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Bundesrat beschließt Entlastungen für Familien mit Kindern

Zwei Eurobanknoten auf einem Holztisch mit einem Scherenschnitt aus weißem Papier mit Mama, Papa und zwei Kindern
Schon rückwirkend für 2024 gibt es Entlastungen für Familien mit Kindern. / © Bild calypso77, Adobe Stock

Nach Reformvorschlägen, das Kindergeld zu halbieren, gibt es nun gute Nachrichten für Eltern: Sogar rückwirkend auf den 1. Januar 2024 wurden zwei Änderungen zur Entlastung von Familien mit Kind beschlossen. Was sich genau verbessert, erfährst du hier.

Rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags

Statt wie bisher 11.604 Euro gilt für das Jahr 2024 nun ein steuerlicher Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 Euro. Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum einer Person – d. h. es ist das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt.

Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich noch für das aktuelle Jahr auf 9.540 Euro (vorher: 9.312 Euro). Wenn du Anspruch auf Kindergeld hast, kannst du vom Kinderfreibetrag als Steuervorteil profitieren. Das Finanzamt prüft in einer Günstigerprüfung, was für dich besser ist. Dafür ist eine Einkommensteuererklärung mit Anlage Kind erforderlich.

Mehr Kindergeld schon ab 2025

Das Kindergeld wird ab dem Jahr 2025 auf monatlich 255 Euro (aktuell: 250 Euro) angehoben. Bereits 2026 ist eine weitere Anpassung um 4 Euro monatlich geplant.

Im Kalenderjahr 2025 sind mehr Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehbar

Ebenfalls wurde die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten verbessert. Zukünftig können 80 Prozent der Kosten ohne Verpflegung, aber maximal 4.800 Euro pro Kind abgezogen werden. Bisher lag der Höchstbetrag bei 4.000 Euro und es durften nur zwei Drittel der Aufwendungen geltend gemacht werden.

Der Kindersofortzuschlag steigt 2025 ebenfalls

Der Kindersofortzuschlag von derzeit 20 Euro erhöht sich 2025 um 5 Euro. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die für sich selbst sorgen können, aber nicht ausreichend für ihre Familie. Er variiert je nach Einkommen. Infos zu weiteren Hilfen gibt es im Infotool-Familie.

Wer bekommt den Kindersofortzuschlag?
Kinder in Familien, die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können den Kindersofortzuschlag erhalten. Nicht zu verwechseln mit dem Kinderzuschlag.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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