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Unterhaltsvorschuss: Wer ihn wie lange und in welcher Höhe bekommt

unterhaltsvorschuss

Wenn der andere Elternteil keinen oder kaum Unterhalt zahlt, wird es schnell knapp mit dem Geld. Damit die Kinder nicht in Armut leben müssen, gibt es den Unterhaltsvorschuss. Wer ihn wann bekommt und in welcher Höhe, erfährst du hier. Noch mehr wichtige Fragen beantworten wir am Ende des Artikels.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende
  • Anspruch haben Kinder zwischen 0 und 17 Jahren, wenn der andere Elternteil nicht oder zu wenig Unterhalt zahlt.
  • Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestbedarf.
  • Kindergeld wird vorher abgezogen.
  • Für Kinder zwischen 12 und 17 gibt es weitere Einschränkungen.
  • Jede wichtige Änderung solltest du umgehend dem Jugendamt melden.
  • Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“ vom BMFSFJ (Bundesministerium für Familie)

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss ist für diejenigen Kinder gedacht, deren getrennt lebender Elternteil nicht, zu wenig oder nur unregelmäßig zahlt. Den Vorschuss erhält das Kind, wenn es in Deutschland bei seinem alleinerziehenden Elternteil lebt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bis Juni 2017 gab es den Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr. Das ist nun anders. Allerdings gibt es für Kinder zwischen 12 und 17 ein paar Einschränkungen:

  • Das Kind darf kein ALG II beziehen
  • Wenn der Alleinerziehende ALG II bezieht, muss er mindestens ein eigenes Nettoeinkommen von 600 Euro haben

Als alleinerziehend gilt übrigens nicht, wer:

  • noch verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt,
  • unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder
  • nicht eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung trägt.

Wenn du allerdings wieder mit einem neuen Partner zusammenlebst, hast du so lange Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, bis ihr heiratet. Dabei ist es auch egal, wie viel der neue Partner verdient. Sicherheitshalber solltet ihr jedoch getrennt wirtschaften, also mehr als ein Konto haben. Auch wenn zum Beispiel die Mutter (oder der Vater) mit dem Kind bei ihren/seinen Eltern untergekommen ist, besteht Anspruch.

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Das darfst du maximal verdienen

Für dein eigenes Einkommen gibt es keine Obergrenze, denn dieses wäre ja auch bei normalem Kindesunterhalt irrelevant. Lediglich, wenn dein Kind schon 12 ist und du ALG II Empfänger bist, musst du mindestens 600 Euro netto selbst verdienen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, überhaupt arbeiten zu gehen und sich nicht auf den Leistungen auszuruhen.

Wenn dein Kind von der Schule abgeht und beispielsweise eine Ausbildung beginnt, wird die Ausbildungsvergütung teilweise mit dem Vorschuss verrechnet. Wenn es noch zur Schule geht und nebenbei arbeitet, wird das Einkommen nicht berücksichtigt.

In dieser Höhe gibt es Unterhaltsvorschuss

Grundlage der Berechnung des Unterhaltsvorschusses ist der gesetzlich festgelegte Mindestbedarf des Kindes in der jeweiligen Altersgruppe, zu finden auch in der ersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Er wird fast jährlich aktualisiert.

Mindestbedarf – Kindergeld = max. Unterhaltsvorschuss

Mindestbedarf ist nicht gleich Auszahlungsbetrag. Denn vorher wird das volle Kindergeld von derzeit 250 Euro (seit 01.01.2023 für jedes Kind) abgezogen. Da sich sowohl Mindestbedarf als auch Kindergeldhöhe regelmäßig ändern, werden auch die Vorschussbeträge immer wieder neu berechnet.

ab 01.01.2023ab 01.01.2022ab 01.01.2021
Kinder bis 5187177174
Kinder von 6-11252236232
Kinder von 12-17383314309

Das wird noch vom Unterhaltsvorschuss abgezogen

Bevor der Unterhaltsvorschuss an dich ausgezahlt wird, kann es noch zu weiteren Abzügen kommen. Wenn beispielsweise der getrennt lebende Vater sporadisch Unterhalt gezahlt hat, wird dieser verrechnet. Auch wenn das Kind Waisenbezüge erhalten hat, zieht das Jugendamt diese vom Vorschuss ab. Gegebenenfalls fordert es Beträge von euch zurück.

Manche Kinder haben bereits Einkünfte aus Vermögen, wie z.B. Zinsen oder Mieteinnahmen. Diese werden ebenfalls verrechnet.

Wenn das Kind nicht mehr zur Schule geht und eigenes Einkommen z.B. durch eine Ausbildungsvergütung hat, wird auch dieses teilweise vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.

Die Berechnung ist dabei wie folgt:

Netto-Einkommen
– 100 Euro Pauschale für Ausbildungsaufwendungen
– 83,33 Euro Pauschale für Werbungskosten
= Zwischensumme / 2
= abzugsfähige Summe

Beispiel 2022: Levi ist 16, wohnt bei seiner Mutter und hat eine Ausbildung zum Fleischer begonnen. Er bekommt im 1. Lehrjahr 450 Euro Ausbildungsvergütung, daraus ergibt sich (450 – 100 – 83,33) / 2 = 133,34 Euro als Abzugsbetrag. Es bleiben von 338 Euro maximalem Unterhaltsvorschuss 204,66 Euro, die das Amt an Levis Mutter für ihn auszahlt.

Übrigens: Hat dein Kind eigenes Einkommen, während es noch zur Schule geht, spielt dies für die Berechnung keine Rolle.

Das benötigst du für die Antragstellung

Die Formulare erhältst du bei dem für dich zuständigen Jugendamt. Das ist das Jugendamt des Bezirks, in dem dein Kind wohnt. Manche Jugendämter bieten sie auch online an, andere legen sie nur aus. Den Antrag kannst du vollständig ausgefüllt per Einschreiben einschicken oder selbst abgeben. Wenn du Hilfe beim Ausfüllen brauchst, kann dich das Jugendamt dabei unterstützen. Mach einfach einen Termin. Diese Dokumente benötigst du, sofern du sie überhaupt hast:

  • Kopie des Personalausweises/ Passes des Antragstellers
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterhaltstitel im Original in der 1. vollstreckbaren Ausfertigung (Beschluss, Urkunde, Vergleich)
  • Vaterschaftsanerkennung (Urkunde, Titel)
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Scheidungsurteil bzw. Schreiben des Anwalts/ Anwältin
  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate (inklusive Mini-Job)
  • bei Ausländern (außer EU, EWR und Schweiz): Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis

Ob die Voraussetzungen für den Bezug noch gegeben sind, überprüft das Jugendamt jedes Jahr. Du bekommst dann mit der Post eine Aufforderung, bestimmte Fragen zu beantworten und Nachweise einzureichen.

Diese Veränderungen musst du dem Jugendamt melden

Sobald du den Antrag gestellt hast, bist du verpflichtet, jede Änderung zu melden, die sich auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses auswirken könnte. Also zum Beispiel wenn:

  • das Kind nicht mehr bei dir lebt
  • du neu oder wieder heiratest
  • du mit dem anderen Elternteil zusammenziehst
  • ihr euch die Betreuung zur Hälfte teilt
  • ihr umzieht
  • du jetzt weißt, wo der andere Elternteil wohnt
  • der andere Elternteil gestorben ist
  • der andere Elternteil jetzt regelmäßig zahlen will
  • das Kind keine Schule mehr besucht
  • das nicht mehr schulpflichtige Kind nun ein eigenes Einkommen hat

Solltest du der Meldepflicht nicht nachkommen, kann das teuer werden. Denn zum einen musst du die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückzahlen. Und zum anderen droht auch noch ein Bußgeld. Lass es lieber nicht darauf ankommen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ist der Unterhaltsvorschuss nur für Alleinerziehende?

Jein. Natürlich ist der Vorschuss für Alleinerziehende gedacht. Aber als alleinerziehend gilt auch, wer mit einem neuen Partner zusammenlebt, jedoch nicht mit diesem verheiratet ist. Vor allem, solange beide getrennt wirtschaften, ist die Lage klar. Der neue Partner ist für das Kind nicht unterhaltspflichtig, daher spielt sein Einkommen keine Rolle. Auch wenn der betreuende Elternteil zum Beispiel bei den Großeltern des Kindes wohnt, besteht Anspruch.

Bekomme ich den Zuschuss, wenn wir das Kind abwechselnd betreuen?

Wenn ihr euch die Betreuung nach dem Wechselmodell teilt, hast du keinen Anspruch auf den Vorschuss. Nur wenn du das Kind überwiegend allein betreust, kannst du den Antrag stellen.

Wie lange rückwirkend kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

Unterhaltsvorschuss kann ab Antragstellung maximal einen Monat rückwirkend ausgezahlt werden. Beantrage ihn also besser rechtzeitig.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wegen der Verlängerung des Bezugszeitraumes gibt es nun deutlich mehr Anträge als früher. Die Ämter haben versucht personaltechnisch aufzustocken. Dennoch kommt es abhängig vom Wohnort zu Wartezeiten bis zu 6 Monaten und länger. Eigentlich sind 3-4 Wochen angesetzt.

Wichtig für die Bearbeitung ist auch immer die Mitwirkung des anderen Elternteils. Denn muss die Sache erst vor Gericht, dauert es entsprechend länger. Dennoch lohnt es sich nachzufragen, ob der Antrag angekommen und alle Unterlagen vorhanden sind.

Wenn du den Unterhaltsvorschuss brauchst, um über die Runden zu kommen, kannst du vorübergehend ALG II zur Aufstockung beantragen. Es handelt sich dann um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Wann wird der Unterhaltsvorschuss überwiesen?

Der Vorschuss ist in der Regel spätestens bis zum 30. des Vormonats auf dem Konto.

Holt sich der Staat das Geld vom anderen Elternteil wieder?

Ja, die Jugendämter versuchen dies zumindest. Leider klappt es nur in etwa einem von fünf Fällen, weil zum Beispiel der Vater unbekannt ist oder nicht zahlen kann. Manche Zahlungspflichtige, die eigentlich leistungsfähig wären, glauben auch, dass der Vorschuss die Unterhaltszahlungen ersetzt und sie daher nichts zurückzahlen müssen. Dem ist aber nicht so. Lange Rechtsstreitigkeiten sind dann oft die Folge.

Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, wenn der Vater doch zahlt?

Ja. Sobald du Unterhaltszahlungen für dein Kind erhältst, musst du dies dem Jugendamt melden, egal ob diese regelmäßig oder nur ab und zu eintrudeln. Die Zahlungen werden dann je nach Höhe und Regelmäßigkeit mit dem weiteren Vorschuss verrechnet oder zurückverlangt.

Wird der Unterhaltsvorschuss auf Sozialleistungen angerechnet?

Ja, das wird er. Er ist anderen Zahlungen sogar vorrangig. Das heißt, erst wenn Einkommen und Vorschuss zusammen nicht ausreichen, werden zusätzlich andere Leistungen wie Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschuss etc. gezahlt, bis der gesetzlich festgelegte Mindestbedarf gedeckt ist.

Eine Ausnahme bildet, wenn du den Vorschuss beantragt hast und wegen der langen Wartezeit zusätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen musstest. Aber auch hier wird der Vorschuss dann im Nachhinein mit den Leistungen verrechnet.

Was passiert, wenn ich einen neuen Partner habe oder wieder heirate?

Ein neuer Partner ändert an der Lage erst einmal nichts. Du bekommst weiterhin Unterhaltsvorschuss. Erst wenn ihr heiratet, übernimmt er die Verantwortung, das heißt das Jugendamt stellt die Zahlung ein. Sicherheitshalber sollten unverheiratete Paare jedoch fürs Erste getrennt wirtschaften, also mit getrennten Konten arbeiten.

Wann muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, wenn ich zahlungsunfähig war?

Wenn du zum Beispiel wegen einer Ausbildung, eines zu geringen Verdienstes oder ähnlichem nicht zahlungsfähig warst und du dann wieder zahlungsfähig wirst, weil du zum Beispiel einen besser bezahlten Job bekommst, musst du den Zuschuss zurückzahlen. Allerdings gilt dies nur, wenn du nun wirklich leistungsfähig bist.

Vor der Entscheidung, ob du den Unterhaltszuschuss zurückzahlen musst oder nicht, wird der nun anfallende Kindesunterhalt von deinem Einkommen abgezogen. Bleibt dann noch genug für deinen Lebensunterhalt und die Rückzahlung übrig, musst du in Raten zahlen, sonst kann gepfändet werden. Schließ dazu am besten eine Rückzahlungsvereinbarung mit dem Jugendamt ab. Wenn es keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel gibt, verjährt der Anspruch des Jugendamtes dir gegenüber in der Regel nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt immer am 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Aber Vorsicht: Gab es einen vollstreckbaren Titel, verjährt der Anspruch erst nach 30 Jahren.

Kann ich als Ausländer Unterhaltsvorschuss bekommen?

Das kommt darauf an. Bei Ausländern spielen der Aufenthaltstitel sowie der Aufenthaltsort eine wichtige Rolle:

  • Ausländer aus EU-Mitgliedsstaaten, aus dem EWR (europäischer Wirtschaftsraum) oder aus der Schweiz haben Anspruch.
  • Ausländer aus anderen Staaten, die eine Niederlassungserlaubnis haben, bekommen ebenfalls den Unterhaltsvorschuss.
  • Ebenso, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung + Arbeitserlaubnis, vorweisen können.
  • Wer nur vorübergehend in Deutschland wohnen darf, bekommt den Vorschuss nicht.

Wohnort muss in jedem Fall Deutschland sein.

Welche Erfahrungen hast du mit dem Unterhaltsvorschuss gemacht? Schreib uns gern einen Kommentar!

ae56c72fbf034860af7240f82cbadf97 - Unterhaltsvorschuss: Wer ihn wie lange und in welcher Höhe bekommt

Quellen

Veröffentlicht von Anke Modeß

Als waschechte Berlinerin und späte Mutter eines Schulkindes schreibt Anke seit 7 Jahren über Themen, die Babyeltern im Alltag beschäftigen - am allerliebsten mit einer Prise Humor.

102 Kommentare anderer Nutzer

  1. Hallo ich muss hier was klar stellen es wird mal wieder nur von alleinerzihende Mütter geredet Leute wir sind in einem modernen Zeitalter angekommen es gibt sich Väter wo allein erziehend sind bitte um Korrektur danke bei den anderen Sachen wird auch gemacht wie zu Beispiel Mann Frau und es nur als Anreiz

    1. Hallo Stefan, uns ist bewusst, dass auch Männer alleinerziehend sein können. Deshalb reden wir meist von „Elternteil“ oder „Partner“. Lediglich in den Beispielen haben wir den „klassischen“ Fall gewählt, ohne jedoch deine Leistung als Vater abwerten zu wollen. Alles Gute!

    2. Hallo
      Meine Tochter ist 20 Jahre alt und sie macht gerade ihr Erstes Studium.
      Hat sie noch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss von ihrem Vater? Sie wohnt allein.

      1. Hallo Maryna,

        Unterhaltsvorschuss bekommen Eltern von der Unterhaltsvorschussstelle. Der Anspruch endet mit dem 18. Geburtstag.
        Meinst du normalen Unterhalt? Auf den hat sie auch während ihrer ersten Ausbildung Anspruch. Das Studium kann dazu gehören. Sie muss sich aber selbst kümmern.

        Alles Gute!

      2. Hallo!

        Könnte mir jemand sagen, wie es sich verhält, wenn ich als Alleinerziehende Studentin für zwei Semester in Südafrika studiere und das Kind mitnehme?
        Besteht dann trotzdem noch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Wir wären ja weiterhin mit unserem Hauptsitz hier gemeldet, ich bin auch weiterhin am meiner Heimat Hochschule immatrikuliert.

        Vielen Dank für eure Hilfe!

        1. Hallo Natalie,

          ich kann das leider nicht beantworten. Vielleicht hast du Glück, und jemand anderes hier weiß Rat. Vorsicht aber bei Auslandsaufenthalten. Es spielt weniger eine Rolle, wo du angemeldet bist. Wichtiger ist, wo du die meiste Zeit des Jahres verbringst. Notfalls musst du das nachweisen.
          Hier findest du mehr Infos:
          https://www.deutsche-im-ausland.org/im-ausland-leben-und-arbeiten/leben-im-ausland/wohnsitz-im-ausland.html

          Alles Gute!

          1. Ich finde es ungerecht das nur alleinerziehende Geld bekommen egal wieviel sie dann verdienen. Es gibt auch Frauen oder Männer die wieder heiraten wo das Geld trotzdem gerade so ausreicht und zb der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt da müsste es ne andere Reglung geben das der Unterhaltsvorschuss vom Einkommen abhängig gemacht wird

    3. Hallo mein Sohn wird jetzt 17. Er fängt dieses Jahr mit einem FSJ an. Ich die Mama bin berented und Alleinerziehend.Wie ist das dann, haben wir weiterhin Anspruch auf Unterhaltvorschuß ? Würde mich über Antwort freuen.

      1. Hallo Sille,

        meines Erachtens müsstest du noch UV bekommen, da du kein ALG II beziehst. Aber ganz genau kann es dir nur das Jugendamt sagen.

        Alles Gute!

  2. Ich lebe seit zwei Jahre nicht mehr in Deutschland. Wohne in Frankreich mit meine Kinder und mein Lebenspartner mein ex kann ab Januar kein Unterhalt bezahlen..von wem bekomme ich unterhaltvorschuss?

    1. Hallo Teresa,

      Unterhaltsvorschuss bekommst du leider nur, wenn du in Deutschland mehr als geringfügig (mehr als 450 Euro Basis) beschäftigt bist. Der Wohnsitz wäre dann egal, solange es sich um ein EU-Land handelt.
      https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/aktuelles/newsletter/unterhaltsvorschuss-auch-fuer-im-eu-ausland-lebende-kinder-1149628

      Wie die Regelung in Frankreich in einem solchen Fall ist, kann ich leider nicht beantworten.

      Alles Gute für euch!

      1. Hallo mein Sohn wird am 13.April 18, wird diesen Monat noch Unterhaltsvorschuss gezahlt oder evtl anteilig??
        Vielen lieben Dank für die Info.
        Herzliche Grüße

        1. Hallo Constanze, ich denke, der UV kommt anteilig auf dem Konto an. Ganz sicher bin ich jedoch nicht. Es hängt davon ab, wann die Auszahlung begonnen hat. Vielleicht hast du noch die Unterlagen?

          Alles Gute!

      1. Hallo Kati,

        da Unterhaltsvorschuss im Voraus gezahlt wird, müsste die letzte Zahlung im Februar erfolgen bzw. erfolgt sein.

        Beste Grüße!

    2. Das ist ja ein super Anreiz für Mütter die Kinder bekommen wollen um sich einen Ausweg suchen können indem sie nicht mehr arbeiten gehen müssen super Anleitung für Frauen die noch Mütter werden wollen oder eher gesagt alleinerziehende Mütter es ist eine Frechheit und eine totale Katastrophen wie das Rechtssystem von alleinerziehenden Müttern sind vor allem wir wissen alle ganz genau dass hier keine Gleichberechtigung besteht obwohl genau die Frauen auf Gleichberechtigung bestehen gibt es leider für ein getrenntes Leben mit Kindern keine Gleichberechtigung für Männer. Allein schon wenn man sich die ganzen Fälle mit getrennt lebenden Eltern anschaut sind 98% der Lebenden getrennten Kindern bei den Müttern weil die Väter keine Chance haben die Kinder bei sich zu haben weil das Rechtssystem einfach hier nicht stimmt bei einer gute ich bin genauso wie auch viele andere für Gleichberechtigung aber ich muss dazu sagen dass es in diesem Fall trat in diesem Fall keine Gleichberechtigung besteht. Und wenn sich das hier nicht ändert dann verstehe ich nicht warum sich alles ändern soll. Wie z.b. eine Gleichberechtigung für Gehälter mit Gleichberechtigung für Jobs wenn es überall Gleichberechtigung bestehen soll dann soll es auch verdammt noch mal für eine Gleichberechtigung für getrennte Eltern geben und nicht jedesmal die Frau bevorzugt werden wenn sich die Eltern trennen mit einem Kind das kann nicht sein und das darf nicht sein vorallem nicht in dieser Jahr 1000

      1. Hallo Anke,
        gibt es eine Gesamtobergrenze, wenn man mehrere Kinder hat? Oder wird für jedes Kind gezahlt?
        Die Voraussetzungen sind (leider) alle erfüllt, um den Vorschuss zu erhalten und es geht um 3 Kinder (9, 9 und 12). Ich errechne hier 633 Euro bzw 773 Euro ab 2021.
        LG
        Sabine

  3. Hallo Anke,

    vorweg sei gesagt, dass ich die Rechnung zur Ausbildungsverbütung bisher nur hier gefunden habe. An anderer Stelle werden 90 Euro Pauschale für Ausbildungsaufwendungen genannt – vielleicht war es 2017 so? – und die Werbungskostenpauschale gar nicht erwähnt. Wo ließe sich das konkret nachlesen, da sich ja beinahe jedes Jahr etwas ändert? Und wo könnte man Hilfe bei dem folgenden Problem erhalten: womöglich bei einer Verbraucherzentrale oder …?

    Eine gute Freundin ist geschieden und hat drei Kinder:

    – das erste ist 21, hat eine eigene Wohnung und ist in einer Ausbildung
    – das zweite ist 17, lebt bei der Mutter und hat im Oktober eine Ausbildung begonnen
    – das dritte ist 13, lebt bei der Mutter und geht noch zur Schule

    Der Vater des ersten Kindes ist unauffindbar, und der Vater der beiden anderen lebt zwar vor Ort, hat aber keinen Verdienst. Meine gute Freundin arbeitet und verdient ca. 1400 Euro brutto. Sie bezieht Wohngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss von den Ämtern. Sie hat mir erzählt, dass sie ihr erstes Kind finanziell unterstützen müsse. So, wie ich sie verstanden habe, ist das nicht bloß freiwillig, sondern sie muss es.

    Im Oktober 2019 hat ihr zweites Kind eine Ausbildung begonnen und bekommt als Vergütung 900 Euro brutto. Gelten hier ebenso die beiden Pauschalen, wie Du sie in Deinem Artikel genannt hast? Und wie könnte eine Gesamtrechnung für den Drei-Personenhalt nebst dem allein lebenden Kind aussehen?

    Liebe Grüße

    Marco

    1. Hallo Marco,

      in dem von dir genannten Rechenbeispiel geht es um die Berechnung des Unterhaltsvorschusses, nicht um die Berechnung des regulären Kindesunterhalts. Wie der Unterhaltsvorschuss aktuell im Falle einer Ausbildung berechnet wird, findest du in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie auf Seite 12: https://www.bmfsfj.de/blob/93500/a619f8fe38a830425383d9a1ef8ef273/der-unterhaltsvorschuss-data.pdf

      Euer Beispiel ist so kompliziert, dass ich mir nicht herausnehmen möchte, den Unterhaltsanspruch korrekt berechnen zu können. Dieser hängt vor allem vom bereinigten Netto der Mutter, der Ausbildungsvergütung des ältesten Kindes und der Höhe der Wohngeldzahlungen ab. Das Ausbildungseinkommen des zweiten Kindes mindert seinen eigenen Unterhaltsanspruch, zählt aber m.E. nicht als Einkommen der Mutter, es sei denn, es gibt offiziell zuhause etwas davon ab. Im Falle der minderjährigen Kinder kann das Jugendamt weiterhelfen, ansonsten ein Anwalt. Deine Freundin kann dafür beim Amtsgericht Rechtsbeihilfe in Form eines Beratungshilfescheins beantragen.

      Wichtig zu wissen ist, dass dem volljährigen Kind sein Kindergeld in voller Höhe zusteht und dieses komplett auf den Unterhalt angerechnet wird. Seine Ausbildungsvergütung ebenfalls, abzüglich der 100 Euro Pauschale. Sein Gesamtunterhaltsbedarf beträgt pauschal 735 Euro. Also in etwa: 735 EUR – (Ausbildungsnetto – 100 EUR) – Kindergeld. Da es nicht mehr zuhause wohnt, gilt es nicht als „privilegiert“. Das heißt, dass die zuhause lebenden Kinder bei der Berechnung Vorrang haben und der Selbstbehalt der Mutter auf 1.300 Euro steigt. Ich bin also nicht sicher, ob deine Freundin ihr 21-jähriges Kind tatsächlich unterstützen muss.

      Alles Gute für deine Freundin!

      1. Hallo Anke,

        vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche Erklärung zu diesem schwierigen Fall! Heute früh werde ich das so meiner guten Freundin weitergeben. Blicken wir hoffnungsvoll in die Zukunft.

        Nochmals vielen Dank!

        Liebe Grüße

        Marco

  4. Hallo Anke.

    Mein Freund ist alleinerziehender Vater. Er bekommt Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse, da seine Ex-Frau nicht arbeitet, da sie psychisch krank ist und daher kein Unterhalt zahlen kann. Seine Tochter ist jedes zweite Wochenende bei der Mutter und die Ferien sind meist 50/50 aufgeteilt.
    Angeblich war sie bei der Agentur für Arbeit und die haben einen Antrag gestellt, dass von dem Unterhalt 60% er bekommt und 40% sie. Das klingt mir sehr nach Blödsinn. Gibt es sowas überhaupt? Angeblich bekommt sie schon Geld (ich weiß nicht genau woher, vielleicht Agent Arbeit?!) für die Wochenenden bzw für die Zeit in den Ferien, in der ihre Tochter dann bei ihr ist. Da muss mein Freund ihr immer einen Zettel schreiben wo die Tage drauf stehen und sie reicht das dann irgendwo ein und bekommt Geld. Mir erschließt sich insgesamt dann kein Sinn in all dem. Daher würde ich gerne wissen, was davon stimmen kann.

    Vielen Dank vorab schon mal für die Antwort.

    1. Hallo Franzi,

      die 60/40 Aufteilung klingt allerdings sehr unglaubwürdig. Denn erstens betreuen die Eltern nicht im Wechselmodell (dann gäbe es nicht mal Unterhaltsvorschuss) und zweitens bekommt dein Freund ja UV, weil die Mutter nichts zahlt und überwiegend er das Kind betreut. Der UV ist für das Kind, um dessen Lebensunterhalt zu bestreiten, und nicht für die Ex-Frau.

      Wenn die Mutter tatsächlich so krank ist, dass sie nicht arbeiten kann, steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Das heißt, sie hätte weder Anspruch auf ALG I noch auf Hartz 4. Bliebe also Sozialhilfe oder Grundsicherung. Vielleicht ist sie aber eingeschränkt erwerbsfähig. Wie auch immer, es kann schon sein, dass sie vom zuständigen Amt Unterstützung bekommt, wenn sie ihr Kind in den Ferien betreut. Damit kenne ich mich leider nicht aus. Wenn dein Freund Sorge hat, dass seine Tochter nicht richtig versorgt werden kann, wäre es vielleicht besser Lebensmittel mitzugeben, als Geld zu überweisen.

      Alles Gute für euch!

      1. Vielen danke für deine Antwort.
        Wie die Mutter ihr Geld bekommt, weiß ich leider nicht. Aber auf die Idee mit Lebensmitteln wäre ich gar nicht gekommen. Auch eie gute Idee.
        Vielen Dank.
        Ich wünsche dir schöne Weihnachten.

        1. Hallo Franzi,
          Wir hatten einen ähnliche Situation.
          Bei uns war das so, dass unsere in einer Einrichtung untergebracht waren und zu der Zeit ( vor 3 1/2 Jahren ) nur an den WE`s und in den Ferien bei uns.
          Während dieser Zeit muss man seine Kinder ja auch Versorgen können und damit hat Sie als Mutter einen Anspruch auf Unterstützung.
          Die jeweilige Tagessumme richtet sich nach dem Alter des Kindes.
          Bei uns waren das am Anfang knapp 7,- Euro pro Tag.
          Wie gesagt, je älter das Kind, desto höher der Tagessatz.
          Das Geld wird Sie dann wohl direkt vom Jugendamt bekommen, denn da dein Freund ihr immer einen Zettel mit den Tagen wo das Kind bei ihr war geben muss, dürfte es sich hierbei um den Nachweis fürs Jugendamt handeln, dass das Kind auch wirklich bei ihr war, denn nur wenn das Kind auch wirklich bei ihr ist, hat Sie einen Anspruch auf dieses sogenannte Verpflegungsgeld.
          Hoffe das wir dir/euch einigermaßen weiterhelfen konnten.
          Ansonsten einfach mal beim Ju-Amt nachfragen, die können euch ach den derzeitigen Tagessatz nennen.
          Viele liebe Grüße, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen euch
          Doc von D nebst Famly

  5. Hallo, wir haben hier ein sehr merkwürdiger Problem. Mein Lebenspartner bezahlt Unterhalt und seine ex Frau bekommt zur Aufstockung noch weiter UV. Sie lebt aber schon lange mit jemandem zusammen und sind mittlerweile schon über ein Jahr verheiratet. Nun fordert die UV Stelle Geld von meinem Lebenspartner. Was könnem wir tun das wir gelesen haben das man kein UV mehr bekommt wenn man heiratet. Das muss doch der Stelle von der Namensänderung her schon aufgefallen sein.

    1. Hallo Bianca,

      es ist richtig, dass der Anspruch auf UV entfällt, wenn der Empfänger wieder heiratet. Wenn das Amt das übersehen hat, solltet ihr es höflich darauf hinweisen.

      ABER: Habt ihr einen Rückforderungsbescheid bekommen? Wenn das Jugendamt daran zweifelt, dass dein Partner wirklich nicht die volle Summe bezahlen konnte, kann es Geld von ihm zurückfordern. Denn das Amt bezahlt ja keinen Unterhalt, sondern einen Unterhaltsvorschuss. Es wird immer irgendwie versuchen, die Gelder zurückzubekommen.

      Alles Gute!

  6. Hallo.. ich lese fleißig mit, da ich schon seid längeren nach einer Lösung für folgendes suche:
    Auch ich bekomme für meine Kinder UV. Meine Tochter ist 15 Jahre und geht zur Schule, mein Sohn ist 17 Jahre und wird im März 18 Jahre! Heißt, UV fällt dann weg! Er macht zur Zeit ein FSJ (freiwilliges Solziales Jahr) und bekommt dafür knapp 400€! Gibt es nach dem Ende des Vorschusses eine Möglichkeit für mich andere Gelder, Zuschüsse zu beantragen? Ich bekomme kein Wohngeld und mein Nettoeinkommen reicht für uns 3 dann nicht aus, der Wegfall der 293€ tut dann richtig weh!

    1. Hallo Kano,

      bist du sicher, dass du auch dann kein Wohngeld bekommst, wenn der UV weggefallen ist? Falls dem so ist, glaube ich nicht, dass euch andere Hilfen zustehen, so hart das auch ist. Wichtig ist, dass dir bzw. deinem Sohn das volle Kindergeld zusteht, wenn der Kindsvater nicht zahlt. Außerdem gibt es für Alleinerziehende steuerliche Vergünstigungen, d.h. du bekommst den vollen Kinderfreibetrag zzgl. dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Es lohnt sich also oft, eine Steuererklärung abzugeben. Hoffentlich auch in deinem Fall, wenn du es nicht ohnehin schon tust.

      Ich wünsche euch alles Gute!

      1. Hallo weiss jemand ob man bei Arbeitslosengeld 1 noch unterhaltsvorschus erhält für die Kinder die über 12 sind im Netz findet man dazu nichts .LG

        1. Hallo Sisi,

          das BMFSFJ schreibt dazu Folgendes:

          „Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.“

          Arbeitslosengeld I ist nicht Arbeitslosengeld II. Also ja, du müsstest vorerst auch weiterhin Anspruch haben.

          Alles Gute!

      1. Hallo,

        nein leider nicht, denn den Vorschuss gibt es nur bis zum 18. Geburtstag. Der letzte Monat wurde also schon bezahlt.

        Alles Gute!

  7. Hallo Anke,

    was passiert, wenn ein Kind (16) keine Schule mehr besucht, aber auch keine Ausbildung macht bzw. arbeitet? Besteht dann noch der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

    1. Hallo Annika,

      das Bundesministerium für Familie sagt hierzu:

      „Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558)

      Es kommt also darauf an.

      Alles Gute!

    2. Hallo,

      mein Sohn ist seit August in Ausbildung und verdient netto 570 Euro, jetzt wurde mir der UHV auf 14 Euro gekürzt. Ist aber eigentlich nicht der Kindsvater unterhaltspflichtig bis das Kind 18 Jahre alt ist?
      Wie kann man den Kindern sofort das selbstverdiente Geld abziehen, nur weil der Vater nicht zahlt? 😔

      Viele Grüße,

      Jenny

      1. Hallo Jenny,

        ja das ist sicher schwierig für euch und schade für deinen Sohn. Wenn er noch zur Schule ginge, würden Einnahmen aus einem Schülerjob nicht gegen gerechnet. Nicht ganz fair, da stimme ich zu.

        Betrachte es aber mal aus dieser Perspektive: gut dass der Staat überhaupt einspringt, wenn das andere Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. In anderen Ländern ist das nicht so selbstverständlich wie hier.

        Alles Gute für euch!

    1. Hallo Dirk,

      Unterhaltsvorschuss wird immer im Voraus bezahlt, damit er spätestens am 1. des Monats auf dem Konto ist.
      Ich denke, du bekommst Ende April den anteiligen Unterhaltsvorschuss für Mai (1.-13.5.), also etwa 40% der normalen Zahlung.

      Alles Gute, Anke

  8. Hallo,

    Mein Mann hat sich von mir getrennt. Er zieht am 01.05.2020 aus. Er ist in Ausbildung und verdient nicht viel. Wir haben die Steuerklasse 3/5, aber wir werden die Steuerklasse auf 1/2 ändern. Er verdient 770 Euro Netto und ich dann 2095 Euro Netto. Ich bezahle noch 105 Euro Kita Gebühr. Kann ich mit Zustimmung von Vater Unterhaltsvorschuss beantragen ? Oder verdiene ich zu viel und bekomme kein Unterhalt weil er das nicht bezahlen kann ?

    1. Hallo,

      ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, ohne den Weg über das Jugendamt bzw. einen Unterhaltstitel geht es nicht. An deiner Stelle würde ich dort einen Gesprächstermin vereinbaren. Ich denke in der jetzigen Zeit geht das auch telefonisch. Beidseitiges Einverständnis reicht nicht. Dein Ex-Mann wird schon beweisen müssen, dass er nicht zahlen kann. Es ist auch möglich, dass das Jugendamt verlangt, dass er einen Nebenjob annimmt, um Zahlungen leisten zu können. Mit deinem Einkommen hat der Kindesunterhalt nichts zu tun. Wenn ihr verheiratet seid, kann es aber passieren, dass du Unterhalt an ihn leisten musst (was ich bei deinem Einkommen und mit Kind aber nicht glaube).

      Alles Gute!

      1. Ich habe kein Trennungsunterhalt bezahlen da ich unsere Kredite weiter bezahlen muss. Und er musste praktisch mich anfordern das Geld zu bezahlen und könnte ich zeigen dass ich nicht kann. Vorher kann man das nicht machen. Sein Unterhalt hat nicht mit dem Unterhalt des Kindes zu tun.
        Ich habe aber gestern eine Nachricht direkt an der Stelle geschickt und sie haben geschrieben:
        „eine Antragstellung ist grundsätzlich möglich. Ihre Einkommensverhältnisse stehen dem nicht entgegen“.
        Wir werden mal alles begründen und auch mal schreiben dass er zurückzahlen möchte sobald seine Ausbildung zu Ende ist. ich werde mal die Tage die Unterlagen wegschicken. Mal sehen was rauskommt

      2. Hallo,mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen.
        Er geht in ein nicht EU Land zurück und wird dort aller hosten 350€ verdienen.
        Er verliert durch die Abmeldung, auszug, seine
        Aufendhaltsgehnemigug.
        Krieg ich UV und was passiert mit Inm ,er kann ja nicht zahlen.
        Vielen Dank im vorraus

        1. Hallo Biljana,

          auch wenn dein Mann wieder ins Ausland geht, ist er unterhaltspflichtig. Wenn er nicht zahlen kann, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Damit er keine Probleme bei der Wiedereinreise bekommt, sollte er nachweisen können, dass er nicht genug Einkommen hat.
          Am besten beantragst du eine Beistandschaft beim Jugendamt.

          Alles Gute!

  9. Hallo. Ich bekomme für meine beiden Kinder UVG und habe neue Arbeit. Gibt es da auch eine Obergrenze, was ich als alleinerziehende verdienen darf, dass uns UVG zusteht? Oder fällt das dann irgendwann weg und wir haben keinen Anspruch mehr drauf?

    1. Hallo Diana,

      eine Obergrenze gibt es so direkt nicht. Aber wenn du als Empfänger sehr viel mehr verdienst als der Unterhaltspflichtige, kann dieser eine Ausnahme beantragen. Hier die Aussage einer Anwältin dazu. Die Gerichte scheinen das ganz unterschiedlich zu handhaben und es hängt immer vom Einzelfall ab.

      Alles Gute!

  10. Hi,
    mein Sohn ist 12 und ich musste jetzt meine Gehaltsabrechnung vorlegen.
    Mein Exmann betreut ihn ca 8-12 Tage im Monat.
    Könnte das Jugendamt mir jetzt den Vorschuss streichen?
    Ich habe leider diesen Monat keinen U-Vorschuss bekommen 🙁

    1. Hallo Nicole,

      12 Tage sind natürlich schon eine signifikante Zahl (Stichwort: wesentliche Entlastung des betreuenden Elternteils) und fast schon ein Wechselmodell. Es ist gut möglich, dass du Probleme mit dem Vorschuss bekommst. Aber ohne Vorwarnung wird die Zahlung nicht eingestellt. Ich denke, die Verzögerung liegt an der momentanen Ausnahmesituation.

      Alles Gute!

  11. Guten Tag Anka,
    ich bin verheiratet und habe 3 Kinder . ich bekomme netto 1800 pro monat . ich habe eine Tochter von meiner x Frau .
    Ich soll jetzt 1400 euro für Jahr 2020 bezahlen ,obwohl ich Fahrkosten ,Miete ,versicherung und Kinderbetrung für meine 3 Kinder bezahlen muss . Kann ich dieser Entscheidung widersprechen?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort .

    1. Hallo Sami,

      wahrscheinlich geht das Jugendamt davon aus, dass deine jetzige Frau auch arbeiten gehen kann. Natürlich kannst du widersprechen und deine Ausgaben nennen. Ob es klappt, hängt vom Einzelfall ab.

      Alles Gute!

  12. Hallo, meine Tochter wird bald 12 und es würde dann der UVG wegfallen. Ich habe noch einen 9 jährigen Sohn für den ich UVG und Pflegegeld bekomme. Des Weiteren habe ich noch eine 1 jährige Tochter mit einem anderen Partner, mit dem ich aber nicht zusammen wohne, dieser zahlt auch Unterhalt für seine Tochter. Im Moment bekomme ich Elterngeld, noch für die nächsten 2 Jahre, im Anschluss nehme ich meine Halbtagsstelle wieder auf. Steht mir der Unterhaltsvorschuss für meine bald 12 jährige Tochter zu?

    1. Hallo,

      ich denke schon. Denn die anderen Gelder, die du beschreibst, sind ja für deine anderen Kinder. Sie haben mit deiner Tochter nichts zu tun.

      Alles Gute!

  13. Guten Abend, mein Sohn wird nächsten Monat 18 Jahre alt, wohnt bei mir und besucht ab August die 11 Klasse – Gymnasium. Wir bekommen bis nächstesten Monat Unterhaltsvorschuss. Haben wir weiterhin einen Anspruch?
    Danke und Grüße, Tanja

    1. Guten Morgen, Tanja

      Nein, leider wird über den 18. Geburtstag hinaus kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt.

      Alles Gute!

  14. Hallo Frau Modeß.

    Ich hoffe, dass Sie mir eine Antwort auf meine Fragen geben können. Ich befand mich in der Ausbildung und meinem Sohn wurde der Unterhaltsvorschuss für die letzten 24 Monate gezahlt. Nun fordert die Mutter von mir, dass ich den Differenzbetrag zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt rückwirkend für die 24 Monate zu zahlen.

    Einen Unterhaltstitel gibt es nicht. Auch gab es ein Verfahren im Gericht wegen des Unterhaltsvorschusses gegen das Jugendamt. Das Gericht teilte mit, dass ich verpflichtet bin, den Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen. Das mache ich natürlich auch. Allerdings wurde nichts über den Differenzbetrag gesprochen

    Wie ist hier die Rechtslage? Muss ich denn tatsächlich den Differenzbetrag zurückzahlen?

    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    1. Hallo Tom,

      die Differenz zwischen dem Mindestunterhalt und dem Unterhaltsvorschuss ist das hälftige Kindergeld. Das steht der Mutter deines Kindes voll zu, wenn du nicht zahlungsfähig bist/warst. Wenn sie das Kindergeld auf ihr Konto bekommt, kann sie von dir meines Erachtens keine Zahlung verlangen. Vielleicht hat sie es selbst falsch verstanden?

      Sobald du normal Unterhalt zahlst, steht dir das halbe Kindergeld zu. Das heißt, du kannst diesen Betrag von deinen monatlichen Zahlungen abziehen.

      Ich hoffe, ich konnte helfen.

      Alles Gute!

  15. Guten Tag Frau Modeß,
    mein Sohn ist 16 Jahre und zieht bei mir aus, wegen seiner Ausbildung! Es ist eine Schulische Ausbildung und er bekommt ein BAFÖG, hat auch sehr hohe Schulkosten, Miete, Stromkosten usw.! Bekommt er trotzdem noch Unterhaltsvorschuss? Wenn ja wie hoch wäre dieser und kann er dieses auch auf sein eigenes Konto bekommen?
    MfG
    Und danke schon im vorraus für ihre Antwort

  16. Hallo,
    mein Sohn ist 17 Jahre alt und geht noch zur Schule. Ich erhalte UHV für Ihn. Darf er als Schüler einen Nebenjob ausüben, ohne, dass sein Verdienst beim UHV angerechnet wird? Muss ich seinen Nebenjob ( ca. 250 € monatlich ) der Unterhaltsvorschusskasse melden?

    1. Hallo Sandra,

      wenn er eine allgemeinbildende Schule besucht, wird sein Einkommen aus einem Schülerjob nicht angerechnet. Anders sieht es auf Berufsschulen aus.

      Alles Gute!

    1. Hallo Simone,

      ich denke, dein Anspruch ist wackelig. Euer Modell ist schon fast ein Wechselmodell, aber eben nur fast. Das sagt eine Anwaltskanzlei dazu. „Unterhaltsvorschuß erhält man demgemäß nur, wenn man vorträgt, daß man schwerpunktmäßig die Betreuung des Kindes leistet. Es muß zumindest ein geringfügiges Mehr an Betreuungsleistung erbracht und dies glaubhaft gemacht werden.“ (https://www.kanzlei-baehr-heinen.de/2014/11/27/wer-bekommt-unterhaltsvorschuss-bei-praktiziertem-wechselmodell/)
      Einen Versuch ist es wert. Aber ob es klappt, kann ich dir nicht sagen.

      Alles Gute!

  17. Hallo Anke,
    mein Sohn ist 16 Jahre alt und ich beziehe UVG für ihn. Er besucht seit kurzem ein OSZ, wofür der Schülerausweis 1 ausgestellt wurde. Nun hat er auch einen Minijob begonnen. Hier und auch woanders las ich bereits, dass minderjährige Schüler eigenes Einkommen durch einen Nebenjob erzielen dürfen, ohne dass dies auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Oder habe ich mich verlesen? Denn die Unterhaltsvorschussstelle verlangt nun Auskünfte darüber (die Mitwirkungspflicht steht außer Frage, weshalb wir die Änderungen auch ohne Nachfrage bekanntgaben) und informierte mich im gleichen Schreiben darüber, dass die eigenen Einkünfte des Kindes auf dessen Unterhaltsbedarf angerechnet werden.
    Wenn es so sein sollte, dass eigenes Einkommen von Schülern nicht berücksichtigt wird, worauf kann ich mich beziehen? Welche Verordnungen gibt es dazu?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    1. Hallo Jani,

      ich glaube, es kommt ganz darauf an, welchen Bildungsweg dein Sohn auf dem OSZ geht. Richtig gut kenne ich mich mit den Feinheiten nicht aus. Eine Berufsfachschule ist m.E. keine „allgemeinbildende Schule“. Er wäre dann zwar Schüler, aber eben Berufsschüler. Bei letzteren wird der Nebenjob angerechnet (und vorher eine Pauschale abgezogen). Mein Vorschlag: bei der UV Stelle anrufen und direkt nachfragen, alternativ beim OSZ anrufen. Ihr seid sicher nicht der erste Fall.

      Alles Gute!

  18. Hallo, ich habe einen Unterhaltsvorschuss beantragt. Nur leider ist es jetzt so, dass der Kindesvater Post vom Jugendamt bekommen hat und etwas ausfüllen soll. Er füllt dies aber nicht aus, weil es ihn zu viel Papierkram wäre und er auch keine Lust hat die Unterlagen zu suchen. Wie verhält sich das denn jetzt? Bekomme ich trotzdem den Unterhaltsvorschuss, ohne das über das Gericht klären zu müssen?

    1. Hallo Mandy,
      ich nehme an, das Amt wird wissen, wie es mit solchen Fällen umgeht. Er wird nicht der Einzige sein, der zu faul zur Mitarbeit ist. Den Vorschuss wirst du trotzdem bekommen, denke ich. Hast du schon eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt? Das Amt kann dich vor Gericht vertreten. In eurem Fall vielleicht das Beste für später, sollte er irgendwann zahlungsfähig werden…

      Alles Gute!

      1. Hallo hätte auch eine Frage. Tochter wohnt bei Vater im Haus, zählt keine Miete. Ist 18 und hat 3 Monate vor Abschluss als Physiotherapeutin die Ausbildung hingeschmissen. Ist jetzt weder im Arbeitsamt gemeldet noch sonst wo. Lebt von ihren Vater. Muss ich weiterhin Alimente zahlen?

  19. Hallo

    Ich habe vergessen meinen Umzug beim Jugendamt zu melden und habe dadurch den Antrag auf Weiterbewilligung des UVG einen Monat zu spät ausgefüllt (Verlängerung hätte im September beantragt werden müssen, wurde aber erst im Oktober beantragt). Nun wurde mir der Unterhaltsvorschuss „ nur“ für den Folgemonat (November) gezahlt.
    Habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung des fehlenden Monats ?
    Bei einem Erstantrag wird wohl auch 1 Monat rückwirkend gezahlt.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Sarah,

      das kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Ich würde aber ganz freundlich beim Jugendamt anrufen und deine Lage schildern.
      Manchmal liegt es im Ermessen der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters.

      Alles Gute!

  20. Hallo
    Meine frage lautet
    Bin getennt leben vom partner seid 4 monate musste dadurch harz4 beantragen ich arbeite auch Teilzeit und gegringfügig aber es reicht nicht musste jz woh geldbeantragen und jz verlangt das amt das ich UHV beantrage weil meine 18 und 16 jährige töchter bei mir sind aber mein sohn mit 11 lebt bei ihn meine frage wenn die kinder auch beim vater sindund mein sohn auch bei mir also wechselnd wir haben alle kontakt nach der schule sind die kinder bei ihm auch wochenende musst ich trozdem UH beantragen oder fällt das weg im wechsel

    1. Hallo Melanie,

      Unterhaltsvorschuss gibt es nur, wenn einer von euch ein klein wenig mehr betreut. Das musst du nachweisen können. Ansonsten hat der Antrag kaum Aussicht auf Erfolg. Wusste das Jobcenter, dass ihr im Wechselmodell betreut? Eventuell wollen sie nur einen Negativ-Bescheid sehen…

      Alles Gute!

  21. Hallo, mein Ex Mann behält den Unterhaltsvorschuss für sich und gibt meiner Tochter die bei ihm wohnt (16 Jahre) nur etwas Taschengeld. Ist das rechtens?

    1. Hallo Rachael,

      ja ist es. Der Unterhaltsvorschuss wie auch Unterhalt selbst sind dazu gedacht, Kosten zu decken, die mit und für das Kind entstehen.
      Also Einkäufe, Miete, Schulmaterialien, Reisen etc. Mit Taschengeld hat das nichts zu tun. Für die Höhe des Taschengeldes gibt es Empfehlungen. Was gezahlt wird, hängt aber von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

      Alles Gute!

  22. Guten Tag ,
    Ich habe vor 4 monate beantragt für Unterhaltsvorschuss weil ich bin alleinige Mutter(eines 5-jährigen Mädchens) und im den Geburtsurkunde meiner Tochter der Vater unbekannt ist . Nach 2 monate hatte ich ein Wortprotokoll gemacht und der Kindesvater nicht gegeben weil er gegen mir ausgelobt gewalt hat und ich keinen kontakt mit ihm haben möchte und habe ich Angst auf meine Ex-freunde weil er einen underschenbare Person ist. Als Beweis hatte ich das ärztliche Attest von dem Tag wan den kindsvater mich missbraucht und Abschluss des Strafverfahrens (weil ich ihm der Polizei denunziert ) und hatten wir 3 Termine bei Amtsgericht in dennen er hat nicht erschienen .Seit 2017 verstecke ich mich vor ihm, weil ich angst habe und hatte keine kontakt mit ihm mehr .

    Obwohl ich die Gründe gesagt und die Beweise gezeigt , hatte ich einen negative Antwort von Jugendamt bekommen ( Der Antrag wird nach 1 Abs. 3 UVG abgelehnt ) .

    Was kann ich als nächstes tun? Habe ich die Chance Unterhalt zu erhalten?

    Freundlichen Grüsse !

    1. Hallo Sandra,

      wenn der Vater in der Geburtsurkunde nicht angegeben ist, soll das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss auszahlen.
      Trotzdem kannst du Widerspruch einlegen. Am besten so schnell wie möglich. Lass dich vielleicht von einem Anwalt für Familienrecht beraten. Wenn du nicht genug Geld hast, kannst du Beratungshilfe beantragen. Das machst du beim Amtsgericht in deinem Bezirk.

      Ansonsten bleibt leider nur Hartz 4 oder Wohngeld.

      Alles Gute für dich und deine Tochter!

  23. Hallo, ich habe hier jetzt fleißig gelesen, habe auch einige Antworten bekommen, aber mir ist noch etwas unklar.
    Wenn ich keinen UV mehr bekomme weil mein Sohn 18 wird und er sich selbst drum kümmern muss an Unterhalt vom Vater zu kommen, heißt das dann das er ihn verklagen muss oder wie kann man das anstellen?
    Ich bin übrigens voll berufstätig.
    In unserem Fall geht es um 5 Monate, da mein Sohn dann in die Ausbildung geht. Wird dann der Unterhalt überhaupt noch fällig? Ich meine, 1. Ausbildung heißt es doch oder?
    Danke schonmal für die Antwort.
    Gruß

    1. Hallo Gaby,

      bevor er klagt, kann er versuchen, per Telefon und/oder Brief Kontakt aufzunehmen. Manchmal lässt sich so mehr erreichen. Ansonsten hilft tatsächlich nur der Gang in die Anwaltskanzlei (Familienrecht). Wenn er sich keine Gerichtsverhandlung leisten kann, kann er Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. Manchmal geht es aber auch ohne Verhandlung.

      Und ja, Unterhalt wird auch während der ersten Ausbildung fällig. Und auch ein Studium im Anschluss kann noch zum ersten Ausbildungsweg gehören. Es lohnt sich also, sofern überhaupt etwas zu holen ist.

      Alles Gute für euch!

      1. Hallo,
        Mein Sohn ist gestern 12 geworden und ich habe für diesen Monat noch kein Unterhaltsvorschuss bekommen.
        Ich hab auch kein Schreiben bekommen das was eingestellt wurde oder sowas.
        Ich bekomme auch kein Sozialhilfe oder sowas in der Art. Ich hab auch schon versucht da anzurufen, aber es geht keiner Ran und auf meine E-Mail wurde auch nicht geantwortet.
        Muss ich den Unterhaltsvorschuss neu beantragen? Oder gibt es Zeiten wo das Geld einfach später kommt ? Der Unterhaltsvorschuss von meiner Tochter die ist 5 war schon am 24.2 drauf.
        Vielen Dank schon Mal für die Antwort

        1. Hallo Jacqueline,

          in der Broschüre des BMFSFJ heißt es „Die Unterhaltsvorschuss­Stelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.“ Das heißt, du musst mitwirken, aber nicht neu beantragen. Hast du eventuell den letzten Brief vom Amt übersehen? Ich kann nur vermuten, dass es an Corona liegt und die Ämter wegen Krankheitsfällen und Home Office entsprechend länger brauchen. Zumal dein Sohn die Altersgrenze überschritten hat und nun vielleicht ein anderer Bearbeiter zuständig ist.

          Das sind natürlich nur Mutmaßungen. Hoffentlich ist das Geld in den nächsten Tagen drauf!

          Alles Gute

  24. Hallo!

    Ich habe einen recht komplizierten Fall:
    Ich habe den berechneten Betrag, den ich zahlen kann immer über wiesen. Der Junge lebt bei der Mutter.
    Ich habe die gemeinsame Tochter und ihren Sohn hier großgezogen. Es ist nicht mein leiblicher. (Habe keine Geld von ihr bekommen, die Mutter ist jahrelanger Jobcenterkunde.

    Jetzt habe ich von der Unterhaltsvorschusskasse die Nachricht, dass ich 420 Euro nachzahlen soll.
    Ich habe jedes Jahr dem Jugendamt und dem Jobcenter meiner Exfreundin meine Finanzen dargelegt und nie irgendwelche Informationen bekommen ich solle mehr zahlen oder es würde die Differenz von der Unterhaltsvorschusskasse gezahlt.

    Jetzt soll ich vom Zeitraum 01.07.2017 – 25.07.2018 420 Euro nachzahlen.
    An meiner finanziellen Situation hat sich nicht viel geändert, ich kann nicht den vollen Betrag zu zahlen.
    Zudem ist der Junge ca. 80-100 Tage im Jahr bei mir.

    Bin ich verpflichtet da trotzdem zu zahlen – das ist verdammt viel Geld für mich.

    Grüße

    Martin

    1. Hallo Martin,

      du hast auf jeden Fall das Recht Widerspruch einzulegen. Das musst du aber schnell machen, die Fristen sind kurz. Am besten fügst du wichtige Nachweise gleich bei.
      Auch das von dir geleistete Drittel der Kinderbetreuung kann Kosten (Zimmer, Kleidung, Essen) verursachen. Führe die Tage auf, in denen eurer Sohn bei dir war.

      Alles Gute für dich!

  25. hallo ne frage ich hab Zwillinge meine Ex Frau bezieht Hartz4 ;ich verdiene ca.1600netto und müsste ca.618euro UV zahlen ;müsste ich für jedes kind 309euro zahlen oder gibt es andere Möglichkeiten??

  26. Hallo,

    bei der Bewilligung kommt es nicht auf die Mitwirkung des familienfernen Elternteils an.
    Ob der Rückgriff überhaupt vor Gericht geht, ist bei Antragstellung noch nicht geprüft. Es muss lediglich dem anderen Elternteil eine angemessene Frist gegeben werden, sich zu äußern oder eine Zahlung anzubieten. Ist die abgelaufen (meistens 2 Wochen) wird UVG bewilligt. Es kann sich dann noch hinziehen, wenn an das Jobcenter erstattet werden muss.

    Grüße
    Nina

  27. Der kindsvater hat bis letzten monat unterhalt bezahlt in höhe von 420 Euro. Nun bekommt er Krankengeld und bezahlt nichts mehr ich solle unterhaltsvorschuss beantragen. Habe ich auch gemacht , nur ist ja der Unterhaltsvorschuss geringer als das was ich bisher bekommen habe, muss der Vater dann die diverenz bezahlen oder muss ich mit viel weniger auskommen ?

    1. Hallo Irene,

      ich weiß nicht, ob der Kindsvater sehr viel mehr bezahlt hat, als er gemusst hätte. Aber zwischen Unterhalt und UV gibt es immer eine Differenz. Denn vom Unterhalt wird das hälftige Kindergeld abgezogen. Vom Vorschuss das ganze. Denn das steht dir jetzt komplett zu.

      Außerdem kann es tatsächlich sein, dass du nur anteiligen UV bekommst und er eine Differenz zahlt.

      Wenn das nicht der Fall ist und es jetzt nicht mehr reicht, bleibt dir nur Wohngeld oder ähnliche Hilfen zu beantragen.

      Alles Gute für dich!

  28. Hallo,
    ich zähle auf euch und auf Sie Anke das sie helfen können.
    Mein Partner (wir sind nicht verheiratet) und ich leben mit seinen 3 Kindern zusammen. Der eine ist 19 und macht eine Ausbildung, seine Tochter ist 16 und möchte jetzt die Ausbildung starten und der andere Sohn ist 15 und Schüler.
    Mein Partner selber ist arbeitssuchend, ich bin arbeitstätig. Vom Hartz 4 sind wir seit Beginn des Jahres weg, wir beziehen minimal Wohngeld. Wir haben einen Antrag auf Kindergeldzuschlag gestellt und von deren Seite kam jetzt die Aufforderung Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
    2 der besagten Kinder sind alle 14 Tage übers Wochenende bei der Mutter welche ALG II Bezieherin ist. Nun meine Frage : Hat mein Partner Anspruch auf Unterhalsvorschuss?

    1. Hallo Yvonne,

      Unterhaltsvorschuss wird für Kinder, die älter als 12 sind, nur gewährt, wenn die Betreuungsperson selbst ein Einkommen von mindestens 600 Euro hat. Ob die Kinder bei der Mutter zu Besuch sind, ist egal.

      Möglicherweise braucht das Amt für den Kinderzuschlag einen Ablehnungsbescheid.
      Ich drücke deinem Partner die Daumen, dass er schnell einen Job findet. Das löst das Problem!

      Alles Gute

      1. Danke für die schnelle Antwort,

        bezieht sich das mit dem Einkommen von mindestens 600 Euro nicht auf ALG II Empfänger?? Er bezieht momentan nur runde 200 Euro Wohngeld und lebt quasi von meinem Gehalt mit.

        1. Hallo Yvonne, du hast wahrscheinlich recht.
          In der Broschüre heißt es in der aktuellen Fassung:

          Für ein Kind zwischen 12 und unter 18 Jahren besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass
          ❙ das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch
          Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder
          ❙ der alleinerziehende Elternteil im SGB II­ Bezug ein eigenes
          Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich erzielt.

          Genaues kann euch aber nur das Amt selbst sagen. Vielleicht bringt euch eine telefonische Beratung weiter.
          In der Broschüre steht übrigens auch, dass der UV mit Wohngeld verrechnet wird. Seid euch dessen bewusst.

          Alles Gute!

  29. Hi hätte ne Frage ,
    Ich und mein ex Mann haben uns getrennt und die Kinder waren vorerst bei ihm angemeldet jetzt hab ich eine Wohnung und seit 8 September sind die Kinder bei mir nun hab ich uvg beantragt und ja leider noch nix bekommen… die Dame sagte mir das September noch beim ex Mann ausgezahlt wurde sie sagte noch dazu ich soll dich mein ex Mann drum bitten mir das Geld zu zahlen?????!!!würde er niemals tun!!! Naja und vom Gespräch mit dem Jobcenter hab ich erfahren das der uvg bewilligt wurde .. wie lang dauert das das die Auszahlung tätigen ? Oktober- nov-dez. Müssten sie auszahlen..weiß jemand da mehr dazu ? Danke lg

  30. Hallo, mein Kind wird im Mai 18 Jahre alt. Er hat jetzt ein Studium angefangen. Noch bekommt er Unterhaltsvorschuss, was beantrage ich wenn es den Vorschuss nicht mehr gibt. Und wo?
    LG

    1. Hallo Anke,

      kennst du dieses Tool vom Bundesministerium für Familie schon?

      https://infotool-familie.de

      Dort kannst du mit ein paar Klicks schnell sehen, was in eurer Situation an finanzieller Unterstützung zur Verfügung steht. Ansonsten ist mein Rat: Während des Studiums arbeiten, das machen ja viele Studenten, bringt auch Praxiserfahrung.

      Alles Gute für euch!
      Anke

  31. Hallo. Ich lebe momentan von 793euro sozialehilfe. Ich habe zwei Jungs 12jahre alt zu Hause. Ich habe unterhalt vorschusskasse beantragt 5.12.22 bist jetzt habe ich nur das 793euro plus 500euro Kindergeld. Von uvk bekomme ich nur zu hören das das dauert bis zum 6monate. Ich warte schon auf das Geld so lange und immer noch nix. Was kann ich tun? Ich habe Schulden dar deuch. Weiß nicht weiter.

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