Eltern haften für ihre Kinder – oder doch nicht?

Viele Menschen gehen davon aus, dass Eltern prinzipiell für ihre minderjährigen Kinder haften. Dies ist allerdings ein Irrtum. Ja, Eltern haften für ihre Kinder – aber eben nicht immer. Es ist daher sinnvoll, sich einmal mit der Frage der Haftung genauer auseinanderzusetzen und vor allem, präventive Maßnahmen zu ergreifen, damit es gar nicht erst zu solchen Vorfällen kommt. 

„Eltern haften für ihre Kinder“ – diese Floskel dürfte jederman geläufig sein. Allein schon deshalb, weil sie viele Schilder ziert. Dass der Spruch auf einem Schild steht, bedeutet aber noch lange nicht, dass er auch rechtsgültig ist. Es ist ein Irrtum, dass Eltern immer für rechtswidriges Verhalten ihrer Kinder haften müssen. Das Thema kann nicht pauschalisiert betrachtet werden. Stattdessen gilt es, je nach Situation sowie Alter des Kindes zu differenzieren. Die Antwort auf die Frage lautet daher: Nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder – zumindest nicht immer. 

Eltern haften für Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht

Eltern haben eine sogenannte Aufsichtspflicht inne. Demnach sind sie dafür zuständig, sowohl die Sicherheit des Kindes als auch jene dritter Personen jederzeit sicherzustellen. Das bedeutet aber nicht, dass sie ihre Kinder jede Sekunde bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Blick haben müssen. Sie können sie also durchaus auch aus den Augen lassen, solange sie wissen, wo sich die Kinder beziehungsweise Jugendlichen befinden und dass sie dort keinen Gefahren ausgesetzt sind.

Das Gesetz traut den Sprösslingen je nach Alter durchaus zu, sich auch auf eigene Faust „richtig“ zu verhalten. Wurde das Kind korrekt beaufsichtigt, hat aber dennoch einen Schaden angerichtet – beispielsweise, weil es ausgebüxt ist und ein verbotenes Grundstück betreten oder eine Glasscheibe eingeworfen hat – haften die Eltern dafür nicht. Liegt allerdings nachweislich ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht vor, müssen die Eltern durchaus mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Nur: Was bedeutet es, ein Kind „korrekt“ zu beaufsichtigen?

Das Alter der Kinder spielt für die Haftung eine wichtige Rolle

Laut Gesetz ist kein konkretes Alter definiert, ab wann ein Kind aus den Augen gelassen werden darf und für wie lange. Dabei handelt es sich nämlich stets um eine Einzelfallentscheidung, schließlich entwickeln sich Kinder und Jugendliche unterschiedlich schnell.

So kann ein sechsjähriger Junge vielleicht schon problemlos allein zur Schule laufen, während ein Gleichaltriger noch nicht einmal für 20 Minuten allein zu Hause bleiben möchte. Schlussendlich müssen die Eltern also selbst realistisch einschätzen können, wie reif und vernünftig ihr Kind schon ist – oder eben nicht. 

Dennoch gab es in den vergangenen Jahren einige Präzedenzfälle, welche bis heute vor Gericht gerne als Anhaltspunkte dienen. Als grobe Faustregel gilt:

  • Ein vierjähriges Kind darf in sicherer Umgebung für zehn bis 15 Minuten unbeaufsichtigt bleiben.
  • Ein sechsjähriges Kind kann bereits für eine halbe Stunde allein bleiben, sofern dessen Sicherheit garantiert ist.
  • Ein Jugendlicher mit 16 Jahren sollte vernünftig genug sein, sich sowohl tagsüber als auch in der Nacht sicher auf eigene Faust zu bewegen.

Dass das in der Realität leider nicht immer der Fall ist, zeigt die Erfahrung. Somit liegt es – um es noch einmal zu verdeutlichen – an den Eltern, die jeweilige Situation sowie ihre Sprösslinge richtig einzuschätzen und diese dementsprechend auch „richtig“ zu beaufsichtigen. 

Wenn die Eltern nicht haften – wer dann?

Es gibt also durchaus Situationen, in welchen die Eltern für ihre Kinder haften. Jedoch eben auch viele andere, in welchen dies nicht der Fall ist. Somit stellt sich dann die Frage, wer stattdessen für entstandene Schäden zur Verantwortung gezogen wird?

Für die Beantwortung dieser Frage gibt es tatsächlich fixe Altersgrenzen: Kinder haften bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres grundsätzlich nicht. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und haften demnach ebenfalls nicht, gibt es also keine strafrechtliche Verfolgung. Allerdings obliegt den aufsichtspflichtigen Personen hierfür die Beweislast. Sie müssen also nachweisen können, ihren Aufsichtspflichten vollständig sowie jederzeit nachgekommen zu sein.

In der Praxis ist das leider nicht immer so einfach. Aus diesem Grund gehört die Privathaftpflichtversicherung zu einer der wichtigsten Absicherungen, die jeder haben sollte – und zwar nicht nur Eltern, sondern jede Person.

Und wann haften die Kinder selbst?

Sind die minderjährigen Kinder und Jugendlichen hingegen zwischen acht und 18 Jahren alt, sind sie per Gesetz voll haftungspflichtig. Allerdings gibt es von dieser Regel eine wichtige Ausnahme: Sie müssen die notwendige Einsicht besitzen, um die Konsequenzen ihrer Taten realistisch einschätzen zu können.

Mit steigendem Alter und somit auch zunehmender Reife steigt also auch das Risiko einer Haftung der Kinder beziehungsweise Jugendlichen, während die Aufsichtspflicht zunehmend an Bedeutung verliert. Verursachen sie hingegen einen Unfall im Straßenverkehr, müssen Kinder und Jugendliche erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr haften und auch dann nur bei entsprechender Einsichtsfähigkeit.

Für die Kinder ist eine Privathaftpflichtversicherung also ebenfalls unverzichtbar. Die gute Nachricht lautet: In der Regel kostet das bei einer entsprechenden Familienversicherung nicht zusätzlich, sondern die Kinder sind bei den Eltern mitversichert.

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Prävention ist besser als Reaktion

Noch besser wäre es aber natürlich, überhaupt nicht in eine solche verzwickte Situation zu geraten. Natürlich haben Eltern nie zu 100 Prozent in der Hand, was ihr Nachwuchs treibt – vor allem nicht mit steigendem Lebensalter oder gar in der Pubertät. Dennoch kann es gerade jüngeren Kindern helfen, klare Regeln aufzustellen und somit präventiv zu handeln. Wenn diese einen Schaden anrichten, steckt dahinter nämlich nur selten böse Absicht. In den meisten Fällen war es schlichtweg Unwissenheit, Naivität oder auch Neugierde.

Ein klassisches Beispiel dafür ist das Internet, weshalb Kinder niemals unbeaufsichtigt im World Wide Web surfen sollten. Hier wimmelt es geradezu vor Betrügern, Abzockern oder sogar Kinderschändern. Dies soll keine Panikmache sein, sondern lediglich ein Aufruf zur Vorsicht. 

Überwachung ist im Internet besonders wichtig

Wie bereits erwähnt, können klare Regeln zur Internetnutzung dabei helfen, solche Risiken zu minimieren. Gerade beim Surfen im Internet ist die Überwachung durch die Eltern daher besonders wichtig, denn auch hier haften sie bei Fehlverhalten für ihre Kinder – und dass so etwas im World Wide Web schnell passieren kann, dürfte mittlerweile bekannt sein.

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Die Aufsichtspflicht greift somit auch für virtuelle Handlungen über den Laptop, das Smartphone & Co. Es ist daher wichtig, das sichere Surfen der Kinder in jedem Alter zu gewährleisten und entsprechend zu kontrollieren.

Die Erziehung macht den Unterschied

Klare Regeln sind längst nicht nur für die Internetnutzung, sondern allgemein von Wichtigkeit. Sei es für den Schulweg, das Spielen im Garten, das Überqueren der Straße oder Grundsätze wie „niemals zu einem Fremden ins Auto steigen“. Diese Beispiele sind nur wenige von vielen, aber sie machen deutlich, wie wichtig solche Regeln für die Sicherheit von Heranwachsenden sind. Sie geben ihnen klare Handlungsanweisungen und Leitlinien an die Hand, um sich richtig zu verhalten.

So können viele Schäden präventiv verhindert werden und damit auch die Frage der Haftung. Wichtig ist zudem, die Kinder so früh wie möglich zu verantwortungsvollen Menschen zu erziehen und – natürlich stets ihrem Alter angemessen – ihnen auch Freiräume zu lassen. So lernen die Sprösslinge bestenfalls, selbst zwischen „Richtig“ und „Falsch“ zu unterscheiden. 

Dennoch gibt es im Leben bekanntlich keine Garantien und auch mit der größten Vorsicht lassen sich Unfälle, Schäden & Co manchmal nicht vermeiden. Es macht also keinen Sinn, mit übertriebener Angst durch den Alltag zu schreiten, denn diese färbt auch auf die Kinder ab. Stattdessen sollte eine gesunde Vorsicht herrschen und durch die bereits erwähnte Privathaftpflichtversicherung für den Fall der Fälle vorgesorgt sein. Dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen!

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