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert? Dann besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld erst ab dem 43. Krankheitstag des Kindes (gem. §44 Absatz 2 Satz 1 Nr.2 SGB V). Eben der Tag, an dem du selbst auch erst Anspruch auf Krankengeld hättest.

Es gibt jedoch Krankenkassen, die dieses Krankengeld auch ab dem ersten Krankheitstag des Kindes übernehmen. Im Zweifelsfall wende dich an deine Krankenkasse und erfrage, welche Möglichkeiten du hast.

Du bist privat versichert
Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung steht dir im Falle der Erkrankung deines Kindes grundsätzlich keine Zahlung zu. Es ist jedoch bei einigen Versicherungen möglich, dies über einen gesonderten Tarif abzusichern. Ist dein Partner in einer gesetzlichen Krankenversicherung, kommt es darauf an, bei wem das Kind mit versichert ist.

Prüfe unbedingt auch deinen Anspruch auf eine Entschädigung nach §56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG).

***Achtung: Betreuungsentschädigung in NRW***
Selbstständige, freiwillig gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Freiberufler können in NRW Kinderkrankengeld bekommen. Finanziert wird es aus Steuermitteln und die Anträge können seit Februar 2021 bei den Bezirksregierungen gestellt werden.  Es gibt pauschal 92 Euro am Tag für Kinder unter 12 Jahren. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt bis zum 23. September 2022 (bis zu 2 Jahre rückwirkend). Zum Antrag.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Kinderkrankengeld

Können Eltern die Betreuung im Krankheitsfall wechseln?

Ja! Wenn du dich mit dem anderen Elternteil bei einer laufenden Betreuung abwechseln möchtest, informiere:

  • umgehend deinen Arbeitgeber sowie
  • die Krankenkasse(n).

Auch der Termin für den Wechsel müsst ihr mitteilen. Seid ihr bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert, braucht ihr ein neues ärztliches Attest. Eine Kopie des ersten Attestes reicht auch aus.

Was passiert, wenn meine Kinder gleichzeitig krank sind, verbrauchen sich die Anspruchstage dann doppelt?

Nein. Sind mehrere deiner Kinder gleichzeitig krank, wird der Anspruchstag jeweils nur auf die Höchstdauer eines Kindes angerechnet.

Was passiert, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht sind und das Kind weiterhin nicht in die Kita/zur Schule kann?

In diesem Fall besteht möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung nach § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (bis 23. September 2022, 2 Jahre rückwirkend).

Können Eltern von einem Kind in einem Jahr 30 Tage Kinder-Krankengeld und 20 Tage Kinderverletztengeld bekommen?

Ja, die Zeiten sind getrennt voneinander auf die Höchstanspruchsdauer zu überprüfen. Diese sind nicht zusammenzurechnen.

Hast du weitere Fragen zum Thema Kinderkrankengeld? Dann schreib uns einen Kommentar!

Du möchtest mehr Elterngeld erhalten?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Hallo, hat mein Mann Anspruch auf Kinderkrankengeld wenn ich in Elternzeit bin (z. B. weil ich mit dem anderen Kind verreist bin oder selbst zu krank um auf das kranke Kind aufzupassen)?

    • Hallo Linda,
      hierfür müsste die Situation zu Hause genau dargestellt werden, warum du als Betreuungsperson ausfällst. Ihr müsstet gegenüber der Krankenkasse belegen, warum du (zumindest teilweise) das kranke Kind nicht beaufsichtigen kannst.

  • >