Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsvertrag, der auch die Nutzungsvereinbarung deines Dienstwagens enthält. Wie verhält es sich nun in der Elternzeit: Firmenwagen nutzen oder lieber nicht? Worauf es ankommt, damit du kein Elterngeld verlierst, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor der Geburt erhöht ein Firmenwagen, den du auch privat nutzen darfst, dein zukünftiges Elterngeld
- Nach der Geburt ist der Firmenwagen als geldwerter Vorteil ein Hinzuverdienst, der zu einer Kürzung des Elterngeldes führen kann
- Wenn du den Firmenwagen in der Elternzeit fahren darfst, ist Elterngeld Plus die bessere Wahl
Firmenwagen und Elterngeld
Vor der Geburt
Alle monatlich wiederkehrenden und ganz wichtig – lohnsteuerpflichtigen Bezüge – erhöhen dein Elterngeld. Dein Firmenwagen ist ein solcher Bezug, ein sogenannter Sachbezug oder geldwerter Vorteil. Hast du das Privileg, den Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zu fahren? Prima! Dieser gehört jeden Monat Brutto in deine Gehaltsabrechnung. Hintergrund ist, dass dein Arbeitgeber die darauf entfallene Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge ermitteln muss. Netto zieht er dir den geldwerten Vorteil minus Abzüge wieder ab. Sonst hättest du praktisch einen doppelten Vorteil.
Grundsätzlich ist es hilfreich vor der Geburt einen Dienstwagen mit privater Nutzung zu haben. Dieser Sachbezug erhöht dein Brutto für die Elterngeldberechnung. Für die Elterngeldstelle ist also dein reguläres Gehalt und der geldwerte Vorteil deines Firmenwagens relevant.
Hinweis: Darfst du den Firmenwagen ausschließlich für dienstliche Fahrten nutzen, ergibt sich kein positiver Effekt für dein Elterngeld.
Nach der Geburt
Während des Elterngeldbezuges führen alle monatlich gezahlten, lohnsteuerpflichtigen Vergütungen zu einer Anrechnung. Bekommst du dadurch automatisch weniger Elterngeld? Nein, das hängt davon ab, welche Bezugsform du beim Elterngeld auswählst und auch wie hoch die Vergütung ausfällt.
Basiselterngeld
Beim Basiselterngeld kürzt die Elterngeldstelle ab dem ersten hinzuverdienten Euro. Du bekommst weniger Elterngeld ausgezahlt.
Tipp: Wenn du nur das Basiselterngeld wählen kannst oder möchtest, sprich einmal mit deinem Arbeitgeber über ein Nutzungsverbot des Autos für diese Zeit.
Elterngeld Plus
Beim Elterngeld Plus kommt es möglicherweise nicht zu einer Kürzung durch einen Hinzuverdienst. Wovon hängt das ab? Von deinem Verdienst vor der Geburt! Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Es ersetzt dir dein fehlendes Einkommen. Die Elterngeldstelle vergleicht dein Einkommen vor und nach der Geburt. Verdienst du nach der Geburt mehr als 50% im Vergleich zu vor der Geburt, kommt es auch beim Elterngeld Plus zu einer Kürzung. Wie du das Elterngeld bei einem Hinzuverdienst berechnen kannst, zeigen wir dir im Elterngeld Plus Artikel.
Firmenwagen während der Elternzeit
In deiner (Vollzeit-)Elternzeit ruht dein Arbeitsvertrag. Du schuldest deinem Arbeitgeber keine Arbeitsleistung und er dir kein Gehalt und: keinen Firmenwagen! Er darf mit Beginn der Elternzeit den Dienstwagen zurückverlangen und du müsstest den Dienstwagen während der Elternzeit zurückgeben. Eine Entschädigung steht dir dafür nicht zu.
Natürlich gibt es auch großzügige Arbeitgeber. Wenn du also deinen Firmenwagen in der Elternzeit weiterhin privat nutzen darfst, lasse dir das am besten einmal schriftlich bestätigen. Auch eine gesonderte Vereinbarung ist möglich. Wenn du zeitgleich Elterngeld beziehst, achte auf die Wahl der richtigen Bezugsform. Sonst kann es zu empfindlichen Kürzungen kommen.
Für Zeiten mit Elternteilzeit besteht wiederum Anspruch auf den Dienstwagen.
Firmenwagen im Mutterschutz
Insgesamt gibt es in Deutschland für Angestellte eine Mutterschutzfrist von 14 Wochen. Diese verteilen sich auf 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach.
Wenn du einen Firmenwagen nutzt, stellt dein Arbeitgeber dir diesen meist auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung zur Verfügung. In der Mutterschutzfrist steht dir der vertraglich vereinbarte Dienstwagen zu. Vorausgesetzt dieser war mindestens in den letzten drei Monaten vor Beginn der Schutzfrist Teil deines Arbeitsentgeltes (BAG, 11.10.2000 – 5 AZR 240/99).
Darfst du im Mutterschutz den Dienstwagen weiterhin fahren, ist der geldwerte Vorteil ein Teil des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld.
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- Gesetze im Internet:
Bewertung § 6 Absatz 1 Nummer 4 Einkommensteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html (abgerufen am 16.02.2021)
Höhe des Elterngeldes § 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html (abgerufen am 16.02.2021) - haufe.de: Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezug
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-des-mutterschafts-oder-krankengeldbezugs_idesk_PI42323_HI7250198.html (abgerufen am 16. 02.2021) - familienportal.de: Mutterschaftsleistungen
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen (abgerufen am 16.02.2021) - Bild: Dunkles Automobil mit Blick auf den Stahlboden von unten. ParkProbleme, Automobil- oder Ausstellung, Wintersaisonreifen, Kundenzweckdarlehen, amtliches Kontrollkonzept oder Prüfkonzept für Fahrzeuge megaflopp / Shutterstock.com
Ich habe einen Firmenwagen und muss diesen jeden Monat mit einem Betrag x bezahlen. Hier ist mit dem Arbeitgeber ein Nettogehaltsverzicht vereinbart. Den Wagen darf ich während der Eltenezeit behalten, muss aber den Betrag für die private Nutzung des pkws dennoch an meinen Arbeitgeber zahlen. Die Elterngeldstelle zieht mir nun vom Elterngeld den Geldwerten Vorteil ab möchte aber den Nettogehaltsverzicht nicht berücksichtigen – ist dies so korrekt? Mir wird nun der Geldwerte Vorurteil vom Elterngeld abgezogen und ich muss zusätzlich den Wagen bei meinem Arbeitgeber bezahlen. Ich hätte vermutet die Elterngeldstelle berücksichtigt den Betrag den ich für die private Nutzung zahlen muss und verrechnet dies mit dem Geldwerten Vorteil. LG
Hallo jnnfr,
hier kommt es auf die genaue Gestaltung an. Im Zweifel solltest du den Auszug aus dem Arbeitsvertrag und auch die aktuellen Gehaltsabrechnungen einmal bei der Elterngeldstelle vorlegen. Es klingt jedoch nach einer Barlohnumwandlung.
Auszug aus den Richtlinien zum BEEG dazu 2c.1.2.2: „Nutzungsentgelte (z.B. eine Zuzahlung oder auch die Übernahme von individuellen Kosten wie Sprit oder Versicherung durch den Arbeitnehmer) mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung und damit den steuerlichen Ansatz. Der Wert des geldwerten Vorteils kann lediglich bis zu einem Betrag von 0 € gemindert werden. Kein Nutzungsentgelt ist der Barlohnverzicht des Arbeitnehmers im Rahmen einer Gehaltsumwandlung.“
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat mir einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den ich auch privat nutzen darf. Da es sich um ein E-Auto für unter 60.000 € Bruttolistenpreis handelt, wird die Privatnutzung monatlich pauschal mit 0,25% vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil versteuert. Beispiel: Das Auto kostet 59.000 €. 0,25% entsprechen 147,50 € brutto geldwertem Vorteil. Der Nettoeffekt liegt also bei ca. 80 €.
Nun werde ich zwei Lebensmonate meines Kindes Basiselterngeld beziehen. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, den Wagen auch in der Elternzeit bzw. während des Bezugs des Basiselterngelds zu nutzen, worüber ich mich sehr freue. Wie werden mir die 147,50 € brutto ans Elterngeld angerechnet? Wieviel Elterngeld verliere ich hierdurch? Wann und wie muss ich zahlen? Gibt es hier bei der Antragstellung des Elterngelds o.ä. etwas zu beachten?
Fragen über Fragen…ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ganz lieben Dank!
Ein glücklicher Papa
Hallo Papa,
ja, jeder geldwerte Vorteil, der im Bezugszeitraum vom Elterngeld weiterläuft, wird auf das Elterngeld angerechnet. Wie hoch die Kürzung ausfällt, kannst du im Familienportal mit dem Elterngeldrechner mit Planer einmal ausrechnen. Eine Kürzung wird es aber definitiv geben. Und beim Basiselterngeld fällt sie leider auch höher aus, als z.B. im Elterngeld Plus. Antragstellung: Du gibst den Firmenwagen im Elterngeldantrag mit an und bekommst dann nur das geminderte Elterngeld ausgezahlt.
Hallo Frau Nagel,
ich stehe kurz vor dem Elterngeld und bin mir grad nicht sicher, welcher Wert wirklich vom Elterngeld abgezogen werden darf, bzw. wird.
Folgende Situation ich habe ein monatliches Bruttoeinkommen von 5200 Euro, einen Firmenwagenwert von 58.200 Brutto liste und zusätzlich die private Nutzung für den Fahrtweg zur Arbeit von 27 km = 471,42 Euro.
Demnach bin ich ja theoretisch in der höchsten Stufe für das Elterngeld. Nun sagt mir das Amt, dass mir ca. 400 Euro Netto vom Elterngeld abgezogen werden sollen, weil ja die Nutzung des Firmenwagens ein Zusatzverdienst in Zeiten des Elterngelds sei.
Ich persönlich empfinde das ein wenig zu viel, da ja logischerweise der Weg zur Arbeit entfällt, und somit für meine Begriffe hier die gesamten Fahrzeugkosten inkl. KM Pauschale als Berechnungsgrundlage angesetzt werden.
Hallo JR,
die Auskunft der Elterngeldstelle ist korrekt. Auch in der Elternzeit werden die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte zusätzlich zur privaten Nutzung des Firmenpkws abgerechnet, selbst wenn du in dieser Zeit die Strecke nicht fährst. Du kannst die Anrechnung in der Folge die Kürzung nur verhindern, wenn du den Firmenwagen in dieser Zeit dann nicht nutzt. Dies muss der Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Oder du nimmst das Elterngeld Plus, hier kommt es ggf. nicht zu einer Kürzung.