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Wie wirken sich Sachbezüge auf das Elterngeld aus?

Sachbezüge beim Elterngeld

Sachbezüge fließen Arbeitnehmern mit dem Gehalt zu. Sie sind ein beliebtes Mittel von Arbeitgebern, die Kirsche auf der Sahne, wenn es um die Entlohnung geht. Wir stellen ein paar Sachbezüge vor und du erfährst, wie sie sich auf das Elterngeld auswirken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du bekommst Sachbezüge zusätzlich zu deinem Gehalt für deine geleistete Arbeit.
  • Häufige Beispiele sind Essensmarken, Tankgutscheine und Arbeitskleidung.
  • Sie sind von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit bis 50 Euro / Monat (Freigrenze).
  • Geschenke vom Arbeitgeber für besondere Anlässe sind zusätzlich möglich.
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Was sind Sachbezüge?

Sachbezüge oder auch Sachlohn sind besondere Zugaben des Arbeitgebers zusätzlich zu deinem Gehalt. Bis zu 50 Euro pro Monat, also bis zu 600 Euro im Jahr sind ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge möglich (§8 Absatz 2 EStG).

Der bekannteste geldwerte Vorteil ist dabei der Firmenwagen. Aber nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen zur Verfügung. Fährst du mit dem eigenen Auto zur Arbeit? Hier kann dein Chef dich mit einem Benzingutschein unterstützen.

Weitere Möglichkeiten für Sachbezüge:

  • Waren- oder Einkaufsgutscheine
  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • Zuschüsse zu arbeitstäglichen Mahlzeiten
  • usw.

Heutzutage ist es wichtiger denn je, seine Angestellten und
Mitarbeiter wertschätzend und motivierend zu führen.

Das Angebot ist vielfältig. Dabei ist es wichtig, die steuerlichen Vorgaben fest im Blick zu haben. Arbeitgeber können sich über Anbieter wie Belonio ganz einfach informieren und bei der gesetzeskonformen Umsetzung unterstützen lassen.

Wirken sich Sachbezüge auf mein Elterngeld aus?

Es kommt darauf an! Schauen wir uns beide möglichen Fälle einmal an:

  • Die Sachbezüge bleiben UNTER 50 Euro im Monat
    Innerhalb der Freigrenze ist die Sachzuwendung steuerbefreit. Steuerfreie Einnahmen und geldwerte Vorteile innerhalb der genannten Grenze erhöhen dein Bemessungseinkommen für das Elterngeld nicht. Sollten die Sachbezüge auch nach der Geburt weiterlaufen, kommt es im Bezugszeitraum nicht zu einer Kürzung deines Elterngeldes.
  • Die Sachbezüge liegen ÜBER 50 Euro im Monat
    Ist die Freigrenze in einem Monat überschritten, entfällt die Steuerbefreiung in dem Monat. Nur wenn der Sachbezug monatlich über der Grenze liegt und bei dir regelmäßig lohnsteuerpflichtig abgerechnet wird, hat es eine Auswirkung auf dein Elterngeld.

Sind Geschenke auch Sachbezüge?

Nein! Geschenke zu besonderen Anlässen darf dein Arbeitgeber dir zusätzlich machen. Sogar mehrmals im Monat. Beispielsweise, wenn dein Geburtstag und die Geburt deines Kindes in einen Monat fällt. Je Anlass gilt eine Freigrenze von 60 Euro (Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer).

Achtung: wird der Betrag von 60 Euro pro Anlass überschritten, geht die Lohnsteuer- und Sozialabgabenbefreiung auch hier verloren.

Was ist der Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze?

Der Freibetrag ist ein Betrag, der für dich (steuer-)frei ist und auch wenn er überschritten wird, frei bleibt. Der bekannteste Freibetrag ist der Grundfreibetrag. Bis zu diesem Einkommen bleibt dein Einkommen steuerfrei.

Das Gegenteil vom Freibetrag ist die Freigrenze. Überschreitest du sie um nur einen Cent, fällt diese vollständig weg. Es kommt zu einer Besteuerung ab dem ersten Euro. Sowohl Sachbezüge als auch Geschenke sind nur lohnsteuer- und sozialversicherungsbefreit, wenn die Grenze eingehalten wird.

Fazit

Bleiben die Sachbezüge monatlich unterhalb der Freigrenze, ist es eine tolle Sache. Sie wirken sich zwar weder vor noch nach der Geburt auf dein Elterngeld aus. Wohl aber unterstützen sie dich finanziell bis zu einem Wert von 600 Euro im Jahr – ohne dass Steuern oder Sozialversicherungsabgaben dafür anfallen. Für dich nicht und auch für deinen Arbeitgeber nicht. Ein (geldwerter) Vorteil für beide Seiten.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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