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So findest du einen Kita-Platz für dein Kind

Kita Platz

Einen Kita-Platz, noch dazu in der Wunsch-Kita zu bekommen, ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Es gibt gerade in den Ballungszentren kaum verfügbare Plätze. Da hilft auch der Rechtsanspruch wenig. Dabei ist die Betreuung der Kinder außer Haus die Voraussetzung, damit auch die Mutter schnell wieder in ihren Beruf zurückkann. Was also tun? Wir klären über die aktuelle Rechtslage auf und geben Tipps, damit du nachher nicht ohne Betreuungsplatz dastehst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2013 hat jedes Kind ab 12 Monaten einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
  • Unter Einjährige haben ebenfalls Anspruch, wenn akuter Bedarf besteht.
  • Wer frühzeitig beginnt und sehr engagiert und systematisch sucht, hat dennoch gute Chancen auf einen Platz.
  • In bestimmten gefragten Gebieten kann aber selbst das Jugendamt kaum Plätze ausfindig machen.
  • Momentan klagen noch sehr wenige Eltern, aber eine Klagewelle wird erwartet.
  • Eine Klage ist prinzipiell möglich, hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Kommune Verschulden nachzuweisen ist.

Noch vor einigen Jahrzehnten war es üblich (die ehemalige DDR ausgenommen), dass Kinder bis zum dritten Geburtstag mit der Mutter zuhause blieben. In dieser Zeit musste der Vater die Familie ernähren, denn Geld vom Staat gab es kaum.

Heute ist es durchaus normal, dass auch die Mütter recht schnell wieder in ihren Beruf zurückgehen. Das zusätzliche Gehalt ist oft nötig, um die Miete zu bezahlen. Außerdem machen sich längere Erziehungszeiten im Lebenslauf und spätestens bei der Berechnung der Rente schlecht. 32,7 Prozent der Kinder (Stand 2016) unter drei Jahren werden außer Haus betreut. Im Osten Deutschlands sind es sogar mehr als 50 Prozent. Die meisten Kinder kommen zumindest in den Ballungszentren im zweiten Lebensjahr in die Kita.

Die aktuelle Rechtslage

Seit 2013 gibt es auch für Ein- bis Dreijährige einen Rechtsanspruch „auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“. Dieser ist im Kinderförderungsgesetz (KiföG als PDF) festgelegt.

Der Anspruch richtet sich nach dem ermittelten Bedarf. Mindestens ein Teilzeitplatz von 5 bis 7 Stunden steht aber seit Januar 2018 auch Eltern zu, die keinen Bedarf nachweisen können. Auch Kinder unter einem Jahr haben Anspruch, sofern es für ihre Entwicklung nötig ist oder aufgrund von Beruf, Ausbildung oder Ähnlichem Bedarf besteht.

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Notstand bei Kita-Plätzen (am Beispiel Berlin)

Da die Geburtenrate in den letzten Jahren in den Ballungszentren und auch in Westdeutschland stark angestiegen ist, ist die Lage in diesen Gebieten besonders angespannt. Es fehlt an Personal und Gebäuden. Obwohl die Länder einiges dafür tun, dass Kita-Plätze geschaffen werden, kommen sie mit dem Bau neuer Einrichtungen einfach nicht hinterher.

In Berlin ist die Lage besonders angespannt. Denn hier kommen zur großen Zahl Berliner Neugeborener viele Zugezogene und eine nicht zu unterschätzende Zahl an Flüchtlingen. Zudem herrscht wegen der schlechten Bezahlung der Erzieher und der Wohnungsknappheit extremer Personalmangel in den bestehenden Kitas. Neue Kitas können mitunter nicht ausreichend besetzt werden.

Etwa 5500 Plätze gelten als verfügbar (Artikel im Tagesspiegel 2018). Dem gegenüber stehen 8000 bewilligte Kitagutscheine, die noch nicht eingelöst werden konnten. Und so kommt es, dass es momentan (Stand März 2018) für rund 2500 Kinder trotz eines vorhandenen Kitagutscheins keinen Platz gibt. Und auch die freien Plätze sagen nicht viel darüber aus, ob Wohnbezirk der suchenden Eltern und Kita-Standort überhaupt vereinbar sind. Die Lage ist also mehr als prekär.

Was ist ein Kita-Gutschein?

Der Kita-Gutschein kommt in einigen deutschen Städten, wie z.B. Berlin, Hamburg, Erfurt und Mannheim zum Einsatz. Es handelt sich dabei um ein Dokument, dass den zeitlichen Betreuungsbedarf eines Kindes feststellt und zum Besuch einer Tageseinrichtung wie einer Kita, einem Kinderladen oder einer Tagesmutter berechtigt.

Das Dokument wird vom zuständigen Jugendamt auf Antrag ausgestellt. Sobald ein Platz gefunden ist, wird der Kita-Gutschein an die Einrichtung ausgehändigt. Diese holt sich dann den jeweiligen Betreuungszuschuss direkt vom Amt.

1. Seeehr früh mit der Suche beginnen

Früher reichte es aus, wenn man mit der Suche begann, sobald das Kind ein halbes Jahr alt war. Das ist jetzt nicht mehr so. Gerade in den Gebieten, wo es einen Notstand gibt, solltest du schon sehr viel früher tätig werden, am besten, auch wenn es absurd klingt, sobald du weißt, dass du schwanger bist.

Es gibt Kitas, die dein Interesse lediglich registrieren, dich aber bitten, dann wiederzukommen, wenn das Kind auf der Welt ist. Bei anderen kann man sich schon sehr früh auf die Warteliste setzen lassen. Eine feste Zusage gibt es aber meist erst im Frühjahr/Sommer des Jahres, in dem dein Kind in die Kita kommen soll.

2. Im Freundeskreis umhören

Nutze deinen Bekanntenkreis und erfrage, welche Kitas von Eltern empfohlen werden. Vielleicht kann der ein oder andere für dich ein gutes Wort bei deiner Wunschkita einlegen.

3. Auf möglichst viele Listen setzen

Auch wenn du nur wenige Wunschkitas hast, solltest du dich dennoch auf so viele Listen wie möglich setzen. Gehe dabei aber strukturiert vor. In unserem Kita-Leitfaden (PDF) geben wir Tipps, wie du den Überblick behalten kannst. Eine Vorlage für eine Kita-Liste erhältst du in diesem Artikel. Je mehr Kitas du nachweislich kontaktiert hast, desto größer ist die Chance, dass du später erfolgreich klagen kannst, wenn es nötig werden sollte.

4. Regelmäßig melden

Die meisten Kitas erwarten, dass sich Eltern regelmäßig melden, sobald sie auf der Warteliste stehen, um weiterhin ihr Interesse zu bekunden. Erfrage beim Kita-Rundgang am besten die gewünschte Frequenz der Rückmeldung. Wenn dir das zu stressig ist, dann halte es zumindest bei deinen Wunschkitas so. Sonst kann es passieren, dass du ungewollt auf der Warteliste nach unten wanderst, denn verbindlich ist diese nicht.

5. Nach Neueröffnungen Ausschau halten

Länder und Kommunen sind sehr bemüht, neue Kitas zu bauen. Auch einige private Träger stehen hinter den Neugründungen. Lies daher Aushänge, Lokalzeitungen usw. ganz genau. Denn auch in neu eröffneten Kitas sind die Plätze meist schnell vergeben.

6. Benachbarte Bezirke ins Auge fassen

Wenn du in einem gefragten Bezirk wohnst, kann es durchaus sein, dass im angrenzenden Bezirk noch Plätze frei sind. Diese müssen nicht unbedingt schlechter sein. Sicherlich ist der Weg weiter, aber vielleicht liegt die Kita dafür im Grünen. Zur Not kannst du immer noch wechseln, wenn sich in der Nähe später noch etwas ergibt.

7. Für Berlin: Platzbörsen nutzen

Im Internet gibt es diverse Portale, die gerade verfügbare Kita-Plätze sichtbar machen. Die Meldung der freien Plätze ist allerdings freiwillig.

Hier ist eine Auswahl:

8. Parallel nach Tagesmutter suchen

Versuche zeitgleich mit dem Abtelefonieren der Kitas eine Tagesmutter zu finden, die dein Kind ab dem gewünschten Termin aufnehmen könnte. Gerade in den Ballungszentren wird auch das immer schwieriger.

Auch wenn die täglichen Betreuungszeiten normalerweise etwas kürzer sind und die Tagesmutter bei Krankheit komplett ausfallen kann, bietet diese Form der Unterbringung aufgrund der kleinen, familiären Gruppen und der individuellen Betreuung einige Vorteile gegenüber größeren Einrichtungen.

Tagesmütter, die noch freie Plätze haben, kannst du zum Beispiel beim Fachdienst Kindertagespflege des zuständigen Jugendamtes erfragen.

9. An das schwarze Brett vom Jugendamt gucken

Verfügbare Kita-Plätze werden, sofern vorhanden, oft am schwarzen Brett des Jugendamtes mitgeteilt. Wenn du den Kita-Gutschein beantragst, lohnt sich ein Blick darauf also immer.

10. Anderen Kitas unbedingt absagen

Solltest du zu den Glücklichen gehören, die eine feste Zusage für einen Platz bekommen haben, tu den suchenden Eltern einen Gefallen und sag den anderen Kitas ab. Da sich viele Eltern auf mehrere Listen setzen lassen, schrumpft die Liste der tatsächlichen Interessenten oft erst kurz vor Beginn des Kita-Jahres kräftig zusammen, wenn die Kita-Leitungen alle Eltern einzeln abtelefonieren müssen. Besser wäre es, wenn alle frühzeitig Bescheid sagten.
Wenn du jedoch nach einem Jahr in deine Wunschkita wechseln willst, besprich dies am besten mit der Leitung.

11. Jugendamt rechtzeitig um Hilfe bitten

Wenn du absehen kannst, dass die Platzsuche schwierig wird, solltest du nicht zögern, das Jugendamt um Hilfe bei der Suche zu bitten. Denn dies ist auch einer der Schritte, der nötig ist, um später notfalls klagen zu können. Das Jugendamt wird dir einen zumutbaren Platz zuweisen können. Das bedeutet, dass der Fahrtweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln maximal 30 Minuten betragen darf. Auch eine Kita, die auf dem Arbeitsweg liegt, ist vertretbar.

Gerade in Berlin hat es sich gezeigt, dass diejenigen bevorzugt mit einem der wenigen freien Plätze versorgt werden, die Klage einreichen. Um zu klagen, muss

  • ein Kita-Gutschein vorliegen
  • der Termin für den Rechtsanspruch bereits verstrichen sein
  • ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt sein ODER
  • der Nachweis erbracht werden, dass die Arbeit nicht angetreten werden konnte

Wie eine Klage genau funktioniert, erläutern wir im letzten Abschnitt dieses Artikels.

Platz einklagen – Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg?

Wie eingangs erwähnt, besteht seit 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Im Gesetz (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) heißt es genauer: es „besteht diesbezüglich ein einklagbarer Leistungsanspruch, der nicht unter Kapazitätsvorbehalt gestellt ist.“. Das heißt, das bloße Argument fehlender Plätze gilt nicht.

Einklagen – so geht es

Wenn du selbst nachweislich genug getan hast, ist der Weg zur Klage in den meisten Bundesländern folgender:

  1. Antrag auf Zuweisung eines Kita-Platzes beim Jugendamt stellen. Dabei solltest du mindestens eine Frist von 3 Monaten einräumen. Diese Frist ist aber nicht gesetzlich geregelt.
  2. Wenn das Jugendamt einen Ablehnungsbescheid schickt, musst du innerhalb der auf dem Bescheid genannten Frist Widerspruch dagegen einlegen.
  3. Wenn dann nichts passiert, wird möglichst im Eilverfahren geklagt.
  4. Passiert daraufhin ebenfalls nichts, ist eine Untätigkeitsklage möglich.
  5. Kann dann immer noch kein Platz zur Verfügung gestellt werden oder gibt es lediglich zu einem späteren Zeitpunkt einen Platz, besteht ein Schadenersatzanspruch (Urteil des BGH 2016). Folgende Kosten können dann eingeklagt werden:
  • Übernahme von Mehrkosten z.B. durch private Kitas. Dies sind im Normalfall bis zu 400 Euro im Monat.
  • Schadensersatz für Verdienstausfall. Dies gilt jedoch nur, wenn nachzuweisen ist, dass die Kommune das Fehlen der Plätze selbst verschuldet hat.

Achtung: Normale Rechtsschutzversicherungen greifen für die Klage auf einen Kita-Platz meist nicht (Artikel in der WELT 2013). Auch neue Versicherungen beinhalten vermehrt diese Ausschlussklausel. Achte also genau auf das Kleingedruckte!

Pro und Contra eines Klageverfahrens

Bis jetzt gibt es jedoch keine Klage auf Verdienstausfall, der bisher stattgegeben wurde. Das liegt zum einen daran, dass kaum jemand klagt. Viele Eltern mobilisieren die Großeltern der Kinder für die Betreuung. Dann werden viele Verfahren eingestellt, weil sich doch kurzfristig etwas ergeben hat. Zum anderen ist ein Verschulden der Kommune schwer nachzuweisen. Denn bisher gilt fehlendes Personal als NICHT selbst verschuldet. Und auch unerwartet großer Zuzug und die stark gestiegene Geburtenrate fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Kommunen.

Dennoch wird erwartet, dass die Klagewelle langsam anrollt. Dann steigen auch die Chancen auf ein positives Ergebnis. Oft ist es auch so, dass die Klage selbst dazu führt, dass die klagenden Eltern bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt werden. Dann ist zumindest der ursprüngliche Plan, das Kind in einer Betreuungseinrichtung unterzubringen, erfüllt. Bisher bleiben die meisten Eltern jedoch auf den Kosten des Verfahrens sitzen.

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Fazit

So schön die gestiegene Geburtenrate auch ist, so prekär ist auch die Lage, wenn es um die frühkindliche Betreuung der Kinder geht. Das Wichtigste ist, sich frühzeitig zu kümmern und immer am Ball zu bleiben. Mit unseren Tipps gelingt es hoffentlich auch dir, einen Platz in deiner Wunschkita zu ergattern. Und sei beruhigt, am Ende findet sich in den allermeisten Fällen früher oder später eine Lösung.

Suchst du auch schon lange oder ging es bei dir ganz leicht mit der Kita-Platz-Suche? Schildere uns und anderen Eltern deine Erfahrungen gern in einem Kommentar!

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Veröffentlicht von Anke Modeß

Als waschechte Berlinerin und späte Mutter eines Schulkindes schreibt Anke seit 7 Jahren über Themen, die Babyeltern im Alltag beschäftigen - am allerliebsten mit einer Prise Humor.

4 Kommentare anderer Nutzer

      1. Hallo Yves,

        wir sind leider kein Vermittlungsportal, sondern liefern lediglich Informationen.
        Bitte wende dich ans zuständige Jugendamt. Wegen der Corona-Krise kann es bestimmt zu Verzögerungen kommen.

        Alles Gute!

  1. Ich bin Vater von 3 Kindern und mittlerweile 80 Jahre alt, und höre das gejammere der Menschen , die einen Kitaplatz nicht finden können, weil es kein Gebäude und kein Personal dazu gibt.
    Meine Frage dazu ist heute, wo sind denn all diese Mütter, die Geld verdienen müssen weil der Staat sie zu Steuerzahlern gemacht hatte, weil sie als Gleichberechtigte in unserer Gesellschaft gekämft haben. Als Hausfrau und Mutter sind sich die Frauen heute zu schade.
    Das verdiente Geld reicht heute auch nicht aus um eine Kita zu bezahlen. Eine Frau sollte sich heute entscheiden, ob sie als erziehende Mutter, oder als Tageslöhner Leben möchte und damit auf Kinder verzichtet.
    Die Welt ist heute Krank, denn wenn das Einkommen des Ehemannes wie ich es kannte, nicht mehr ausreicht eine Familie zu ernähren, so sollte man keine mehr gründen, denn Kinder brauchen die Elterliche geborgenheit, die es nun nicht mehr gibt.
    Das ist die Misere der Kita-Gedanken, den es in der Natur überhaut nicht gibt.
    In der Natur wird der Nachzucht so lange gepflegt, geschult und erzogen, bis sie selbts Flügge sind.

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