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Preisfehler im Internet: Wie sieht es rechtlich aus?

Preisfehler im Internet

Fehlerhafte Preise sind nicht selten in Online-Shops. Kommafehler, die Angabe einer falschen Währung – manche Angebote mutieren so schnell zum Schnäppchen. Doch darfst du als Kunde in so einem Fall auf eine Lieferung bestehen? Wir klären es in diesem Artikel.

Wie finde ich Preisfehler?

Nicht nur kleine Online-Händler veröffentlichen Angebote mit Preisfehlern. Auch namhaften Unternehmen wie z.B. Amazon passiert es, und das gar nicht selten. Pfiffige Internetseiten wie Mein-Deal.com zeigen dir täglich, wo du diese und weitere „Schnäppchen“ findest.

Schnäppchen gefunden, was jetzt?

Selbst wenn du dein Wunschprodukt mit Preisfehler bestellen konntest, bedeutet es nicht, dass auch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Schauen wir einmal genau hin:

Wie bzw. wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Deine kostenpflichtige Bestellung ist nur der eine Teil des Kaufvertrages. Erst wenn der Händler bzw. Online-Shop deine Bestellung annimmt, gilt das als Kaufvertrag im Sinne des §433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hiernach kommt ein Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. 

Wie nimmt der Händler eine Bestätigung/Annahme vor?

Oftmals bestätigt dir der Online-Shop den Bestellvorgang per E-Mail. Diese Bestellbestätigung ist meist noch keine Vertragsannahme, es sei denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) regeln das so. Das kommt eher selten vor. Der Teufel steckt allerdings im Detail dieser Benachrichtigung. Es lohnt sich diese als Kunde genauer anzugucken. Hier zwei Beispiele, wo der Vertrag bereits als angenommen gilt:

Bankverbindung des Händlers angegeben
Gibt der Händler in deiner Bestellbestätigung eine Bankverbindung an, gehen Gerichte davon aus, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

Direkte Zahlung via PayPal, Sofortüberweisung oder Paydirekt

Wurde die Zahlung durch ein solches Zahlungsmittel eingeleitet, kommt der Vertrag bereits zustande.

Auftragsbestätigung 
Wenn die Benachrichtigung das Wort „Auftragsbestätigung“ enthält, gilt der Vertrag als angenommen. Gleiches gilt für einen Satz wie „Vielen Dank für deinen Auftrag“.

Wichtig: Bestätigt der Händler in der Mitteilung nur „den Eingang“ deiner Bestellung und keiner der o.g. Punkte trifft zusätzlich zu, kann der Händler die Annahme des Vertrages verweigern.

Welche Möglichkeiten hat der Händler bei Preisfehlern?

Wenn tatsächlich ein Vertrag zustande kam, kann der Händler diesen anfechten. Hierfür braucht er allerdings eine gute Begründung. Einfaches „Verrechnen“ ist als Anfechtungsgrund unzulässig. Ebenso die Angabe „fehlerhafte Online-Eingabe“ bzw. „elektronischer Eingabefehler“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2016, AZ I-16 U 72/15).

Das muss der Händler bei einem Preisfehler tun

Der Online-Shop muss sich unverzüglich bei dir melden, wenn er den (Preis-)Fehler bemerkt. Zusätzlich muss die Nachricht den Grund der Anfechtung enthalten, nicht aber das Wort „Anfechtung“. Was genau dabei unverzüglich bedeutet, ist aktuell gerichtlich allerdings nicht eindeutig geklärt. Länger als 10 bis 14 Tage sollte sich der Händler nicht Zeit lassen. In so einem Fall stehen deine Chancen gut, dass die Anfechtung unwirksam ist. Tipp: Wenn du eine Stornierungsnachricht bekommst – warte 14 Tage bevor du darauf reagierst, so erschwerst du dem Händler seine Anfechtung.

Kann ich auf die Lieferung bei Preisfehlern bestehen?

Es kommt darauf an. Je nach Höhe der Differenz zum eigentlichen Preis sind einige Händler von vornherein kulant: Sie versenden die Ware zum fehlerhaft angebotenen Preis.

Bei einem enormen Preisunterschied zum eigentlichen Preis, wird der Händler sicher alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Vertragsschluss rückgängig zu machen. Dabei ist die Rechtslage nicht immer eindeutig. Gerichte entschieden z.B. auch, dass das Ausnutzen eines Preisfehlers ein Verstoß gegen Treu und Glauben sei (AG Dortmund, Urteil v. 21.02.2017, 425 C 93).

Wenn der Händler deine Bestellung regelkonform storniert, geh nicht dagegen an. Bist du der Meinung im Recht zu sein, lass dich von einem Anwalt beraten. Liegst du richtig, kannst du die Lieferung zum Angebotspreis verlangen (nur sinnvoll, wenn der Händler noch zeitnah liefern kann).  Du hast auch das Recht Schadensersatz vom Händler zu fordern.

Fazit

Es kommt auf den Einzelfall an, ob du auf die Lieferung im Streitfall bestehen kannst. Wirf am besten vor deinem Einkauf schnell einen Blick in die AGBs wann bei dem Online-Shop der Vertrag zustande kommt. Nach dem Bestellvorgang kann ein Blick in die Bestellbestätigung weiterhelfen. Wenn es einmal nicht klappt, sei nicht traurig: der nächste Preisfehler kommt bestimmt! 

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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