Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Wartezeiten der Versicherungen
- Keine Versicherungsleistung in der Wartezeit
- Erbrecht und Scheidung
- Arbeitsrecht und Mietrecht
- Kann ich Rechtsschutz rückwirkend abschließen?
- Selbstbeteiligung senkt Versicherungsbeiträge
- Rückerstattung bei Schadensfreiheit
- Weitere Vorsorge-Tipps, die dich interessieren könnten
In einem vernünftigen Versicherungsschutz sollte neben der Hausratversicherung und der Haftpflichtversicherung die Rechtsschutzversicherung auf keinen Fall fehlen. Denk immer daran, dass Rechtsstreitigkeiten schnell sehr teuer werden können. Insbesondere wenn der Gang zur nächsten Instanz unausweichlich ist, können Anwaltshonorare und teure Gerichtskosten die Haushaltskasse schnell stark belasten. Welche Bausteine einer Rechtsschutzversicherung im Einzelnen für dich infrage kommen, hängt natürlich von deiner Lebenssituation ab. Die wichtigsten Arten der privaten Rechtsschutzversicherung sind:
- Privatrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Berufs- oder Arbeitsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Mietrechtsschutz
Außerdem bietet sich für Vermieter und Hausbesitzer selbstverständlich auch eine Immobilien- und Vermieterrechtsschutzversicherung an.
Allgemeine Wartezeiten der Versicherungen
Du hast geheiratet? Dann solltest du über eine Eherechtsschutzversicherung nachdenken. Familiennachwuchs hat sich angekündigt? Dann solltest du über eine Familienrechtsschutzversicherung nachdenken. Du hast dir eine Immobilie gekauft? Dann solltest du über eine Immobilien- oder Vermieterrechtsschutzversicherung nachdenken. Immer wenn sich deine Lebenssituation ändert, solltest du deine Rechtsschutzversicherung an die neuen Erfordernisse anpassen. Denn jede Erweiterung deiner bestehenden Rechtsschutzversicherung kann erneut eine Wartezeit für die neuen Versicherungsbausteine mit sich bringen, auch wenn die Wartezeit für die bestehenden Versicherungsbausteine verstrichen ist. Viele Versicherungen bieten ganze Komplettpakete als Familienrechtsschutz an. Aber bedenke, dass bei manchen Rechtsschutzversicherungen Wartezeiten von 3 Monaten bis zu 3 Jahren bestehen können. Treten in dieser Zeit, oder gar vor Versicherungsabschluss, Rechtsstreitigkeiten auf, haftet die Rechtsschutzversicherung im Allgemeinen nicht. Mit dieser Regelung der Warte- oder Karenzzeit möchten die Versicherer verhindern, dass Versicherungsnehmer sich erst in dem Moment zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung entscheiden, in dem er erkennt, dass eine juristische Auseinandersetzung unausweichlich ist. Wie im Abschnitt oben bereits erklärt, kann die Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen auch deutlich länger als drei Monate ausfallen. So werden bei Rechtsschutzversicherungen in Unterhaltssachen üblicherweise bis zu 12 Monate Wartezeit veranschlagt, bei Rechtsschutz in Ehesachen können es auch, je nach Versicherungsanbieter, bis zu 36 Monate Wartezeit sein.
In der folgenden Auflistung versuchen wir den Dschungel der Karenzzeiten etwas durchsichtiger zu machen:
Mietrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz = 3 Monate
- Steuerrechtsschutz = Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz = Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Verkehrsrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz = Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen = Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
- Strafrechtsschutz= Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
- Sozialrechtsschutz= Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Berufsrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz = 3 Monate
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz = im Allgemeinen ohne Wartezeit
Privatrechtsschutz
- Schadensersatzrechtsschutz = Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
- Arbeitsrechtsschutz = 3 Monate
- Steuerrechtsschutz = Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
- Verwaltungsrechtsschutz = 3 Monate
- Beratungsrechtsschutz = Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
- Opferrechtsschutz = Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
- Rechtsschutz in Unterhaltssachen = 12 Monate
- Rechtsschutz in Ehesachen = 36 Monate
Die hier angegebenen Warte- beziehungsweise Karenzzeiten sind nur grobe Richtwerte. Der Versicherungsmarkt bietet zahlreiche weitere Variationen. Auch wenn du die Versicherung neu abschließt, und deshalb keine Versicherung ohne Wartezeit infrage kommt, solltest du durch intensiven Tarifvergleich der einzelnen Versicherungsanbieter genau auf die angebotenen Karenzzeiten achten. Häufig findest du Rechtsschutzversicherungen mit gleichen Leistungen aber kürzeren Karenzzeiten. Genau hinzuschauen kann sich also lohnen.
Keine Versicherungsleistung in der Wartezeit
Die Wartezeit bezieht sich stets auf den Zeitpunkt, an dem sich ein Streit ereignet hat. Ereignet sich ein Rechtsstreit im Laufe der Wartezeit, sind die Rechtsschutzversicherungen von der Schadenshaftung ausgenommen. Befindest du dich beispielsweise schon während der Wartezeit mit deinem Nachbarn im Streit, wird deine Versicherung für entstandene Kosten in diesem Rechtsstreit nicht aufkommen müssen.
Erbrecht und Scheidung
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung für Scheidungs- und Erbrechtsachen abschließt, bieten dir viele Versicherer den Baustein einer Beratungsrechtsschutzversicherung mit an. Aber Achtung, dabei wird lediglich das Einholen anwaltlicher Beratungen von der Versicherung übernommen. Rechtsstreitigkeiten werden bei dieser Versicherung nicht abgesichert. Eine Beratungsrechtsschutzversicherung wird aber in den meisten Fällen ohne Wartezeit angeboten. Anders stellt sich dies bei der Eherechtsschutzversicherung dar. Sie soll im Zuge einer Scheidung Kosten abfedern. Üblicherweise beträgt die Wartezeit bis zu drei Jahre.
Arbeitsrecht und Mietrecht
Wenn du denkst, dass es zwischen dir und deinem Chef richtig gut läuft, solltest du dich da nicht unbedingt zu sehr darauf verlassen. Ähnlich sieht es übrigens auch beim Verhältnis mit dem Vermieter aus. Kommt es zum Streit, sollten Arbeitsrechtsschutz- und Mietrechtsschutzversicherung mindestens drei Monate Bestand haben. Denn auch hier gilt die bis zu drei Monate dauernde Karenzzeit. Streitigkeiten, die vor Ende der Karenzzeit entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Kann ich Rechtsschutz rückwirkend abschließen?
Das Grundwesen einer Versicherung dient der Vorsorge. Aus diesem Grund würde es dem Wesen der Rechtsschutzversicherung widersprechen, wenn sie rückwirkend abgeschlossen werden könnte. Mit der entsprechenden Wartezeit vermeiden Rechtsschutzversicherer die Gefahr, sich schon unmittelbar nach Unterzeichnung der Versicherungspolice in einer Serie von Rechtsstreitigkeiten wiederzufinden. Mach also nicht den Fehler, und interessiere dich erst dann für eine Rechtsschutzversicherung, wenn der Fall der Fälle eingetreten ist.
Selbstbeteiligung senkt Versicherungsbeiträge
Entscheidest du dich für eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung, kannst du deine Versicherungsbeiträge noch einmal deutlich senken. Hierbei wird meist ein prozentualer Anteil der Schadenshöhe festgelegt, den der Versicherte selbst trägt. Viele Versicherungen bieten gleich unterschiedliche Tarife zu Selbstbeteiligung an.
Rückerstattung bei Schadensfreiheit
Natürlich sind die Versicherer daran interessiert, dass der Versicherungsfall nicht eintritt. Aus diesem Grund belohnen manche Versicherer ihre Kunden mit einer Rückerstattung, wenn die Versicherungsleistung im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen wurde. Sprich mit den Versicherungen, wenn du dir Angebote einholst. Frag gezielt nach möglichen Rückerstattungen bei Schadensfreiheit. Teilweise können auf diese Weise bis zu 40 Prozent der Versicherungsbeiträge wieder zurückerstattet werden. Das lohnt sich auf jeden Fall.
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- Berufsunfähigkeitsversicherung
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