Vermögensschadenhaftpflicht: Das solltest du wissen!
Das Wichtigste in Kürze
- Ist eine Pflichtversicherung für Rechtsanwälte und Steuerberater sowie alle beratenden Berufe
- Generell sinnvoll für alle Berufe, die beraten, vollstrecken, beurkunden, verwalten, prüfen oder Aufsicht führen
- Deckungssumme ist wichtig und sollte dem Risiko angepasst sein – in einigen Branchen vorgeschrieben
- Rückwärtsversicherung schützt vor Ansprüchen aus Verträgen in der Vergangenheit
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht relevant?
- Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht im Überblick
- Das sollte man vor Abschluss über die Versicherung wissen
- Tipp: Rückwärtsversicherung
- Für diese Schäden haftet die Vermögensschadenhaftpflicht nicht
- Das kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Weitere Vorsorge-Tipps, die dich interessieren könnten
Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, welche für die Schadensersatzansprüche von Dritten aufkommt. Denn das Gesetz sieht vor, dass Schuldige, die Dritten einen Schaden zufügen, diesen ersetzen müssen. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die in Vermögensfällen eintritt. Es ist ein elementarer Schutz bei Beratungs- und Planungsfehlern, die ansonsten im Zweifel den Ruin bedeuten können. Unternehmer und Freiberufler, die andere geschäftlich beraten und Vermögensgeschäfte für Mandanten durchführen, sollten die Vermögenshaftpflicht in Anspruch nehmen.
Echte Vermögensschäden können durch verschiedene Situationen entstehen: Durch entgangenen Gewinn oder sonstigem finanziellen Nachteil zum Beispiel. Falsche oder ganz fehlende Beratung kann hohe Schadensummen verursachen, die Kunden dadurch erleiden. In der Folge können sogar Personenschäden hinzukommen. Als Beispiel sei ein Steuerberater genannt, der die Frist für die Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten verpasst hat. Wenn nun schon einmal die Frist verschoben worden war, wird das Finanzamt einen weiteren Aufschub nicht gestatten. Nun wird ein Zuschlag für die Verspätung fällig. Der Mandant wird hier den Zuschlag nicht übernehmen wollen und von seinem Steuerberater die Zahlung verlangen. Dieser kann aus der Vermögensschadenhaftpflicht den Schaden geltend machen. Bedeutsam kann der Schaden werden, wenn ein Architekt grundlegende Fehler in der Planung eines Hauses gemacht hat. Es kann unter Umständen bis zum Abriss des Neubaus führen und zusätzlich noch die Wohnkosten, die nun zusätzlich für die Bauherren entstanden sind, beinhalten. Bei diesen Beispielen erkennt man schnell den Nutzen für den Versicherten.
Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht relevant?
Für alle Berufe, die beraten, vollstrecken, beurkunden, verwalten, prüfen oder Aufsicht führen, ist die Versicherung von grundlegender Bedeutung. Die möglichen Schadenssummen können die betroffenen beiden Parteien völlig ruinieren und die Existenz vernichten. Wirtschaftsprüfer, Gutachter und auch Übersetzer können in so eine Lage geraten. Für einige Berufe ist die Versicherung auch Pflicht. Selbst in der IT Branche werden von Kunden schon Nachweise verlangt, bevor Geschäfte mit den Dienstleistern abgeschlossen werden. Ärzte, Notare und Ingenieure, aber auch Hausverwalter kann so ein Schaden treffen.
Typische Berufe für die Versicherung sind:
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Unternehmensberater
- Architekten
- IT-Dienstleister (auch Programmierer)
Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht im Überblick
Der Basistarif enthält in der Regel:
- Entschädigungen
- Kosten für Rechtsanwälte
- Abwehr von unberechtigten Forderungen
- Prüfung des Vorgangs auf Berechtigung
Ist ein echter Vermögensschaden entstanden, erfolgt nach Prüfung aller Umstände die Regulierung des Schadens. Die vereinbarte Deckungssumme der Versicherung ist die höchstmögliche Summe, die dafür gezahlt werden kann.
Das sollte man vor Abschluss über die Versicherung wissen
Zunächst ist die Prüfung der Tarife bezüglich der Selbstbeteiligung sehr wichtig. Die Versicherungen bieten unterschiedliche Summen zur Auswahl. In der Regel beträgt der „Selbstbehalt je Versicherungsfall 10% der ersten 5.000 Euro Haftpflichtsumme, anschließend 2,5% vom Mehrbetrag bis 45.000 Euro (siehe § 3 Ziff. 4 AVB-WB). Sofern nicht anders vereinbart, ist der Selbstbehalt auf 1.500 Euro begrenzt“.
Auch die Deckungssumme ist sehr relevant: Experten raten dazu, lieber immer die höhere Deckungssumme abzusichern, um sich stets finanziell auf der sicheren Seite zu befinden. Die Höhe der Deckungssumme sollte individuell festgelegt werden, sodass es diesbezüglich keinerlei Pauschalisierungen gibt. Das Gesetz schreibt jedoch bei einigen Berufsgruppen Deckungssummen vor, die bei mindestens einer Million Euro liegen müssen. Dies trifft zum Beispiel auf Rechtsanwälte oder bei Steuerberatern zu.
Sofern du eher kleinere Aufträge abwickelst, können auch schon 100.000 Euro ausreichend sein. Schätze dazu am besten Chancen und Risiken deiner Aufträge ab. Im Zweifel gilt: Immer die höhere Deckungssumme wählen.
Ganz wichtig ist der Vergleich der zahlreichen Angebote. Dafür sind Versicherungsportale die richtige Adresse. Hier werden nicht nur die Leistungen, sondern auch die Kosten der einzelnen Versicherungsangebote verglichen. Auch die unterschiedlichen Erfahrungsberichte können hilfreich sein und vor allem negative Beispiele aufzeigen.
Für diese Schäden haftet die Vermögensschadenhaftpflicht nicht
- Haftpflichtansprüche, die über das gesetzmäßige Maß hinausgehen
- Schäden, die wissentlich verursacht werden
- Fehlbeträge in der Kassenführung wegen falscher Kassierung
- Schäden, die durch Veruntreuung des Personals entstehen
- Eigenschäden, die der Versicherte selbst erleidet
- Geldstrafen und Bußgelder werden nicht übernommen
Das kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht
Der zu zahlende Beitrag wird individuell berechnet und hängt vor allem von folgenden Kriterien ab:
- Anzahl der Mitarbeiter
- Dein Jahresumsatz
- Deine gewählte Selbstbeteiligung
Außerdem betrachtet die Versicherung die Höhe des Risikos, mit dem du anderen Unternehmen Schaden zufügen kannst. Wenn das Risiko höher ist, musst du dies durch höhere Beiträge ausgleichen.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird der Beitrag einmal jährlich gezahlt. Kürzere Zeiträume oder Einmalbeträge bei zeitlich befristeten Risiken sind jedoch ebenfalls möglich. Der Erstbeitrag ist gleich nach Eingang des Versicherungsscheines fällig. Mittlerweile sind die ganz einfachen Versicherungen mit Selbstbeteiligung bereits ab 6,50 Euro im Monat erhältlich.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Er ist klar abzutrennen von Sach-.und Personenschaden. Es handelt sich um einen geldwerten Nachteil einer Person infolge von entstandenem Schaden.
Dazu gehören zum Beispiel Sachverständige und Gutachter, Berater, IT-Dienstleister, Kreative aus der Medienbranche oder Versicherungsmakler. Aber auch Vereine, Verbände oder Stiftungen profitieren vom Versicherungsschutz einer Vermögensschadenhaftpflicht.
Mit der Zahlung des ersten Beitrages beginnt der Versicherungsschutz.
Bis zu 1 Million Euro. Bei Rechtsanwälten z.B. ist es Pflicht sich so abzusichern, sodass diese Höhe gesetzlich vorgeschrieben wird.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen unabsehbare eigene Vermögensrisiken oder seiner Mitarbeiter ab. So werden die Schadensersatzansprüche Dritter abgesichert, was dazu führt, dass der Versicherungsnehmer finanziell abgesichert ist.
Wenn die Folge eines vorangegangenen Sach- oder Personenschadens ist, rührt der finanzielle Schaden bereits daher.
Weitere Vorsorge-Tipps, die dich interessieren könnten
- Sparen für Kinder
- Riester-Rente Rechner
- Riester-Rente kündigen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
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