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Stille Geburt – Was ist mit Elternzeit und Elterngeld?

Stille Geburt: Was ist mit Elterngeld & Elternzeit?

Ein Kind still zu gebären, ist neben den üblichen Strapazen einer Geburt psychisch eine sehr starke Belastung. Wenn du eine solche Geburt erlebt hast, wünschen wir dir und deiner Familie von Herzen viel Kraft für die Trauerbewältigung. Auch wenn Bürokratie in so einem Moment unwichtig erscheint, möchten wir dir einige Informationen dazu an die Hand geben. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte du gegenüber deinem Arbeitgeber hast und ob Ansprüche auf Familienleistungen in deiner Situation bestehen.

Was ist eine stille Geburt?

Der Begriff stammt aus dem englischen „stillbirth“ und beschreibt eine Entbindung, bei der der Schrei des Neugeborenen ausbleibt. Das Kind ist im Mutterleib verstorben. Ursachen dafür können u.a. Störungen der Nabelschnurversorgung sein oder eine vorzeitige Ablösung der Nabelschnur. 

Mutterschutz / Mutterschaftsgeld

Totgeburt (Geburtsgewicht ab 500 Gramm)

Bei einer Totgeburt gilt für dich die allgemeine Schutzfrist nach der Entbindung. Dein Arbeitgeber darf dich in dieser Zeit nicht beschäftigen. Weiterhin besteht für dich ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld für 8 Wochen nach der Entbindung und den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld.

Wenn du es wünschst, kannst du vor Ablauf der Schutzfrist ab der dritten Woche nach der Entbindung bereits wieder arbeiten. Es darf aus ärztlicher Sicht jedoch nichts dagegen sprechen. Deine Entscheidung kannst du jederzeit widerrufen. Wenn du dich für die frühe Rückkehr an deinen Arbeitsplatz entscheidest, erhältst du Mutterschaftsgeld entsprechend für den kürzeren Zeitraum.

Fehlgeburt (Geburtsgewicht weniger als 500 Gramm)

Rechtlich gesehen, ist eine Fehlgeburt keine Entbindung. Daher löst eine Fehlgeburt keine mutterschutzrechtlichen Folgen aus. Die übliche Schutzfrist nach einer Geburt gilt für dich leider nicht. Erfolgte die Fehlgeburt nach der 12. SSW, besteht für dich jedoch ein besonderer Kündigungsschutz. Dir steht eine ärztliche Betreuung und Behandlung zu. Wenn du dich durch diese seelische und körperliche Belastung nicht arbeitsfähig fühlst, ist ein Attest über deine Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt erforderlich. Je nach Dauer der Arbeitsunfähigkeit gelten die Regelungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Hinweis: Wenn dein Kind unter 500 Gramm wog, die 24. SSW aber bereits erreicht war, gelten für dich seit dem 01.11.2018 die Regelungen bei einer Totgeburt gem. § 31 Abs. 2 PStV.

Elternzeit

Sowohl im Fall einer Totgeburt, als auch einer Fehlgeburt, kannst du leider keine Elternzeit in Anspruch nehmen. Es gilt die oben genannte Mutterschutzfrist. Fühlst du dich am Ende der Schutzfrist oder nach der Fehlgeburt nicht arbeitsfähig, kannst du dich krankschreiben lassen. Du benötigst ein Attest vom Arzt, der deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Es gelten die Regeln für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Elterngeld

Laut Elterngeldgesetz erfolgt die Zahlung des Elterngeldes nach Lebensmonaten. Für still geborene Kinder besteht daher kein Anspruch auf Elterngeld.

Elterngeld-Bemessungsgrundlage bei erneuter Schwangerschaft
Eine depressive Erkrankung, die durch eine Fehlgeburt ausgelöst wurde, kann bei der Bemessung des Elterngeldes eines weiteren Kindes zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit führen (BSG-Urteil vom 16.3.2017, B 10 EG 9/15 R).

Kindergeld

Leider sind die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld bei einer Tot- oder Fehlgeburt nicht erfüllt. 

Kündigungsschutz

Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz 

  • bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und
  • bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung

Weiterhin ist die Kündigung gemäß §17 MuSchG unzulässig, wenn dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigung die Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt gegeben wird.

Hier gibt es Hilfe

Professionelle Hilfe bekommst du in Schwangerschafts-Beratungsstellen, von Seelsorgern und Psychologen. Der Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e. V. vermittelt Helfer und Ansprechpartner aus deiner Nähe. Weiterhin ermöglicht der Verein einen Austausch mit anderen Betroffenen und informiert über Wege mit der Trauer umzugehen.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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