Close Babelli.deBabelli.de

Namen nach der Geburt wählen & ändern

Bild: Namen ändern

Wer sich zur Geburt des Kindes noch keinen festen Namen überlegt hat, muss nicht in Panik verfallen, denn es ist noch Zeit sich festzulegen. Man muss dabei jedoch auch ein paar Dinge beachten, denn einmal gewählte Namen können nicht ohne Weiteres wieder geändert werden.

Fangen wir mal mit einem Gesetz an. Laut §18 des Personenstandsgesetzes (PStG) gilt: Nach der Geburt müssen sich Eltern bzw. Personen, die bei der Geburt dabei waren, beim Standesamt melden und die Geburt des Kindes anmelden. Das Krankenhaus oder Geburtshaus nimmt das in der Regel auch ab und meldet das Kind dort schriftlich in Form einer Geburtsanzeige. Die fertige Geburtsurkunde kann dann in der Behörde oder im Krankenhaus abgeholt oder von selbiger zugeschickt werden.

Was passiert, wenn noch kein Name gewählt ist?

Wenn das Krankenhaus oder Geburtshaus die Geburtsanzeige übernimmt, sind dort u.a. die persönlichen Daten der Eltern, Vor- und Familienname des Kindes, Geburtszeit und Geburtsort festgehalten. Wer hier einen Vornamen einträgt und dies mit seiner Unterschrift bestätigt, hat sich damit offiziell auf einen Vornamen festgelegt. Wer noch keinen Vornamen ausfüllt, hat einen Monat lang Zeit, diesen nachzureichen. Man erhält dann vom Standesamt vorerst keine Geburtsurkunde, sondern eine Geburtsbescheinigung.

Wenn nach Ablauf der Monatsfrist noch immer keine Einigung über den Namen mitgeteilt wurde, wird das zuständige Familiengericht beauftragt. Die Richter übertragen dann einem Elternteil das Namensbestimmungsrecht.

Es kommt jedoch auch hin und wieder vor, dass sich Eltern nicht bewusst sind, dass durch das Ausfüllen der Geburtsanzeige mit Vornamen des Kindes die Namenswahl schon gefallen ist. Es handelt sich dabei um etwa 1% der Geburten. Für einen unkomplizierten Namenswechsel ist es jetzt jedoch zu spät. In der Geburtsanzeige heißt es daher auch eindeutig „Uns ist bekannt, dass die hiermit getroffene Rechts- und Namenswahl unwiderruflich ist“. Es besteht grundsätzlich schon das Recht auf Namensänderung, allerdings kommt es auf die Begründung an. Dass den Eltern der Vorname nicht mehr gefällt, ist keine zulässige Begründung. Sollte das Standesamt einer Namensänderung doch zustimmen, sind damit jedoch auch Kosten verbunden, die bundesweit variieren.

686ecd72c2d44a3e9052f759aec416dc - Namen nach der Geburt wählen & ändern
Lade dir jetzt die Babelli Schwangerschafts-App
Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Babelli.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Besonders die organisatorischen und finanziellen Themen stehen bei ihm im Fokus, denn damit beschäftigt er sich fast täglich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert