Eigentlich gibt es in Deutschland nichts, was nicht der Steuerpflicht unterliegt. Wenn du Geld durch die Teilnahme an Onlineumfragen verdienst, musst du dies möglicherweise versteuern. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt einen Unterschied, ob du zusätzlich angestellt bist oder nicht
- Es gibt einen Freibetrag für Nebeneinkünfte
- Erhaltene Produkte für Produkttests sind steuerpflichtig
- Gutscheine gehören ebenfalls zu den Nebeneinkünften
So hoch ist der Verdienst mit bezahlten Umfragen
Für 10 Minuten Umfragezeit gibt es ungefähr einen Euro. Das ist natürlich anbieterabhängig und manchmal gibt es mehr oder auch weniger Entlohnung. Online-Panels, die gut bezahlen, findest du im Spezial „Geld verdienen mit Umfragen„. Professionelle Umfrageteilnehmer können durch die regelmäßige Teilnahme bei diversen Anbietern auf einen monatlichen Hinzuverdienst von bis zu 300 Euro kommen.
Wann will das Finanzamt was vom Kuchen abhaben?
Mit Umfragen Geld zu verdienen erscheint zunächst attraktiv, sobald man jedoch etwas nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, möchte auch das Finanzamt etwas von den Gewinnen abhaben. Wenn du also mehr als 410 Euro im Jahr mit Umfragen oder Produkttests erzielst, muss du das möglicherweise versteuern und dich als Selbstständig beim Finanzamt melden. Wer gerade damit anfängt, sollte jedoch erst einmal abwarten und schauen, wie sich die Gewinne aus der Tätigkeit entwickeln.
Auch wenn man Produkte testet, ergibt sich ein Vorteil, der steuerpflichtig ist. Zu unterscheiden sind dabei Verbrauchsmaterial wie z.B. Kaffeepulver oder ein Produkt, das dauerhaft genutzt werden kann, wie z.B. eine Kaffeemaschine. Das Verbrauchsmaterial spielt eine untergeordnete Rolle, wenn man aber die Kaffeemaschine im Anschluss an den Test behalten darf, muss dafür ein realistischer Preis ermittelt werden. Dieser wird dann als Einnahme angesehen. Verhindern kannst du das nur, wenn du die Rückgabe oder die Verschrottung nachweisen kannst. Letzteres ist eher unwahrscheinlich und unglaubwürdig.
Mit Anstellungsverhältnis
Jedes Nebeneinkommen muss bei der Einkommensteuer angegeben werden. Wenn das durch die Onlineumfragen erzielte Nebeneinkommen 410 Euro im Jahr nicht überschreitet und kein weiterer Nebenjob besteht, dann bleibt dieses Einkommen steuerfrei, wenn du hauptberuflich einer lohnsteuerpflichtigen Tätigkeit nachgehst.
Außerdem darf die Tätigkeit mit den Onlineumfragen nicht auf Dauer als Einnahmequelle nebenbei dienen (Stichwort: Langfristige Gewinnerzielungsabsicht). Mit „nicht auf Dauer“ ist gemeint, sich zum Beispiel zwischen Ausbildung und neuem Job etwas dazuzuverdienen oder sich in den Wintermonaten ein Taschengeld für den Sommerurlaub zu verdienen.
In der Regel reicht der Freibetrag aus und es fällt keine zusätzliche Steuer auf den Nebenverdienst durch Online-Umfragen an.
Hinweis: Es gibt eine Einkommensobergrenze und bei Studenten/Azubis auch eine Wochenstundengrenze bei der Krankenkasse zu beachten, um zum Beispiel familienversichert zu bleiben. Erkundige dich am besten direkt bei deiner Versicherung und stimme dich im Zweifel auch mit dem Finanzamt ab, ob du eine selbstständige Tätigkeit anmelden musst.
Ohne Anstellungsverhältnis
Wenn du hauptberuflich zum Beispiel Hausfrau oder Student bist und dir über einen längeren Zeitraum mit Umfragen oder Produkttests etwas dazuverdienen möchtest, dann musst du bei deiner Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Dafür zahlst du in der Regel eine Gebühr, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Zusätzlich musst du dich beim Finanzamt melden und dort den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen / freiberuflichen Tätigkeit) einreichen.
Diese Steuern kommen auf dich zu
Einkommensteuer
Für die Einkommensteuererklärung gilt, dass du unbedingt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen musst und deinen Verdienst, aber auch die in diesem Zuge entstandenen Aufwendungen wie z. B. Internetkosten, Porto etc. mit angeben darfst. Sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen, zahlst du bei einem Überschuss bis zur Höhe des Grundfreibetrages 12.096 Euro (Stand: 2025) keine Steuern.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer fällt bis zu einem Gewinn in Höhe 24.500 Euro nicht an. So einen Gewinn mit Umfragen zu erreichen, dürfte relativ schwierig sein, sodass du das Thema zunächst ausblenden kannst.
Umsatzsteuer
Wenn deine Umsätze (nicht Gewinn!) unter 25.000 Euro bleiben, dann kannst du ein sogenannter Kleinunternehmer sein. Das bedeutet, du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen, bzw. musst auch keine Umsatzsteuer aus den Einnahmen aus den Online-Panels abführen. Heißt aber auch, dass du bei den Anschaffungen, die du tätigst, dir die enthaltene Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen kannst.
Nebeneinkünfte zwischen 410 Euro und 820 Euro
Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro werden stufenweise gekürzt. Hierfür kommt der Härteausgleichsbetrag in Höhe von 820 Euro zur Anwendung (gem. § 46 Abs. 5 EStG i. V. m. § 70 EStDV). Ab 820 Euro unterliegt der Hinzuverdienst der Besteuerung.
Nebeneinkünfte | Abzugsbetrag | Zu versteuernde Einkünfte |
---|---|---|
410 Euro | 410 Euro | 0 Euro |
500 Euro | 320 Euro | 180 Euro |
600 Euro | 220 Euro | 380 Euro |
700 Euro | 120 Euro | 580 Euro |
800 Euro | 20 Euro | 780 Euro |
820 Euro | 0 Euro | 820 Euro |
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ich habe nur an einer Umfrage teilgenommen und ein kleines Entgelt erhalten. Muss ich mich jetzt steuerlich beim Finanzamt anmelden?
Wenn du nicht weiterhin regelmäßig an bezahlten Umfragen teilnimmst, dann ist es keine auf Dauer angelegte Tätigkeit und eine Anmeldung beim Finanzamt kann sehr wahrscheinlich unterbleiben. Warte am besten auch erstmal ab, wie sich die Einnahmen entwickeln.
Ich habe 6 Monate regelmäßig an Umfragen teilgenommen, den Betrag von 410 Euro aber nicht überschritten. Muss ich das angeben?
Ja, am besten trägst du es dennoch in deine Steuererklärung ein. Bei der Veranlagung wird dieser Betrag entsprechend außen vor gelassen.
Ich habe festgestellt, dass ich jetzt bereits nach kurzer Zeit den Betrag von 410 Euro überschritten habe und möchte auch weiterhin an bezahlten Umfragen teilnehmen. Was soll ich jetzt tun?
Am besten meldest du deine Tätigkeit umgehend (rückwirkend) bei der Gemeinde und dem Finanzamt an.
Hast du weitere Fragen zum Thema Online Umfragen und Steuern? Dann schreib uns einen Kommentar!