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Steuern beim Kinderdepot: Junior-Depot oder Depot der Eltern – was lohnt sich mehr?

Eltern mit ihrem Kind, das Geld in ein Sparschwein steckt
Bild © Home-stock, Adobe Stock

Wer frühzeitig für den Nachwuchs Vermögen aufbauen möchte, steht vor einer grundlegenden Frage: Soll das Depot auf den Namen des Kindes laufen, oder bleibt es im Besitz der Eltern? Diese Entscheidung ist nicht nur eine Frage der Kontrolle, sondern vor allem eine steuerliche. Denn je nachdem, wer rechtlich als Depotinhaber gilt, können unterschiedliche Freibeträge genutzt werden – mit spürbarem Einfluss auf die tatsächliche Rendite.

Dieser Ratgeber erklärt, wie sich ein Junior-Depot steuerlich von einem Depot auf Elternname unterscheidet, welche Freibeträge Kinder nutzen können und wann welche Variante die bessere Wahl ist.

Wem gehört das Depot – und warum das steuerlich entscheidend ist

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Junior-Depot und einem Depot auf Elternname liegt in der rechtlichen Eigentümerschaft. Bei einem Junior-Depot ist das Kind der Depotinhaber. Sämtliche Kapitalerträge – also Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne – werden steuerlich dem Kind zugerechnet. Das hat weitreichende Folgen: Das Kind kann seine eigenen Freibeträge nutzen, die vollständig unabhängig von denen der Eltern sind.

Beim Depot auf Elternname hingegen sind die Eltern Eigentümer. Alle Erträge fließen in deren steuerliche Berechnung ein und müssen mit deren bereits genutzten Freibeträgen verrechnet werden. Wer als Elternteil bereits ein eigenes Depot bespielt, hat den Sparer-Pauschbetrag möglicherweise schon ausgeschöpft.

Welche Freibeträge stehen Kindern zu?

Kinder verfügen über dieselben steuerlichen Freibeträge wie Erwachsene, können diese aber zusätzlich zu denen der Eltern geltend machen. Im Überblick stehen einem Kind folgende Freibeträge zur Verfügung:

FreibetragWirkung
Sparer-PauschbetragKapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag bleiben steuerfrei
GrundfreibetragSchutz vor Einkommensteuer bis zur gesetzlichen Freigrenze
Sonderausgaben-PauschbetragZusätzliche Minderung des zu versteuernden Einkommens
NV-BescheinigungErmöglicht vollständige Steuerfreiheit bei niedrigem Gesamteinkommen

Zum Vergleich: Eltern haben ebenfalls Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag – bei Zusammenveranlagung sogar in doppelter Höhe. Dieser ist jedoch vollständig unabhängig von dem des Kindes. Ein Junior-Depot ermöglicht es also, zusätzliche Freibeträge zu nutzen, die andernfalls ungenutzt blieben.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung: So bleibt mehr Rendite steuerfrei

Der Freistellungsauftrag für das Kind

Damit die depotführende Bank keine Kapitalertragsteuer einbehält, müssen Eltern für das Junior-Depot einen Freistellungsauftrag einrichten. Dieser sichert dem Kind den Sparer-Pauschbetrag. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank automatisch Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag ab – auch dann, wenn das Kind eigentlich keine Steuern zahlen müsste.

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Wer noch mehr Kapitalerträge steuerfrei stellen möchte, kann beim zuständigen Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Diese bestätigt, dass das Kind voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird – und erlaubt es der Bank, auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus keinen Steuerabzug vorzunehmen.

Wichtig: Die NV-Bescheinigung verhindert lediglich den Steuerabzug an der Quelle. Sollte das Kind am Jahresende doch ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags erzielen, kann nachträglich Einkommensteuer anfallen. Voraussetzung ist, dass das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen des Kindes – also nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen – den Grundfreibetrag nicht übersteigt.

Praktisch bedeutet das: Mit Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung können Kapitalerträge im Junior-Depot in vielen Fällen weitgehend steuerfrei bleiben – vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen des Kindes bleibt unterhalb des Grundfreibetrags. Das ist gegenüber einem Depot auf Elternname ein spürbarer steuerlicher Vorteil, dessen genaue Wirkung jedoch von der individuellen Einkommenssituation des Kindes abhängt.

Günstigerprüfung: Wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist

Sowohl beim Junior-Depot als auch beim Eltern-Depot besteht die Möglichkeit der sogenannten Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft dabei, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger wäre als die pauschale Abgeltungsteuer.

Für Kinder ist diese Option besonders attraktiv: Da Kinder in der Regel über kein oder nur sehr geringes Einkommen verfügen, liegt ihr persönlicher Steuersatz häufig bei null. Die Günstigerprüfung kann dann dazu führen, dass gar keine Steuer auf Kapitalerträge anfällt – selbst wenn der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist. Die Günstigerprüfung wird auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Kindes durchgeführt.

Junior-Depot vs. Eltern-Depot: Der direkte steuerliche Vergleich

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten steuerlichen Unterschiede beider Varianten zusammen:

KriteriumJunior-Depot (Kind)Eltern-Depot
Steuerliche ZurechnungBeim KindBei den Eltern
Eigener Sparer-Pauschbetrag nutzbarJaNein (nur Eltern-Freibetrag)
Grundfreibetrag des Kindes nutzbarJaNein
NV-Bescheinigung möglichJaNein
Günstigerprüfung möglichJa (oft 0 % Steuerlast)Ja (nach persönl. Steuersatz)
Kontrolle über das VermögenEltern verwalten bis 18Eltern behalten volle Kontrolle

Schenkung ans Kind: Vermögen steuerfrei übertragen

Wer Geld in ein Junior-Depot einzahlt, schenkt es dem Kind. Das ist steuerlich in der Regel unproblematisch: Kinder dürfen von jedem Elternteil innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen (§ 16 ErbStG). Auch Großeltern, Onkel, Tanten und Paten können Beiträge leisten – mit eigenen Schenkungsfreibeträgen.

Wichtig zu wissen: Einmal eingezahltes Geld gehört dem Kind. Eltern dürfen das Depot zwar verwalten, aber keine Entnahmen zu eigenen Gunsten vornehmen. Ab Volljährigkeit kann das Kind frei über das angesparte Vermögen verfügen.

Wer mehr Kontrolle über das Vermögen behalten möchte, kann alternativ ein Depot im eigenen Namen führen und das Geld später übertragen. Wer jedoch die steuerlichen Vorteile des Junior-Depots voll ausschöpfen möchte, sollte sich über die Möglichkeiten eines Wertpapierdepots für Kinder informieren, das auf den Namen des Kindes läuft.

Steuerliche Risiken und Grenzen des Junior-Depots

So attraktiv die steuerlichen Vorteile auch sind – es gibt Aspekte, die Eltern im Blick behalten sollten:

  • BAföG-Anspruch: Wenn das angesparte Vermögen im Junior-Depot einen bestimmten Schwellenwert übersteigt, kann der spätere Anspruch auf Ausbildungsförderung entfallen. Bei langen Sparzeiträumen ist das ein realistisches Szenario.
  • Familienversicherung: Wenn die Kapitalerträge des Kindes einen bestimmten Jahresbetrag übersteigen, kann das Kind aus der beitragsfreien Familienversicherung der Eltern herausfallen.
  • Unwiderruflichkeit: Einzahlungen in das Junior-Depot sind Schenkungen. Das Geld gehört dem Kind und eine Rückforderung ist in der Regel nicht möglich.

Diese Punkte sprechen nicht grundsätzlich gegen ein Junior-Depot, sollten aber bei der Planung berücksichtigt werden.

Praktische Schritte: So nutzen Eltern die Steuervorteile optimal

Damit das Junior-Depot seine steuerlichen Vorteile voll entfalten kann, empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Freistellungsauftrag einrichten: Direkt bei Depoteröffnung einen Freistellungsauftrag stellen, damit keine Abgeltungsteuer automatisch abgeführt wird.
  • NV-Bescheinigung beantragen: Beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung für das Kind beantragen, wenn die Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen könnten.
  • Steuererklärung für das Kind: Bei höheren Erträgen lohnt sich eine Einkommensteuererklärung für das Kind, um die Günstigerprüfung zu beantragen.
  • Schenkungsfreibeträge im Blick behalten: Einzahlungen in das Junior-Depot gelten als Schenkung. Innerhalb der gesetzlichen Freibeträge fallen keine Schenkungsteuern an.

Was Experten und Medien empfehlen

Laut einer Analyse der Tagesschau zum Thema Junior-Depot und Fondssparen für Kinder lohnt sich die langfristige Anlage in Aktien oder Fonds statistisch gesehen in jedem Fall – sowohl für Eltern als auch für Kinder. Entscheidend ist dabei nicht nur die Wahl des richtigen Produkts, sondern auch die steuerliche Struktur der Anlage. Ein Depot auf den Namen des Kindes ermöglicht es, zusätzliche Freibeträge zu nutzen und die Steuerlast langfristig deutlich zu senken.

Auch die Stiftung Warentest empfiehlt Wertpapierdepots für Kinder als sinnvolle Möglichkeit zum langfristigen Vermögensaufbau – insbesondere in Kombination mit breit gestreuten ETF-Sparplänen.

Fazit: Junior-Depot ist steuerlich meist die bessere Wahl

Aus rein steuerlicher Sicht spricht vieles für ein Depot auf den Namen des Kindes. Die Möglichkeit, den Sparer-Pauschbetrag des Kindes, den Grundfreibetrag und ggf. eine NV-Bescheinigung zu kombinieren, kann die Steuerlast deutlich senken – je nach individueller Situation der Familie.

Das ist ein klarer Vorteil gegenüber einem Depot auf Elternname, bei dem diese Freibeträge nicht genutzt werden können. Wer hingegen mehr Kontrolle über das angesparte Vermögen behalten möchte oder sich nicht sicher ist, ob das Kind mit 18 Jahren verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen wird, kann auch ein Depot im eigenen Namen führen – sollte dabei aber die steuerlichen Nachteile einkalkulieren.

In jedem Fall gilt: Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto größer ist der Zinseszinseffekt – und desto mehr profitiert das Kind langfristig von einem gut strukturierten Sparplan.

Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Elterngeld.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Wenn er nicht arbeitet, zaubert er für seinen Sohn oder geht mit ihm auf Zahnmonster-Jagd. Was ihn antreibt erfahrt ihr hier.