In der heutigen Geschäftswelt ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Hier spielt vor allem die Elternzeit eine bedeutende Rolle, sodass Arbeitgeber diesen Faktor bei der Suche nach qualifiziertem Personal berücksichtigen sollten. Außerdem hat der Gesetzgeber einige Vorschriften zur Elternzeit erlassen, die Arbeitgeber zwingend einhalten müssen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.
Wie lange Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch nehmen dürfen
Grundsätzlich stellt die Elternzeit ein gesetzlich verankertes Recht von Arbeitnehmern dar, sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, damit diese mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes haben. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern dieses Recht somit nicht verwehren. Die Elternzeit lässt sich in bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Mehr Abschnitte sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die grundsätzliche Dauer ist nicht weiter geregelt und kann von einigen Wochen bis zu maximal 3 Jahren betragen. Von den insgesamt 36 Monaten, dürfen maximal 24 Monate in der Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag liegen. Dies gilt für Paareltern und auch Alleinerziehende. Das bedeutet, dass Arbeitgeber im schlimmsten Fall 3 Jahre lang auf ihren Mitarbeiter verzichten müssen. Geregelt ist dies alles im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Zahlung von Elterngeld
Für Arbeitgeber wichtig zu wissen ist, dass für die Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit kein Gehalt an den Mitarbeiter zu zahlen ist (Ausnahme Teilzeitarbeit in Elternzeit)Formal bleibt der Arbeitsvertrag während der Elternzeit zwar bestehen, die Arbeitspflicht ruht allerdings. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld von staatlicher Stelle aus, muss seinem Beruf aber nicht nachgehen.
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Elterngeld zu bekommen. Hierfür müssen Arbeitnehmer einen Antrag auf Elterngeld stellen.
Auswirkungen auf die Personalplanung
Die Ankündigung der Inanspruchnahme einer Elternzeit von einem Mitarbeiter sorgt dafür, dass dieser in einem bestimmten Zeitrahmen nicht zur Verfügung steht. Dementsprechend müssen Unternehmen ihre Personalplanung anpassen. Es sollten so früh wie möglich Vertretungsregelungen getroffen werden, die gewährleisten, dass es zu keinen Problemen bei den Arbeitsabläufen kommt, während der entsprechende Mitarbeiter seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund der Elternzeit nicht nachgeht. Unter Umständen müssen die Aufgaben innerhalb des Teams umverteilt oder eine Vertretungsperson eingearbeitet werden.
Erfolgreiche Wiedereingliederung
Nach der Elternzeit geht es darum, den abwesenden Mitarbeiter wieder erfolgreich in das Unternehmen und die internen Arbeitsabläufe einzugliedern. Im Laufe der Zeit kann es zu großen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen kommen, sodass diese mit dem jeweiligen Mitarbeiter besprochen werden müssen. Da der Angestellte unter Umständen lange nicht mehr beruflich tätig war, sollte der Arbeitgeber beim Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag entsprechend unterstützen. Eine Anpassung der Arbeitszeit oder Veränderungen im Tätigkeitsbereich können sinnvolle Maßnahmen sein, damit sich der Mitarbeiter wieder gut integrieren kann.
Betriebliche Vereinbarungen
Arbeitgeber können grundsätzlich betriebliche Vereinbarungen treffen, welche die vom Gesetzgeber beschlossenen Mindestanforderungen übersteigen. Hierzu zählen unter anderem:
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Bereitstellung von Zusatzleistungen
- Weitere Anreize
Solche Maßnahmen können sich positiv auf die Unternehmenskultur auswirken, da sie die Motivation und die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern. Der Arbeitgeber kann auf diese Weise nicht nur die Mitarbeiterbindung ans Unternehmen verbessern, sondern wird gleichzeitig auch attraktiver für potenzielle Mitarbeiter.
Schutz vor Diskriminierungen
Arbeitgeber haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter während der Elternzeit nicht diskriminiert werden. Hier greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeitnehmer davor schützt, durch die Inanspruchnahme von Elternzeit benachteiligt zu werden. Arbeitgeber, die gegen dieses Gesetz verstoßen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Finanzielle Auswirkungen
Wenn Mitarbeiter Elternzeit in Anspruch nehmen, hat dies entsprechende finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine langfristige Vertretungsregelung nötig ist. Dementsprechend macht es als Arbeitgeber Sinn, sich mit möglichen Fördermitteln und Zuschüssen auseinanderzusetzen, die staatliche Stellen unter Umständen anbieten, um die finanzielle Belastung von Unternehmen zu verringern.
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