Close Elterngeld.deElterngeld.de

Das Baukindergeld

Höhe, Anspruch, Einschränkungen und wichtige Hinweise.

Hinweis: Das Baukindergeld ist abgelaufen! Die neuste Förderung ist die WEF (Wohneigentumsförderung für Familien).

Das Baukindergeld soll dafür sorgen, dass sich junge Familien durch die staatliche Förderung ein Eigenheim leisten können. Ob du anspruchsberechtigt bist und wie viel Baukindergeld du erhalten wirst, erfährst du in diesem Artikel.

+++ Newsticker zum Baukindergeld +++

06.04.2021: Förderungszeitraum endete am 31.03.2021

Nur mit einem bis zum 31.03.2021 unterzeichnetem Kaufvertrag oder bis zu diesem Datum erteilten Baugenehmigung, ist nach den aktuellen Förder­voraus­setzungen ein Antrag auf Baukindergeld möglich.

Nach dem Einzug hast du 6 Monate Zeit, den Antrag auf Förderung zu stellen. Der letztmögliche Tag für den Antrag auf Baukindergeld für Familien und Allein­erziehende ist der 31.12.2023.

01.01.2021: Förderung mit Baukindergeld um drei Monate verlängert

Es gibt noch Baukindergeld für bis zum 31. März 2021 abgeschlossene Kaufverträge oder bis zu diesem Datum erteilten Baugenehmigungen. Aufgrund der Corona-Pandemie verlängerte die Bundesregierung die beliebte Leistung.

23.09.2020: Drei Monate mehr Zeit für Hauskauf oder Baugenehmigung

Das Baukindergeld wird voraussichtlich verlängert. Wenn der Bundesrat zustimmt, gilt die Verlängerung ab dem 01.01.2021. Baukindergeld gibt es dann für Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die bis zum 31.03.2021 geschlossen werden. Die alte Regelung sieht nur eine Förderung bis zum 31.12.2020 vor.

17.09.2019: Zwischenbilanz nach 1 Jahr Baukindergeld

Rund 135.000 Familien haben seit der Einführung die Förderung bei der KfW beantragt. Dies entspricht einer Summe von 2,8 Milliarden Euro. Insgesamt stehen bis zum Ende der Maßnahme am 31.12.2020 noch 7,1 Milliarden Euro zur Verfügung.

17.05.2019: Änderung der Antragsfrist

Für Anträge die ab dem 17.05.2019 eingereicht werden, gilt eine Frist von 6 Monaten nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum, statt bisher 3 Monate. Ausschlaggebend ist hierfür das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum des Haushaltsmitgliedes, das als Erstes in die neu erworbene oder neugebaute Immobilie einzieht. Für die Einreichung der Nachweise nach der Antragsbestätigung, gilt weiterhin eine Frist von 3 Monaten.

18.12.2018: Bereits knapp 50.000 Anträge auf Baukindergeld gestellt

Die KfW-Bank hat nun erste Zahlen zum Baukindergeld veröffentlicht. In den ersten 3 Monaten haben demnach 47.741 Familien Baukindergeld beantragt. Die meisten Anträge kamen aus NRW. Welt.de schreibt dazu: „Derzeit werden noch immer rund 3000 Anträge pro Woche gestellt, hieß es. Geht es in dem Tempo weiter, könnte es bereits im kommenden Jahr knapp werden. Denn es greift das sogenannte Windhund-Verfahren: Wenn die jährlichen Mittel aufgebraucht sind, sind sie aufgebraucht. Der Bund legt nicht nach.“

24.09.2018: Baukindergeld kann frühestens ab März 2019 gezahlt werden

Laut BILD haben in den ersten Tagen bereits 11.000 Familien Anträge auf Baukindergeld gestellt. Aufgrund technischer Probleme kann der Upload der Nachweise jedoch frühestens im März 2019 erfolgen und auch erst dann das Baukindergeld ausgezahlt werden. Was du bei der rückwirkenden Beantragung beachten musst, zeigen wir in diesem Video.

Diesen Beitrag als Video ansehen

Wie hoch ist das Baukindergeld und wer bekommt es?

Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld möchte die Regierung den Haus-/ Wohnungsbau ankurbeln und vorrangig Familien unterstützen, die sich ansonsten kein Eigentum leisten könnten. Familien, die Eigentum erwerben, erhalten dadurch 1.200 Euro Unterstützung pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren. Insgesamt reden wir bei einem Kind also von 12.000 Euro Baukindergeld, bei zwei Kindern wären es 24.000 Euro (und bei jedem weiteren Kind 12.000 Euro mehr). Hauptvoraussetzung ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Familie nicht über 75.000 Euro liegt. Pro Kind unter 18 Jahren wird ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro gewährt.

Eine Familie mit zwei Kindern darf demnach maximal 105.000 Euro pro Jahr verdienen, um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben und erhält dann 24.000 Euro Förderung. Eine Familie mit 7 Kindern dürfte 180.000 Euro brutto verdienen und hat Anspruch auf 84.000 Euro Förderung. Ein Großteil aller Familien in Deutschland dürfte die Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllen.

Die Prüfung des zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommens ist ein zentraler Bestandteil für den Erhalt des Baukindergeldes. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen wird vom Finanzamt in mehreren Schritten ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Für das Jahr 2019 ist also der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Jahre 2016 und 2017 entscheidend. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Einkommensteuerbescheide. Hast du die Steuererklärungen für diese Jahre noch nicht erstellt, solltest du dies zeitnah erledigen.

Sonderfall: Bayern

Das Baukindergeld ist bundesweit einheitlich geregelt. Eine Besonderheit gibt es dennoch in Bayern: Hier gibt es zusätzlich die bayrische Eigenheimzulage und das „Baukindergeld Plus“. Du bist zusätzlich zum regulären Baukindergeld antragsberechtigt, wenn du seit mindestens einem Jahr deinen Wohnsitz in Bayern hast oder seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgehst.

Die bayrische Eigenheimzulage liegt bei 10.000 Euro und als Baukindergeld Plus gibt es zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr extra dazu. Eine Familie mit zwei Kindern würde in Bayern demnach 40.000 Euro (statt 24.000 Euro in anderen Bundesländern) erhalten.

Baukindergeld Höhe in der Übersicht:

Anzahl der KinderFörderung / JahrIn 10 Jahren gesamt
1 Kind1.200€12.000€
2 Kinder2.400€24.000€
3 Kinder3.600€36.000€
Jedes weitere+ 1.200€+ 12.000€

Interessant dürfte auch ein Blick auf die Kinderzulage bei Wohn-Riester sein. Bis zu 300 Euro pro Jahr sind pro Kind möglich. Wenn dein Kind nach dem Jahr 2008 geboren wurde, erhältst du eine staatliche Förderung in Höhe von 300 Euro pro Jahr. Ist dein Kind vor 2008 geboren, werden jährlich 185 Euro gezahlt.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Neben dem zu versteuernden Einkommen gibt es noch weitere Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes. Diese Voraussetzungen müssen immer zum Stichtag der Beantragungen erfüllt sein.

  • Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021
  • Es muss sich um einen Ersterwerb handeln. Wer schon eine Immobilie hat, bekommt kein Baukindergeld.
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss bei Antragstellung im Haushalt leben.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Kindergeldanspruch für das Minderjährige Kind im Haushalt bestehen.
  • Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten (z.B. Notargebühren) müssen höher sein als die Förderung durch das Baukindergeld

Alle Punkte werden zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft. Wenn später ein weiteres Kind hinzukommt, ändert dies zum Beispiel nichts an der Förderhöhe.

Da für das Baukindergeld ein begrenzter Rahmen von 2 Milliarden Euro eingeplant ist, werden nur Förderungen für Bauprojekte vergeben mit Baugenehmigung bis zum 31.03.2021. Die Laufzeit ist dann jedoch unverändert 10 Jahre lang.

So beantragst du das Baukindergeld

Die Beantragung läuft ausschließlich online über die KfW auf dieser Seite.

Wichtig, wenn du keine Zeit verlieren willst!

Bei der Prüfung durch die KfW muss vorrangig dein Einkommen geprüft werden. Relevant sind dafür die Steuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Wenn du also im Jahr 2021 Baukindergeld beantragen möchtest, dann sind die Jahre 2018 und 2019 steuerlich relevant. Die Steuerbescheide müssen der KfW vorgelegt werden. Für dich bedeutet das: Sende spätestens jetzt deine Steuererklärungen zum Finanzamt, um zeitnah die Bescheide zu erhalten. Wenn du noch länger wartest, zieht sich die Genehmigung und Auszahlung nur in die Länge.

ACHTUNG: es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Baukindergeld. Die Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel verfügbar. Das bedeutet, wenn das von der Regierung bereitgestellte Budget aufgebraucht ist, dann sind keine Förderungen mehr möglich.

So geht es nach der Antragstellung weiter

Du erhältst eine Bestätigung über den Antragseingang. Danach musst du deine Identität nachweisen (Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren). Um zu belegen, dass du die Förderbedingungen einhältst, musst du innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung die folgenden Unterlagen elektronisch einreichen:

  • Steuerbescheide (Antrag 2019: Bescheide 2016 und 2017; Antrag 2020: Bescheide 2017 und 2018; Antrag 2021: Bescheide 2018 und 2019)
  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld
  • Erklärung zum Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie
  • Meldebestätigung von allen Familienmitgliedern für die neue (!) Wohnadresse
  • Grundbuchauszug (Auflassungsvormerkung auch möglich, falls Eigentümerwechsel noch nicht eingetragen wurde im Grundbuch)

Die KfW ist berechtigt weitere Dokumente wie z.B. den notariellen Kaufvertrag oder die Baugenehmigung anzufordern.

Da du für die Beantragung des Baukindergeldes schon die Meldebescheinigung für deine neue Adresse vorweisen musst, kannst du den Antrag erst nach dem Einzug in deine Immobilie beantragen.

Lohnt sich das Baukindergeld denn?

Wer ein Haus / Wohnung baut oder kauft und Anspruch auf das Baukindergeld hat, sollte es auf jeden Fall beantragen. Damit bringst du einen zusätzlichen finanziellen Baustein mit in die Finanzierung ein und kannst deine eigene Bonität stärken. Je nach Region wirkt sich das Baukindergeld anteilig am Immobilienpreis stärker oder schwächer aus. Pauschal lässt sich sagen, dass die Auswirkungen in den ländlicheren Regionen stärker sind, als in den Großstädten.

Der Bundesländervergleich

Immobilienscout24 hat einmal ausgerechnet, wie hoch der Anteil des Baukindergeldes am Preis eines Neubaus ist und wie groß die regionalen Unterschiede in Deutschland sind. Da das Baukindergeld überall gleich hoch ist (mit Ausnahme der Zusatzförderungen in Bayern), ist der prozentuale Anteil in den Bundesländern größer, in denen die Preise für einen Neubau niedriger sind. Für die Auswertung wurde mit einem 600qm Grundstück, 140qm Wohnfläche, 5 Zimmern und einer Familie mit 2 Kindern kalkuliert.

Internationaler Vergleich beim Eigentum

Die grundsätzliche Idee der Förderung von Wohneigentum bei Familien ist auf jeden Fall sinnvoll. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist die Eigentumsquote in Deutschland sehr niedrig. Gerade einmal 51,4% aller Wohnungen werden von ihren Eigentümern bewohnt. In Europa hat nur noch die Schweiz eine geringere Quote. In Spanien liegt bei Eigentumsquote bei 77,1% und in Kroatien sogar bei 90,5%. Spitzenreiter ist Rumänien mit einem Wert von 96,8%.

Insbesondere für die Altersvorsorge kann eine Wohnimmobilie ein wichtiger Faktor sein. Durch entfallende Mietzahlungen steht im Alter mehr Kapital zur Verfügung.

Das Baukindergeld und die Auswirkungen im Bundesländer-Vergleich

Nachteile beim Baukindergeld

Grundsätzlich gibt es eigentlich keine direkten Nachteile.

Es können sich aber durchaus auch negative Effekte entwickeln. Durch den weit gefassten Förderkreis und viele Förderberechtigte kann es zu einem Ansturm auf Baugrundstücke und bestehende Immobilien kommen. Bei einer hohen Nachfrage steigen die Preise für Wohneigentum und für die Finanzierung muss ein höheres Kapital aufgenommen werden. Die positiven Effekte des Baukindergeldes werden durch eine Preissteigerung irgendwann möglicherweise reduziert.

Familien, die sich nur mit Baukindergeld eine Immobilie leisten können, erleben unter Umständen eine böse Überraschung, wenn die Förderung nach zehn Jahren ausläuft.

Du hast weniger Geld zur Verfügung und musst dich in der Regel zudem um eine Anschlussfinanzierung kümmern, weil die Zinsfestschreibung bei einem Immobiliendarlehen in vielen Fällen nach zehn Jahren ebenfalls ausläuft. Wenn das Zinsniveau gestiegen ist, kostet die Refinanzierung mehr Geld, das nicht unbedingt vorhanden ist. Du solltest dies einfach von vornherein so einkalkulieren, wie es geplant ist: als regelmäßiger Zuschuss über 10 Jahre und nicht mehr.

Ziehst du aus, verkaufst oder vermietest dein Haus, dann musst du umgehend die KfW informieren. Sind die Förderbedingungen nicht mehr erfüllt, kannst du keine weiteren Auszahlungen des Baukindergeldes bekommen.

Baukindergeld vs. Eigenheimzulage

Zwischen 1996 und 2005 gab es die Eigenheimzulage mit Kinderzulage, die zu den größten Subventionen gehört, die in Deutschland jemals gezahlt wurden. Wer vor dem 01.01.2004 eine Immobilie gekauft oder gebaut hat, konnte jährlich 5% der Herstellungskosten, maximal aber 2.556 Euro bei Neubauten und 1.278 Euro bei Altbauten erhalten. Für jedes Kind im Haushalt zahlte der Staat zusätzlich 767 Euro. Das Haushaltseinkommen durfte bei einem Kind 170.000 Euro nicht überschreiten, für jedes weitere Kind erhöhte sich die Grenze um 30.000 Euro.

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Immobilienneubau mit einem Wert von 200.000 Euro bekam also 4.090 Euro jährlich staatliche Förderung über einen Zeitraum von acht Jahren. Die Gesamtförderung betrug damit 32.720 Euro. Immobilien, die zwischen dem 01.01.2004 und dem 31.12.2005 gekauft oder gebaut wurden, erhielten nur noch eine Förderung von 1% der Herstellungskosten, maximal aber 1.250 Euro plus 800 Euro pro Kind. Ausgehend von zwei Kindern betrug die Förderung nun nur noch 2.850 Euro pro Jahr beziehungsweise 22.800 Euro über den gesamten Förderzeitraum.

BaukindergeldEhemalige Eigenheimzulage
Höhe der Förderung1.200€ / Kind + JahrMax. 2.556€, für Wohnungen und Altbauten max. 1.278€, 767€ pro Kind
Laufzeit der Förderung10 Jahre8 Jahre
Auszahlung der Förderungjährlichjährlich über die Einkommenssteuer
Was gefördert wirdErsterwerb von Haus oder Wohnung zur SelbstnutzungErwerb von Haus oder Wohnung zur Selbstnutzung
Voraussetzung: KinderKinder dürfen bei Antragstellung nicht volljährig sein; müssen im selben Haushalt leben; Kindergeldanspruch muss noch bestehen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)keine Voraussetzungen
Voraussetzung: EinkommenMax. 75.000€ Bruttoeinkommen der Familie + 15.000€ / Kind70.000€ bei Alleinstehenden, 140.000€ bei Verheirateten + 30.000€ / Kind

Baufinanzierungen im Vergleich

Hast du noch keine Angebote zur Baufinanzierung vorliegen? Fordere hier ganz unverbindlich einen Vergleich an, um einen Überblick zu erhalten:

Umfrage: Was ist deine Meinung zum Baukindergeld?

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Erhalte ich auch das Baukindergeld, wenn mein Bauantrag im Dezember 2017 gestellt wurde?

Leider nein. Der 01.01.2018 gilt als feste Grenze. Nur wer den Bauantrag danach gestellt hat, ist berechtigt, das Baukindergeld zu erhalten. Diese Regelung ist natürlich für diejenigen besonders ärgerlich, die kurz vorher den Antrag gestellt haben, eine Grenze musste jedoch gefunden werden.

Wird das Baukindergeld monatlich oder jährlich gezahlt?

Das Baukindergeld wird 1x jährlich ausgezahlt.

Kann ich Baukindergeld auch für bestehende Immobilien beantragen?

Das Baukindergeld gilt nur rückwirkend bis zum 01.01.2018. Es erhalten also alle Familien eine Förderung, die ab dem 01.01.2018 einen Kaufvertrag unterschreiben oder einen Bauantrag für einen Neubau stellen. Ältere Verträge werden nicht berücksichtigt.

Können Handwerkerkosten trotz Baukindergeld gem. § 35 a EStG von der Steuer abgezogen werden?

Ja, kürzlich stellte das ein Schreiben des Finanzministeriums Schleswig-Holstein klar, dass Eltern die Kosten für Handwerkerleistungen grundsätzlich auch absetzen können, wenn sie Baukindergeld beziehen (Gz. VI 3012-S 2296b-025). Dies gilt allerdings nicht für Arbeitskosten im Rahmen von Neubaumaßnahmen.

Wo muss ich dann das Baukindergeld beantragen?

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die KfW.

Können auch Alleinerziehende Baukindergeld bekommen?

Auch Alleinerziehende sind Baukindergeld-berechtigt. Es gelten die Voraussetzungen wie oben beschrieben.

Wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Die Zuschussraten werden jährlich ausgezahlt. Wenn du einen positiven Bescheid der KfW erhalten hast, wird die erste Rate auf dein Konto überwiesen. Die weiteren Auszahlungen, für die weiteren neun Jahre, finden dann immer im selben Monat statt.

Welche Objekte werden nicht gefördert?

  • Unentgeltlich überlassenes Wohneigentum
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarische Verfügung oder Schenkung
  • Der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
  • Der Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand

Du möchtest mehr Elterngeld haben?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

>