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So viel Lärm dürfen Kinder machen

So viel Lärm dürfen Kinder machen

Kinder können ziemlich laut sein, das weiß jeder. Aber ab welchem Punkt kann es mit den Nachbarn berechtigte Probleme geben? Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel.

Der Gesetzgeber zeigte sich im Jahre 2011 kinderfreundlich und legte fest, dass Kinderlärm keine „schädliche Umwelteinwirkung“ ist (§ 22 Abs. 1 a BImSchG). Damit sollte vor allem die Flut an Beschwerden über Kindertagesstätten eingedämmt werden.

Diese Formulierung bedeutet, dass für Kinderlärm anders als zum Beispiel für Baulärm keine Dezibelgrenzen festgelegt werden können. Was man nicht wirklich messen kann, kann also als störend empfunden, aber nicht als störend eingestuft werden.

Kinderlärm gehört bereits seit 2003 (Az: VIII ZR 244/02) laut Bundesverfassungsgericht zu den „normalen Wohngeräuschen“ und muss in aller Regel toleriert werden. Wer jetzt meint, dann sei alles erlaubt, täuscht sich jedoch. Es gibt durchaus Einschränkungen:

Kinder sind nicht gleich Kinder

Wichtig ist das Alter der Kinder. Babys und Kleinkinder bis 3 Jahre dürfen prinzipiell fast alles, da man davon ausgeht, dass eine Einflussnahme in dieser Altersgruppe kaum möglich ist und der freien Entfaltung der Persönlichkeit entgegenstehen würde. Bei Kindern ab 4 Jahren ist eine Einwirkung der Eltern eher möglich, aber auch sie genießen größtenteils Narrenfreiheit.
Anders sieht es bei Schulkindern ab 6 Jahren und Jugendlichen ab 14 Jahren aus. Hier müssen die Eltern unter Umständen mäßigend einwirken.

Unwichtig ist übrigens, ob es sich um Kinder der Mieter oder deren Freunde handelt.
Klauseln im Mietvertrag, die Kindern das Spielen mit Freunden untersagen, sind ungültig.

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Regelungen während der Ruhezeiten

Die einzige gesetzlich festgelegte Ruhezeit ist die Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Eine Mittagsruheregelung gibt es vom Gesetz her nicht. Sie kann jedoch über die Hausordnung im Mietvertrag festgelegt sein.

Wenn ein Baby oder Kleinkind nachts schreit, selbst wenn dies öfter auftritt, hat der Nachbar so gut wie kein Recht sich zu beschweren, denn hier geht es um reine Bedürfnisbefriedigung (LG Berlin 67 S 41/16). Anders sieht es aus, wenn den Eltern Vernachlässigung der Aufsichtspflicht oder absichtliches Ignorieren des Kindes nachgewiesen werden kann. Dies wird aber nur sehr selten der Fall sein.

Ist eine Mittagsruhe in der Hausordnung vorgesehen, müssen sich Babys und Kleinkinder nicht daran halten, ältere Kinder und Jugendliche dagegen schon.

Für öffentliche Spielplätze gelten andere Regeln (siehe weiter unten).

Aktivitäten in der Mietwohnung

Normales Spielen und Rennen innerhalb der Wohnung ist erlaubt und muss geduldet werden.

Unzumutbar laute Aktivitäten wie zum Beispiel Rollschuh-, Skateboard- oder Fahrradfahren müssen jedoch während der Ruhezeiten bei älteren Kindern und Jugendlichen von den Eltern unterbunden werden. Dies gilt ebenso für das Springen von Möbeln oder ähnliche unnötig Lärm verursachende Dinge. (LG Hannover 19 S 88/14)
Tust du dies nicht, vernachlässigst du deine Aufsichtspflicht und kannst rechtlich belangt werden.

Musizieren ist grundsätzlich außerhalb der Ruhezeiten erlaubt (AG München 171 C 14312/16), allerdings hängt hier die Rechtssprechung stark von Faktoren wie Dauer und Häufigkeit des Musizierens, Art des Instrumentes etc. ab. Instrumente, die mit Verstärker gespielt werden, sind immer auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das heißt, dass sie nicht außerhalb des Zimmers zu hören sein sollten. Für „analoge“ Instrumente wie Klavier und Geige gilt dies verständlicherweise nicht.

Spielen in Garten/Hof und Hausflur

Sofern das Spielen im Hof im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt ist, können Kinder der Mieter und deren Freunde Gemeinschaftsflächen zum Spielen nutzen. Gibt es spezielle als Spielfläche ausgewiesene Orte, sind diese zu nutzen. Dabei sind ebenfalls die Ruhezeiten zu beachten.

Der Hausflur sollte allerdings zum Spielen tabu sein, da er als nicht mit vermietet gilt. Außerdem schallt es dort besonders. Entsprechende Verbote sind rechtens. Dies gilt ebenfalls für andere gemeinschaftlich genutzte Orte im Mietshaus wie etwa Fahrstuhl, Keller bzw. Dachboden (AG Berlin-Charlottenburg, AZ: MM 93, 185).

Auch das Fußballspielen auf dem Rasen kann untersagt werden, da sich dieser durch die intensive Belastung abnutzt. Allerdings sollte dann das Spielen auf befestigten Gemeinschaftsflächen erlaubt sein. Der dabei entstehende Lärm ist außerhalb der Ruhezeiten zu tolerieren (LG Wuppertal Az. 16 S 25/08).

Ein generelles Spielverbot in der Wohnanlage ist jedoch nicht in Ordnung.

Spielen auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Bolzplätzen

Kommunale Spielplätze werden von den Anwohnern oft als Ärgernis empfunden, eine rechtliche Handhabe gibt es allerdings nur in den seltensten Fällen.

Eine Mittagsruhe gilt hier nicht. Oft sind von der Gemeinde öffentliche Nutzungszeiten festgelegt. Auf deren Einhaltung haben Anwohner jedoch keinen Rechtsanspruch. Anders sieht es jedoch mit der missbräuchlichen Nutzung durch Jugendliche und Erwachsene zum Beispiel durch nächtliche Partys aus (VGH Baden-Württemberg 10 S 2428/11). Dies hat die Gemeinde zu unterbinden.
Ähnliches gilt für die zweckentfremdete Nutzung von Bolzplätzen (BGH VIII ZR 197/14).

Das normale und lautstarke Toben von Kindern aller Altersklassen zu den Nutzungszeiten muss also hingenommen werden. Dazu gehören sowohl die durch Kinder als auch die durch Spielgeräte verursachten Geräusche (VG Trier 5 K 1542/14.TR).

Vorschläge für ein friedliches Miteinander

Bei allen rechtlichen Aspekten sollten jedoch nie die Menschen dahinter vergessen werden. Denn wenn man Kinder hat, ist es besonders wichtig mit den Nachbarn auszukommen.

Wir haben ein paar Vorschläge zusammengestellt, die dir dabei helfen können:

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  • Sei proaktiv:
    Bist du gerade eingezogen oder hast frischen Familienzuwachs bekommen, sprich doch einfach deine Nachbarn freundlich an. Erzähle ein wenig von dir und scheue dich nicht, auch eventuellen Kinderlärm zu erwähnen und dich schon vorab dafür zu entschuldigen. Wenn Menschen sich nicht ausgeschlossen fühlen, haben sie oft mehr Verständnis. Redet lieber öfter miteinander, bevor es gleich zum Mieterschutzbund oder Vermieter geht.
  • Biete Hilfe an:
    Heutzutage ist der Solidaritätsgedanke leider nicht mehr so präsent wie früher. Versucht euch im Haus einfach gegenseitig zu helfen, das stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Selbst wenn du es nur anbietest, öffnet das viele Türen und vielleicht kannst du früher oder später auf nachbarschaftliche Hilfe zurückgreifen.
  • Nimm Rücksicht:
    Wenn dein Kind zur lauten Sorte gehört, kannst du eventuell für mehr Auslastung durch Sportvereine oder Ähnliches sorgen. Und vielleicht kann das Kleinkind statt einer Blechtrommel lieber ein Xylofon zum Geburtstag bekommen.
    Apropos Kindergeburtstage: die Hausgemeinschaft wird es dir danken, wenn du sie per Zettel vorwarnst. Und wer weiß, vielleicht gibt es ja dann noch das ein oder andere Geschenk extra
    Und sicherlich sind die schmutzigen Schuhberge vor der Tür einfach Ausdruck einer momentanen Überforderung, aber vielleicht kannst du sie doch wenigstens am Wochenende aufräumen.
  • Triff Maßnahmen:
    Wenn die Wohnung zu hellhörig ist und die Nachbarn jedes Mal zusammenzucken, wenn dein Kind mal wieder durch die Wohnung rennt, denk über Teppich statt Laminat nach. Muss es doch das Laminat sein, kann eine gute Trittschalldämmung schon Wunder bewirken. Vielleicht sind auch dicke Antirutschsocken allein schon eine gute Investition.
  • Ruhig bleiben:
    Kommt es doch zur Auseinandersetzung, bleib unbedingt ruhig und diplomatisch. Nimm eventuelle Anschuldigungen nicht zu persönlich. Auch wenn du genervt oder verärgert bist, so gelingt es dir vielleicht, dich ein Stück in die Ruhe liebende alte Dame oder den müden Schichtdienstarbeiter hineinzuversetzen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
    Deine Kinder werden es dir danken.

Quellen

Veröffentlicht von Anke Modeß

Als waschechte Berlinerin und späte Mutter eines Schulkindes schreibt Anke seit 7 Jahren über Themen, die Babyeltern im Alltag beschäftigen - am allerliebsten mit einer Prise Humor.

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