Deine Elternzeit neigt sich dem Ende zu. Du freust dich auf die Arbeit, auf alte oder neue Kollegen. Doch wie ist das eigentlich: gleicher Schreibtisch, gleiche Aufgaben? Wir beleuchten das Thema und geben dir Tipps rund um den Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Halte in der Elternzeit losen Kontakt zum Arbeitgeber und zu Kollegen
- Einen Tag nach Ende deiner Elternzeit musst du wieder regulär zur Arbeit gehen
- Versuche, soweit es geht, erholt nach der Elternzeit durchzustarten
- Dein Arbeitgeber muss dir einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten für deine Rückkehr
- Im Streitfall kann der Betriebsrat oder auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen
Elternzeit vorbei und nun?
Egal, ob du nur kurz oder lange in Elternzeit warst, irgendwann geht es wieder los mit der Arbeit. Im Gepäck hast du vielleicht eine Portion Unsicherheit, ob du noch alles kannst oder ob es mit der (Fremd-) Betreuung klappt. Es gibt sicherlich Herausforderungen, aber auch Chancen.
Alter Job
Einen Tag nach dem Ende deiner Elternzeit lebt dein ursprünglicher Anstellungsvertrag wieder auf – mit allen Rechten und Pflichten wie vor deiner Entbindung bzw. dem Mutterschutz. Das möchtest du nicht? Dann nimm rechtzeitig vorher den Kontakt mit deinem Arbeitgeber auf und teile ihm mit, dass du weniger Stunden arbeiten möchtest. Damit du nicht in die Teilzeitfalle gerätst, schau am besten einmal, ob Brückenteilzeit möglich ist.
Neuer Job
Wenn du dir einen frischen Start nach der Elternzeit gesucht hast – wunderbar. Sei neugierig und offen für das, was auf dich zukommt. Hinweis: Für den Fall, dass du (oder das Kind) in den ersten 4 Wochen erkranken und du bei der Arbeit fehlen solltest: Je nach Vereinbarung hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. In diesem Fall springt deine gesetzliche Krankenkasse ein. Übrigens, in der Regel auch sonst bei Krankheit des Kindes.
Deine Rechte beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Du unterliegst als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin dem Weisungsrecht (auch Direktionsrecht) deines Arbeitgebers. Er darf also den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeit bestimmen. Alles natürlich nur im gesetzlichen Rahmen bzw. im Rahmen des Arbeitsvertrags und unter Berücksichtigung von Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen.
Wichtig dabei: Du darfst nicht schlechter gestellt werden. Aber der Arbeitgeber muss dir nicht denselben Arbeitsplatz freihalten. Er darf dir eine gleichwertige Stelle zuweisen, z.B. andere Aufgaben oder einen anderen Arbeitsort.
Was bedeutet gleichwertiger Arbeitsplatz?
Der zugewiesene Arbeitsplatz muss deinen Qualifikationen entsprechen. Der Arbeitgeber kann dich also nicht einfach in der Produktion oder der Qualitätskontrolle einsetzen, wenn du vorher das Personalmanagement gemacht hast. Als Sachbearbeiter darf dein Chef dich aber einer anderen Abteilung zuteilen. Hier kommt es darauf an, was genau in deinem Arbeitsvertrag steht.
Außerdem müssen es ähnliche Aufgaben sein. Ein Beispiel, das nicht geht: vor der Elternzeit ausschließlich im Büro tätig und anschließend nur noch im Außendienst. Sollte das allerdings dein Wunsch sein, ist Wechseln durchaus denkbar.
Tipps für den Wiedereinstieg
Halte Kontakt zum Arbeitgeber
Es schadet nicht, während der Elternzeit in Kontakt zu bleiben. Teile dem Arbeitgeber mit, was du dir vorstellst (z.B. Teilzeit in Elternzeit). Wenn du einen Beruf hast, in dem du dich stetig fortbilden solltest, nimm an (internen) Fortbildungsangeboten teil. Dein Arbeitgeber wird dein Interesse zu schätzen wissen. Auch Betriebsfeste sind eine gute Möglichkeit, sich in Erinnerung zu rufen.
Mit Kollegen sprechen
Wenn du mit deinen Kollegen in Kontakt bleibst, erfährst du früh von Neuerungen und Umstrukturierungen. Bestimmt auch etwas vom Klatsch und Tratsch aus der Büroküche. Das kann hilfreich sein für deine spätere Entscheidung, wann und eventuell auch ob du zurückkehren möchtest.
Kräfte sammeln
Die Zeit mit Baby oder Kleinkind ist nicht einfach. Versuche trotzdem, kurz vor deinem Wiedereinstieg Auszeiten für dich einzubauen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, einen kleinen Urlaub zu machen? So kannst du wieder fit und erholt bei der Arbeit durchstarten.
Eingewöhnung klappt nicht
Dein Kind ist doch noch nicht bereit für die Fremdbetreuung oder die Eingewöhnung verschiebt sich? Auch das kann passieren. Suche in dem Fall das Gespräch mit deinem Arbeitgeber und verlängere deine Elternzeit. Das geht natürlich nur, wenn du die 3 Jahre Elternzeit nicht vollständig ausgeschöpft hast. Waren es weniger als 2 Jahre Elternzeit, brauchst du die Zustimmung des Arbeitgebers. Ansonsten kannst du einfach deine Elternzeit verlängern. Achte dabei unbedingt auf die Fristen!
Probleme nach dem Wiedereinstieg?
Manchmal läuft der Start etwas holprig. Sei geduldig mit dir! Du hast in deiner Elternzeit ganz andere Aufgaben gehabt und geschafft. Das klappt auch wieder bei der Arbeit. Schau genau hin, woran es liegen könnte. Fehlt dir noch eine Schulung? Frage danach.
Oder sind die Probleme eher grundlegender Natur? Bist du der Meinung, dass der neue Arbeitsplatz nicht gleichwertig ist? Dann solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, kannst du hier zunächst vorsprechen. Kommst du nicht weiter, lasse dich rechtlich beraten. Einen solchen Streitfall kann nur ein Arbeitsgericht entscheiden.
Besonders wenn dein Kind in die Kita geht, kommt es zu Beginn oft vor, dass es (und leider meist auch du) krank wird. Du fehlst also bei der Arbeit, wenn du nicht gerade im Homeoffice bist und irgendwie den Spagat zwischen Pflege und Arbeit schaffst. Wichtig: Selbst, wenn du öfter dein krankes Kind betreuen musst und daher nicht arbeiten kannst, ist das kein Kündigungsgrund.
Wie war dein Wiedereinstieg nach der Elternzeit? Hinterlasse uns einen Kommentar!
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- Familienportal: Kann ich nach der Elternzeit an meinen Arbeitsplatz zurückkehren? https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-nach-der-elternzeit-an-meinen-arbeitsplatz-zurueckkehren–124896 (abgerufen am 31.08.2023)
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 15. Gleiche/gleichwertige Arbeit https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Glossar_Entgeltgleichheit/DE/15_Gleiche_gleichwertige_Arbeit.html (abgerufen am 31.08.2023)
- Haufe.de: Mitarbeiterbindung während der Elternzeit
https://www.haufe.de/personal/hr-management/mitarbeiterbindung-waehrend-der-elternzeit_80_315452.html (abgerufen am 31.08.2023) - Familienplanung.de: Wiedereinstieg während oder direkt nach der Elternzeit: Tipps und Links
https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/familie-und-beruf/zurueck-in-den-beruf/wiedereinstieg-nach-elternzeit/ (abgerufen am 31.08.2023) - Bild: Wuttichaik, Adobe Stock