Wie lange sind Kinder bei den Eltern mitversichert?

Während der gesamten Kindheit sind Kinder und Heranwachsende über ihre Eltern mitversichert. Das bedeutet konkret, dass sie z.B. bei der Haftpflichtversicherung keine eigene Versicherung brauchen, sondern über die Eltern alles abgedeckt wird. Sollte im Anschluss der Wehrdienst oder Zivildienst geleistet werden, besteht weiterhin der Versicherungsschutz über die Eltern.

Versicherungen sind für Eltern ein sehr wichtiges Thema. Vor allem die Krankenversicherung sowie die Haftpflichtversicherung sollte vorhanden sein. Dabei sollte darauf geachtet werden, wer in der Versicherung alles inkludiert ist und welche Schäden übernommen werden. Es ist davon auszugehen, dass Kinder über die Eltern mitversichert sind, sowohl bei der Krankenversicherung als auch bei der Haftpflichtversicherung. Oft wird auch von der Familienversicherung gesprochen, wenn es darum geht, dass Kinder über ihre Eltern versichert sind.

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr über ihre Eltern haftpflichtversichert

Die Haftpflichtversicherung der Eltern inkludiert in der Regel auch die Kinder, und zwar bis zu ihrem 18. Lebensjahr. Das bedeutet, dass für Kinder keine separate Versicherung abgeschlossen werden muss. Grundsätzlich berücksichtigt werden muss jedoch, in welchem Umfang die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Oftmals wird lediglich die Basisvariante abgeschlossen, welche gewisse Schäden inkludiert, jedoch längst nicht alles, was z.B. für einen Haushalt mit Kindern relevant ist. Es ist durchaus sinnvoll, auch die erweiterten Versicherungsumfänge und auch die Deckungssummen zu vergleichen. Für einen meist geringfügig höheren Beitrag ist es zum Teil möglich, einen deutlich größeren Versicherungsumfang zu genießen, der für Kinder relevant sein kann.

Zum 18. Lebensjahr, oder nach Abschluss von Wehrdienst, bzw. Zivildienst ist es notwendig, sich selbst zu versichern und eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer möchte, kann diese nach einer gewissen Zeit wieder kündigen und zum Beispiel den Versicherungsanbieter wechseln. Dabei steht im Versicherungsvertrag in der Regel eine Mindestlaufzeit des Vertrages bzw. ein Zeitraum, in welchem eine Kündigung wahrgenommen werden kann. In der Regel beträgt die Laufzeit einer Haftpflichtversicherung 12 oder 24 Monate. Die Kündigungsfrist beläuft sich meist auf 3 Monate. Das bedeutet konkret, dass innerhalb dieses Zeitraumes der Versicherungsvertrag aufgelöst werden kann. Ein spezieller Grund muss zur Kündigung der Haftpflichtversicherung nicht erforderlich sein. Es ist jedoch zwingend notwendig, die Kündigung schriftlich einzureichen und entsprechend eine Bestätigung durch die Versicherung einzufordern.

Wessen Versicherung zum 30. April eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausläuft, der hat nur bis zum 31.01. Zeit, eine Kündigung zu formulieren und diese an die Versicherung zu senden. Sofern die Kündigung nicht rechtzeitig bei der Versicherung eingeht, verlängert sich der Versicherungsvertrag in der Regel um weitere 12 Monate.

Möglichkeiten der außerordentlichen Kündigung bei einer Haftpflichtversicherung

Neben der vertragsgemäßen Kündigung, welche innerhalb der gesetzlichen Fristen wahrgenommen werden kann, gibt es Umstände, unter denen eine Haftpflichtversicherung außerordentlich gekündigt werden kann. Das bedeutet, dass sie sofort gekündigt werden kann, wenn der entsprechende Umstand eingetroffen ist. Die Versicherer informieren in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Möglichkeiten der außerordentlichen Kündigung der Haftpflichtversicherung.

Ein typisches Beispiel für einen möglichen Kündigungsgrund bei einer Haftpflichtversicherung ist eine Erhöhung des Beitrages. Die Versicherungen informieren in der Regel schriftlich darüber, dass der jährliche Beitrag für die private Haftpflichtversicherung z.B. aufgrund bestimmter Vorkommnisse angepasst werden muss. Sollte der Versicherer den Beitrag für die Haftpflichtversicherung erhöhen, ohne dass sich die Leistungen für den Versicherungsnehmer dabei erhöhen, hat dieser die Möglichkeit, dass er die Haftpflichtversicherung kündigen kann. Die Kündigung ist in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung. Das bedeutet konkret, dass keine Frist einzuhalten ist, sondern die Kündigung ohne Probleme schriftlich eingereicht werden kann. In diesem Fall ist zu berücksichtigen, dass der Versicherer die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Information der Beitragserhöhung schriftlich erhält.

Im Todesfall ist es möglich, dass eine Versicherung ebenfalls umgehend gekündigt werden kann. Grundsätzlich ist dies vor allem dann der Fall und einfach zu realisieren, wenn es sich um eine sogenannte Singlepolice handelt, die auf die verstorbene Person abgeschlossen wurde. Um die entsprechende Versicherung zu kündigen ist es erforderlich, dass eine Mitteilung über das Ableben des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin erteilt wird. Grundsätzlich wird die Kündigung umgehend bearbeitet und die Erben erhalten meist anteilig den bereits bezahlten Betrag der Versicherung zurückerstattet. Anzumerken ist, dass dies nur bei einer Singlepolice der Fall ist. Sollte ein Familientarif gewählt werden, wird dieser weiter genutzt und die Versicherung läuft bis zur nächsten Fälligkeit des Beitrages weiter.

  • Sonderkündigungsrecht bedingt durch eine Beitragserhöhung
  • Recht auf Sonderkündigung im Todesfall bei Singlepolicen
  • Sonderkündigung binnen eines Monats nach Schadenfall

Eine weitere Möglichkeit, wie eine Versicherung gekündigt werden kann, ist das Sonderkündigungsrecht im Schadenfall. Sollte ein Schadenfall eintreten, ist es möglich, dass die Versicherung innerhalb eines Monats nach der Regulierung des Schadens gekündigt werden kann. Die Versicherung kann in diesem Fall auf der einen Seite durch den Versicherungsnehmer, auf der anderen Seite aber auch durch die Versicherung selbst gekündigt werden. Es ist für die Kündigung der Haftpflicht nicht relevant, ob der gemeldete Schaden durch die Versicherung reguliert wurde oder ob er abgewiesen wurde.

Was habe ich bei der Wahl der Haftpflichtversicherung zu berücksichtigen?

Bei der Wahl der privaten Haftpflichtversicherungen gibt es viele Details zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Deckungssumme hoch genug ist. Je nach Schadenfall können durchaus Summen von 1 Million Euro und mehr auftreten, sodass diese auch abzusichern sind. Auch was den Versicherungsumfang angeht, gibt es deutliche Unterschiede bei der Wahl der privaten Haftpflichtversicherung. Einige Versicherer bieten z.B. zusätzlich eine Glasbruchversicherung an oder eine Versicherung gegen Fahrraddiebstahl. Wasserschäden verursacht durch Wasserbetten sowie durch Aquarien gehören bei einigen Versicherungen zum Standard, bei anderen müssen sie separat abgeschlossen werden. Auch Glätteunfälle vor der eigenen Haustüre können z.B. durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden – sofern sie zum Umfang zählen. Ein Vergleich der Versicherungsleistungen ist daher in jedem Fall essenziell und hilft, den richtigen Umfang zu wählen.

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