Restschuldversicherung: sinnvoll oder sinnlos?
Das Wichtigste in Kürze
- Auch Restkreditversicherung genannt, sichert den Kreditnehmer im Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder im Todesfall ab.
- Abschluss lohnt sich nur bei hohen Kreditverträgen (speziell bei Baufinanzierungen), bei kleineren Summen sind die Kosten unverhältnismäßig hoch.
- Man sollte beachten, dass es sehr viele Ausschlusskriterien gibt, weshalb eine Zahlung häufig verweigert wird.
- Wer bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung verfügt, braucht keine Restschuldversicherung, weil er dann doppelt versichert wäre.
- Wer bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann bei Umschuldung oder vorzeitiger Tilgung kündigen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Für wen ist eine Restschuldversicherung relevant?
- Leistungen der Restschuldversicherung im Überblick
- Das sollte man vor Abschluss über die Versicherung wissen
- Du hast bereits eine BU oder Risikolebensversicherung?
- Das kostet eine Restschuldversicherung
- Restschuldversicherung kündigen
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Weitere Vorsorge-Tipps, die dich interessieren könnten
Die Restschuldversicherung wird auch als Kredit-Lebensversicherung oder Restkreditversicherung bezeichnet. Sie ist eine Absicherung eines Kreditnehmers im Fall von Arbeitslosigkeit oder Krankheit bzw. im Fall des Todes von dessen Hinterbliebenen. Zudem stellt die Restschuldversicherung eine zusätzliche Kreditsicherheit für den Kreditgeber (Bank) dar. Die Versicherung gilt so lange, wie die Laufzeit des Kredits. Im Todesfall tilgt die Versicherung die ausstehende Restschuld des Darlehens und bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit zahlt sie die fälligen Raten.
Für wen ist eine Restschuldversicherung relevant?
Kreditinstitute empfehlen eine Restschuldversicherung für den Abschluss von Bau- und Autofinanzierungen sowie für Darlehen und Ratenkredite. In diesen Fällen schützt die Restschuldversicherung den Kreditnehmer vor Zahlungsausfällen. Deshalb ist diese besondere Versicherung vor allem für Personen relevant, bei denen die Restschuld recht hoch ist. Bei kleineren Summen lohnt sich diese Versicherung definitiv nicht.
Leistungen der Restschuldversicherung im Überblick
Oft bieten Banken dem Kreditnehmer als Zusatzprodukt zum Kredit eine Restkreditversicherung an. Sofern der Kreditnehmer eine Rate dann mal nicht zahlen kann – beispielsweise wegen einer längeren Krankheit – springt die Versicherung für den Versicherten ein. Ähnliches gilt im Todesfall: Dann werden die Hinterbliebenen finanziell entlastet und zwar, um die zuvor vertraglich vereinbarte Höhe. Allerdings gibt es stets bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Sind diese nicht erfüllt, so werden keine Summen ausgezahlt. Die Kriterien für die Auszahlung werden jedoch vertraglich bis ins kleinste Detail festgehalten.
Der Umfang der Versicherungsleistung variiert von Anbieter zu Anbieter. In den meisten Fällen kann der Versicherungsnehmer zwischen mehreren Optionen wählen. Diese sollen an dieser Stelle kurz vorgestellt werden.
In der Regel werden 3 verschiedene Modelle angeboten:
- Die erste Option ist, dass die Versicherung lediglich im Todesfall greift. Dann wird eine vereinbarte Versicherungssumme gezahlt oder die Versicherung übernimmt die ausstehenden Raten.
- Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass sich der Versicherungsnehmer gegen Arbeitsunfähigkeit und gegen das Ableben versichert. Dann wird im Todesfall – wie oben – eine vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt oder es werden die ausstehenden Raten übernommen. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit werden die ausstehenden Raten wiederum für einen Zeitraum von 18 Monaten übernommen.
- Option drei ist, dass sich der Versicherungsnehmer sowohl gegen Arbeitslosigkeit als auch gegen Arbeitsunfähigkeit und Scheidung sowie Tod versichert. Diese Option umfasst die bereits erläuterten Leistungen und gewährleistet im Scheidungsfall eine Einmalzahlung einer zuvor vertraglich festgelegten Summe. Die Zahlung erfolgt erst nach der rechtskräftigen Scheidung.
- Unabhängig von der Leistung besteht der Versicherungsschutz immer über die Dauer der Kreditlaufzeit.
Das sollte man vor Abschluss über die Versicherung wissen
Wichtig zu wissen ist, dass die Anbieter häufig nur für einen festgelegten Zeitraum zahlen und dass es umfangreiche Ausschlusskriterien gibt. Dadurch geht der Kunde oft leer aus, was jedoch nur die wenigsten Versicherungsnehmer wissen. Einige Beispiele für Ausschlusskriterien sind:
- Im Fall einer Arbeitslosigkeit werden lediglich die ersten 12 Monate abgedeckt
- Bei eintretender Arbeitslosigkeit kann der Versicherungsnehmer erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten sowie nach einer Karenzzeit von drei Monaten mit der Leistung rechnen
- Die Versicherung springt nicht ein, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder der Tod durch eine Erkrankung des Herz-Kreislaufsystems, der Wirbelsäule oder der Verdauungsorgane bedingt ist
Man sollte sich vor Abschluss der Versicherung tatsächlich überlegen, ob der Abschluss überhaupt notwendig ist und wenn ja, welche Option die richtige für die einzelne Person ist. Wie bereits angedeutet, benötigt eine Person, die bereits über eine Risikolebensversicherung in ausreichender Höhe verfügt, keine zusätzliche Restschuldversicherung. Das gilt auch für Versicherungsnehmer, welche eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Zudem sollte man durchrechnen, ob sich eine Restschuld-Police für einen Kleinkredit lohnt. Empfehlenswert ist der Abschluss vor allem bei großen Krediten, beispielsweise, wenn man über eine Baufinanzierung nachdenkt.
Übrigens: Die Restschuldversicherung wird bei einigen Banken auch PB Ratenschutz, Kreditlebensversicherung, Easycredit-Schutzbrief oder Ratenschutzversicherung genannt. Im Endeffekt handelt es sich um dasselbe Produkt – lass dich also nicht blenden.
Das kostet eine Restschuldversicherung
Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und ist einerseits von der Kredithöhe und von der Kreditlaufzeit und andererseits vom Umfang des versicherten Risikos abhängig. So stellt der Abschluss einer Restschuldversicherung vor allem bei Ratenkrediten mit geringer Kreditlaufzeit und Kredithöhe eine Steigerung der Kosten dar, die in keinem Verhältnis zum Risiko, das versichert wurde, steht. Ein weiteres Kriterium für die Höhe der Prämien ist das Alter des Kreditnehmers: Junge Kreditnehmer zahlen i.d.R. weniger für die Restkreditversicherung als ältere Kreditnehmer, da mit dem Alter die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Versicherungsfall eintritt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Entscheidung, ob eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird, von den individuellen Lebensumständen (u.a. Sicherheit des Arbeitsplatzes) sowie von der Dauer der Kreditlaufzeit abhängig gemacht werden sollte.
Restschuldversicherung kündigen
Wenn du bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen hast und kündigen willst, dann hast du die Möglichkeit durch Umschuldung oder Tilgung. Achte jedoch darauf, dass du gesondert kündigst, denn der Vertrag endet dann nicht automatisch. Du solltest in jedem Fall auch deine Versicherung darauf hinweisen, dass die anteiligen Prämien noch zu erstatten sind.
Du kannst außerdem jederzeit ordentlich kündigen sofern es im Vertrag so festgelegt ist, allerdings ist die Gebühr, die du zu Beginn gezahlt hast, weg. Dein Vorteil: Du musst dann zumindest keine monatlichen Prämien bis zum Ende der Laufzeit zahlen. Bei einer ordentlichen Kündigung musst du lediglich die vereinbarte Kündigungsfrist beachten (in der Regel 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats).
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Laufzeit einer Restschuldversicherung entspricht der Laufzeit des Kredits. Diese Laufzeit beträgt i.d.R. 12 – 84 Monate. Ausnahmen sind Kredite, die wesentlich länger laufen (z.B. eine Baufinanzierung).
Mit einer Restschuldversicherung kann man Darlehen und Kredite, die fest vereinbarte Rückzahlungsraten aufweisen, versichern.
Es gibt sowohl Restschuldversicherungen, die ausschließlich das Ableben versichern, als auch Versicherungspakete, die sowohl den Tod sowie die Arbeitsunfähigkeit und die Arbeitslosigkeit absichern. Dabei lässt sich die Arbeitslosigkeit i.d.R. nicht einzeln absichern.
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