Motorradversicherung: Das solltest du wissen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung für Motorradfahrer.
  • Teilkasko oder Vollkasko schützen bei Schäden am eigenen Motorrad und sind freiwillig, jedoch sehr sinnvoll.
  • Es lohnt sich, die Tarife 1x jährlich gegenzuprüfen. Bei Preiserhöhungen hast du ein Sonderkündigungsrecht.
  • Ein Vergleich kann Ersparnisse von teilweise mehr als 100 Euro mit sich bringen.

Der Begriff Motorradversicherung umfasst einen großen Bereich. Wie auch bei der Kfz-Versicherung unterteilen sich die Versicherungen in Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung (Teilkasko bzw. Vollkasko). Eine Motorradversicherung hat die Aufgabe, den Halter des Fahrzeugs vor finanziellen Schäden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Geschädigte auch wirklich ihr Geld bekommen. Während die Haftpflichtversicherung für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommt, übernehmen die Kaskoversicherungen des Motorrads ausschließlich die Schäden, welche am eigenen Fahrzeug durch verschiedene Gefahrenquellen entstanden sind. Diese sind nicht Pflicht aber für viele Motorradfahrer definitiv sinnvoll.

Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung ist der Zeitpunkt zum Wechsel bei der Motorradversicherung nicht einheitlich: Bei einigen Tarifen ist Stichtag der Kündigung der 30.11., bei anderen ist eine Kündigung zum Beginn oder Ende der Freiluftsaison möglich.

  • Haftpflichtversicherung für das Motorrad ist für den Straßenverkehr Pflicht
  • Teil- und Vollkasko sind freiwillig
  • Motorradversicherung kommt für die Kosten an Dritten auf
  • Teil- und Vollkasko übernehmen ausschließlich die Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Beiträge werden, je nach Leistung und Deckungssumme, unterschiedlich berechnet

Für wen ist die Motorradversicherung relevant?

Die Haftpflichtversicherung ist für alle Motorradfahrer wichtig, denn ohne diese darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Kein Wunder also, dass bereits zur Anmeldung des Fahrzeugs eine Bestätigung der Haftpflichtversicherung vorgezeigt werden muss. Die Kaskoversicherungen, welche ebenfalls für das betroffene Motorrad abgeschlossen werden können, sind hingegen freiwillig, jedoch auf jeden Fall sinnvoll. Vor allem dann, wenn Betroffene selbst keine großen Ersparnisse zur Verfügung haben. Denn sowohl bei Reparaturen als auch bei einem Totalschaden kommen schnell hohe Kosten zustande, die oftmals unterschätzt werden. Diese zahlen nicht nur bei Unfällen, sondern zum Beispiel ebenfalls bei Schäden durch Tiere oder andere Ursachen.

Abgesicherte Leistungen der Versicherung

Welche Kosten durch die Motorradversicherungen genau abgedeckt werden, kommt natürlich individuell auf die jeweilige Versicherung an.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für das Motorrad funktioniert genauso wie die KFZ-Haftpflichtversicherung und kümmert sich um die Kosten, welche durch den Fahrer des Motorrads entstanden sind. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden. Doch nicht nur die Kosten für den Arzt werden bei den Personen übernommen, sondern ebenfalls eventuell zu zahlende Pensionen oder Schmerzensgeld. Die Sachschäden schließen neben den Reparaturkosten auch die Kosten für einen Mietwagen ein oder aber die Neubeschaffungskosten eines Fahrzeugs. Dabei werden die Kosten bis zu einer im Vorfeld festgelegten Deckungssumme übernommen, sodass Experten raten, diese möglichst hoch anzusetzen, damit Betroffene stets auf der sicheren Seite sind. Denn klar ist, dass im Falle eines Unfalls mit schwer verletzten Personen sowie mit einem hohen Sachschaden schnell Beträge in Millionenhöhe zustande kommen können.

Leistungen der Haftpflichtversicherung in der Übersicht:

  • Kostenübernahme bei Personenschäden
  • Übernahme der Kosten von allen Behandlungen
  • Übernahme eventueller Pensionen oder Schmerzensgeld
  • Übernahme der Kosten für Reparaturen an geschädigten Fahrzeugen
  • Kostenübernahme des Verdienstausfalles der geschädigten Person
  • Kostenübernahme von unterschiedlichen Vermögensschäden
  • Kostenübernahme im Falle des Totalschadens anderer Fahrzeuge

Kaskoversicherungen

Die Kaskoversicherungen hingegen sind für Schäden am versicherten Motorrad zuständig und haben mit den Schäden an Dritten nichts zu tun. Die Teilkasko springt bei Schäden durch Diebstahl, einen Brand, eine Explosion, Haarwild oder aber Glasbruch oder einen Kurzschluss ein. Auch bei Marderbissen oder aber höherer Gewalt springt die Teilkaskoversicherung für das Motorrad ein und übernimmt die anfallenden Kosten. Die Vollkaskoversicherung für das Motorrad versichert zusätzlich Schäden durch Vandalismus sowie die Kosten bei einem selbstverursachten Unfall sowie im Falle von Fahrerflucht. Auch hier gilt, dass die Kosten bis zu einer bestimmten Deckungssumme übernommen werden, welche im Vorfeld genauestes festgesetzt wird.

Leistungen der Kaskoversicherung für Motorräder in der Übersicht:

  • Kostenübernahme bei Schäden durch Diebstahl
  • Kostenübernahme bei Schäden durch einen Brand
  • Kostenübernahme bei Schäden durch Haarwild
  • Kostenübernahme bei Schäden durch eine Explosion
  • Kostenübernahme bei Schäden in Form von Glasbruch
  • Kostenübernahme bei Schäden durch Marderbisse
  • Kostenübernahme bei Schäden durch eine höhere Gewalt

Bei der Vollkasko kommen weiter Posten hinzu:

  • Kostenübernahme bei Schäden durch Vandalismus
  • Kostenübernahme bei Schäden durch einen selbst verursachten Unfall
  • Kostenübernahme bei Fahrerflucht

Das sollte man vor Vertragsabschluss wissen

Natürlich ist auch hier vor allem die Deckungssumme sehr wichtig und sollte, wie bei allen anderen Versicherungen auch, an erster Stelle stehen. Je höher bei der Haftpflichtversicherung für das Motorrad die Deckungssumme ist, desto sicherer ist der Versicherungsnehmer. Denn bei Unfällen mit Personen- und Sachschäden kommen schnell Summen zusammen, die mit einer zu niedrig gehaltenen Deckungssumme nicht ausreichend abgedeckt werden können, was bedeuten würde, dass in diesem Fall der Verursacher die restlichen Kosten trägt. Bei den Kaskoversicherungen spielen die Leistungen eine wichtige Rolle. Klar ist, dass der zu zahlende Betrag mit der Anzahl der Leistungen ansteigt, doch auch hier kann man sich stets finanziell absichern. Auch der Rabattschutz ist nicht zu verachten und verhindert die Herabstufung innerhalb der Versicherung nach einem Unfall.

Fallstricke bei der Motorradversicherung

Wichtig ist es, auch hier darauf zu achten, dass unterschiedliche Posten mit aufgelistet sind, wozu zum Beispiel die grobe Fahrlässigkeit zählt. In solchen Situationen kann es sonst passieren, dass die Versicherung die Zahlungen verweigert.

Die Werkstattbindung sollte ebenfalls beachtet werden: Hier kann es schnell passieren, dass es sich dabei um eine sehr weit entfernte Werkstatt handelt, andererseits erhält man dadurch in der Regel einen Preisnachlass bei den Versicherungsbeiträgen.

Kosten einer Motorradversicherung

Die Kosten der unterschiedlichen Motorradversicherungen sind verschieden und hängen nicht nur mit dem Motorradhalter, sondern auch mit der Maschine sowie den gewünschten Leistungen und Deckungssummen zusammen. Was bei 100 Euro im Jahr für ganz kleine Maschinen beginnt, geht bis zu mehr als 600 Euro für die großen Motorräder.

So sparst du bei der Motorradversicherung

Saisonkennzeichen
Wenn du dein Motorrad nur einige wenige Monate im Jahr fährst, solltest du über ein Saisonkennzeichen nachdenken. Du kannst den Zeitraum des Kennzeichens frei wählen und zahlst nur für diesen Zeitraum Beiträge. Die Kosten für deine Versicherung kannst du damit erheblich reduzieren! Du solltest jedoch darauf achten, dass das Saisonkennzeichen mindestens 6 Monate umfasst, da sonst der Schadensfreiheitsrabatt nicht ansteigt.

Vor dem Motorradkauf Prämien vergleichen
Vergleiche vor dem Kauf deiner Maschine die Prämien der Versicherungen. Gerade wenn die Maschine mehr PS hat, können die Unterschiede schon ins Gewicht fallen.

Die Kosten

Fahranfänger über die Eltern versichern
Als Fahranfänger steigst du immer extrem hoch in die Versicherung ein. Günstiger kommst du weg, wenn du das Motorrad als Zweitfahrzeug über die Eltern mit versicherst. Nach einigen Jahren Fahrdauer besteht meist die Möglichkeit, die Schadensfreiheitsklassen der Eltern mit zu übernehmen.

Fahrerkreis klein halten
Jeder Fahrer der Maschine muss der Versicherung gegenüber gemeldet werden. Je mehr Fahrer, desto höher auch der Beitrag. Versuch deshalb, den Kreis der Fahrer möglichst gering zu halten. Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können meist ohne Aufpreis mit aufgenommen werden.

Sicherer Abstellort
Wenn du die Möglichkeit einer Garage oder eines Carports hast, solltest du diese nutzen und auch mit angeben. Dadurch sinkt das Diebstahlrisiko und die Versicherungsbeiträge sind günstiger.

Fahrleistung nicht zu hoch ansetzen
Bei der Versicherung musst du die jährlichen Kilometer angeben, die du fährst. Setz diesen Wert nicht zu hoch an, da du sonst direkt einen höheren Beitrag zahlst. Nach oben abweichende Werte kannst du  immer noch ganz einfach der Versicherung nachmelden.

Beiträge jährlich zahlen
Zahle (wenn möglich) die Versicherungsprämie ein Jahr im Voraus. Für monatliche oder vierteljährliche Zahlungen fallen häufig Zuschläge an. Und zahlen musst du sowieso.

Auto und Motorrad bei einer Versicherung
Wenn du auch ein Auto versichert hast, frag beim gleichen Versicherer für dein Motorrad an. Durch die Kombination kann dir meist ein netter Rabatt angeboten werden. Vergleiche jedoch dennoch auf den Vergleichsportalen – nicht in jedem Fall lohnt sich das.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ja, wer in Deutschland mit dem eigenen Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen möchte, der ist dazu verpflichtet, für dieses Motorrad eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kaskoversicherungen sind jedoch freiwillig und nicht erforderlich.

Ja, dies ist dann der Fall, wenn sogenannte Saisonkennzeichen genutzt werden sollen, so wird das Motorrad auch nur für diesen Zeitraum versichert, was dazu führt, dass der Versicherungsnehmer bares Geld sparen kann.

Die Motorradhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer bestimmten Deckungssumme auf, welche durch den Versicherungsnehmer entstanden sind.

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