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Was kostet eine Scheidung?

Was kostet eine Scheidung?
LIGHTFIELD STUDIOS / Adobe Stock

Wenn Streitereien und Missverständnisse das Familienglück trüben, steht für viele Paare plötzlich die Trennung im Mittelpunkt. Diese Lebensphase ist für alle stets sehr emotional, stressig und schmerzhaft. Doch was kostet eine Scheidung, abgesehen von Zeit und Nerven?

Was für die meisten Paare bei der Heirat undenkbar war, endet, statistisch gesehen, bei jeder 3. Partnerschaft im Eheaus. Neben den psychischen Belastungen kommt für Eltern schnell die Kostenfrage auf den Tisch. Eine Scheidung gibt es nicht zum Nulltarif, erst recht nicht in finanzieller Hinsicht.

Die Kosten für eine Scheidung in Deutschland

Die Frage “Was kostet eine Scheidung?” lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn es gibt immer unterschiedliche Ausgangssituationen, die bei der Trennung eines Paares ausschlaggebend sind. Wie hoch sich die Scheidungskosten belaufen, hängt schlussendlich unter anderem auch davon ab:

  • wie hoch der Verfahrenswert ist
  • in welchen finanziellen Verhältnisses das Paar lebt
  • ob sich die Ehepartner einig sind oder nicht
  • wie hoch die Anwaltskosten sind

Zusammensetzung der Scheidungskosten

Neben den finanziellen Belastungen, die beispielsweise das Trennungsjahr mit sich bringt, setzen sich die eigentlichen Scheidungskosten aus

  • den Gerichtskosten für das zuständige Familiengericht und
  • den Anwaltskosten beider trennungswilligen Eheleute

zusammen. Grundsätzlich werden die Kosten für eine Scheidung geteilt. Das bedeutet, dass jeder der Partner 50 Prozent der Gerichtskosten sowie die eigenen Anwaltskosten zu 100 Prozent übernimmt.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Laut §114 FamFG gilt ein Anwaltszwang. Nur dieser ist dazu befugt, den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich beide Parteien  im Falle einer einvernehmlichen Scheidung von nur einem Anwalt vertreten lassen.

Der Verfahrenswert ist der Ausgangspunkt

Für die Berechnung der Gerichtskosten ist der Verfahrenswert ausschlaggebend. Dieser Wert bestimmt maßgeblich die Kostenhöhe für eine Scheidung.

Der Verfahrenswert setzt sich aus dem Einkommen sowie den Vermögensverhältnissen der Ehepartner zusammen. Gemäß §3 FamGKG leiten sich daraus sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten ab. Laut §43 FamGKG muss dieser Verfahrenswert mindestens 3.000 Euro betragen.

Diese Faktoren sind für die Ermittlung des Verfahrenswertes relevant:

  • die Höhe den monatlichen Nettoeinkommens beider Eheleute aus den letzten drei Monaten
  • die Anzahl der gemeinsamen Kinder, die unterhaltspflichtig sind
  • der Wert des gemeinsamen Vermögens, wozu unter anderem Immobilien oder angespartes Vermögen zählen
  • der Versorgungsausgleich beziehungsweise die individuellen Regelungen dazu

Die Höhe des Verfahrenswertes steigt zudem, wenn das Gericht über Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich oder das Sorgerecht entscheiden muss.

Beispielrechnungen für den Verfahrenswert

Ehepaar A

  • monatliches Nettoeinkommen 2.900 Euro
  • 2 unterhaltspflichtige Kinder
  • keine Regelung zum Versorgungsausgleich
  • beide haben Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • ein gemeinsames Sparvermögen von 5.000 Euro

Aus diesen Angaben ergibt sich ein Verfahrenswert von 8.640 Euro.

Ehepaar B

  • monatliches Nettoeinkommen 4.100 Euro
  • 2 unterhaltspflichtige Kinder
  • Versorgungsausgleich ist geregelt
  • beide haben Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • ein gemeinsames Sparvermögen von 5.000 Euro

Daraus ergibt sich ein Verfahrenswert von 10.800 Euro.

Hinweis: Der Verfahrenswert ist NICHT gleichzusetzen mit den Scheidungskosten. Er dient lediglich der Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten. Die Höhe der Gerichtskosten werden vom Gericht im Scheidungsverfahren festgelegt beziehungsweise mitgeteilt. Über die Höhe der Anwaltskosten informiert der Anwalt.

Einvernehmliche Scheidung spart Kosten

Eine Scheidung kostet. In erster Linie natürlich Geld, doch auch Zeit und Nerven sind hier Kostenfaktoren. Allerdings lassen sich die Scheidungskosten senken, indem man sich bereits im Vorfeld über alle wichtigen Punkte einig wird und eine Scheidungsfolgenvereinbarung trifft. Vereinfacht ausgedrückt: Je weniger Aufwand am Ende betrieben werden muss, um die Scheidung zu vollziehen, desto kostengünstiger wird dieser Schritt. Denn das Scheidungsverfahren kann bei einer einvernehmlichen Scheidung abgekürzt werden. Außerdem entfallen die Kosten für einen zweiten Anwalt, da in diesem Fall ein Rechtsbeistand genügt, um die Interessen der beiden Partner vor Gericht zu vertreten.

Abgesehen davon, dass sich bereits die Anwaltskosten um 50 Prozent reduzieren, weil man bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt bemühen muss, können viele Dinge auch online abgefragt werden.

Voraussetzungen

Der gemeinsame Wille beider Partner, die bestehende Ehe nicht fortführen zu wollen, sowie der gemeinsam eingereichte Scheidungsantrag reicht indes nicht für eine einvernehmliche Scheidung. Der Gesetzgeber setzt zusätzlich zwei weitere Punkte voraus:

  1. Die muss von beiden als gescheitert angesehen werden, siehe BGB §1565.
  2. Die beiden Ehepartner müssen laut §1567 BGB getrennt leben.

Außerdem braucht es eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die dem Scheidungsantrag beigelegt wird.

Was die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt?

Die Auflösung einer Ehe hat immer Folgen für beide Seiten. Um eine einvernehmliche Scheidung zu vollziehen, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung notwendig. Partner einigen sich demzufolge schriftlich über:

  • das Sorge-, Umgangs- und Besuchsrecht für die gemeinsamen Kinder
  • die jeweiligen Unterhaltsansprüche für die gemeinsamen Kinder
  • die weitere Nutzung der ehelichen Wohnung, den Verbleib oder die Aufteilung des Hausrats
  • die Übernahme gemeinsamer Verbindlichkeiten und Pflichten

In diesem Zusammenhang ist es ratsam, wenn die Vermögensverhältnisse ebenfalls geklärt werden. Auch das verkürzt das Scheidungsverfahren deutlich und senkt somit die Kosten für die Scheidung.

Geht man bei einer einvernehmlichen Scheidung von einem Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro aus, können sich die Kosten für die Scheidung nahezu halbieren. Das würden im günstigsten Fall etwa 960 Euro sein, die bei der Auflösung der Ehe zu Buche schlagen.

Fazit

Eine Scheidung ist wohl für keinen der Betroffenen eine schöne Angelegenheit. Wühlt sie doch nicht nur die Emotionen auf, sondern stellt die Partner vor völlig neue Herausforderungen, die den Trennungsschmerz mitunter noch verschlimmern können. Was kostet eine Scheidung ist zwar in diesem Zusammenhang in erster Linie aus finanzieller Sicht wichtig. Doch auch unter anderen Gesichtspunkten kann die Beendigung einer Ehe eine Kostenfrage werden.

Immerhin scheinen zunehmend mehr Paare auf diesen letzten Schritt zu verzichten. Laut Statistischem Bundesamt sank die Zahl der Scheidungen 2021 um 0,7 Prozent.

Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Elterngeld.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Wenn er nicht arbeitet, zaubert er für seinen Sohn oder geht mit ihm auf Zahnmonster-Jagd. Was ihn antreibt erfahrt ihr hier.

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