Reiserücktrittsversicherung: Das musst du vor dem Abschluss wissen
Bald ist wieder Urlaubszeit. Wir Deutschen sind Weltmeister im Verreisen und geben gern viel für weite Reisen aus. Gerade bei Familien mit Kindern kommen da recht hohe Summen zusammen. Aber was tun, damit die Reise nicht zum finanziellen Fiasko wird, wenn das Kind krank wird oder etwas anderes dazwischen kommt? Wir geben Tipps, was du beachten musst, bevor du für die Reise eine Reiserücktrittsversicherung abschließt. Denn Fallstricke gibt es einige.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht alle Versicherungsgründe werden von allen Versicherungen anerkannt.
- Vor allem die Definition der schweren unerwarteten Krankheit führt oft zu Streitigkeiten.
- Am besten Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen!
- Nur ein Kombischutz deckt auch den Reiseabbruch ab.
- Ein Jahresvertrag ist oft günstiger als eine einzelne Versicherung.
- Wichtig ist, im Schadensfall früh mit der Versicherung zu kommunizieren.
- Familien mit Kindern profitieren besonders vom Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Was deckt eine Reiserücktrittsversicherung ab und was nicht?
Reiserücktrittsversicherung ist nicht gleich Reiserücktrittsversicherung. Was welche abdeckt, findest du nur im direkten Vergleich heraus. Dennoch gibt es Versicherungsgründe, die bei den meisten Versicherungen ähnlich angegeben werden.
Das sind übliche Rücktrittsgründe
Nachfolgend findest du eine Liste von Rücktrittsgründen, die von Reiserücktrittsversicherungen oft abgedeckt werden. Wie die Ausgestaltung der Vertragsbedingen aber genau aussieht, musst du im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages nachlesen, und zwar vor dem Abschluss!
- Unerwartete schwere Erkrankung oder schwerer Unfall des Versicherungsnehmers oder seiner engsten Angehörigen. Bei guten Versicherungen auch von Pflegeperson oder Kinderbetreuung
- Tod eines Mitreisenden oder eines Angehörigen
- Neu erkannte Schwangerschaft oder Komplikationen in derselben
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- Verkehrsmittelverspätung, das eigene Auto ausgenommen
- Jobbedingte Gründe
- betriebsbedingte Kündigung
- Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel
- Weitere Gründe, die die Anwesenheit des/der Reisenden erfordern
- erheblicher Schaden am Eigentum (Einbruch, Brand, Überflutung), der eine Anwesenheit nötig macht
- Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
- Einreichung einer Scheidungsklage
- Schulwechsel des Kindes
- Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes
Unerwartete schwere Erkrankung – was bedeutet das genau?
Die Sorge, die Reise wegen einer Krankheit nicht antreten zu können, veranlasst die meisten Menschen, sich über eine Reiserücktrittsversicherung abzusichern. Aber genau in diesem Punkt gibt es die meisten Streitigkeiten. Denn zu viele Versicherer haben die Klausel zu diesem Punkt schwammig formuliert. Der Grund dafür ist, dass bei Abschluss keine Gesundheitsfragen gestellt werden.
Nicht jede Erkrankung ist über eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Denn erstens ist nicht jede Krankheit so schwer, dass man die Reise nicht antreten kann (gilt auch bei Unfällen!). Und zweitens können bestimmte Vorerkrankungen verhindern, dass das Attest des Arztes anerkannt wird.
Ein paar Beispiele:
1. Kurz vor der Abreise zu einer Urlaubsreise bekommt ein Kind eine Erkältung mit Husten und leichtem Fieber. Hier kann es passieren, dass die Versicherung der Meinung ist, dass es dennoch reisefähig ist. Hier muss der Kinderarzt ausdrücklich die Reiseunfähigkeit bescheinigen. Hohes Fieber ist dagegen immer ein eindeutiger Grund.
2. Anders sieht es aus, wenn ein Paar zu einer Tauchreise aufbrechen wollte und sich die Frau nun mit einer Mittelohrentzündung plagt. Denn Tauchen ist damit nicht möglich.
3. Ein an Krebs erkrankter Mann ist nach Operation und Chemotherapie schon seit Monaten wieder stabil. Kurz vor der Reise verschlechtert sich sein Zustand jedoch plötzlich. Dies gilt nicht als unerwartet, denn schwere Vorerkrankungen bergen immer das Risiko einer Verschlechterung. Unter welchen Bedingungen eine bestimmte Vorerkrankung zum Haftungsausschluss führt, musst du direkt erfragen. Außerdem ist es sinnvoll, den Arzt die Reisefähigkeit bescheinigen zu lassen. Meist sind Grunderkrankungen, die innerhalb der letzten 6 Monaten vor Reiseantritt behandelt wurden, nicht versicherbar.
Generell gilt: Es ist wichtig, das Kleingedruckte genau zu lesen und im Zweifel vor dem Abschluss konkret bei der Versicherung nachzufragen.
Was sind Risikopersonen?
Ob die Erkrankung oder der Unfall einer nahestehenden Person als Rücktrittsgrund gilt, hängt davon ab, ob die Versicherung sie zum Kreis der Risikopersonen zählt. Normalerweise sind Lebenspartner, Familienmitglieder der engeren Familie (Vater, Mutter, Kind, Oma, Opa), Mitreisende abgedeckt. Gute Versicherungen zählen auch Pflegepersonen mit dazu.
Angst allein reicht nicht
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Trugschluss, dass die Versicherung immer zahlt, wenn es zu Anschlägen gekommen ist. Einige schließen Terror ein, aber bei Weitem nicht alle. Erst wenn das Auswärtige Amt eine konkrete Reisewarnung für die Zielregion herausgibt, ist dir eine Rückzahlung durch die Versicherung sicher.
Aber Vorsicht: Reisewarnung ist nicht gleich Reisehinweis. Außerdem muss die Reisewarnung erst nach Reisebuchung veröffentlicht worden sein. Wer absichtlich in ein krisengeschütteltes Land reist, trägt die Verantwortung selbst.
Naturgewalten am Reiseort sind nicht versichert
Wenn es im Zielland zu Vulkanausbrüchen, Überflutungen, Feuer oder einem schweren Sturm gekommen ist, bleibst du leider auf den Kosten sitzen. Denn Naturkatastrophen gelten als höhere Gewalt und sind durch Reiserücktrittsversicherungen generell nicht abgedeckt. Das Gleiche gilt für Epidemien, wie beispielsweise SARS oder die Schweinegrippe.
Katastrophen, die dein eigenes Hab und Gut zuhause so zerstört haben, dass deine Anwesenheit nötig ist, sind hingegen versichert. Dazu gehören Überflutungen, Erdrutsche, Brände und Einbrüche.
Stau ist kein Grund!
Bei der Anreise kommt es oft zu Problemen, vor allem wenn der Anschlusszug verpasst oder der Urlaubsflieger dann nicht mehr erwischt wird. Wenn diese Gründe außerhalb deines Einflusses liegen, bist du versichert. Bist du selbst schuld, weil du zum Beispiel zu wenig Zeit eingeplant hast, zahlt die Versicherung nicht. Demzufolge ist es auch kein Grund, wenn du auf dem Weg von zuhause im Taxi oder im eigenen Auto im Stau gesteckt hast. Deshalb lieber mehr Zeit einplanen als nötig.
Der Familienhund ist manchmal mitversichert
Auch eine Erkrankung des mitreisenden Hundes kann die Abreise verhindern oder verzögern. Schließlich trägt der Halter die Verantwortung für sein Tier und möchte ihn in dieser Situation nicht allein lassen. Und auch die Stornierung des Hundetransports im Flugzeug muss storniert werden. Manche Reiserücktrittsversicherungen versichern den Hund daher mit. Aber nicht alle. Also genau hinschauen!
Danach richtet sich der Tarif
Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich danach, wie viele Personen versichert werden sollen und welches Alter diese haben. Sind Kinder dabei, ist das Risiko einer plötzlichen Erkrankung größer. Gleiches gilt für ältere Personen. Außerdem bilden die Reisekosten die Grundlage für die Berechnung. Nicht zuletzt spielt auch der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses eine Rolle.
Dies sind die Punkte, die in die Preisberechnung für eine Reiserücktrittsversicherung mit einfließen:
- Reisekosten
- Reiseregion
- einmalig oder Jahresvertrag
- Single oder Familientarif
- Alter des ältesten Versicherungsnehmers
- Zeitpunkt der Reisebuchung
Genau hinschauen lohnt sich
Viele, die eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, glauben, dass diese automatisch alle anfallenden Kosten übernimmt, wenn sie die Reise nicht oder verspätet antreten müssen. Dies ist oft nicht der Fall.
Denn neben den eigentlichen Stornogebühren können auch Kosten für Umbuchungen, eine verspätete Anreise oder ein Einzelzimmerzuschlag anfallen. Auch wenn du statt deiner Reisebegleitung eine andere Person mitnehmen willst, kann das hohe Kosten verursachen und wird nicht immer abgedeckt.
Einzelheiten sind in Vergleichsportalen wie Check24 recht leicht ersichtlich, aber auch der Blick ins Kleingedruckte ist hier wichtig!
Die Sache mit der Selbstbeteiligung
Ein wichtiger Punkt, den du bei der Buchung einer Reiserücktrittsversicherung beachten musst, ist die Selbstbeteiligung, auch Eigenanteil genannt. Günstige Versicherungen enthalten oft einen Eigenanteil von etwa 20% pro Versicherungsfall. Bei Reisekosten von 3.000 Euro sind das immerhin 600 Euro, ein ganzer Batzen Geld zusätzlich zum eigentlichen Versicherungsbeitrag.
Stiftung Warentest empfiehlt deshalb, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen.
Ein Jahresvertrag ist meist günstiger
Du verreist mehr als einmal im Jahr oder bist nicht sicher, ob du dies tun wirst? Dann lohnt sich ein Jahresvertrag auf jeden Fall. Denn wenn du Versicherungen mithilfe eines Vergleichsportals miteinander vergleichst, wirst du feststellen, dass es deutlich günstiger ist, einen Jahresvertrag abzuschließen, als jede Reise einzeln abzusichern. Ausschlaggebend sind dann die Kosten für die teuerste geplante Reise in diesem Jahr. Vergiss nur nicht, die Reiserücktrittsversicherung rechtzeitig zu kündigen, solltest du sie nicht mehr brauchen. Denn Versicherungen leben von Karteileichen 😉
Lieber den Vollschutz wählen
Nachdem du alles zur Reiserücktrittsversicherung erfahren hast, wird es noch etwas komplizierter. Denn wenn du oder deine Mitreisenden am Reiseort erkranken oder einen Unfall haben, greift eine diese Versicherung nicht. Die vor Ort anfallenden Kosten deckt nur eine Reiseabbruchversicherung.
Daher empfiehlt sich, beide im Paket abzuschließen. Dies nennt sich dann Reiserücktritt-Vollschutz. Sind noch Auslandskrankenversicherung und/oder Gepäck enthalten findet man Formulierungen wie Rundum-sorglos-Schutz oder Komplettschutz.
Der Versicherungsbeitrag erhöht sich meist nur unwesentlich. Stiftung Warentest empfiehlt auch hier, immer einen Kombischutz (Rücktritt + Abbruch) zu wählen, um vor Überraschungen sicher zu sein. Manche Versicherungen bieten ihre Leistungen auch nur im Paket an.
Reiserücktrittsversicherung für Reisende mit Kindern besonders zu empfehlen
Wer Kinder hat, weiß, dass diese oft vor oder während einer Urlaubsreise erkranken. Einfach, weil ihr Immunsystem noch nicht so stark wie das eines Erwachsenen ist. Damit die geplante Reise dennoch mit Verspätung angetreten oder kostenlos storniert werden kann, lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz gerade für Familien mit Kindern besonders.
Aber auch Pauschalreisende und Frühbucher profitieren davon, denn Umbuchung oder Stornos sind dann oft besonders teuer und das Risiko ist bei früher Buchung noch nicht absehbar. Ebenso lohnt sich ein Versicherungsschutz bei teuren Reisen.
Hast du Erfahrungen mit einer Reiserücktrittsversicherung, die du teilen willst oder noch Fragen dazu? Schreib uns gern einen Kommentar!
Häufige Fragen
Erhalte ich den Versicherungsschein sofort nach Abschluss?
Das hängt von der Versicherung ab. Manche bestätigen sofort, andere lassen sich bis zu 5 Werktage Zeit. Bei Vergleichsportalen wie check24.de ist dieser Punkt deutlich markiert.
Welche Versicherungssumme gebe ich an, wenn ich mehrere Reisen im Jahr machen will?
Wenn du mehrmals pro Jahr verreist, ist die Versicherungssumme pro Versicherungsfall wichtig, das heißt pro Reise. Sinnvoll ist hier, wenn du die Kosten für die teuerste geplante Reise wählst. Dies ist meist deutlich günstiger, als die teure Reise einzeln zu versichern und für alle anderen einen Jahresbeitrag zu zahlen.
Beispiel:
4 geplante Reisen mit unterschiedlichen Kosten (300 Euro, 500 Euro, 1000 Euro, 3000 Euro)
- Kombischutz im Jahresvertrag für alle = 120 Euro
im Vergleich
- Kombischutz einmalig 130 Euro für die teuerste Reise
+ Kombischutz Jahresvertrag 80 Euro pro Jahr = 210 Euro
Übrigens: Wenn du eine Rundreise oder gar Weltreise planst, gehören die unterschiedlichen Postionen zur selben Reise. Dann ist der geschätzte Gesamtpreis ausschlaggebend.
Kann man sich noch kurz vor der Reise versichern?
Wenn der Schadensfall schon eingetreten ist, wird die Versicherung dies herausfinden. Aber bis zu 30 Tage vor Reiseantritt ist eine Versicherung meist ohne Probleme möglich.
Kann ich auch eine Last-Minute-Reise versichern?
Ja, das ist möglich und vor allem wegen des Reiseabbruchs sinnvoll. Wichtig ist dann, auf den sofortigen Erhalt des Versicherungsscheins (Sofortige Bestätigung) zu achten.
Bei guten Anbietern können kurzfristig gebuchte Reisen bis zu 3 Tage nach Buchung versichert werden.
Kann ich die Versicherungssumme nach dem Abschluss erhöhen?
Ja, das ist meist möglich und auch wichtig. Denn ist die geplante Reise doch teurer und erhöhst du den Schutz nicht, zahlt die Versicherung im Schadensfall prozentual weniger.
Lassen sich auch selbstgebuchte Reisen versichern?
Ja natürlich. Abhängig davon, ob du die Reise komplett vor Antritt zusammenstellst oder erst vor Ort Unterkunft und Transportmittel buchst, musst du entweder den tatsächlichen Preis oder einen Schätzpreis angeben.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Der erste Schritt ist immer zu versuchen, den Fall direkt mit der Versicherung zu klären. Das heißt anrufen, an den Fall erinnern und schriftlich und per Einschreiben Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen. Dabei ist wichtig, Forderungen so gut es geht zu belegen und höflich zu bleiben.
Versicherungsombudsmann
Erst wenn es gar nicht weitergeht, kannst du dich mit einem aussagekräftigen Schlichtungsantrag an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser Begriff steht für einen Verein, der neutral arbeitet und in dem die allermeisten deutschen Versicherungen Mitglieder sind. Letztes ist auch die Voraussetzung, damit sich der Ombudsmann deines Falles annehmen kann. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist der Schlichterspruch für den Versicherer bindend. Du kannst dennoch vor Gericht gehen, wenn dir der Urteilsspruch nicht genehm ist.
Verbraucherschlichtungsstelle
Nimmt deine Versicherung nicht am Ombudsverfahren teil, kannst du dich an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Auch diese ist neutral und hilft bei Fällen, die sich nicht durch den Ombudsmann beilegen lassen.
Gericht
Natürlich hast du auch im Falle eines Schlichtungsspruchs die Möglichkeit vor Gericht zu gehen. Am besten geht dies, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die dies abdeckt. Allerdings solltest du die Notwendigkeit dafür gut abwägen. Denn auch nervlich ist ein Gerichtsverfahren belastend und es ist gut möglich, dass das Gericht dem Urteil des Ombudsmanns folgt.
Ist es sinnvoll, sofort im Reisebüro eine Reiserücktrittsversicherung zur Reise abzuschließen?
Eher nicht. Denn dann verpasst du die Chance, Versicherungen ohne Druck auf Herz und Nieren prüfen zu können und zu vergleichen. Viele Versicherungsbüros haben Verträge mit bestimmten Versicherungen. Dies sind aber nicht immer die mit den besten Leistungen für deinen speziellen Fall.
Lohnen sich Versicherungsvergleiche?
Ja auf jeden Fall. Denn wer blickt im Wust der verklausulierten AGB schon durch? Vergleichen lässt sich so schlecht. Dennoch lohnt sich auch hier ein Blick ins Kleingedruckte bei der Versicherung, die du dir mithilfe eines Portals ausgesucht hast.
Achte auch auf Bewertungen und Erfahrungsberichte. Denn selbst wenn die Leistungen stimmen, sagt das manchmal wenig über die Zahlungswilligkeit der Versicherung aus.