Bis wann muss ich das Elterngeld spätestens beantragen?
Das Elterngeld wird maximal drei Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt. Gerechnet wird das ab dem Lebensmonat, in dem der Elterngeldantrag eingegangen ist.
Beispiel:
- Geburt: 8. März
- Elterngeldantrag abgegeben: 4. Juli
Die Lebensmonate sehen aus wie folgt:
- LM 1 = 8. März – 7. April
- LM 2 = 8. April – 7. Mai
- LM 3 = 8. Mai – 7. Juni
- LM 4 = 8. Juni – 7. Juli (Abgabe erfolgt hier)
Die Abgabe erfolgte im Lauf des 4. Lebensmonats. Das Elterngeld wird also ab dem 1. Lebensmonat rückwirkend gezahlt. Wird der Antrag später eingereicht, verfällt ein Lebensmonat mit Anspruch auf Elterngeld.
Gut zu wissen:
Je früher du den Elterngeldantrag einreichst, desto eher kannst du das Elterngeld auch bekommen. Noch mehr Tipps findest du in diesem Artikel: So wird dein Elterngeldantrag schneller bearbeitet.
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- Gesetze im Internet: § 7 Antragstellung Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__7.html (abgerufen am 30.05.2024)