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Selbstständig in der Elternzeit: Das musst du beachten

Mutter arbeutet am Computer und ihre Kinder spielen im Hintergrund
Bild © peopleimages.com, Adobe Stock

Was beim Elterngeld erlaubt ist – und was nicht

Wer selbstständig ist und Nachwuchs erwartet, steht vor einer besonderen Herausforderung: Während Angestellte ihre Elternzeit meist klar planen können, laufen bei Selbstständigen Kundenprojekte, laufende Verträge und betriebliche Verpflichtungen weiter. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie viel gearbeitet werden darf, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu gefährden.

Die gute Nachricht: Auch Selbstständige haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Allerdings gelten einige Besonderheiten, die du kennen solltest. Wer die Regeln frühzeitig berücksichtigt, kann finanzielle Nachteile vermeiden und die Zeit mit dem Kind entspannter gestalten.

Haben Selbstständige Anspruch auf Elternzeit?

Streng genommen gibt es für Selbstständige keine Elternzeit im arbeitsrechtlichen Sinn. Das Instrument der Elternzeit richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während dieser Zeit ruht. Selbstständige können ihre berufliche Tätigkeit dagegen eigenständig reduzieren oder pausieren.

Trotzdem haben Selbstständige grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Elterngeld soll den Einkommensverlust ausgleichen, der entsteht, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten.

Wie wird das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?

Ein wesentlicher Unterschied zu Angestellten liegt beim sogenannten Bemessungszeitraum. Während bei Arbeitnehmern meist die zwölf Monate vor der Geburt betrachtet werden, wird bei Selbstständigen in der Regel das letzte abgeschlossene Steuerjahr herangezogen. Entscheidend ist dabei nicht der Umsatz, sondern der steuerliche Gewinn.

Für viele Selbstständige lohnt es sich deshalb, die finanzielle Planung bereits vor der Geburt im Blick zu behalten. Investitionen oder außergewöhnlich hohe Betriebsausgaben können sich auf den Gewinn und damit auf die spätere Elterngeldhöhe auswirken.

Darf ich während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten?

Ja. Anders als viele Eltern vermuten, musst du deine selbstständige Tätigkeit nicht vollständig einstellen.
Entscheidend sind dabei zwei Punkte:

1. Die zulässige Arbeitszeit

Während des Elterngeldbezugs darfst du weiterhin arbeiten. Allerdings gilt eine maximale durchschnittliche Arbeitszeit von 32 Stunden pro Woche. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert den Anspruch auf Elterngeld für den betreffenden Zeitraum.

Dabei zählt nicht nur die direkte Kundenarbeit. Auch Tätigkeiten wie Buchhaltung, Angebotskalkulation, Marketing oder Kundengespräche werden als Arbeitszeit berücksichtigt.

2. Das erzielte Einkommen

Neben der Arbeitszeit spielt auch das Einkommen eine wichtige Rolle. Gewinne, die während des Elterngeldbezugs erzielt werden, können das Elterngeld reduzieren. Denn die Leistung soll den tatsächlichen Einkommensausfall ausgleichen. Erzielt eine selbstständige Person weiterhin hohe Gewinne, fällt dieser Ausgleich entsprechend geringer aus.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Selbstständige ihre bestehende Tätigkeit weiterführen oder sogar eine neue Selbstständigkeit aufnehmen. Erlaubt sind beispielsweise:

  • Betreuung bestehender Kunden
  • Annahme einzelner Aufträge
  • Pflege von Online-Shops
  • Durchführung von Beratungen
  • Verwaltung und Organisation des Unternehmens
  • Gründung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit

Wichtig ist lediglich, dass die zulässige Arbeitszeit eingehalten wird und die erzielten Einkünfte korrekt angegeben werden.

Typische Fehler, die zu Rückforderungen führen können

Gerade Selbstständige erhalten nach Ablauf des Bezugszeitraums häufig eine abschließende Prüfung durch die Elterngeldstelle. Dabei werden die tatsächlichen Einkünfte mit den ursprünglich geschätzten Werten verglichen. Stellt sich heraus, dass höhere Gewinne erzielt wurden als angegeben, kann eine Rückzahlung fällig werden.

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

Unterschätzte Gewinne

Viele Selbstständige kalkulieren ihre Einnahmen während der Elternzeit zu optimistisch. Kommen unerwartet zusätzliche Aufträge hinzu, kann dies die Elterngeldhöhe nachträglich beeinflussen.

Fehlende Dokumentation der Arbeitszeit

Wer selbstständig arbeitet, sollte seine Arbeitsstunden möglichst nachvollziehbar dokumentieren. Das kann bei Rückfragen der Elterngeldstelle hilfreich sein.

Nicht berücksichtigte Nebeneinkünfte

Auch Einkünfte aus anderen Tätigkeiten oder sogenannte Mischeinkünfte können Einfluss auf die Berechnung haben und müssen angegeben werden.

Kleinunternehmer in der Elternzeit

Viele Eltern nutzen die Familienphase, um nebenberuflich ein eigenes Business aufzubauen. Dabei wird häufig die Kleinunternehmerregelung gewählt, da sie den bürokratischen Aufwand reduziert.

Allerdings schützt die Kleinunternehmerregelung nicht vor den Auswirkungen auf das Elterngeld. Auch Gewinne aus einer Tätigkeit als Kleinunternehmer werden bei der Berechnung berücksichtigt. Wer während des Elterngeldbezugs eine Selbstständigkeit aufbaut, sollte daher die finanziellen Folgen sorgfältig kalkulieren. Hilfreich ist dabei ein Überblick über die Voraussetzungen und Grenzen der Kleinunternehmerregelung.

Welche Unterlagen benötigen Selbstständige?

Je nach individueller Situation können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Typischerweise verlangt die Elterngeldstelle:

  • Steuerbescheid des maßgeblichen Steuerjahres
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Gewinnermittlungen
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über aktuelle Einkünfte während des Bezugszeitraums

Da die Einkommenssituation bei Selbstständigen häufig schwankt, erfolgt die endgültige Berechnung oft erst nachträglich.

Gute Planung zahlt sich aus

Selbstständig zu sein und gleichzeitig Elterngeld zu beziehen, ist grundsätzlich problemlos möglich. Allerdings gelten andere Regeln als bei Angestellten. Besonders die Begrenzung der Arbeitszeit, die Anrechnung laufender Gewinne und die spätere Überprüfung durch die Elterngeldstelle sollten frühzeitig berücksichtigt werden.

Wer seine Einnahmen realistisch plant, Arbeitszeiten dokumentiert und die Besonderheiten der Selbstständigkeit kennt, kann die Familienzeit genießen, ohne unangenehme Überraschungen bei der Elterngeldabrechnung befürchten zu müssen.

Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Elterngeld.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Wenn er nicht arbeitet, zaubert er für seinen Sohn oder geht mit ihm auf Zahnmonster-Jagd. Was ihn antreibt erfahrt ihr hier.