Close Elterngeld.deElterngeld.de

Was ist, wenn ein Kind im Elterngeldbezug stirbt?

Was ist mit dem Elterngeld, wenn ein Kind verstirbt?

Ein Kind auf die Welt zu bringen und es kurz danach wieder zu verlieren ist ein traumatisches Erlebnis. Du brauchst Zeit um das zu verarbeiten. Wir wünschen dir viel Kraft dafür. Leider gibt es einige Dinge zu beachten, um die Ansprüche auf Familienleistungen zu wahren. Wie der Elterngeldbezug in so einem Fall geregelt ist und was mit deiner Elternzeit passiert, beschreiben wir in diesem Artikel.

Mutterschutz

Dein Arbeitgeber darf dich in der 8-wöchigen Schutzfrist nach der Geburt nicht beschäftigen. Auch nicht, wenn dein Kind unmittelbar nach der Geburt gestorben ist. Möchtest du früher an deinen Arbeitsplatz zurückkehren, kannst du das frühestens ab der 3. Woche nach der Entbindung. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Du musst den Wunsch, dass du früher arbeiten möchtest, ausdrücklich gegenüber deinem Arbeitgeber erklären und
  • Nach ärztlichem Zeugnis darf nichts dagegen sprechen 

Diese Entscheidung darfst du jederzeit widerrufen. 

Elternzeit

Mit dem Tod deines Kindes endet deine Elternzeit nicht sofort. Sie endet erst 3 Wochen nach dem Tod deines Kindes. Spricht dein Arbeitgeber in dieser Zeit eine Kündigung aus, ist diese unwirksam.

Beispiel:

Todestag Mittwoch 1. Juli, 1. Arbeitstag am Donnerstag 23. Juli 

Ausnahmen: 

  • Ist dein Kind vor Beginn deiner Elternzeit gestorben, ist der Beginn der Elternzeit nicht möglich 
  • Verstarb dein Kind in den letzten 3 Wochen der Elternzeit, endet deine Elternzeit wie vorher geplant, eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich

Möchtest du früher mit der Arbeit beginnen, ist hierfür die Zustimmung deines Arbeitgebers erforderlich. Deine Entscheidung kannst du jederzeit widerrufen. 

Elterngeld

Elterngeld gibt es ab der Geburt. Du erhältst es pro Lebensmonat deines Kindes. Die weitere Voraussetzung ist, dass du es für mindestens 2 Monate beziehst. 

Beispiele:

  • Ist dein Kind im 2. Lebensmonat verstorben, bekommst du für 2 Monate Elterngeld
  • Lebte dein Kind weniger als einen Monat, bekommst du leider kein Elterngeld

HINWEIS:
Wenn ein Anspruch auf Elterngeld besteht, erhältst du es rückwirkend nur für 3 Monate. Ab der Einreichung des Antrags bei der Elterngeldstelle, gibt es also maximal für die 3 Monate davor noch Elterngeld. 

Kindergeld

Für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen zu Beginn des Monats vorlagen, gibt es Kindergeld. Es steht dir für die Monate zu, in denen dein Kind mindestens einen Tag gelebt hat. 

Beispiel:

  • Verstarb dein Kind vor dem 2. Lebensmonat, bekommst du für einen Monat ungekürzt Kindergeld
  • Ist dein Kind einen Tag nach Beginn des 2. Lebensmonats verstorben, erhältst du für 2 Monate Kindergeld 

HINWEIS:
Das Kindergeld wird maximal 6 Monate rückwirkend gezahlt. Diese 6 Monate zählen rückwirkend ab Eingang des Antrags bei der Familienkasse.

Kinderfreibetrag

Auch wenn dein Kind nach der Geburt verstorben ist, nimmt das Finanzamt mit deiner Steuerveranlagung die sogenannte Günstigerprüfung vor. Die günstigere Form, Kinderfreibetrag oder Kindergeld kommt in der Berechnung zur Anwendung. Der Kinderfreibetrag wird dann anteilig, für die Monate in denen die Voraussetzungen dafür vorlagen, gewährt. 

Du möchtest mehr Elterngeld erhalten?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

>