Für Eltern gibt es, u.a. durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, im Jahr 2025 weitere Änderungen beim Elterngeld, aber auch Erleichterungen beim Thema Elternzeit. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für dich zusammengestellt.
Ab April 2025: Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt weiter
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro für Elternpaare und Alleinerziehende. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen (kurz: zvE) im Kalenderjahr vor der Geburt. Das zvE findest du in deinem Einkommensteuerbescheid.
Ab Mai 2025:
Für Eltern von Geburten ab 1. Mai 2025 gibt es einige Verbesserungen beim Elterngeld.
Automatisierter Datenabruf der Geburtsurkunde
Bisher musste zu jedem Elterngeldantrag die Geburtsurkunde für Zwecke des Elterngeldes im (Papier-)Original mit dem Antrag eingereicht werden. Zukünftig können Eltern beim Standesamt einem automatisierten Datenabruf durch die Elterngeldstelle zustimmen.
Folgende Daten kann die Elterngeldstelle dann auf Abruf erhalten:
- Tag und Ort der Geburt des Kindes
- Geburtsname und Vorname des Kindes
- Familienname, Geburtsname und Vornamen der Eltern
Es bleibt aber auch weiterhin möglich, die Geburtsurkunde Papier mit dem Elterngeldantrag einzureichen.
Wegfall der Prüfung einer Einkommensminderung
Eine weitere Erleichterung kommt für Betroffene, die im Bemessungszeitraum schwangerschaftsbedingt erkrankt waren. Bisher musste für eine Ausklammerung im Bemessungszeitraum dieser Zeiten eine Einkommensminderung nachgewiesen werden. Diese entfällt künftig und die Antragstellenden können entscheiden, ob die Zeiten ausgeklammert werden sollen oder nicht.
Erweiterung der Ausklammerungstatbestände
Eine weitere Veränderung bei den Ausklammerungstatbeständen kommt den Selbstständigen zugute. Selbstständige bekommen während der Mutterschutzfristen und für den Entbindungstag, je nach gewähltem Tarif, ggf. Krankentagegeld. Der Bezug dieser Ersatzleistung wurde ins Gesetz mit aufgenommen und kann jetzt auch zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraums führen.
Elternzeitanmeldung wird einfacher
Die Elternzeitanmeldung war bisher an die sogenannte Schriftform gebunden. Wenn Eltern also ihrem Arbeitgeber die Elternzeit mitgeteilt haben, musste es ein Brief per Einschreiben sein oder durch persönliche Übergabe. Damit ist nun Schluss.
Zukünftig können Eltern die Anmeldung der Elternzeit (§16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG) auch per Mail an den Arbeitgeber richten – die sogenannte Textform. Gleiches gilt für den Antrag auf Teilzeitarbeit (§15 Absatz 7 Nr. 5 BEEG).
Wichtig zu wissen: An den Fristen ändert sich nicht. Wer Elternzeit beantragen möchte, muss dies für Kinder bis zum 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn tun. Zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag beträgt die Frist 13 Wochen.
Erleichterungen nicht nur für Eltern
Auch Unternehmen profitieren von der Neuregelung der Textform. Künftig können Vorgesetzte die Bestätigung der Anträge auf Elternzeit, Teilzeit in Elternzeit oder Ablehnungen ebenfalls per Mail vornehmen.
Es wird leichter, aber nicht für alle!
Eltern, deren Kinder bis zum 30. April 2025 auf die Welt kommen, müssen tapfer sein – für sie ändert sich nichts. Es bleibt in diesen Fällen bei der Schriftformerfordernis, auch für den Arbeitgeber.
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- recht.bund.de: Bundesgesetzblatt Teil 1 Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html (abgerufen am 9.01.2025) - bmfsfj.de: 2025: Neue Impulse für Familien, Pflege und Demokratie
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/2025-neue-impulse-fuer-familien-pflege-und-demokratie-252290 (abgerufen am 9.01.2025) - bmfsfj.de: Neue Regelungen beim Elterngeld
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/neue-regelungen-beim-elterngeld-237792 (abgerufen am 9.01.2025) - haufe.de: Was Arbeitgeber beim Antrag auf Elternzeit beachten müssen
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/antrag-auf-elternzeit-was-arbeitgeber-beachten-muessen_76_491334.html#:~:text=Antrag%20auf%20Elternzeit%3A%20Textform%20reicht,reicht%20eine%20Erklärung%20in%20Textform. (abgerufen am 9.01.2025)