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Das sind die 5 größten Elterngeld Stolperfallen

5 Stolperfallen beim Elterngeld

Das Elterngeld ist ein komplexes Thema. Allein für den Elterngeldantrag sind viele Entscheidungen zu treffen. Wie lange nehme ich Elterngeld? Welche Bezugsform wähle ich? Welche Stolperfallen es beim Elterngeld gibt, zeigen wir dir in diesem Artikel.

1 Steuerklasse

Ein verbreiteter Trick ist der Steuerklassenwechsel. Dieser Trick funktioniert nur bei Eheleuten. Der Elternteil, der länger in Elternzeit gehen möchte, wechselt frühzeitig in die Steuerklasse III. So lässt sich mehr Elterngeld herausholen. Achte unbedingt auf Folgendes:

  • Der Wechsel erfolgt zu spät
    Die neue Steuerklasse muss mindestens 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen, um die Elterngeldberechnung zu beeinflussen (Tipp: Es kann sinnvoll sein, falls es nicht reicht, die Einklammerung eines Mutterschutzmonates zu beantragen mit dem Elterngeldantrag)
  • Der Wechsel gilt erst ab dem Folgemonat
    Wechselst du in im laufenden Monat die Steuerklasse, ist die Änderung zum 1. des nächsten Monats gültig. Dabei gibt es eine Ausnahme: Im Jahr der Heirat ist der Wechsel auf den Monat der Hochzeit möglich.
  • Netto bleibt monatlich weniger übrig
    Wenn du für das Elterngeld die Steuerklasse wechselst, bist du oftmals nicht der Hauptverdiener im Haushalt. Das führt dazu, dass der andere Elternteil mit der Steuerklasse V ein geringeres Netto als bisher ausgezahlt bekommt. Das Haushaltsgeld fällt also vor der Geburt etwas knapper aus. Dieser Unterschied gleicht sich jedoch mit der Einkommensteuererklärung wieder aus. Du musst jedoch im Überblick behalten, dass es eben zwischenzeitlich weniger Geld ist.

2 Mutterschaftsgeld

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, erhältst du in der Schutzfrist vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dies sind 13 Euro pro Kalendertag. Dein Arbeitgeber zahlt dir einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn dein Lohn über 13 Euro pro Tag liegt. Oftmals stolpern Eltern über die folgenden Punkte:

  • Mutterschaftsgeld ist bereits Elterngeld
    Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird wie Basiselterngeld behandelt. Dein 12-monatiger Anspruch auf Elterngeld beginnt ab der Geburt zu laufen, nicht erst nach Ende der Mutterschutzfrist.
  • Wechsel auf Elterngeld Plus erst später möglich
    Kommt dein Kind vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, bekommst du deine nicht ausgenutzte Schutzfrist noch zusätzlich zu den 8 Wochen hinzu. Die verlängerte Schutzfrist führt dazu, dass du erst später in das Elterngeld Plus wechseln kannst. Beantragst du Basiselterngeld, gibt es für dich keinen Unterschied.
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei neuer Schwangerschaft
    Befindest du dich noch in Elternzeit und erwartest noch ein Kind, kannst du den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, die bestehende Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden. Die nicht genutzte Zeit darfst du später noch in Anspruch nehmen.

3 Teilzeitjob in der Elternzeit

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Manchmal reicht diese nicht aus, um deinen monatlichen finanziellen Bedarf zu decken. Beliebt ist in so einer Situation eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit bei deinem Arbeitgeber. Geht dies nicht, kannst du einen Teilzeitjob (auch Minijob) bei einem anderen Arbeitgeber ausüben. Das sind die häufigsten Stolperfallen dabei:

  • Genehmigung bei Tätigkeit für anderen Arbeitgeber erforderlich
    Ruht dein Arbeitsverhältnis aufgrund der Elternzeit und du möchtest für einen anderen Arbeitgeber arbeiten, brauchst du eine Genehmigung. Dein Chef muss es dir nicht erlauben woanders zu arbeiten, darf es aber auch nicht willkürlich ablehnen. Wenn es herauskommt, dass du ohne die Erlaubnis arbeitest, droht dir möglicherweise eine Kündigung.
  • Du beziehst Basiselterngeld
    Beziehst du Basiselterngeld und arbeitest nebenbei, kann es zu einer empfindlichen Kürzung deines Elterngeldes kommen. Denn beim Basiselterngeld kommt es ab dem ersten Euro zu einer Kürzung. Beziehst du nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro, erfolgt darüber hinaus keine Kürzung. Beziehst du einkommensabhängiges Elterngeld, empfiehlt es sich in das Elterngeld Plus zu wechseln. Die Anrechnung deines Hinzuverdienstes erfolgt auch beim Elterngeld Plus. Allerdings gibt es eine Faustformel: Es kommt sehr wahrscheinlich zu keiner Kürzung, wenn dein Hinzuverdienst nach der Geburt im Vergleich zu vor der Geburt bei unter 50% liegt.
  • Du verkürzt deine Elternzeit, um wieder zu arbeiten
    Mit Zustimmung des Arbeitgebers darfst du auch früher wieder mit der Arbeit beginnen. Die Beendigung der Elternzeit hat jedoch zur Folge, dass dein Arbeitgeber dich nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen wieder kündigen kann. Du darfst aus der Elternzeit heraus einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen. Die Frist beträgt 7 Wochen vor dem gewünschten Teilzeitbeginn. Du darfst nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, um deinen Anspruch auf das Elterngeld nicht zu verlieren.

4 Alleinerziehende

Als Alleinerziehende bekommst du auch Elterngeld. Dir stehen neben den regulären 12 Monaten Elterngeld je Kind auch noch die beiden Partnermonate zu. Diese beiden zusätzlichen Monate gibt es jedoch nur unter ganz bestimmten Umständen. Diese Stolperfallen gibt es:

Du bist tatsächlich alleinerziehend
Dein Kind allein zu erziehen reicht nicht aus. Um die Steuerklasse II zu erhalten und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, musst du die Voraussetzungen des §24 b Einkommensteuergesetz erfüllen. Was bedeutet das?

  • Du lebst mit deinem Kind, für welches Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, in einer Wohnung
  • Es darf keine weitere volljährige Person in der Wohnung leben, es sei denn du bekommst für diese auch Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Wohngemeinschaft mit sonstigen Personen
Wohnen ist teuer. Als Alleinerziehende mit Kind scheint eine WG vielleicht auf den ersten Blick attraktiv. Die Elterngeldstelle geht in so einem Fall jedoch zunächst davon aus, dass du nicht alleinerziehend bist. Du kannst diese Annahme widerlegen, indem du glaubhaft machst, keine sogenannte Haushaltsgemeinschaft mit der anderen Person zu haben. Es geht um Dinge wie den gemeinsamen Verbrauch von Reinigungsmitteln oder die gemeinsame Nutzung des Kühlschranks. Mehr dazu hier. (BMF-Schreiben vom 23.11.2022 Anwendungsschreiben zu §24b EStG).

5 Antragsfrist

Damit du nicht auf Elterngeld verzichten musst, ist es wichtig den Antrag auf Elterngeld rechtzeitig bei der Elterngeldstelle einzureichen. Das sind mögliche Stolperfallen:

  • Elterngeld ab Geburt
    Grundsätzlich gibt es das Elterngeld ab der Geburt deines Kindes. Innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Geburt solltest du den Antrag bei der Elterngeldstelle einwerfen. Machst du es erst später, gehen dir Elterngeldmonate verloren. Selbst wenn ein Anspruch besteht, bekommst du das Geld für weiter zurückliegende Monate leider nicht mehr.
  • Elterngeld bei Partnermonaten
    Nimmst du nicht ab der Geburt Elternzeit mit Elterngeld, dann bleibt es trotzdem bei der Frist von 3 Monaten. In dem Fall beginnt die Dreimonatsfrist ab dem 1. Tag deiner Elternzeit zu laufen.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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