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Wann muss ein Kind privat versichert werden?

Die richtige Krankenversicherung beim Kind

Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, kann ein Kind problemlos über die gesetzliche Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Anders sieht es aus, wenn beide Elternteile privat versichert sind. Dann muss auch ein Kind gegen einen zusätzlichen Kostenbeitrag privat krankenversichert werden. Privat Versicherte haben einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss bis zu maximal 50 % des monatlichen Versicherungsbeitrages.

Ist dagegen nur ein Elternteil privat krankenversichert, kommt es auf die Höhe des Einkommens des Hauptverdieners an, ob eine Aufnahme in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung des anderen Elternteils erfolgen kann oder eine Aufnahme in die private Krankenversicherung des Hauptverdieners erfolgen muss. Darüber hinaus gelten bestimmte Einkommensgrenzen für den Gesamthaushalt, die über die Frage entscheiden, ob die günstige Familienversicherung genutzt werden kann.

 

Wann ist die Mitgliedschaft in der Familienversicherung ausgeschlossen?

Nach dem Sozialgesetzbuch ist die Mitgliedschaft in der kostenlosen Familienversicherung eines Elternteils ausgeschlossen, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind (§ 10 Abs. 3 SGB V):

 

  1. Die Eltern müssen verheiratet oder in einem Haushalt wohnende Lebenspartner sein und
  2. das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils und
  3. das monatliche Einkommen des privat versicherten Elternteils über der monatlichen Einkommensgrenze von 5.550 Euro liegt. Die jährliche Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt im Jahr 2023 bei 66.600 Euro.

Beispiel: Ein mit der Mutter des Kindes verheirateter Vater verdient monatlich 6.000 Euro und ist privatversichert. Die Mutter ist dagegen gesetzlich versichert und verdient 3.700 Euro. Das Einkommen des Vaters ist höher, sodass er Hauptverdiener ist. Das Einkommen des Vaters liegt außerdem über der Einkommensgrenze von monatlich 5.550 Euro.

In diesem Fall besteht keine Wahlmöglichkeit. Das Kind benötigt in diesem Fall eine eigene Krankenversicherung, entweder eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Sollten sich die Lebensumstände der Eltern jedoch durch Trennung der Eltern ändern oder der Vater in der Zukunft weniger verdienen und somit die Voraussetzungen für den Ausschluss aus der gesetzlichen Familienversicherung entfallen, besteht die Möglichkeit, das Kind in die Familienversicherung der Mutter aufzunehmen.

 

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung

Zum 01.01.2019 wurde per Gesetz die sogenannte paritätische Finanzierung privater Krankenversicherungsbeiträge eingeführt. Seitdem haben privat versicherte Arbeitnehmer wieder einen Anspruch auf bis zu 50 % der Beiträge vom Arbeitgeber, die als steuerfreier monatlicher Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlt werden. Das gilt jedoch nicht für die Elternzeit, in der kein Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber besteht.

Für das Jahr 2023 beträgt der Höchstbetrag des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung maximal 403,99 Euro monatlich. Der Betrag setzt sich zusammen aus 7,3 % Krankenkassenbeitrag bis zu Beitragsbemessungsgrenze sowie 0,80 % des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dieser Betrag ergibt sich aus der Hälfte des durchschnittlichen von den Krankenkassen verlangten Zusatzbeitrages.

Für die gesetzliche Pflegeversicherung, die über die private Krankenversicherung abgedeckt wird, gibt es ebenfalls einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Die Obergrenze hierfür liegt bei maximal 76,06 Euro monatlich, also 50 % des Versicherungsbetrages der Pflegeversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für eine private Pflegezusatzversicherung gibt es indes keinen Arbeitgeberzuschuss.

 

Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Elterngeld.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Wenn er nicht arbeitet, zaubert er für seinen Sohn oder geht mit ihm auf Zahnmonster-Jagd. Was ihn antreibt erfahrt ihr hier.

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