Du freust dich auf die Elternzeit – aber was passiert mit deiner privaten Krankenversicherung (PKV)? Gerade für Beamte ist das ein wichtiges Thema, denn anders als bei Angestellten gelten hier besondere Regeln. In diesem Beitrag erfährst du, was sich während der Elternzeit in Bezug auf deine PKV ändert und wie du dich optimal absicherst.
Inhaltsverzeichnis
- PKV für Beamte: Was bleibt, was ändert sich?
- Beihilfeanspruch während der Elternzeit
- Finanzielle Entlastung: Zuschüsse und Erstattungen
- PKV-Beiträge optimieren: Optionen und Tipps
- Kind versichern: PKV oder GKV?
- Sonderfall: Wechsel der Versicherung später möglich?
- Fazit: Gut informiert in die Elternzeit starten
PKV für Beamte: Was bleibt, was ändert sich?
Als verbeamtete Person bleibst du während der Elternzeit weiterhin in der PKV versichert. Der Beihilfeanspruch besteht fort, sodass du keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen musst. Allerdings entfällt während der Elternzeit in der Regel das Einkommen, was bedeutet, dass du die PKV-Beiträge selbst tragen musst.
Ein Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung ist für Beamte nicht vorgesehen. Gerade in der Elternzeit lohnt sich daher ein genauer Blick auf individuelle Tarife und Leistungen der privaten Krankenversicherung, um die passende Lösung zu finden.
Beihilfeanspruch während der Elternzeit
Der Beihilfeanspruch bleibt auch während der Elternzeit bestehen. Das bedeutet, dass der Dienstherr weiterhin einen Teil der Krankheitskosten übernimmt – in der Regel zwischen 50 % und 70 %, je nach Familienstand und Anzahl der Kinder. Der Beihilfesatz für Beamtenkinder in der PKV liegt meist sogar bei 80 %. Ob du in Elternzeit voll oder nur teilweise freigestellt bist, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass du der Beihilfestelle deine Elternzeit anzeigst.
Finanzielle Entlastung: Zuschüsse und Erstattungen
Viele Bundesländer gewähren Zuschüsse zur PKV während der Elternzeit für Beamte. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Besoldungsgruppe:
- Beamte ab Besoldungsgruppe A9 können bis zu 31 Euro monatlich als Zuschuss erhalten.
- Beamte bis Besoldungsgruppe A8 sowie Anwärter können sogar eine volle Erstattung der PKV-Beiträge beantragen.
Diese Erstattungen gelten oft auch für die mitversicherten Kinder, sofern sie im Familienzuschlag berücksichtigt sind.
Wichtig: Ein formeller Antrag ist erforderlich, meist mit Nachweisen über die Beitragshöhe.
PKV-Beiträge optimieren: Optionen und Tipps
Um die finanzielle Belastung während der Elternzeit möglichst gering zu halten, kannst du verschiedene Strategien verfolgen:
Elterntarife nutzen
Versicherer bieten spezielle Elterntarife an, die günstiger sind und dennoch eine solide Grundversorgung sicherstellen. Diese Tarife sind oft zeitlich begrenzt und lassen sich flexibel anpassen. Je nach Anbieter kannst du zum Beispiel bestimmte Leistungen reduzieren, ohne auf grundlegenden Schutz zu verzichten.
Einige Tarife lassen sich unkompliziert wieder in den vorherigen Leistungsumfang zurückführen, sobald die Elternzeit endet. So bleibst du finanziell flexibel und gleichzeitig gut abgesichert. Wichtig ist, frühzeitig mit deiner Versicherung zu sprechen und individuelle Optionen zu prüfen.
Anwartschaftsversicherung und Tarifwechsel
Auch die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung ist für einige Eltern interessant – insbesondere dann, wenn du planst, vorübergehend keine Leistungen in Anspruch zu nehmen, deinen Versicherungsschutz aber langfristig erhalten willst.
Eine weitere Option besteht im internen Tarifwechsel: Manche Anbieter ermöglichen es dir, für die Zeit der Elternzeit in einen niedrigeren Tarif zu wechseln und später wieder zu den gewohnten Leistungen zurückzukehren. Wichtig ist in jedem Fall, frühzeitig mit deinem Versicherer zu sprechen und individuelle Lösungen auszuloten.
Kind versichern: PKV oder GKV?
Mit der Geburt deines Kindes stellt sich die Frage, wie es krankenversichert werden soll. Ob GKV oder PKV – das hängt vor allem von eurer eigenen Versicherungssituation und euren Einkommensverhältnissen ab.
Familienversicherung in der GKV
Grundsätzlich hängt dies davon ab, wie die Eltern versichert sind und wer von beiden das höhere Einkommen hat. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und verdient mehr als der privat versicherte Beamte, kann das Kind kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Familienversicherung nicht automatisch greift – es muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt und die Einkommensverhältnisse belegt werden.
Zudem gelten gewisse Voraussetzungen: Das Kind darf nicht selbstständig versichert sein. Diese Variante ist besonders dann sinnvoll, wenn der gesetzliche Versicherungsschutz den Bedürfnissen genügt und keine umfassenden Zusatzleistungen notwendig sind.
PKV für das Kind
Verdient jedoch der privat versicherte Elternteil mehr oder sind beide Eltern in der PKV, muss auch das Kind privat versichert werden. Diese Entscheidung ist nicht nur eine Frage der Finanzen, sondern beeinflusst auch den Leistungsumfang. Es lohnt sich also, verschiedene Szenarien durchzurechnen und sich frühzeitig fachkundig beraten zu lassen – idealerweise noch vor der Geburt.
Sonderfall: Wechsel der Versicherung später möglich?
Ein Wechsel zwischen GKV und PKV ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wird das Kind zunächst privat versichert, kann ein Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung meist nur erfolgen, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern.
Ein Beispiel:
Verdient zunächst der privat versicherte Elternteil mehr, wird das Kind privat versichert. Ändert sich später die Situation – etwa der gesetzlich versicherte Elternteil steigt in Vollzeit ein und verdient nun mehr – kann das Kind unter Umständen in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln.
Ein Wechsel allein aus Kostengründen ist nicht möglich. Daher lohnt es sich, die Entscheidung frühzeitig gut zu durchdenken – am besten mit fachlicher Unterstützung.
Fazit: Gut informiert in die Elternzeit starten
Die Elternzeit bringt für verbeamtete Eltern einige Besonderheiten mit sich, insbesondere beim Thema Krankenversicherung. Mit dem Wissen über deine Rechte und Möglichkeiten kannst du finanzielle Risiken vermeiden und dich voll und ganz auf dein neues Familienmitglied konzentrieren. Lass dich im Zweifel beraten – bei deiner PKV, Beihilfestelle oder einem unabhängigen Versicherungsprofi.










