Tierhalterhaftpflicht: Das solltest du wissen!
Das Wichtigste in Kürze
- Hunde und Pferde sind nicht über die private Haftplicht abgesichert und benötigen eine spezielle Tierhalterhaftpflicht Versicherung
- Jeder Hunde- und Pferdehalter ist für Schäden durch sein Tier verantwortlich – es wird daher dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde ist nur in einigen Bundesländern Pflicht – bei Kampfhunden fast überall; Pferdehaftpflicht ist keine Pflichtversicherung
- Übernahme von Kosten aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden; optional auch Mietsachschäden
Inhaltsverzeichnis
Alle kleinen Tiere sind in einer privaten Haftpflichtversicherung mit versichert – dazu zählen u.a. Wellensittiche, Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen. Nur größere Tiere, wie Hunde und Pferde müssen extra versichert werden.
Den Wert einer Tierhalterhaftpflicht erkennt der betroffene Tierhalter erst, wenn sein Tier Schaden verursacht hat. Der Schaden kann ganz schnell einige Tausend Euro ausmachen. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung kann den Tierhalter nun vor dem finanziellen Ruin schützen. Eine solche Haftpflichtversicherung kommt für die berechtigten Schadensersatzansprüche Dritter auf. Dabei werden sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden bis zu einer im Vertrag vereinbarten Deckungssumme übernommen. Nicht nur der Halter ist dadurch abgesichert, sondern vor allem die Menschen, die mit den Tieren in Kontakt kommen.
„Hunde- und Pferdebesitzer sollten kein finanzielles Risiko eingehen und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei geht es nicht nur um Verletzungen, die anderen direkt durch das Tier zugefügt werden. Tierhalter können beispielsweise auch für Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn jemand vor ihrem Tier erschrickt und sich deshalb verletzt.“ (Stiftung Warentest)
Abgedeckte Schäden
Personenschäden
Die Tierhalterhaftpflicht für Pferde und Hunde tritt für Personenschäden ein. Wenn ein Pferd zum Beispiel tritt oder der Hund beißt kann der Halter zu Zahlungen für Krankenhauskosten, Arztkosten, Pflegekosten und auch zu Schmerzensgeld und Einkommensausfällen verpflichtet werden. Diese Kosten werden nun von der Tierhalterhaftpflichtversicherung getragen. Wichtig ist hier die Höhe der Deckungssumme.
Sachschäden
Die Tierhalterhaftpflicht deckt auch Sachschäden und Schäden an Vermögensgegenständen bis zu einer gewissen Deckungssumme komplett ab.
Schäden bei Begleitung durch Dritte
Die Tierhalterhaftpflicht versichert das entsprechende Tier und nicht den Halter selbst. Dadurch ist ein entstandener Schaden durch das Tier auch abgedeckt, wenn eine dritte Person das Pferd führt oder reitet und der Hund durch andere Personen ausgeführt wird. Es wird immer davon ausgegangen, dass Tiere auch bei hervorragender Ausbildung und Haltung unkontrolliert reagieren können. Das Risiko ist nicht einschätzbar und die Umstände nicht beeinflussbar. Tiere reagieren instinktiv und die Versicherung kann für den Halter im Schadenfall existenzsichernd sein.
Leistungen, welche bei der Tierhalterhaftpflicht hinzugebucht werden können:
- Mitversicherung von Welpen und Fohlen. Durch die Haftpflicht des Muttertieres sind sie für ein paar Monate mit versichert.
- Die Kosten für einen ungewollten Deckakt zwischen den Tieren werden übernommen.
- Bei Mietsachschäden an festen Einrichtungen und der gemieteten Box werden die Kosten übernommen.
Beispiele für nicht abgedeckte Schäden
Schäden, welche den Tierhalter selbst betreffen, fallen nicht in die Leistungen einer solchen Tierhalterhaftpflicht und werden aus diesem Grund nicht übernommen, sodass der Tierhalter selber für die entstehenden Kosten aufkommen muss. Wichtig ist es, dass die Schäden, die von der Versicherung übernommen werden sollen, im Vorfeld genauer unter die Lupe genommen werden müssen. So ist es ratsam, dass diese vertraglich festgehalten werden. Hier sollten Versicherungsnehmer besonders auf die Einschränkungen achten, was vor allem auf die einzelnen Tierarten zutrifft.
So kann es vorkommen, dass Schäden, die verursacht wurden, wenn der Hund ohne Leine unterwegs ist, besonders wenn er zu aggressivem Verhalten neigt, nicht übernommen werden. Zu spät gemeldete Schadenfälle können auch zu einem Ausschluss der Leistung führen. Die AGB und Tarifbedingungen geben darüber Auskunft. Schäden, die durch Vorsatz entstehen, sind ebenfalls nicht mit versichert.
Für wen ist eine Tierhalterhaftpflicht relevant?
Diese Versicherung betrifft Halter von Pferden und Hunden. Sie wird auch landläufig Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht genannt. In 5 Bundesländern ist Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Es betrifft:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Ab einem Alter von 3-6 Monaten muss der Hund in diesen Gebieten haftpflichtversichert sein.
Es empfiehlt sich jedoch, unabhängig von der Pflicht in einzelnen Bundesländern, eine solche Versicherung abzuschließen. Als Hundehalter ist man grundsätzlich für die Schäden durch sein Tier verantwortlich – egal ob man selbst richtig oder falsch gehandelt hat. Da das Verhalten der Tiere nicht immer nachvollziehbar ist, sollte man das Risiko durch eine Versicherung mindern.
Das sollte man vor Abschluss der Versicherung wissen
Zunächst ist die Prüfung der Tarife bezüglich der Selbstbeteiligung wichtig. Die Selbstbeteiligung liegt in der Regel zwischen 150 und 250 Euro. Vergleiche am besten selbst, wie sich eine Selbstbeteiligung auf den Tarif auswirkt. In der Regel ist der Unterschied nicht groß.
Die Deckungssummen variieren zwischen 3 und 20 Mio. Euro, die Versicherungsbeiträge sind jedoch nur minimal unterschiedlich. Man sollte deshalb lieber den höheren Deckungsbeitrag wählen. Ganz wichtig ist ebenfalls der Vergleich der Angebote, was Betroffene sowohl bei den verschiedenen Onlineportalen als auch bei den Versicherungen selbst vornehmen können.
Bei Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht für den Hund ist es wichtig, dass die Leinenpflicht nicht mit im Vertrag verankert ist. Solltest du deinen Hund nämlich ohne Leine ausführen und er einen Schaden verursachen, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf. Da du deinen Hund sicher auch mal ohne Leine laufen lässt, sollte diese Klausel gestrichen werden.
Beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht für ein Pferd sollte das Weiderisiko mit eingeschlossen sein. Sofern das Pferd in einem Stall untergebracht ist, macht es auch Sinn, Mietsachschäden mit abzusichern.
Das kostet die Tierhalterhaftpflicht
Die Kosten für eine umfangreiche Tierhalterhaftpflichtversicherung sind sehr überschaubar. Je nach Deckungssumme und gewähltem Tarif kann eine Tierhalterhaftpflicht bereits für 3-5 Euro monatlich für Hunde abgeschlossen werden. Bei Pferden kann man etwa das Doppelte ansetzen. Der Tarif sollte so ausgewählt werden, dass wirklich alle möglichen Risiken dabei sind und die individuellen Deckungssummen auf dem Maximum stehen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hierbei handelt es sich um einen Personenschaden, welcher im vollen Umfang von der Versicherung übernommen wird.
Hierbei handelt es sich um einen Personenschaden, welcher im vollen Umfang von der Versicherung übernommen wird.
Mit der Zahlung des ersten Beitrages beginnt der Versicherungsschutz einer Tierhaftpflichtversicherung.
Die Tierhaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung sowie die Kosten der Schadensersatzansprüche Dritter. Darunter fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch die versicherten Tiere entstanden sind.
In der Regel werden diese Versicherungen auf 1 Jahr geschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Sie verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr.
In dem Fall räumt die Versicherung für Tierhalter ein Sonderkündigungsrecht ein. Mit dem Nachweis über den Tod des Tieres, zum Beispiel mit einer Bescheinigung des Tierarztes, kann der Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst werden. In der Regel wird die Versicherungsprämie anteilig zurückerstattet.
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