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Das Baukindergeld

Höhe, Anspruch, Einschränkungen und wichtige Hinweise.

Hinweis: Das Baukindergeld ist abgelaufen! Die neuste Förderung ist die WEF (Wohneigentumsförderung für Familien).

Das Baukindergeld soll dafür sorgen, dass sich junge Familien durch die staatliche Förderung ein Eigenheim leisten können. Ob du anspruchsberechtigt bist und wie viel Baukindergeld du erhalten wirst, erfährst du in diesem Artikel.

+++ Newsticker zum Baukindergeld +++

06.04.2021: Förderungszeitraum endete am 31.03.2021

Nur mit einem bis zum 31.03.2021 unterzeichnetem Kaufvertrag oder bis zu diesem Datum erteilten Baugenehmigung, ist nach den aktuellen Förder­voraus­setzungen ein Antrag auf Baukindergeld möglich.

Nach dem Einzug hast du 6 Monate Zeit, den Antrag auf Förderung zu stellen. Der letztmögliche Tag für den Antrag auf Baukindergeld für Familien und Allein­erziehende ist der 31.12.2023.

01.01.2021: Förderung mit Baukindergeld um drei Monate verlängert

Es gibt noch Baukindergeld für bis zum 31. März 2021 abgeschlossene Kaufverträge oder bis zu diesem Datum erteilten Baugenehmigungen. Aufgrund der Corona-Pandemie verlängerte die Bundesregierung die beliebte Leistung.

23.09.2020: Drei Monate mehr Zeit für Hauskauf oder Baugenehmigung

Das Baukindergeld wird voraussichtlich verlängert. Wenn der Bundesrat zustimmt, gilt die Verlängerung ab dem 01.01.2021. Baukindergeld gibt es dann für Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die bis zum 31.03.2021 geschlossen werden. Die alte Regelung sieht nur eine Förderung bis zum 31.12.2020 vor.

17.09.2019: Zwischenbilanz nach 1 Jahr Baukindergeld

Rund 135.000 Familien haben seit der Einführung die Förderung bei der KfW beantragt. Dies entspricht einer Summe von 2,8 Milliarden Euro. Insgesamt stehen bis zum Ende der Maßnahme am 31.12.2020 noch 7,1 Milliarden Euro zur Verfügung.

17.05.2019: Änderung der Antragsfrist

Für Anträge die ab dem 17.05.2019 eingereicht werden, gilt eine Frist von 6 Monaten nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum, statt bisher 3 Monate. Ausschlaggebend ist hierfür das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum des Haushaltsmitgliedes, das als Erstes in die neu erworbene oder neugebaute Immobilie einzieht. Für die Einreichung der Nachweise nach der Antragsbestätigung, gilt weiterhin eine Frist von 3 Monaten.

18.12.2018: Bereits knapp 50.000 Anträge auf Baukindergeld gestellt

Die KfW-Bank hat nun erste Zahlen zum Baukindergeld veröffentlicht. In den ersten 3 Monaten haben demnach 47.741 Familien Baukindergeld beantragt. Die meisten Anträge kamen aus NRW. Welt.de schreibt dazu: „Derzeit werden noch immer rund 3000 Anträge pro Woche gestellt, hieß es. Geht es in dem Tempo weiter, könnte es bereits im kommenden Jahr knapp werden. Denn es greift das sogenannte Windhund-Verfahren: Wenn die jährlichen Mittel aufgebraucht sind, sind sie aufgebraucht. Der Bund legt nicht nach.“

24.09.2018: Baukindergeld kann frühestens ab März 2019 gezahlt werden

Laut BILD haben in den ersten Tagen bereits 11.000 Familien Anträge auf Baukindergeld gestellt. Aufgrund technischer Probleme kann der Upload der Nachweise jedoch frühestens im März 2019 erfolgen und auch erst dann das Baukindergeld ausgezahlt werden. Was du bei der rückwirkenden Beantragung beachten musst, zeigen wir in diesem Video.

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Wie hoch ist das Baukindergeld und wer bekommt es?

Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld möchte die Regierung den Haus-/ Wohnungsbau ankurbeln und vorrangig Familien unterstützen, die sich ansonsten kein Eigentum leisten könnten. Familien, die Eigentum erwerben, erhalten dadurch 1.200 Euro Unterstützung pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren. Insgesamt reden wir bei einem Kind also von 12.000 Euro Baukindergeld, bei zwei Kindern wären es 24.000 Euro (und bei jedem weiteren Kind 12.000 Euro mehr). Hauptvoraussetzung ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Familie nicht über 75.000 Euro liegt. Pro Kind unter 18 Jahren wird ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro gewährt.

Eine Familie mit zwei Kindern darf demnach maximal 105.000 Euro pro Jahr verdienen, um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben und erhält dann 24.000 Euro Förderung. Eine Familie mit 7 Kindern dürfte 180.000 Euro brutto verdienen und hat Anspruch auf 84.000 Euro Förderung. Ein Großteil aller Familien in Deutschland dürfte die Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllen.

Die Prüfung des zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommens ist ein zentraler Bestandteil für den Erhalt des Baukindergeldes. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen wird vom Finanzamt in mehreren Schritten ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Für das Jahr 2019 ist also der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Jahre 2016 und 2017 entscheidend. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Einkommensteuerbescheide. Hast du die Steuererklärungen für diese Jahre noch nicht erstellt, solltest du dies zeitnah erledigen.

Sonderfall: Bayern

Das Baukindergeld ist bundesweit einheitlich geregelt. Eine Besonderheit gibt es dennoch in Bayern: Hier gibt es zusätzlich die bayrische Eigenheimzulage und das „Baukindergeld Plus“. Du bist zusätzlich zum regulären Baukindergeld antragsberechtigt, wenn du seit mindestens einem Jahr deinen Wohnsitz in Bayern hast oder seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgehst.

Die bayrische Eigenheimzulage liegt bei 10.000 Euro und als Baukindergeld Plus gibt es zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr extra dazu. Eine Familie mit zwei Kindern würde in Bayern demnach 40.000 Euro (statt 24.000 Euro in anderen Bundesländern) erhalten.

Baukindergeld Höhe in der Übersicht:

Anzahl der KinderFörderung / JahrIn 10 Jahren gesamt
1 Kind1.200€12.000€
2 Kinder2.400€24.000€
3 Kinder3.600€36.000€
Jedes weitere+ 1.200€+ 12.000€

Interessant dürfte auch ein Blick auf die Kinderzulage bei Wohn-Riester sein. Bis zu 300 Euro pro Jahr sind pro Kind möglich. Wenn dein Kind nach dem Jahr 2008 geboren wurde, erhältst du eine staatliche Förderung in Höhe von 300 Euro pro Jahr. Ist dein Kind vor 2008 geboren, werden jährlich 185 Euro gezahlt.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Neben dem zu versteuernden Einkommen gibt es noch weitere Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes. Diese Voraussetzungen müssen immer zum Stichtag der Beantragungen erfüllt sein.

  • Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021
  • Es muss sich um einen Ersterwerb handeln. Wer schon eine Immobilie hat, bekommt kein Baukindergeld.
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss bei Antragstellung im Haushalt leben.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Kindergeldanspruch für das Minderjährige Kind im Haushalt bestehen.
  • Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten (z.B. Notargebühren) müssen höher sein als die Förderung durch das Baukindergeld

Alle Punkte werden zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft. Wenn später ein weiteres Kind hinzukommt, ändert dies zum Beispiel nichts an der Förderhöhe.

Da für das Baukindergeld ein begrenzter Rahmen von 2 Milliarden Euro eingeplant ist, werden nur Förderungen für Bauprojekte vergeben mit Baugenehmigung bis zum 31.03.2021. Die Laufzeit ist dann jedoch unverändert 10 Jahre lang.

So beantragst du das Baukindergeld

Die Beantragung läuft ausschließlich online über die KfW auf dieser Seite.

Wichtig, wenn du keine Zeit verlieren willst!

Bei der Prüfung durch die KfW muss vorrangig dein Einkommen geprüft werden. Relevant sind dafür die Steuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Wenn du also im Jahr 2021 Baukindergeld beantragen möchtest, dann sind die Jahre 2018 und 2019 steuerlich relevant. Die Steuerbescheide müssen der KfW vorgelegt werden. Für dich bedeutet das: Sende spätestens jetzt deine Steuererklärungen zum Finanzamt, um zeitnah die Bescheide zu erhalten. Wenn du noch länger wartest, zieht sich die Genehmigung und Auszahlung nur in die Länge.

ACHTUNG: es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Baukindergeld. Die Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel verfügbar. Das bedeutet, wenn das von der Regierung bereitgestellte Budget aufgebraucht ist, dann sind keine Förderungen mehr möglich.

So geht es nach der Antragstellung weiter

Du erhältst eine Bestätigung über den Antragseingang. Danach musst du deine Identität nachweisen (Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren). Um zu belegen, dass du die Förderbedingungen einhältst, musst du innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung die folgenden Unterlagen elektronisch einreichen:

  • Steuerbescheide (Antrag 2019: Bescheide 2016 und 2017; Antrag 2020: Bescheide 2017 und 2018; Antrag 2021: Bescheide 2018 und 2019)
  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld
  • Erklärung zum Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie
  • Meldebestätigung von allen Familienmitgliedern für die neue (!) Wohnadresse
  • Grundbuchauszug (Auflassungsvormerkung auch möglich, falls Eigentümerwechsel noch nicht eingetragen wurde im Grundbuch)

Die KfW ist berechtigt weitere Dokumente wie z.B. den notariellen Kaufvertrag oder die Baugenehmigung anzufordern.

Da du für die Beantragung des Baukindergeldes schon die Meldebescheinigung für deine neue Adresse vorweisen musst, kannst du den Antrag erst nach dem Einzug in deine Immobilie beantragen.

Lohnt sich das Baukindergeld denn?

Wer ein Haus / Wohnung baut oder kauft und Anspruch auf das Baukindergeld hat, sollte es auf jeden Fall beantragen. Damit bringst du einen zusätzlichen finanziellen Baustein mit in die Finanzierung ein und kannst deine eigene Bonität stärken. Je nach Region wirkt sich das Baukindergeld anteilig am Immobilienpreis stärker oder schwächer aus. Pauschal lässt sich sagen, dass die Auswirkungen in den ländlicheren Regionen stärker sind, als in den Großstädten.

Der Bundesländervergleich

Immobilienscout24 hat einmal ausgerechnet, wie hoch der Anteil des Baukindergeldes am Preis eines Neubaus ist und wie groß die regionalen Unterschiede in Deutschland sind. Da das Baukindergeld überall gleich hoch ist (mit Ausnahme der Zusatzförderungen in Bayern), ist der prozentuale Anteil in den Bundesländern größer, in denen die Preise für einen Neubau niedriger sind. Für die Auswertung wurde mit einem 600qm Grundstück, 140qm Wohnfläche, 5 Zimmern und einer Familie mit 2 Kindern kalkuliert.

Internationaler Vergleich beim Eigentum

Die grundsätzliche Idee der Förderung von Wohneigentum bei Familien ist auf jeden Fall sinnvoll. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist die Eigentumsquote in Deutschland sehr niedrig. Gerade einmal 51,4% aller Wohnungen werden von ihren Eigentümern bewohnt. In Europa hat nur noch die Schweiz eine geringere Quote. In Spanien liegt bei Eigentumsquote bei 77,1% und in Kroatien sogar bei 90,5%. Spitzenreiter ist Rumänien mit einem Wert von 96,8%.

Insbesondere für die Altersvorsorge kann eine Wohnimmobilie ein wichtiger Faktor sein. Durch entfallende Mietzahlungen steht im Alter mehr Kapital zur Verfügung.

Das Baukindergeld und die Auswirkungen im Bundesländer-Vergleich

Nachteile beim Baukindergeld

Grundsätzlich gibt es eigentlich keine direkten Nachteile.

Es können sich aber durchaus auch negative Effekte entwickeln. Durch den weit gefassten Förderkreis und viele Förderberechtigte kann es zu einem Ansturm auf Baugrundstücke und bestehende Immobilien kommen. Bei einer hohen Nachfrage steigen die Preise für Wohneigentum und für die Finanzierung muss ein höheres Kapital aufgenommen werden. Die positiven Effekte des Baukindergeldes werden durch eine Preissteigerung irgendwann möglicherweise reduziert.

Familien, die sich nur mit Baukindergeld eine Immobilie leisten können, erleben unter Umständen eine böse Überraschung, wenn die Förderung nach zehn Jahren ausläuft.

Du hast weniger Geld zur Verfügung und musst dich in der Regel zudem um eine Anschlussfinanzierung kümmern, weil die Zinsfestschreibung bei einem Immobiliendarlehen in vielen Fällen nach zehn Jahren ebenfalls ausläuft. Wenn das Zinsniveau gestiegen ist, kostet die Refinanzierung mehr Geld, das nicht unbedingt vorhanden ist. Du solltest dies einfach von vornherein so einkalkulieren, wie es geplant ist: als regelmäßiger Zuschuss über 10 Jahre und nicht mehr.

Ziehst du aus, verkaufst oder vermietest dein Haus, dann musst du umgehend die KfW informieren. Sind die Förderbedingungen nicht mehr erfüllt, kannst du keine weiteren Auszahlungen des Baukindergeldes bekommen.

Baukindergeld vs. Eigenheimzulage

Zwischen 1996 und 2005 gab es die Eigenheimzulage mit Kinderzulage, die zu den größten Subventionen gehört, die in Deutschland jemals gezahlt wurden. Wer vor dem 01.01.2004 eine Immobilie gekauft oder gebaut hat, konnte jährlich 5% der Herstellungskosten, maximal aber 2.556 Euro bei Neubauten und 1.278 Euro bei Altbauten erhalten. Für jedes Kind im Haushalt zahlte der Staat zusätzlich 767 Euro. Das Haushaltseinkommen durfte bei einem Kind 170.000 Euro nicht überschreiten, für jedes weitere Kind erhöhte sich die Grenze um 30.000 Euro.

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Immobilienneubau mit einem Wert von 200.000 Euro bekam also 4.090 Euro jährlich staatliche Förderung über einen Zeitraum von acht Jahren. Die Gesamtförderung betrug damit 32.720 Euro. Immobilien, die zwischen dem 01.01.2004 und dem 31.12.2005 gekauft oder gebaut wurden, erhielten nur noch eine Förderung von 1% der Herstellungskosten, maximal aber 1.250 Euro plus 800 Euro pro Kind. Ausgehend von zwei Kindern betrug die Förderung nun nur noch 2.850 Euro pro Jahr beziehungsweise 22.800 Euro über den gesamten Förderzeitraum.

BaukindergeldEhemalige Eigenheimzulage
Höhe der Förderung1.200€ / Kind + JahrMax. 2.556€, für Wohnungen und Altbauten max. 1.278€, 767€ pro Kind
Laufzeit der Förderung10 Jahre8 Jahre
Auszahlung der Förderungjährlichjährlich über die Einkommenssteuer
Was gefördert wirdErsterwerb von Haus oder Wohnung zur SelbstnutzungErwerb von Haus oder Wohnung zur Selbstnutzung
Voraussetzung: KinderKinder dürfen bei Antragstellung nicht volljährig sein; müssen im selben Haushalt leben; Kindergeldanspruch muss noch bestehen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)keine Voraussetzungen
Voraussetzung: EinkommenMax. 75.000€ Bruttoeinkommen der Familie + 15.000€ / Kind70.000€ bei Alleinstehenden, 140.000€ bei Verheirateten + 30.000€ / Kind

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Erhalte ich auch das Baukindergeld, wenn mein Bauantrag im Dezember 2017 gestellt wurde?

Leider nein. Der 01.01.2018 gilt als feste Grenze. Nur wer den Bauantrag danach gestellt hat, ist berechtigt, das Baukindergeld zu erhalten. Diese Regelung ist natürlich für diejenigen besonders ärgerlich, die kurz vorher den Antrag gestellt haben, eine Grenze musste jedoch gefunden werden.

Wird das Baukindergeld monatlich oder jährlich gezahlt?

Das Baukindergeld wird 1x jährlich ausgezahlt.

Kann ich Baukindergeld auch für bestehende Immobilien beantragen?

Das Baukindergeld gilt nur rückwirkend bis zum 01.01.2018. Es erhalten also alle Familien eine Förderung, die ab dem 01.01.2018 einen Kaufvertrag unterschreiben oder einen Bauantrag für einen Neubau stellen. Ältere Verträge werden nicht berücksichtigt.

Können Handwerkerkosten trotz Baukindergeld gem. § 35 a EStG von der Steuer abgezogen werden?

Ja, kürzlich stellte das ein Schreiben des Finanzministeriums Schleswig-Holstein klar, dass Eltern die Kosten für Handwerkerleistungen grundsätzlich auch absetzen können, wenn sie Baukindergeld beziehen (Gz. VI 3012-S 2296b-025). Dies gilt allerdings nicht für Arbeitskosten im Rahmen von Neubaumaßnahmen.

Wo muss ich dann das Baukindergeld beantragen?

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die KfW.

Können auch Alleinerziehende Baukindergeld bekommen?

Auch Alleinerziehende sind Baukindergeld-berechtigt. Es gelten die Voraussetzungen wie oben beschrieben.

Wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Die Zuschussraten werden jährlich ausgezahlt. Wenn du einen positiven Bescheid der KfW erhalten hast, wird die erste Rate auf dein Konto überwiesen. Die weiteren Auszahlungen, für die weiteren neun Jahre, finden dann immer im selben Monat statt.

Welche Objekte werden nicht gefördert?

  • Unentgeltlich überlassenes Wohneigentum
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarische Verfügung oder Schenkung
  • Der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
  • Der Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand

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  • wie sieht es mit Baukindergeld für getrennt lebende Eltern aus.
    wenn Der Vater die Tochter an denn Wochenenden und in den Ferien betreut, ansonsten sich mit Lebensunterhalt beteiligt auch den vorgesehen gesetzlichen unterhalt bezahlt aber das Kindergeld der Mutter überlässt.
    kannderb Vater auch Baukindergeld beantragen wenn er ein vernünftiges heim für die Tochter kaufen möchte.

  • Ich finde es sehr schade und sehr unfair, das so eine Baukindergeldförderung immer an ein Datum gekoppelt ist. Wir haben uns ein Haus im Jahr 2017 gekauft und gehen jetzt leer aus, dabei könnten wir das Geld gut gebrauchen. Wieso wird es nie durchgehend gezahlt, so das es keine Jahrgangspausen gibt! Nicht gut von unserer Bundesregierung!

  • Das ist von der Regierung eine Frechheit ein Datum und dann auch noch so einen mini Zeitraum zu setzen. Wir haben uns ein Grundstück im Jahre 2016 gekauft und sind immer noch nicht fertig mit dem Bau so richtig, weil es halt an allen Kanten fehlt und man kann es echt als junge Familie mit Kind gut gebrauchen. Man hätte wenigstens 5 Jahre rückwirkend machen lassen sollen. Genug Geld für die Asylanten ist doch auch da.. wieso wird hier nur so gemacht?? Echt schade.

    • rly?

      „Genug Geld für die Asylanten ist doch auch da“
      Ohne Geld und damit Essen und Trinken lebt es sich schwer und fahrlässig Töten wollen wir alle niemanden 😉
      (Ja es ist dort einiges schiefgelaufen aber die nummer is durch, die können meist nichts dafür!)

      „wieso wird hier nur so gemacht?“
      Ganz einfach, es braucht ein Deckel, es wurden 2 Mrd. dafür Kalkuliert. Daraus resultieren Problem:

      Wenn der Zeitraum länger wird, wird das ganze zu einem glücksspiel da irgendwann das geld aufgebraucht ist…

      Ich hab lieber einen Zeitraum in dem ich das garantiert bekomme als NACH dem Kauf und der beantragung zu erfahren das leider jetzt gerade das Geld dafür aufgebraucht ist…

      LG

    • Genau ja so wohlhabend sein das man sich ein haus bauen kann und wähe es gibt ma vom staat eine förderung und man bekommt kein anspruch sind die asylanten schuld du bist hier der schnorrer

    • Vielleicht hilft ein Gedanke: Manchmal spricht man von „wir haben ein Grundstück gekauft und sind im bauen“, aber tatsächlich hat z.B. nur der Mann gekauft. Gründe dafür jetzt egal… So nun könnte der Mann von seinen 100 Prozent Eigentum die Hälfte, also 50% Miteigentumsanteil an seine Frau/Partnerin jetzt 2018 oder auch 2019 verkaufen. (Voraussetzung ist nämlich: mind. 50% MEA und Ersterwerb von selbstgenutztem Eigentum) Jetzt erfüllt ihr die Voraussetzungen für die Beantragung von BaukiGeld. Auch die Vorlage der Meldebescheinigung sollte meines Erachtens kein Problem sein. Vielleicht seit ihr ja noch voll am Bauen und sowieso noch nicht eingezogen. Auch selbst wenn, dann ist die Meldebestätigung des Mitbesitzers und der Kinder nur eine Formalie zum Nachweis der Selbstnutzung. Auch Mieter in einer Wohnung, welche ja dort gemeldet sind, können bei Kauf dieser Wohnung (wenn diese z.B. von deren Vermieter angeboten wird) erstmalig Wohneigentum erwerben und sind somit BaukiGeld berechtigt. Alles natürlich meine Meinung und ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft im Sinne der RVG oder BRAGO.

      • Hallo Ronald, vielen Dank für Deinen beitrag. Wo genau finde ich die konkreten Voraussetzungen zu „mind. 50% MEA und Ersterwerb von selbstgenutztem Eigentum“? Wir haben bereits eine ETW in 2016 erworben, wollen aber nun ein Haus bauen (Bauantrag 2018 noch) und dort einziehen. Sind wir da BaukiGeld-berechtigt, wenn wir die ETW vorher verkaufen? Spielen es einen Rolle, wann ich die ETW veräußere (und dann zum Verkaufsdatum oder Eintragsdatum Grundbuch? Vielen Dank!

  • Ich finde ebenso schade und sehr unfair, das so eine Baukindergeldförderung immer an ein Datum gekoppelt ist. Wir haben unser Haus im Jahr 2009 gekauft und gehen jetzt leer aus, kein Eigenheimzulage und kein Baukindergeld dabei könnten wir das Geld ebenso gut gebrauchen. Wieso wird es nie durchgehend gezahlt, so das es keine Jahrgangspausen gibt! Nicht gut von unserer Bundesregierung allen schönen Tag.

  • Einer ist immer der Depp. Wir haben eine Bauruine Anfang des Jahres geerbt. Aus Sentimalität haben wir uns entschieden zu Renovieren. Was neues wäre billiger und mit der Förderung schauen wir in die Röhre. Danke Berlin

    • Wenn ihr 2 seid, z.B. ein (Ehe)paar, dann hat doch sicherlich nur einer von euch die Bauruine geerbt aus seiner Familie. Einer ist also der Eigentümer. Jetzt kann er dem anderen 50 % Miteigentumsanteil an dieser Immobile verkaufen (Voraussetzung ist nämlich: mind. 50% MEA und Ersterwerb von selbstgenutztem Eigentum) Jetzt erfüllt ihr die Voraussetzungen für die Beantragung von BaukiGeld. Auch die Vorlage der Meldebescheinigung sollte meines Erachtens kein Problem sein. Vielleicht seit ihr ja noch voll am Sanieren und sowieso noch nicht eingezogen. Aber selbst wenn, dann ist die Meldebestätigung des Mitbesitzers und der Kinder nur eine Formalie zum Nachweis der Selbstnutzung. Auch Mieter in einer Wohnung, welche ja dort gemeldet sind, können bei Kauf dieser Wohnung (wenn diese z.B. von deren Vermieter angeboten wird) erstmalig Wohneigentum erwerben und sind somit BaukiGeld berechtigt. Alles natürlich meine Meinung und ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft im Sinne der RVG oder BRAGO.

  • Wir haben 2016 gekauft und 3 kleine Kinder. Wenn wir 2 Jahre später gekauft hätten, hätten wir 36.000 Euro bekommen!!!!! Finde es absolut ungerecht all denen gegenüber, die vorher gekauft haben oder bei denen der Topf leer sein wird. Man sollte alle Familien stärker steuerlich entlasten. Es ist schon ein Hohn, dass eine Familie bei der Sanierung von einem Haus nur genauso viel absetzen kann wie eine allein stehende Person!!!!
    Es sollte auch endlich mal berücksichtigt werden, dass die Großstädter für ihre Immobillien deutlich mehr bezahlen müssen. Wer wenig bezahlt hat, bekommt nur eine kleine steuerliche Erleichterung und wer viel zahlen musste eine größere. Gerne auch gekoppelt an die Anzahl der Kinder: Je mehr Kinder, desto mehr Entlastung. Luxusimmobilien können gerne rausgenommen werden.
    Bin echt wütend auf die Bundesregierung. Fühle mich von der Bunderegierung wie ausgeraubt. Wir arbeiten beide, um das Haus zu finanzieren, und zahlen hohe Steuern. Trotz 3 Kindern gab es bei Kauf und Sanierung keine Vorteile gegenüber Alleinstehenden. Im Gegenteil: Als zwei Einzelpersonen hätten wir doppelt so hohe Handwerkerkosten einreichen können. Schönen Dank liebe Bundesregierung.

  • Finde es auch unfair, wir haben 2017 gekauft, bezugsfertig war aber die Immobilie auch erst 01/2018. Wir müssen doch auch unsere Kredite abzahlen. Wenn hilfe, dann für alle finde ich, kindergeld bekommt ja schliesslich auch jeder …

  • Wir haben im April 2018 ein Haus gekauft um unseren Wohnraum zu vergrößern und auch Platz für Kinder zu haben. Einziehen werden wir aber erst im Frühjahr 2019.
    Mittlerweile ist meine Frau auch schwanger.
    Können wir Baukindergeld beantragen nachdem das Kind geboren ist?

  • Kann die Förderung auch beantragt werden, wenn seit Feb. 2018 gebaut wird (Eingang Baugenehmigung), die Fertigstellung für 2020 (Eigentleistungen) geplant ist und auch erst dann ein Kind geboren werden soll?

  • Habe ich Anspruch auf Baukindergeld?
    Habe 2008 eine Wohnung gekauft.
    Danach meine Frau kennen gelernt, Geheiratet 2 Kinder bekommen.
    Suchen gerade eine neue Wohnung oder Haus da unsere (bzw meine Wohnung) zu klein geworden ist.
    Würden wir bei Neukauf Baukindergeld bekommen?
    Bzw würde mein Frau bei Neukauf Baukindergeld bekommen? Sie besitzt kein Eigenheim.
    Gruß
    Simon

  • Hallo ich finde das richtig unfair dass man keine Unterstützung kriegt wir haben vor zwei Jahren gekauft und arbeiten beide um das Haus zu bezahlen am Ende bleibt Nix Wir haben drei Kinder manchmal wissen wir nicht wie wir über die Runden kommen wen alle Rechnungen bezahlt sind bleibt das Geld nicht mal übrig bis zum Ende der Monat essen zu kaufen Und ich weiß nicht ob das auf Dauer so weitergeht ich finde man sollte alle Unterstützung nicht nur angeblich die Leute die nichts haben kriegen Oder die Leute die nur dieses Jahr Haus kaufen Warum ?Wenn ich zu Job Center gehen würde und sagen würde ich brauche Unterstützung wird mir an den Kopf geworfen Sie haben ein Haus Weil die einfach nicht in der gleichen Situation stecken wo wir meine Situation geht es ganz vielen die Haus gekauft haben und nur arbeiten um das Haus zu bezahlen Und dabei für sich nichts bleibt Hoffentlich macht Regierung etwas was auch wie meine Familie und alle anderen Familien die vorher Häuser gekauft haben etwas unterstützt

  • Schade ist es das es das dieses nur gezahlt wird wenn das eigene Kind auch beim Antragsteller Wohnen muss
    Dabei bekommt doch später auch das eigene Kind das Haus
    Oder habe ich etwas falsches Verstanden ?

  • Man muss doch bei einer Gesetztesvorlage dieser Art auch berücksichtigen, dass Zeitabläufe entstehen, auf die ich als Bauherr keinen oder nur sehr geringen Einfluss nehmen kann.Ich denke an Bauämter, Banken usw. Ich habe mich in 2016 entschlossen zu bauen und habe dann in 2017 alle Formalitätten erledigt. Der Bau konnte Mitte 2018 beginnen. Und das war schon sehr zügig!So wie mir,wird es vielen Häuslebauern ergangen sein.Der Gesetzgeber hat offenbar nicht einkalkuliert,dass auch Behörden Bearbeitungszeitzeit benötigen.Von Rückfragen der Banken oder Auflagen des Bauamtes mal abgesehen.
    Hat der Gestzgeber das nicht berücksichtigt, so ist das ein schwerer handwerklicher Fehler. Hat man das aber tatsächlich so gewollt, will man womöglich das Geld gar nicht ausgeben oder deutlich weniger als im Haushaltsplan ausgewiesen.?Wie könnte man das bezeichnen? Mein Urteil jedenfalls fällt vernichtend aus. Die eng gesetzte Frist geht somit in vielen Fällen an der Lebenswirklichkeit vorbei und ist deshalb ein Fehler! Ich bin enttäuscht von dem miserablen Qualitätsmanagment der zuständigen Stellen im Gesetzgebungsprozess.
    Da wird vollmundig ein Baukindergeld angekündigt rückwirkend ab 1.1.18 und das entpuppt sich für viele als heisse Luft.

  • Hallo,

    Ist es nur ausschlaggebend, wie alt die Kinder beim Einzug sind?
    Oder muss man jährlich einen Nachweis einreichen, dass die Kinder noch kindergeldberechtigt sind?

  • Es gibt leider immer einen Stichtag bei Geldleistungen des Staates. Ich war 2006 bzw. 2007 beim Elterngeld benachteiligt.
    Vor der Geburt meiner Tochter war ich voll berufstätig und erhielt 2006 nur ein geringes Elterngeld. Zum 01.01.2007 wurde dann das Elterngeld reformiert und zwar nur für Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden. 2009 wurde unser Sohn geboren, davor war ich wegen unserer Tochter natürlich teilzeitbeschäftigt und da das Elterngeld an das Nettoeinkommen gekoppelt ist, habe ich auch 2009 wieder weniger bekommen als Mütter bei ihrem ersten Kind. So ist das Leben.

  • Guten Tag,
    Wir haben vor in nächester Zeit Garagen zu bauen. Die genannten Voraussetzungen sind alle erfüllt. Ist demnach ein Bezug des Baukindergeldes möglich, obwohl es sich nicht um eine bewohnbare Immobilie handelt?
    Vg aus Bayern

  • Finde es total unfair, das die im Zusammenhang mit der Bundestagswahl gemachte Aussage, die Einführung würde rückwirkend für 2017 erfolgen, gebrochen wurde. Außerdem bin ich
    der Meinung hätte es grundsätzlich so geregelt werden müssen, dass alle die einen Anspruch darauf haben, die ab dem 01.01.2018 in die Immobilie eingezogen sind.

  • Wir finden es genau so unfair. Wir haben 2017 unser Haus gekauft und ziehen erst diesen Monat ein. Also haben wir auch kein Anspruch drauf ! Das Geld wäre so eine große Hilfe für uns gewesen.

  • Hallo. Ist es wirklich so aussichtslos? Wir sind jetzt zum 01.10.18 in unser gekauftes Haus gezogen, haben aber den Kaufvertrag bereits am 12.12.2017 unterschreiben müssen. Die Verkäufer brauchten natürlich auch eine Sicherheit, deshalb finde ich es nicht fair den Zeitpunkt der Vertrages zu nehmen, sondern den Zeitpunkt des einziges. Vllt bekommt man ja eine Antwort. Eine junge Familie kann in der heutigen Zeit echt unterstützung gebrauchen, die Preise sind der absolute Wahnsinn.
    LG Pascal

  • Mein Mann hat vor 6 Jahren sein Elternhaus geschenkt bekommen. Also meiner Meinung nach kein Erwerb. Da aber noch ein Wohnrecht besteht und ausgeübt wird, müssen wir auf Grund von Zuwachs nach einem neuen Zuhause Ausschau halten.wir nutzen nur ein Drittel des Hauses. Für mich und uns als Familie wäre es der Ersterwerb. Bekommen wir das Baukindergeld denn?
    Ggf. hilft es, dass wir Gütertrennung haben?

    • Auch eine Schenkung ist Erwerb. Nur eben ohne Bezahlung. Für ihren Mann ist es also Ersterwerb. (Teil-)Wohnrechte sind völlig nebensächlich, da er es ja auch selbst bewohnt. Die Lösung ist aber, dass Sie bei einem weiteren Erwerb einer anderen Immobilie dann Ihren persönlichen „Ersterwerb“ haben. Mindestens zu 50% und dann bekommen Sie entsprechend der weiteren Voraussetzungen auch das volle BaukiGeld.

      • Unsere Situation ist sehr ähnlich, bin mir auch unsicher ob wir wohl berechtigt sind: Mein Mann hat vor ca. 10 Jahren ein kleines Haus in seinem Heimatort ca. 200 km von unserem jetzigen Wohnort entfernt gekauft. Die Immobilie bewohnt er temporär, aber mit Erstwohnsitz. Sein Zweitwohnsitz liegt in unserer gemeinsamen Mietwohnung.
        Diesen Sommer haben wir gemeinsam also zu je 50% ein Haus gekauft (für mich das erste!), welches derzeit renoviert wird und zum Ende des Jahres bezogen werden soll. Nach Kauf des Hauses wurde unser 4. Kind geboren und wir haben geheiratet. Wir wollen nach Einzug den Antrag stellen. Kann mir jemand sagen, ob wir Chancen auf die Förderung haben?
        Vielen Dank!

  • Eine mögliche Lösung für Familien, welche bisher leer ausgegangen sind: prüft, ob ihr beide bereits als Grundstücks-/Hauskäufer aufgetreten seit. Manchmal ist es aus meiner Erfahrung als Immobilienmakler so, dass z.B. nur der Mann gekauft oder nur der eine das Haus geerbt hat , geschenkt bekommen hat usw. Voraussetzung für BaukiGeld ist der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohneigentum, mindestens 50%. Wenn jetzt also der jetzige Eigentümer (z.B. Mann) an seine Frau/Partner(in) 50% MEA verkauft, hat sie vollen Anspruch auf das BaukiGeld. Natürlich bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen. Auch dass man dort vielleicht schon drin wohnt, spielt keine Rolle. Die mit einzureichende Meldebescheinigung soll nur sicherstellen, dass die Immobilie selbst genutzt wird. So können ja auch bestehende Mieter von Eigentumswohnungen, welche denen jetzt zum Kauf angeboten werden, durch Kauf erstmalig Eigentümer werden und erhalten das BaukiGeld. Zu beachten ist auch eine Antragsfrist: spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages!
    Dies sind natürlich nur meine Gedanken, welche euch helfen könnten und stellt keine Rechtsberatung im Sinne RVG oder BRAVO dar. Weitere Informationen findet Ihr auf dem Merkblatt der KfW https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004381_M_424_Baukindergeld.pdf

  • Haben leider auch 2017 gekauft (mit einem Kind). Fair wäre es, dass wir dann nur noch 9 Jahre bekommen, anstelle gar nichts. 2017 waren die Immobilienpreise ebenfalls sehr hoch

  • Eine absolute Frechheit. Alles die in den Jahren davor gekauft oder neu gebaut haben gehen leer aus.
    Ist das gerecht? Nein
    Es muss ja nicht rückwirkend gezahlt werden, aber doch wenigsten ab dem Antragsjahr wäre meiner Meinung nach gerecht.
    Aber was ist schon gerecht in Deutschland. Kein Wunder das der Statt wo es nur geht besch… wird.
    Und das sollte man dann auch machen.

    Armes Deutschland. Aber das sind wir ja auch nicht EIN Land . Denn in Bayern bekommt man ja noch viel mehr Baukindergelt (Plus)

    Danke lieber Staat.

  • Wir haben september 2018 den kaufvertrag unterschrieben..bin aktuell schwanger im 6.monat unser erstes kind..habe wir auch ein Anspruch auf das baukindergeld?

  • Hallo, meine Situation ist
    -2015: Ein Kind, Haushaltseinkommen höher als 90.000 hauptsächlich aufgrund einer einmalzahlung für Sonstige Umzugsbedingte Aufwendungen
    -2016: zwei Kinder, Einkommen unter 105.000
    kann ich mich bei kinderbaugeld bewerben

    Vielen dank

    • Hallo Sam,
      es geht um den Durchschnitt in den beiden Jahren, dieser muss unter der jeweiligen Grenze liegen. Bitte wende dich an die Experten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die können anhand weiterer Fragen beurteilen, ob ein Antrag möglich ist.

  • Wie schaut es denn in unserem Fall aus. Mein neuer Lebenspartner hat mit seiner Ex-Freundin ein Kind. Wir führen das Wechselmodell durch. Jetzt hat die Expartnerin mit ihrem neuen Partner ein Grundstück gekauft. Wir wollen auch in 1-2 Jahren ein Haus bauen. Muss hier nicht das Baukindergeld aufgrund des Wochenwechsels auch geteilt werden? Da das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen lebt? Wie ist hier die Rechtslage? Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.

    • Hallo Kay,
      das Baukindergeld gilt auch für Bestandsbauten in Form von Wohnungen, Doppelhaushälften oder Häusern, wenn diese ab dem 1.1.2018 angeschafft wurden. Wenn du nichts neu angeschafft hast, dann kannst du kein Baukindergeld erhalten. Je nachdem was und wie du renovieren / sanieren möchtest, könnten dir andere Förderungen zustehen. Auskunft darüber erteilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw).

  • Hallo,

    besteht auch die Aussicht auf Baukindergeld, wenn man einem nahen Verwandten ein Haus abkauft, das man bereits in 2018 bezogen hat?

    Beste Grüße!

    • Hallo MizzesGaga,
      wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und es einen notariellen Kaufvertrag gibt sollte das möglich sein. Dann aber unbedingt schnell den Antrag bei der KfW-Bank stellen, die Frist endet am 31.12.2018.

  • Hallo,
    Wir wohnen seit 2011 in einer Mietwohnung in einem 2 Familienhaus eines nahen Verwandten.
    Würden die Wohnung gerne 2019 kaufen.
    Besteht hier Anspruch auf Baukundergeld??

    • Hallo Ramona,
      ihr müsst kein Haus kaufen für das Baukindergeld, auch mit einer gekauften Wohnung könnt ihr möglicherweise Anspruch auf Baukindergeld haben. Wichtig ist, dass die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Guten Tag!
    Kann ich Baukindergeld beantragen:
    Notartermin Oktober 2017, Einzug August 2018.
    Anteiliges Kindergeld, da Kindsvater in der Schweiz arbeitet, daher das Kindergeld zum Teil dort ausgezahlt wird.
    Vielen Dank und Grüße

    • Hallo S.,
      kann sein, dass ein Anspruch bestanden hätte. Leider ist die Frist in deinem Fall für den Antrag am 31.12.2018 verstrichen.

      • Hallo Yvonne, woher hätte man vom Baukindergeld erfahren können? Tatsächlich achte ich auf Neuigkeiten (bemühe mich Nachrichten zu hören/ lesen/ schauen), bin eigentlich gut informiert, aber tatsächlich wurde ich erst vor vier Wochen darauf aufmerksam gemacht. Fair fühlt sich das jetzt irgendwie nicht an. Viele GRüße
        Susanna

  • Bekommt man auch Baukindergeld, wenn im Haushalt nicht nur Antragsteller sowie Ehepartner und Kinder in diesem Haus bzw. in dieser Wohnung gemeldet ist, sondern eine Cousine aufgrund des Studiums dort mitlebt und gemeldet ist. Sie zahlt aber keine Miete.

  • Hallo!
    Ich habe mir jetzt nicht alle Fälle hier durchgelesen. Deshalb weiß ich nicht, ob die Frage schon einmal gestellt wurde.
    Ich hatte mit meinem Ex-Mann zusammen ein Haus und war auch mit im Grundbuch eingetragen.
    Nun bin ich geschieden und habe einen neuen Lebenspartner, mit dem ich mit meinen Kindern zusammen
    gerne wieder ein Haus haben möchte. Würden wir Baukindergeld bekommen obwohl ich bei der damaligen
    Immobilie bereits einmal im Grundbuch mit eingetragen war?
    VG

    • Hallo Katinka,
      für den Anspruch auf Baukindergeld darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht über 75.000 Euro liegen. Zusätzlich wird ein Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro pro Kind gewährt. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen dann diesen Betrag, ist eine Förderung nicht möglich. Es gilt die Festsetzung im Steuerbescheid. Möglicherweise ist euer Steuerbescheid noch änderbar. Am besten wendet ihr euch umgehend an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.

  • Hallo!
    Wie ist es in unserem Fall:
    Verkäufer haben den Vertrag Anfang Dezember 2017 bei Ihrem Notar unterschrieben, wir haben die Genehmigung Ende Dezember 2017 bei unserem Notar unterschrieben und das Siegel des Haupnotars (der der Verkäufer) wurde Anfang Januar 2018 gesetzt. (Verkäufer in Bayern, wir NRW, deshalb zwei Notare).
    Welches Datum ist ausschlaggebend?

  • Wir haben Ende 2018 ein Haus geerbt. Nur müssen 50% Pflichtteil auszahlen. Hat man bei Erbe auch einen Anspruch wenn man solche Kosten hat?

  • Hallo, wir bewohnen derzeit das Obergeschoss meiner Schwiegereltern. Da wir nun mehr Platz benötigen (3 Kleinkinder), würden wir ihnen gerne das Mittelgeschoss des Einfamilienhauses abkaufen um daraus eine Einliegerwohnung zu bauen (mit eigenem Eingang und Tür zum Treppenhaus).
    Haben wir Chancen auf Baukindergeld, auch wenn wir schon seit 6 Jahren hier wohnen und das Haus den Schwiegereltern gehört. Wir würden ja Eigentum erwerben und Umbauen.

    • Hallo Melanie,
      bitte wendet euch an die Experten der kfw Bank, die können euch sicher weiterhelfen bei so einer speziellen Situation.

  • Hallo,

    wir haben jetzt eine Immobilie erworben und würden gerne das Baukindergeld beantragen. Momentan befinden wir uns in den Renovierung- und Umbauarbeiten. Verstehe ich es richtig, dass diese Förderung erst beantragt werden kann sobald wir eingezogen sind. Die Drei Monate Anmeldefrist, laufen auch erst ab den Einzug und nicht ab den Erwerb der Immobile?

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Beste Grüße
    Denis

    • Hallo Denis,
      ihr müsst erst einziehen, bevor ihr den Antrag auf Baukindergeld stellen könnt. Alle Familienmitglieder die einziehen, müssen an dieser Anschrift auf gemeldet sein. Diesen Meldenachweis benötigt ihr später für den Antrag. Und ja, die Frist läuft erst ab dem Einzug.

  • Hallo,
    schon tausendmal gefragt oder genannt, aber trotzdem wäre ich für eine Antwort dankbar.

    Wir haben am 18.12.2017 den Kaufvertrag für ein Haus bei der Notarin unterzeichnet. Die offiziellen Schreiben und Abschriften der Notarin erfolgten erst in 2018.
    Keine Chance auf Baukindergeld?

    Beste Grüße
    Sven

  • Hallo ich habe eine frage. My mann und ich sind über 40jahr alte und wir haben 4 jahr alte Zwillinge. Jetzt haben wir eine haus gefunden zum kaufen. Und das ist unsere erste haus.
    Gibt es eine Altersgrenze?
    Sind wir berechtigt? Weil wir sind über 40
    Lg Fürst

    • Hallo Familie Fürst,
      nur für die Kinder gibt es eine Altersgrenze, diese dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Jahre alt sein. Wenn es euer erstes Haus ist, dann könnt ihr den Antrag bei der KfW-Bank stellen, wenn ihr eingezogen und alle dort gemeldet seid.

  • Hallo,
    Wie ist es wenn wir ein Haus bauen lassen wollen, Baugeniemegung 2020, das Haus wird aber erst
    im Jahr 2021 oder auch 2022 fertig sein und demenstptechend von uns besitzt. Können wir in diesem konkretem Fall für das Baukindergeld beantragen?

    • Hallo Sheekh Mousa,
      erfüllt ihr alle anderen Kriterien, dann ist das Datum der Baugenehmigung entscheidend. Wurde diese bis 31.12.2020 erteilt, könnt ihr bis spätestens 31.12.2023 den Antrag auf Baukindergeld stellen. Ihr müsst ihn aber spätestens 6 Monate nach dem Einzug in euer Haus stellen!

  • Wi kann ich doch noch das Baukindergeld bekommen wenn die kfw mist gebaut hat.Mann sagte mir es sei alles i.o mit der Idendtifiezierung und ich sollte auf antwort warten.es kam und kam keine antwort.Dann hieß es aufeinmal die Video Identiefiezierung hat nicht geklappt.Dann war die Antragsfrißt abgelaufen und nun stehen wir doof da .Was kann ich machen das ich das Geld doch noch bekomme?

    • Hallo Jacqueline,
      bitte nimm noch einmal Kontakt zur KfW auf und führe ein klärendes Gespräch. Sollte das Gespräch nichts bringen, dann kann vielleicht ein Anwalt weiterhelfen.

  • Eine Nachbarin hat Baukindergeld erhalten, obwohl ihr Mann sehr viel Geld verdient und sie selbst auch mindestens 70.000 Euro im Jahr verdient. Der Mann ist zum Zeitpunkt der Beantragung formal im Ausland angestellt gewesen, hat aber in Deutschland gearbeitet, deshalb wusste das Finanzamt anscheinend nichts davon. Inzwischen liegt ihr gemeinsames Einkommen bei fast 200 tausend Euro und der Mann ist ebenfalls in Deutschland angestellt. Jetzt will aber keiner mehr Steuerbescheide von ihnen sehen. Ist das normal so? Ein Paar mit einem einzigen Kind und fast 200 tausend Brutto, das sollte nicht die Zielgruppe sein, oder?

    • Hallo Pina,
      du hast die Möglichkeit den Fall bei der KfW anzuzeigen, die würden sicherlich weitere Schritte einleiten. Wenn das nicht hilft, könntest du vermutlich auch eine Anzeige wegen Betrugs erstatten bei der Polizei. Lass dich ggf. rechtlich vorher beraten.

  • hallo
    ich bekam 2017 aufgrund der enormen Arbeitsbelastung und Ausfalles meiner Kollegin 2016 und 2017 einmaliges Bonus in Höhe von 10T. dadurch war mein zuversteuerendes Einkommen im 16 und 17 für mein übliches Verhältnis überdurchschnittlich und überschritt es die Grenze ca. 2T (107T im 16 und 17. für meine Familie mit 2 Kinder sollte es max. 105T). aber in 2018 ist es wieder runter…. was sagt die Baukindergeld-Gesetz dazu.
    Danke

    • Hallo Mousa,
      bei den Bestimmungen für das Baukindergeld gelten die festgelegten Einkommensgrenzen. Einmaliges Überschreiten ist in dem Fall ärgerlich, jedoch sind meines Wissens nach keine Ausnahmen vorgesehen. Da es letztlich um viel Geld geht, setze dich am besten einmal mit den Experten der KfW in Verbindung.

  • Hallo, wir haben bereits für unser 1.Kind Baukindergeld beantragt. Wenn wir uns dafür entscheiden würden ein 2.Kind zu bekommen, könnte ich dann dafür auch das Baukindergeld beantragen?

    • Hallo Romy,
      nein, nur die Anzahl der Kinder im Haushalt zum Zeitpunkt des Erwerbs/Einzugs ist ausschlaggebend. Kommen weitere Kinder hinzu, gibt es keine weitere/höhere Summe Baukindergeld.

      • Hallo! Wir wollen im Februar in unsere neu gekaufte Immobilie einziehen, bevor im März unser zweites Baby kommt. Bei der Antragstellung ist es also bereits geboren. Bekommen wir für dieses Kind Baukindergeld? Oder dürften wir dann erst April einziehen?

        • Hallo Viki,
          ihr habt ab dem Tag des Einzugs 6 Monate Zeit den Antrag zu stellen. Auf der Seite der KfW steht dazu, dass der Zeitraum für die Antragstellung ausgeschöpft werden sollte, wenn ein Kind unterwegs ist.

  • Ich habe eine Wohnung vom Vater als Erbe geschenkt bekommen. Diese Wohnung, in der ich lebe, verkaufe ich mit Umzug in die neue Wohnung. Zum Antrags Stichtag habe ich also nur 1 Immobilie, die ich gerne mit dem baukindergeld fördern würde. Ist das möglich? Oder habe ich kein Anrecht auf baukindergeld, weil ich zum Stichtag des Kaufvertrages Inhaber einer Immobilie war? Trotz Alleinerziehenden Status und aktueller Schwangerschaft mit einem 2. Kind ?

    • Hallo Christine,
      der Stichtag der für die Umstände des Baukindergeldes entscheidend ist, ist der Tag, an dem du für dein neues Zuhause den Kaufvertrag unterschreibst oder die Baugenehmigung erhältst. Hast du an diesem Stichtag noch eine weitere Immobilie, dann kommt das Baukindergeld nicht in Frage.
      Kontaktiere am besten einmal die Experten der KfW, die können sicher genauer Auskunft in deiner speziellen Situation erteilen.

  • Mein Freund und ich werden nächstes Jahr ein Haus bauen. Wenn alles klappt, werden wir im November/Dezember 2020 einziehen. Gleichzeitig tragen wir uns mit dem Gedanken, eine Familie zu gründen. Um das Baukindergeld zu erhalten, dürfte ein Geburtstermin also spätestens im Mai/Juni (=6 Monate nach Einzug) sein, um noch einen Antrag für das Baukindergeld stellen zu können.
    Ist das so richtig?
    Oder muss das Kind schon zum Zeitpunkt des Einzugs da sein?

    • Hallo Julia,
      lt. der Webseite der KfW, habt ihr 6 Monate nach dem Einzug Zeit den Antrag zu stellen. Es wird darauf hingewiesen diesen auszuschöpfen, sofern das Kind noch nicht geboren ist.

  • Eine Beispielfrage: Im Januar 2020 kommt Nachwuchs. Einzug in den Neubau (erstes Haus) im Dezember 2019. Kann im Januar der Antrag gestellt werden? Wenn Kindergeldnachweis vorgelegt werden kann gibt es dann das Baukindergeld? Baubeginn war Mai/Juni 2019.

    • Hallo Hubert,
      wenn die Immobilie die weiteren Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllt, begründet ihr mit der Geburt den Anspruch auf Baukindergeld. Ab dem Einzug habt ihr 6 Monate Zeit den Antrag zu stellen. Auf der Internetseite der Kfw wird es sogar empfohlen diesen Zeitrahmen auszuschöpfen, wenn ein Kind unterwegs ist.

  • Hallo, wir beabsichtigen das derzeit von uns gemietete Einfamilienhaus zu kaufen. Wir leben in Bayern, zahlen in Deutschland die Einkommensteuer, bekommen aber seit der Geburt meines dritten Sohnes in Österreich Kindergeld, da mein Mann dort arbeitet. Ich habe eine deutsche Kindergeldnummer ( der Antrag beim dritten Sohn wurde jedoch abgelehnt – da Österreich vorrangig zur Zahlung verpflichtet ist, solange ich nicht wieder selbst einer Beschäftigung nachgehe bzw. mein Mann in Österreich arbeitet) alle Kinder sind in Deutschland geboren. Damals wurde mir versichert es dürfen daraus keine Nachteile entstehen. Wie weise ich nach das der ursprüngliche Anspruch in Deutschland besteht, aber ruht, solange eben die Tatsachen sind wie sie sind? Weder die deutsche Familienkasse, noch das für die Auszahlung der Familienbeihilfe (österreichisches Kindergeld) verantwortliche Finanzamt (Österreich) kann mir diese Frage beantworten. Gibt es ein Formular Nummer sowieso ? Oder erlischt der Anspruch einfach und wir sind nun doch eindeutig benachteiligt ? Auch die finanzierende Bank kann dazu keine Aussage machen – es weiß einfach niemand. Bei der KFW sind die zuständigen Bearbeiter wiederholt nicht erreichbar, und uns läuft die Zeit davon ….. Bin über jegliche Art von Ratschlag dankbar.

    • Hallo Susi,
      leider konnte ich auch nichts genaueres herausfinden. Die Kindergeldzahlung aus Österreich ist jedoch richtig (siehe Merkblatt https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg52eu_ba014340.pdf) In diesem Merkblatt ist die zuständige Familienkasse für Österreich aufgeführt, vielleicht kann diese weiterhelfen. Ansonsten musst du es immer wieder bei der KfW versuchen, bis du jemanden erreichst. Drücke die Daumen.

  • Ich habe mich in das Grundstück und Haus meiner Schwiegereltern hälftig eingekauft, während mein Mann seine Hälfte als vorweggenommenes Erbe erhalten hat. Haben wir hier einen Anspruch auf das Baukindergeld, da es aus meiner Sicht ja ein Ersterwerb ist, der nicht aus „meiner“ Familie stammt? Im Notarvertrag und beim Geldtransfer (Ausgleichszahlung meiner Schwägerin) ist der Erwerb meinerseits deutlich vermerkt.
    Und ist es möglich, den Antrag auf die Förderung Ende 2020 zu stellen, wenn dieser Erwerb 2019 war?
    Herzlichen Dank

    • Hallo Kerstin,
      auf der Seite der KfW steht hierzu folgendes: „Sind der Antragsteller oder der Ehe- oder Lebens­partner oder Partner aus ehe­ähnlicher Gemein­schaft mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt, fördern wir den Erwerb der Wohn­immobilie mit dem Bau­kindergeld nicht.

      Beispiel: Erwerben Sie alleine oder gemeinsam mit Ihrem Partner eine Wohn­immobilie von Ihren Eltern bzw. Groß­eltern (oder den Eltern/Groß­eltern Ihres Partners), ist eine Förderung mit Bau­kindergeld ausgeschlossen.“

  • Frage: Was ist zu beachten wenn während des Bezuges von Baukindergeld eine Trennung/ Scheidung erfolgt? Gelten die gleichen Regeln wie beim Kindergeld? Wird das Baukindergeld an den Partner weitergezahlt der mit den Kindern in der Wohnung verbleibt und diese auch aleine weiterbezahlt? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • Hallo Conny,
      hier sind mehrere Faktoren entscheidend. Eine Trennung muss nicht heißen, dass die Förderung endet. Es kommt zunächst darauf an, wer den Antrag ursprünglich gestellt hat. Wird die Immobilie gehalten, und die Voraussetzungen (u.a. Kinder im Haushalt) sind weiterhin erfüllt, kann die Förderung weiterlaufen. Auch im Fall des Verkaufs und einer neuen Immobile (nahtloser Übergang erforderlich) kann das Baukindergeld weiterhin gewährt werden. Erkundige dich bitte unbedingt bei der KfW direkt bzw. teile ihnen die Änderungen umgehend mit. Anderenfalls kann es zu hohen Bußgeldern führen.

  • Hallo, ich habe den Kaufvertrag Juli 2019 unterschrieben, eingezogen sind wir im August 2019 (Meldebestätigung). Den Antrag habe ich im Januar 2020 abgeschickt, da erst dann alle Unterlagen vollständig waren. Die 6-monatige Frist ist somit noch eingehalten, richtig?
    Wir das Geld dann für 2019 auch noch gezahlt oder beginnt es dann ganz normal 2020?
    Vielen Dank!

    • Hallo Vicky,
      die Frist scheint, nach den vorliegenden Informationen eingehalten zu sein. Wenn alle Unterlagen durch die KfW geprüft wurden bekommt ihr einen Bescheid. Ist dieser positiv, sind dort dann auch die jeweiligen Auszahlungstermine vermerkt.

  • Hallo, wir haben beschlossen das Haus von meinen Freund abzureisen und neu zu bauen. Jetzt bin ich gerade schwanger und das Kind würde ca. November kommen. Bauantrag wollen wir jetzt bald stellen. Würde das mit dem Baukindergeld dann funktionieren? Danke!

    • Hallo Madlen,
      zum Zeitpunkt der neuen Baugenehmigung darf kein Wohneigentum mehr in eurem Besitz sein. Da das Haus vermutlich erst abgerissen wird, wenn die neue Genehmigung da ist, gibt es leider keine Förderung in Form von Baukindergeld für euch. Für Detailfragen wendet euch bitte an die Experten der KfW-Bank.

  • Hallo Yvonne,
    was passiert im folgenden Fall:
    Ich bin alleinerziehend und besitze kein Grundeigentum. Ich baue nun ein Haus und erhalte dadurch das Baukindergeld. Nach einer gewissen Zeit erbe oder kaufe ich noch eine zusätzliche Immobilie. Erhalte ich weiterhin Baukindergeld?
    Vielen Dank für die Antwort.

    • Hallo Sabine,
      es geht für die Förderung des Baukindergeldes um den Stichtag. In deinem Fall vermutlich die Erteilung der Baugenehmigung (abweichend bei Bauträge oder auch bei Fertighaus je nach Vertrag). Zu diesem Tag darfst du kein anderes Wohneigentum besitzen. Genauere Auskunft erteilt die kfw.

  • Oben im Text steht folgender Hinweis: „Da du für die Beantragung des Baukindergeldes schon die Meldebescheinigung für deine neue Adresse vorweisen musst, kannst du den Antrag erst nach dem Einzug in deine Immobile beantragen.“

    Verstehe ich es richtig, dass ich bis Ende Juni 2021 in das neue Eigenheim eingezogen sein muss, um die 6-Monatsfrist zu wahren und noch Baukindergeld zu bekommen?

    Das ist ganz schön sportlich, wenn man aktuell noch nicht angefangen hat zu bauen…

    • Hallo Felix,
      hast du ein Haus gekauft oder eine Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erhalten, kannst du bis zum 31.12.2023 deinen Antrag auf Baukindergeld stellen. Wichtig ist, dass du den Antrag innerhalb der Frist von 6 Monaten nach dem Einzug stellst.

  • Hallo,

    ich habe Baukindergeld beantragt. Und das war ganz schön ein Aufwand.
    Jetzt habe ich eine Absage bekommen, da meine Tochter ja nur jedes 2. Wochenende bei mir lebt und
    teilweise in den Ferien. Ist korrekt so ? Ich habe für sie ein Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.
    Gibt es hier wirklich keine Möglichkeit doch noch an das Baukindergeld zu kommen.

    Denn bei der Eigenheimzulage bin ich auch raus.
    Das diese erst ab Bauantrag 01.07.2018 genehmigt wird.
    Da hieß es mal ggf. jetzt doch ab 01.01.2018.
    Ich habe nämlich meinen Bauantrag Anfang März 2018 gestellt.

    Gruss
    Robert

    • Hallo Robert,
      das Kind muss laut Vorgaben der Regelung dauerhaft mit dir im Haushalt leben. Suche dir am besten einen Rechtsanwalt um die Chancen zu besprechen bzw. vielleicht auch einen Einwand zu erheben (Fristen beachten).

  • Hallo,

    wir haben 2017 ein Haus gekauft (Pension). Da das Objekt so für uns nicht nutzbar war, haben wir es fast 3 Jahre umgebaut, wofür wir teilweise in 2019 eine Baugenehmigung erhalten haben. Wir haben kernsaniert und nicht darin gewohnt. Einzug war Ende 2019. Bekommen wir dafür Baukindergeld?

    • Hallo Schmid,
      wendet euch bitte umgehend an die KfW. Wenn ein Anspruch besteht, dann müsst ihr den Antrag noch in diesem Monat einreichen.

  • Wir möchten in August ein Haus kaufen. Dieses muss kernsaniert werden. Müssen wir dann noch dieses Jahr bis 31.12 dort einziehen um Baukindergeld zu bekommen oder wäre auch ein späterer Zeitpunkt möglich?

    • Hallo Viktoria,
      entscheidend ist der geschlossene Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum 31.12.2020. Nach dem Einzug müsst ihr den Antrag unbedingt innerhalb der ersten 6 Monaten stellen. Dies ist spätestens bis zum 31.12.2023 möglich. Ist also ein wenig Zeit!

  • Hallo , wir haben letztes Jahr Baukindergeld genehmigt bekommen , jetzt haben wir letzten Monat unser 2. Kind bekommen . Können wir dafür auch noch Baukindergeld beantragen ?

  • Hallo, kann man das Baukindergeld auch beantragen wenn noch keine Kinder da, aber geplant sind?
    Natürlich abzüglich der ab Antragseingang kinderlosen Jahre?

  • Hallo, wir erwarten im Januar ein Baby und sind im August 2020 in unser Haus eingezogen. Die Baugenehmigung haben wir im Juli 2019 erhalten. Unsere Eigentumswohnung haben wir zum April 2020 verkauft. Sind wir somit für das Baukindergeld raus? Danke im Voraus für die Antwort.

    • Hallo Lisa,
      nicht unbedingt. Es kommt drauf an, wann genau das Baby kommt. Ab der amtlichen Meldebescheinigung habt ihr 6 Monate Zeit den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Voraussetzung ist ein Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung.

  • Hallo,
    „Der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)“ ist damit generell gemeint, das man von den eigenen Eltern nicht kaufen darf für das Baukindergeld? Oder bedeutet es, das ich dort nur nicht wohnhaft sein darf bis zu dem Zeitpunkt wo ich es meinen Eltern abkaufe?

    • Hallo Stefanie,
      wenn der Antragsteller oder der Ehe- oder Lebens­partner oder Partner aus ehe­ähnlicher Gemein­schaft mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt ist, erfolgt keine Förderung des Erwerbs der Wohn­immobilie mit dem Bau­kindergeld.

  • Hallo,

    erstmal lieben Dank für die ausführlichen Informationen.

    Ich bin in die gekaufte Immobilie am 06.01.2021 eingezogen. Habe den Antrag Mitte April gestellt und die Dokumente am Anfang Mai hochgeladen. Meine Meldebescheinigung war vom 10.01. . War diese zu alt?

    • Hallo Jutta,
      nach dem Einzug hast du 6 Monate Zeit den Antrag zu stellen. Diese Frist hast du eingehalten. Für weitere Fragen zur Bearbeitung, wende dich am besten direkt an die kfw.

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