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Elterngeld & Kurzarbeit: Was du jetzt beachten musst

Elterngeld & Kurzarbeit

Kurzarbeit gab es auch schon vor dem Coronavirus in Deutschland. So viele Arbeitnehmer wie aktuell sind jedoch selten betroffen. Was Kurzarbeit ist und was die Kurzarbeit fรผr deine Elternzeit und dein Elterngeld bedeutet, erklรคren wir in diesem Artikel.

Erleichterungen bei der Elternzeit / beim Elterngeld aufgrund von Corona

Die Bemรผhungen der inzwischen ehemaligen Familienministerin Frau Dr. Giffey, die seit Beginn der Corona-Krise mit den Lรคndern im Gesprรคch war, sind erfolgreich zum Abschluss gekommen. Die Anpassungen wurden bereits gesetzlich festgeschrieben.

Partnerschaftsbonus

Voraussetzung fรผr den Partnerschaftsbonus ist, dass beide Eltern in 2 – 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten.

Hinweis: Auch Eltern, die sich ganz oder teilweise bis zum 23. September 2022 (wรคhrend der Corona-Krise) im Partnerschaftsbonus befinden, haben Vertrauensschutz. Auch fรผr sie gelten die vor Beginn des Partnerschaftsbonus angegebenen Stunden, selbst wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Aktuell Schwangere, werdende Eltern

Im Normalfall wรผrde der Bezug von Kurzarbeiter- und auch Arbeitslosengeld, im Bemessungszeitraum des Elterngeldes, zu einer Reduzierung des Elterngeldanspruchs fรผhren. Es handelt sich um Lohnersatzleistungen, die mit Null in die Berechnung einflieรŸen.ย 

Durch die Corona-Krise wurde eine Ausnahme geschaffen. Konkret heiรŸt das, dass Monate mit geringerem Einkommen aus Erwerbstรคtigkeit (z.B. Kurzarbeitergeld) aufgrund der COVID-19-Pandemie fรผrย die Elterngeldberechnung ausgeklammert werden dรผrfen.

Viele Bundeslรคnder haben hierfรผr ein eigenes Formular erstellt. Gibt es kein Formularblatt, reicht ein formloses Anschreiben mit dem Wunsch, den Zeitraum zu verรคndern. Dieses muss zusammen mit dem Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle eingehen.ย 

Wichtig: Auch bei der spรคteren Berechnung fรผr das Elterngeld eines weiteren Kindes kรถnnen diese Monate mit geringerem Einkommen aufgrund der Corona-Pandemie ausgeklammert werden.

Darauf solltest du nun achten

Bewahre alle E-Mails und Briefe von deinem Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit, deine Stundenzettel usw. auf. Sie kรถnnen spรคter beim Elterngeldantrag oder der Elterngeldรผberprรผfung nach dem Bezugszeitraum wichtig sein.ย Lasse dir im Zweifel einen Dreizeiler von deinem Arbeitgeber ausstellen, dass du aufgrund von Corona in Kurzarbeit bist. Das gilt ebenso, wenn du aufgrund von Corona deinen Arbeitsplatz verloren hast.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld (Abkรผrzung: Kug) ist eine Leistung der Bundesagentur fรผr Arbeit.

Dein Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeit anordnen. Hรคufig geschieht dies, wenn es dem Unternehmen nicht so gut geht und Auftrรคge fehlen. Voraussetzung fรผr die Kurzarbeit ist ein erheblicher Arbeitsausfall. Der Arbeitsausfall muss vorรผbergehend und unvermeidbar sein.

Dein Arbeitgeber kรผrzt die betriebsรผbliche Arbeitszeit und zeigt diesen Sachverhalt dir und der Agentur fรผr Arbeit an. Du bist in dieser Zeit teilweise von der Arbeitspflicht befreit. Dein Arbeitgeber ist in der Folge teilweise von der Lohnzahlungspflicht befreit. Du bekommst also nur das Gehalt fรผr die verringerte Stundenzahl, die du arbeitest. Zusรคtzlich zahlt dein Arbeitgeber dir das Kurzarbeitergeld. Dieses bekommt er nachtrรคglich von der Agentur fรผr Arbeit erstattet. Die Verringerung der Personalkosten soll die Arbeitsplรคtze erhalten. Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben alle ungekรผndigten sozialversicherungspflichtige ArbeitnehmerInnen. Der Bezug des Kurzarbeitergeldes ist fรผr 12 Monate, in Ausnahmefรคllen fรผr bis zu 24 Monate mรถglich.

Was ist speziell am โ€žneuenโ€œ Kurzarbeitergeld durch Corona?

Zunรคchst รคnderte die Bundesregierung rรผckwirkend zum 1. Mรคrz 2020 die bereits bestehenden Regelungen zur Kurzarbeit. Nach einigen weiteren ร„nderungen, kam es mit der Bundesratssitzung am 11. Mรคrz 2022 nun zu einer weiteren Verlรคngerung. Betriebe kรถnnen nun 28 Monate (statt 14 Monate) in Kurzarbeit bleiben.

Lรคngstens bis zum 30. Juni 2023 gelten folgende Erleichterungen:

  • Wenn mindestens 10% der Beschรคftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10% haben, gibt es Kurzarbeitergeld
  • In Betrieben, in denen entsprechende Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankung genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes vollstรคndig verzichtet
  • Auch LeiharbeitnehmerInnen kรถnnen in Kurzarbeit gehen

Geringfรผgig beschรคftigte ArbeitnehmerInnen kรถnnen kein Kurzarbeitergeld erhalten. Dieses ist nur fรผr sozialversicherungspflichtige Beschรคftigte vorgesehen.

Wie viel Kurzarbeitergeld gibt es?

Ohne Kinder gibt es 60% des wรคhrend der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns (Leistungssatz 2). Bei mindestens einem Kind gibt es 67% des ausgefallenen Nettos (Leistungssatz 1).

Entscheidend ist dabei die steuerliche Kinderzahl, die bei den elektronischen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) hinterlegt sind. Wenn du in der Steuerklasse V bist, sind dort keine Kinder eingetragen. Um die Erhรถhung zu bekommen, musst du deinem Arbeitgeber einen anderen Nachweis (z.B. ELStAM-Ausdruck des anderen Elternteils) vorlegen.

Ausnahmeregelung aufgrund COVID-19 bis zum 30. Juni 2023:

  • Ab dem 4. Bezugsmonat von Kurzarbeitergeld steigt der Satz auf 70% bzw. 77% (mind. 1 Kind)*
  • Ab dem 7. Bezugsmonat von Kurzarbeitergeld steigt der Satz auf 80% bzw. 87% (mind. 1 Kind)*

)* = Die Erhรถhung gilt nur, wenn spรคtestens fรผr Mรคrz 2021 Kurzarbeitergeld gezahlt wurde. Fรผr den Zeitraum Januar 2022 bis Mรคrz 2022 besteht nur Anspruch auf die erhรถhten Sรคtze, wenn erstmals im April 2021 Kurzarbeit begann. Grundvoraussetzung ist, dass der Entgeltausfall im jeweiligen Monat mindestens 50% betrรคgt.

Pflegekinder, Kinder รผber 18 Jahre

Der Leistungssatz 1 wird auch gewรคhrt, wenn du eine entsprechende Bescheinigung vorlegen kannst, dass du beispielsweise ein Pflegekind betreust. Auch mรถglich ist, dass dein Kind bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, der Freibetrag aber (noch) nicht eingetragen ist bei den elektronischen Lohnsteuermerkmalen (Steuerklasse I, III, IV). Dies solltest du schnellstens nachholen. รœbergangsweise kannst du oder der Arbeitgeber eine Bescheinigung bei der Agentur fรผr Arbeit beantragen (gilt fรผr die Steuerklassen V, VI) bzw. mit dieser die Berechtigung fรผr den erhรถhten Leistungssatz nachweisen.

Berechnungย 

Die Berechnung ist relativ einfach. Ihr kรถnnt das Kurzarbeitergeld einfach aus zwei Werten ermitteln. Diese kรถnnt ihr aus der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) ablesen.

SOLL-Entgelt
Das SOLL-Entgelt ist das regulรคre monatliche Brutto ohne Arbeitsausfall.

IST-Entgelt
Das IST-Entgelt ist das im jeweiligen Kalendermonat erzielte Bruttoarbeitsentgelt, zuzรผglich aller zustehenden Entgeltanteile (u. a. auch fรผr Mehrarbeit). Einmal gezahlte Arbeitsentgelte bleiben auรŸer Ansatz.

Beispiel:

Ein Vater verdient ohne Kurzarbeitergeld 2.500 Euro brutto. Wรคhrend der Kurzarbeit bekommt er 1.500 Euro brutto. Er ist in der Steuerklasse III und er hat ein Kind. Es besteht daher Anspruch auf den Leistungssatz 1 in der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes fรผr 2023:

BruttoarbeitsentgeltRechnerische LeistungssรคtzeBerechnung
2.500 Euro1.303,04 Euro )*1.303,04 Euro
1.500 Euro804,00 Euro )**- 804,00 Euro

Kurzarbeitergeld

= 499,04 Euro

)* ย =ย abzulesen bei 2.490,00 Euro – 2.509,99 Euro, Steuerklasse III
)** =ย abzulesen bei 1.490,00 Euro – 1.509,99 Euro, Steuerklasse III

Regulรคr betrรคgt sein Netto bei Steuerklasse III ca. 1.970 Euro. Durch die Kurzarbeit sinkt sein Netto auf ca. 1.200 Euro. Zu den 1.200 Euro kommt noch das Kurzarbeitergeld in Hรถhe von ca. 530 Euro, sodass der Vater einen Auszahlungsbetrag wรคhrend der Kurzarbeit von ca. 1.730 Euro erhรคlt. Das sind 240 Euro weniger als vorher.

Betrรคgt das IST-Entgelt Null, weil wรคhrend der Kurzarbeit gar nicht gearbeitet wird, gibt es nur das Kurzarbeitergeld. In unserem Beispiel bei einem Brutto von 2.500 Euro wรคren es nur ca. 1.330 Euro Kurzarbeitergeld.

Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber darf dir den Unterschied zwischen deinem ursprรผnglichen Gehalt und deinem Kurzarbeitergeld zusรคtzlich zahlen. Diese Aufstockung ist, wie das Kurzarbeitergeld selbst, vorรผbergehend steuerfrei (gem. ยง 3 Nr. 28 EStG).

ACHTUNG:
Das Kurzarbeitergeld ist und der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers (gem. ยง3 Nr. 28 a EStG) sind steuerfrei. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dies ist auch beim Elterngeld der Fall.ย Mehr dazu hier.

Weiterbildung in der Kurzarbeit

Es kann sinnvoll sein, die Mรถglichkeit der Weiterbildung wรคhrend der Kurzarbeit zu prรผfen. In Hinblick auf Arbeitsplatzsicherung und Digitalisierung solltest du die Mรถglichkeit mit deinem Arbeitgeber besprechen, sofern du in Kurzarbeit gehst. Weitere Infos zur Weiterbildung wรคhrend Kurzarbeit gibt es hier.

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Verรถffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tรคtigkeit im Steuerbรผro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitรคten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behรถrdengรคnge und Formalitรคten beantwortet oder neue Videos fรผr euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Vielen Dank fรผr die kurzfristige Verรถffentlichung zum Thema. Was mich interessiert, konnte ich allerdings nicht finden: Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf das Elterngeld im Bezugszeitraum mit Elterngeld Plus aus? Gilt das Kurzarbeitergeld als Elterngeldnetto? Und aus der Differenz zum Einkommen im Bemessungszeitraum errechnet sich der Elterngeldsatz? Dazu habe ich bislang leider keinerlei konkrete Informationen finden kรถnnen. Beste GrรผรŸe! VH

      • Hallo zusammen,

        ich hรคtte auch noch eine kurze Frage.
        Wenn man 67% Kurzarbeitergeld erhรคlt, bei 100% Kurzarbeit, bekommt dann auch weiterhin indergeld ?

        Freue mich sehr auf Antwort.

        Viele Grรผsse
        BS

        • Hallo BS,
          Kindergeld wird unabhรคngig von der Arbeitssituation gezahlt.
          Beim Elterngeld soll der Bezug von Kurzarbeitergeld lt. Bundestag keine Rolle spielen. Es kommt also nicht zu einer Kรผrzung. Sofern noch Anspruch besteht, erhรคltst du weiterhin Elterngeld. Wenn du dich derzeit im Partnerschaftsbonus befindest, soll es auch hier nicht zu einer Kรผrzung kommen.

  • Hallo Frau Nagel,

    was passiert wenn man 15h/Woche in Teilzeit Elternzeit nimmt und der Betrieb in dem Zeitraum dann Kurzarbeit beschlieรŸt und man unter die Mindestgrenze von 15h/Woche fรคllt?

    Danke und viele GrรผรŸe

    • Hallo Chris,
      wenn du nicht im Partnerschaftsbonus bist sondern nur in den Partnermonaten, dann passiert nichts. Selbst wenn, wรผrden die beschlossenen Erleichterungen durch Corona greifen. Unvorhergesehene Verรคnderung bei der Arbeitszeit dรผrfen sich nicht auf das Elterngeld auswirken. Es dรผrfte sich in Bezug auf das Elterngeld bei dir nichts รคndern.

  • Hallo,

    Mein Arbeitgeber fรคhrt aufgrund der schwierigen Marktsituation in der Branche in groรŸen Teilen des Werkes seit April Kurzarbeit und ich soll nun ab Juni auch Kurzarbeit fahren. Ich bin im dritten Monat schwanger.
    Zitat aus dem Text: „Konkret heiรŸt das, dass Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I (ALG I) wegen Corona das Elterngeld nicht reduzieren“
    Gilt dies fรผr alle Unternehmen, unabhรคngig davon, was der Auslรถser fรผr die Kurzarbeit war? Oder muss ich mit einer Reduzierung des Elterngeldes rechnen, wenn im Falle unseres Unternehmens Corona nicht der alleinige Auslรถser fรผr die Kurzarbeit war?

    Viele GrรผรŸe,
    Isabel

    • Hallo Isabel,
      der Auszug aus dem neu gefassten BEEG (ยง2b) lautet:
      „(…)Abweichend von Satz 2 bleiben auf Antrag bei der Ermittlung des Einkommens fรผr die Zeit vom 1. Mรคrz 2020 bis 31. Dezember 2020 auch solche Kalendermonate unberรผcksichtigt, in denen die berechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen aus Erwerbstรคtigkeit hatte und dies glaubhaft machen kann (…)“
      Was genau zur Kurzarbeit gefรผhrt hat, ist fรผr einen Arbeitnehmer schwierig bis gar nicht zu belegen. Wie das konkret glaubhaft gemacht werden soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Hebe unbedingt die Schriftwechsel usw. fรผr spรคter auf. Versuche mรถglicherweise auch, dich von der Kurzarbeit ausnehmen zu lassen (Betriebsvereinbarungen/Tarifvertrรคge regeln das oft)oder woanders eingesetzt zu werden, wenn in einer anderen Abteilung keine Kurzarbeit eingefรผhrt wird.

  • Hallo ๐Ÿ™‚
    Ich habe folgende Frage.
    Ich bin im 6. Monat schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 23.08.20. Davor nehme ich noch 4 Wochen von meinem Resturlaub fรผr das Jahr 2020.
    Seit April hat mein Chef KUG angemeldet und wird dies wohl noch bis Ende des Jahres angemeldet lassen.
    Die KUG Monate werden nach der neuen Regelung ausgeklammert. Wie jedoch wirkt sich das auf den Bemessungszeitraum aus? (P.s. ich habe Mutterschaftsgeld fรผr den Zeitraum des Mutterschutz es beantragt). Normalerweise sind es ja 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes und รผber diesen Zeitraum muss ich dann meine Lohnzettel zur Berechnung beifรผgen. Wenn die KUG Monate ausgeklammert werden, verรคndert sich dann der Bemessungszeitraum?

    Bei den Gehaltsnachweisen frage ich mich dann auch, muss ich die Lohnzettel mit den KUG Monaten mitschicken – Oder nehme ich ersatzweise die Lohnzettel,die ich vor den eigtl 12 Monaten Bemessungszeitraum bekommen habe. Oder ich schicke ich diese und die KUG Lohnzettel zusammen. (Bei 4 monaten Kurzarbeit, also anstatt die letzten 12, die letzten 15 Lohnzettel?

    Meine Gรผte ich bin total verwirrt.

    • Hallo Lisa,
      die Monate mit Kurzarbeit werden nur ausgeklammert, wenn du es beantragst.Hierfรผr reicht ein Zweizeiler als Anlage zum Elterngeldantrag. Du reichst in diesem Fall dann so viele vergangene Gehaltsabrechnungen ein, wie du Monate (mit Kurzarbeit) ausklammern kannst und du auf 12 Monate kommst. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich dann komplett auf vor der Kurzarbeit, wenn diese bis zum Mutterschutzbeginn anhรคlt. Ob du auch die Gehaltszettel mit Kurzarbeitergeld einreichen musst oder ob eine Bestรคtigung des Arbeitgebers ausreicht, handhaben die Elterngeldstellen derzeit unterschiedlich.

  • Hallo Yvonne,
    vielen Dank fรผr deine Erlรคuterungen zu diesem komplexen Thema.
    Wir haben im August geheiratet und planen Nachwuchs, meine Frau ist seit April in Kurzarbeit und wird es wohl noch einige Monate bleiben.
    Grundsรคtzlich (ohne Corona) wรคre fรผr das Elterngeld ja der Wechsel fรผr meine Frau in die III sinnvoll gewesen. Dadurch wรผrde sich aber ihr KuG deutlich verringern und zur Berechnung des Elterngeldes kommen ohnehin nur die 12 Monate vor Corona zum Tragen. Von einer Erhรถhung des Elterngeldes durch clevere Steuerklassenwahl nach der Hochzeit profitieren wir also leider nicht.
    Das heiรŸt doch, dass es sinnvoll ist, dass ich in die III wechsele damit meine Frau wenigstens mehr KuG bekommt, richtig?! Oder รผbersehe ich noch irgendwelche wichtigen Punkte?

    Besten Dank fรผr deine Hilfe und viele GrรผรŸe,
    Marcus

    • Hallo Marcus,
      mit der Steuerklasse V bekรคme deine Frau weniger Kurzarbeitergeld. Fรผr das Kurzarbeitergeld ist die Steuerklasse IV gรผnstiger. Wenn ihr die Ausklammerung der Monate mit Corona nutzen mรถchtet, dann wรผrde ein Steuerklassenwechsel jetzt nichts mehr bringen. Es zรคhlt die Steuerklasse im Bemessungszeitraum – also vor der Kurzarbeit. Im Mutterschutz kรถnntet ihr einen Wechsel auf III/V machen, um von deinem hรถheren Netto zu profitieren.

  • Hallo Frau Nagel,
    ich bin im 5. Monat schwanger und aufgrund von Corona seit Ende Mรคrz in Kurzarbeit. Bis August war ich zu 50% in Elternzeit-Teilzeit beschรคftigt, nun ist die Elternzeit vorbei und ich bin wieder in Vollzeit tรคtig. Allerdings eben nach wie vor in Kurzarbeit mit 50%. Davor sogar mit 0% und 20% deutlich weniger.
    So wie ich das verstehe, habe ich nun doch einen erheblichen Nachteil bei der Berechnung des Elterngeldes, da die ursprรผnglich geplanten finanziell wichtigen โ€žVollzeitmonateโ€œ Aug-Dez ja entweder bei der Berechnung ausgelassen werden kรถnnen oder eben nur mit 50% angerechnet werden, oder? Mein AG hat angekรผndigt, dass wir bis Ende des Jahres in KU bleiben.
    Liege ich mit meinen Befรผrchtungen falsch? Was kann ich tun, um keine finanziellen EinbuรŸen zu haben, die wir uns eigentlich nicht leisten kรถnnen…?
    Danke fรผr Ihre Hilfe und herzliche GrรผรŸe,
    Julia

    • Hallo Julia,
      leider schreibst du nicht, wann dein anderes Kind geboren wurde. Vielleicht kommt eine Ausklammerung der Monate mit Elterngeld fรผr das รคltere Geschwisterkind in Frage? Wenn du die Mรถglichkeit in Anspruch nimmst Monate mit Kurzarbeit auszuschlieรŸen, kommst du vielleicht zurรผck in Monate mit Elterngeld bis zum 12. bzw. 14. Lebensmonat. Wenn ja, geht die Elterngeldstelle noch weiter in die Vergangenheit und es wรผrden Monate aus der Zeit vor der ersten Schwangerschaft herangezogen. Wenn das nicht der Fall ist, solltest du einmal ausrechnen, ob es besser ist die KUG Monate doch drin zu lassen um das Elterngeld ein wenig zu erhรถhen. Dafรผr empfehle ich dir den Rechner im Familienportal der Bundesregierung. Wenn du Unterstรผtzung haben mรถchtest, wende dich gern an unsere Elterngeldberatung.

  • Hallo Frau Nagel,

    Ich bin derzeit noch in Elternzeit meines ersten Kindes (geb. 24.10.19).
    Ab April komme ich voraussichtlich in 100% Kurzarbeit.
    Nebenbei habe ich noch einen 450โ‚ฌ-Job.
    Unser zweites Kind kommt im Oktober 2021.
    Kann die Kurzarbeit auf Antrag ausgeklammert werden? Spielt der 450โ‚ฌ Job dabei eine Rolle?

    Vielen Dank. ๐Ÿ™‚

    • Hallo Maria,
      ja das geht. Hierfรผr ist ein gesonderter Antrag erforderlich, der zusammen mit dem neuen Elterngeldantrag einzureichen ist. In einigen Bundeslรคndern gibt es auch Formularvordrucke dafรผr. Dein 450 Euro Job wird dann jedoch nicht mitgezรคhlt. Es zรคhlt dann nur die Steuerklasse und das Einkommen aus dem Bemessungszeitraum in den du verschiebst.

  • Guten Morgen Frau Nagel,

    ich hรคtte auch noch eine kurze Frage zum Elterngeld. Ich habe im Dez. Geburtstermin und bin seit April 2020 in Kurzarbeit. Nachdem sich die KA negativ auf das Elterngeld auswirken wรผrde, kรถnnte ich ja den Bemessungszeitraum auf 12 Monate vor Einfรผhrung der KA beantragen. Nun hatte ich aber ab Februar 2020 eine deutliche Gehaltserhรถhung, das heiรŸt die Monate davor wรผrden auch einflieรŸen und sich aber auch negativ auswirken. Gibt es irgendeine Mรถglichkeit trotzdem von der Gehaltserhรถhung zu profitieren? Also gรคbe es ZB die Mรถglichkeit Elterngeld auf den „eigentlichen Bruttolohn ohne KA“ im Zeitraum Dez.2020 bis Dez. 2021 zu beantragen? Oder kรถnnte ich es zumindest splitten, sodass ich das Mutterschaftsgeld (was ja 100% meines derzeit Gehalts ohne KA wรคre) und die Monate vor KA als Bemessungsgrundlage nehme?

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste GrรผรŸe,

    Sarah

    • Hallo Sarah,
      der Bemessungszeitraum bleibt, wenn du nur angestellt bist, bei den 12 Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes. Auf Antrag kannst du Monate mit Kurzarbeit ausklammern lassen und Monate die weiter in der Vergangenheit liegen einbeziehen. Auch einzelne Monate sind mรถglich.
      Da der Geburtstermin nach dem 01. September 2021 liegt, hรคttest du die Mรถglichkeit die Mutterschutzzeit einzuklammern (auf Antrag). Allerdings geht Kurzarbeitergeld und auch der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld mit Null in die Berechnung ein, da es sich um Lohnersatzleistungen handelt: auch wenn du auf dein bisheriges Netto kommst. Diese Variante empfiehlt sich meist nur, um die bessere Steuerklasse zu erhalten, wenn der Wechsel zu spรคt erfolgt ist.

  • Hallo Yvonne,
    ich habe im Februar 2021 mein Kind bekommen. Letztes Jahr war ich von Mitte Mรคrz bis September 2020 in Kurzarbeit. Das hat mir mein Arbeitgeber bereits bestรคtigt und reingeschrieben, dass die Kurzarbeit aufgrund der Pandemie war. Durch die Kurzarbeit entstanden bei mir jedoch keine EinbuรŸen. Ist es trotzdem mรถglich die Kurzarbeitermonate einzubeziehen?

    • Hallo Lisa,
      Kurzarbeitergeld geht mit Null in die Berechnung des Elterngeldes ein. Daher wurde fรผr die Corona-Pandemie die Ausnahme geschaffen, diese Monate auszuklammern und auf รคltere Monate zurรผckgreifen zu kรถnnen. So ergeben sich im Regelfall dann keine EinbuรŸen beim Elterngeld. Verschiebt sich der Bemessungszeitraum in eine Zeit, in der kein Einkommen vorlag, ist eine Verschiebung nicht wirksam. Fรผr diesen Fall wurde keine Regelung in den Richtlinien getroffen bisher. Sollte das bei dir der Fall sein, solltest du beantragen das Elterngeld zu erhalten, was dir zugestanden hรคtte, wenn es Corona nicht gegeben hรคtte.

  • Hallo liebe Yvonne,
    nach Geburt unseres ersten Kindes am 05.01.19 war ich fรผr ein Jahr in in Elternzeit. Im Mรคrz 2020 bin ich wieder mit 25 h eingestiegen (davor immer Vollzeit 40 h gearbeitet), um leider schon nach vier Wochen in Kurzarbeit 0 geschickt zu werden (Tourismus). Ich war dann fast ein Jahr in KUG Null. Im Februar 21 habe ich wieder mit Arbeiten begonnen, von anfangs 10% auf zuletzt (nur 2 Monate) 100%. Seit Ende Juli bin ich nun im Mutterschutz und erwarte im September unser zweites Kind. Da ich solange in KUG Null und davor in Elternzeit gewesen bin, gibt es ja gar nichts mehr zum Ausklammern und ich werde in jedem Fall extreme EinbuรŸen haben und wohl nur diesen Mindestsatz erhalten ๐Ÿ™ Was wรผrdest du mir raten?

    • Hallo Sarah,
      du darfst Monate mit Kurzarbeit ausklammern lassen aufgrund von Corona. Somit kรถnntest du teilweise in den Zeitraum mit Zahlungen von Elterngeld fรผr ein รคlteres Geschwisterkind kommen. Diese Monate wรผrden ebenfalls ausgeklammert. Du solltest aber einmal eine Vergleichsberechnung anstellen, was insgesamt gรผnstiger ist. Vermutlich wird die Ausklammerung von allen Monaten mit Kurzarbeit jedoch am gรผnstigsten sein. KUG ist Steuerfrei, erhรถht also dein Elterngeld nicht. Dies bei der Vergleichsberechnung immer im Hinterkopf haben.

  • Guten Tag Frau Nagel,

    ich hรคtte auch eine Frage: Wir planen Nachwuchs. Allerdings bin ich durch Corona bereits seit Mรคrz 2020 in Kurzarbeit (Tourismus). Kann ich auch im Jahr 2022 noch das Elterngeld fรผr die Zeit vor Corona anrechnen lassen? Ich habe gelesen, dass die Ausnahmeregelung nur bis Ende 2021 gilt…

    รœber eine kurze Nachricht wรผrde ich mich freuen!

    • Hallo Nicole,
      wenn dein Bemessungszeitraum zurรผckreicht in die Monate zwischen Mรคrz 2020 und Dezember 2021, kannst du diese aufgrund der Sonderregelung mit der Kurzarbeit durch Corona ausklammern lassen. Der Bemessungszeitraum umfasst fรผr Angestellte immer die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Was meinst du mit Elterngeld anrechnen lassen? Das Elterngeld selbst zรคhlt nicht als Erwerbseinkommen im Sinne des Elterngeldgesetzes.

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