Ein Kind auf die Welt zu bringen und es kurz danach wieder zu verlieren ist ein traumatisches Erlebnis. Du brauchst Zeit um das zu verarbeiten. Wir wünschen dir viel Kraft dafür. Leider gibt es einige Dinge zu beachten, um die Ansprüche auf Familienleistungen zu wahren. Wie der Elterngeldbezug in so einem Fall geregelt ist und was mit deiner Elternzeit passiert, beschreiben wir in diesem Artikel.
Mutterschutz
Dein Arbeitgeber darf dich in der 8-wöchigen Schutzfrist nach der Geburt nicht beschäftigen. Auch nicht, wenn dein Kind unmittelbar nach der Geburt gestorben ist. Möchtest du früher an deinen Arbeitsplatz zurückkehren, kannst du das frühestens ab der 3. Woche nach der Entbindung. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Du musst den Wunsch, dass du früher arbeiten möchtest, ausdrücklich gegenüber deinem Arbeitgeber erklären und
- Nach ärztlichem Zeugnis darf nichts dagegen sprechen
Diese Entscheidung darfst du jederzeit widerrufen.
Elternzeit
Mit dem Tod deines Kindes endet deine Elternzeit nicht sofort. Sie endet erst 3 Wochen nach dem Tod deines Kindes. Spricht dein Arbeitgeber in dieser Zeit eine Kündigung aus, ist diese unwirksam.
Beispiel:
Todestag Mittwoch 1. Juli, 1. Arbeitstag am Donnerstag 23. Juli
Ausnahmen:
- Ist dein Kind vor Beginn deiner Elternzeit gestorben, ist der Beginn der Elternzeit nicht möglich
- Verstarb dein Kind in den letzten 3 Wochen der Elternzeit, endet deine Elternzeit wie vorher geplant, eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich
Möchtest du früher mit der Arbeit beginnen, ist hierfür die Zustimmung deines Arbeitgebers erforderlich. Deine Entscheidung kannst du jederzeit widerrufen.
Elterngeld
Elterngeld gibt es ab der Geburt. Du erhältst es pro Lebensmonat deines Kindes. Die weitere Voraussetzung ist, dass du es für mindestens 2 Monate beziehst.
Beispiele:
- Ist dein Kind im 2. Lebensmonat verstorben, bekommst du für 2 Monate Elterngeld
- Lebte dein Kind weniger als einen Monat, bekommst du leider kein Elterngeld
Kindergeld
Für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen zu Beginn des Monats vorlagen, gibt es Kindergeld. Es steht dir für die Monate zu, in denen dein Kind mindestens einen Tag gelebt hat.
Beispiel:
- Verstarb dein Kind vor dem 2. Lebensmonat, bekommst du für einen Monat ungekürzt Kindergeld
- Ist dein Kind einen Tag nach Beginn des 2. Lebensmonats verstorben, erhältst du für 2 Monate Kindergeld
Kinderfreibetrag
Auch wenn dein Kind nach der Geburt verstorben ist, nimmt das Finanzamt mit deiner Steuerveranlagung die sogenannte Günstigerprüfung vor. Die günstigere Form, Kinderfreibetrag oder Kindergeld kommt in der Berechnung zur Anwendung. Der Kinderfreibetrag wird dann anteilig, für die Monate in denen die Voraussetzungen dafür vorlagen, gewährt.
Du möchtest mehr Elterngeld erhalten?
Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit–185102 (abgerufen am 24.07.2024)
- smartlaw.de: Wann endet die Elternzeit bei Tod des Kindes?
https://www.smartlaw.de/rechtsnews/arbeitnehmer-auszubildende/wann-endet-die-elternzeit-bei-tod-des-kindes (abgerufen am 24.01.2020) - haufe.de: Mutterschaftsgeld: Auswirkung der Erweiterung des Begriffs „Totgeburt“
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/mutterschaftsgeld-bei-totgeburt_242_478178.html (abgerufen am 24.01.2020) - Familienratgeber.de: Tod eines Kindes
https://www.familienratgeber.de/lebensphasen/geburt-fruehfoerderung/tod-eines-kindes.php (abgerufen am 24.01.2020) - Bild: Siblings being in mourning after parent's death Photographee.eu / Shutterstock.com