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Elternzeit aufteilen: Wie geht das?

Elternzeit aufteilen

Als Arbeitnehmer stehen jedem Elternteil 36 Monate Elternzeit je Kind zu. Doch wie lässt sich diese Elternzeit aufteilen? Welche Regeln du bei der Aufteilung der Elternzeit unbedingt beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.

Wie kann ich die Elternzeit aufteilen?

Du kannst deine Elternzeit am besten aufteilen, wie es für dich und deine Familie passt. Dabei sind drei Dinge wichtig:

  1. Höchstens 3 Zeitabschnitte

    Du darfst deine Elternzeit in maximal 3 Zeitabschnitte aufteilen. Wenn dein Arbeitgeber einverstanden ist, dürfen es auch mehr sein. Wechselst du allerdings den Job, wäre dein neuer Arbeitgeber nicht an die individuelle Vereinbarung gebunden.
  2. Bindungszeitraum beachten
    Der Bindungszeitraum ist wichtig für die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes. Du musst dich für einen Zeitraum von 2 Jahren festlegen, wann du in Elternzeit gehen möchtest. Tust du das nicht, bist du für ein Verlängern der Elternzeit von der Zustimmung deines Arbeitgebers abhängig.
  3. Maximal 24 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag
    Von den 36 Monaten insgesamt, darfst du nur 24 Monate im vorgenannten Zeitraum nehmen. Dies gilt für Geburten seit dem 1. Juli 2015.

Welche Elternzeit Modelle gibt es?

Der Gesetzgeber macht nur die oben aufgeführten Vorgaben in Bezug auf die Elternzeit. Laut der gesetzlichen Regelung stehen Vater und Mutter jeweils die 36 Monate Elternzeit zu (§15 BEEG). Wie ihr die Aufteilung der Elternzeit vornehmt, könnt ihr selbst entscheiden.

Ihr als Eltern dürft die Elternzeit gleichzeitig nehmen, nacheinander oder euch abwechseln. Schau einfach, wann die Auszeit für und mit der Familie in die Planung passt. Natürlich spielt für die Dauer der Elternzeit eine Rolle: das Einkommen und wie hoch eure Fixkosten (Miete, Strom, Telefon usw.) sind.

Die richtige Dauer der Elternzeit zu finden, ist nicht leicht. Vielleicht hilft dir unser Artikel „Elternzeit: Wie lange darf und sollte ich sie nehmen?“ weiter, eine Entscheidung zu treffen.

Finanzielle Unterstützung in der Elternzeit

Direkt nach der Geburt haben angestellte Frauen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung außerdem Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Im Anschluss daran, oder aber direkt nach der Geburt, kannst du auf Antrag Elterngeld beziehen. Wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst, dient es als Ersatz für wegfallendes Einkommen in Form von:

Elternzeit aufteilen – ein paar Beispiele

  • Du gehst direkt nach der Geburt für 24 Monate in Elternzeit. Die verbleibenden 12 Monate nimmst du erst zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag deines Kindes.
  • Du nimmst direkt ab der Geburt nur 12 Monate Elternzeit. Die weiteren 24 Monate hebst du dir für die Zeit nach dem 3. Geburtstag auf.
  • Als Vater nimmst du ab dem 13. Lebensmonat für 4 Monate Elternzeit. Deine Frau geht ab der Geburt für 18 Monate in Elternzeit.
  • Nur den ersten Monat nach der Geburt nimmst du als Vater mit der Mutter zusammen Elternzeit. Dann erst wieder im 13. und 14. Lebensmonat (z.B. Partnermonate). Die Mutter ist nach ihrem Mutterschutz für zwei Jahre in Elternzeit.

Wann beginnt ein neuer Abschnitt bei der Elternzeit?

Ein neuer Abschnitt beginnt immer erst dann, wenn du dazwischen in deinem ursprünglichen Arbeitsverhältnis wieder arbeitest. Also auch nicht, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit (Arbeitszeit bis zu 32 Stunden pro Woche) arbeitest. Zusätzlich genießt du während deiner Elternzeit bis zu deren Ende Kündigungsschutz.

Achtung: Eine Verlängerung einer bestehenden Elternzeit zählt nicht als neuer Zeitabschnitt. Versuche daher eher, sofern möglich, einen Abschnitt zu verlängern, als einen neuen zu beginnen (siehe auch: Elternzeit verlängern).

Verlängerung der Elternzeit: Antragsfristen beachten

Für die Abgabe deines Antrags auf Elternzeit bzw. deiner Verlängerung sind zwei Fristen zu unterscheiden:

  • Vor dem 3. Geburtstag deines Kindes = 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn
  • Ab dem 3. Geburtstag deines Kindes = 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn

Ausnahme: Planst du den Beginn oder die Verlängerung deiner Elternzeit in den letzten 6 Wochen vor dem 3. Geburtstag? Auch hier gilt bereits die Frist von 13 Wochen.

Hast du weitere Fragen zum Thema Elternzeit aufteilen? Dann schreib uns einen Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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