Wie viele Stunden darf ich im Elterngeldbezug arbeiten?
Du kannst im Elterngeldbezug arbeiten, wenn du möchtest. Um deinen Bezug nicht zu gefährden, dürfen es jedoch maximal 32 Stunden pro Woche sein. Wichtig: Hierbei geht es um den Durchschnitt deiner Arbeitsstunden im Lebensmonat deines Kindes, nicht im Kalendermonat!
Ausnahmen:
Für einige Berufe wie z.B. Lehrer oder Piloten ist die erlaubte Wochenstundenzahl umzurechnen. Im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle von 40 Stunden pro Woche entsprechen die 32 Stunden einem Erwerbsumfang von 80 Prozent.
Beispiel: Pflichtstunden umrechnen für das Elterngeld
Ein Lehrer hat eine Pflichtstundenzahl von 27 Stunden. Diese Pflichtstundenzahl entspricht einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Umgerechnet wird wie folgt:
27 x 0,8 = 21,6 Pflichtstunden
Um den Elterngeldanspruch zu erhalten (und auch die Elternzeit), dürfen maximal 21,6 Stunden gearbeitet werden.
Arbeiten im Elterngeldbezug: am besten mit Elterngeld Plus!
Wenn du dich während des Elterngeldbezuges entscheidest in Teilzeit zu arbeiten, wähle am besten das Elterngeld Plus. Hier sind die Abzüge durch deinen Hinzuverdienst nicht so hoch wie beim Basiselterngeld.
Faustformel
Dein Elterngeld Plus wird nicht gekürzt, wenn du nach der Geburt weniger als 50 Prozent im Vergleich zu vor der Geburt verdienst.
Du möchtest wissen, wie hoch dein Elterngeld ist mit einem Teilzeiteinkommen? Finde es heraus, mit unserem Elterngeldrechner.
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- Gesetze im Internet: § 1 Berechtigte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html (abgerufen 30.05.2024)