Kurzzeitkennzeichen Versicherung: Das solltest du wissen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Dient der Versicherung bei Überführung eines Kfz von einem Ort zum Anderen beim Kauf von Privat oder im Ausland oder bei privaten Probefahrten mit einem abgemeldeten Auto
  • Bietet Versicherungsschutz für maximal 5 Tage

Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges muss dieses bis zum gewünschten Ort transportiert werden. Während die Anmeldung beim Kauf in einem Autohaus in Deutschland oftmals direkt vom Verkäufer übernommen wird, musst du dich als Käufer von einer Privatperson oder aber bei einem Kauf im Ausland selbst darum kümmern. Sobald das Fahrzeug zu deinem Wohnort überführt wird, ist es wichtig, dieses zu versichern. Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist nicht nur nach der Anmeldung für das Führen eines Autos oder Motorrads unerlässlich. Ohne die Kurzzeitkennzeichen Versicherung ist das Fahren gesetzlich untersagt.

Für wen ist Kurzkennzeichenversicherung relevant?

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung ist für jeden relevant, der ein Fahrzeug ohne Anmeldung überführen möchte, damit der Betroffene während des Transports finanziell abgesichert ist. Denn auch hier lauern Gefahren, sodass Unfälle bei der Überführung ebenfalls vorkommen.

Abgesicherte Leistungen der Versicherung

  • Dein Versicherungsschutz für maximal fünf Tage (gilt vom Tag der Anmeldung bis zum Fälligkeitstag der Versicherungspolice und dem Bezahlen der fälligen Versicherungssumme)
  • Deine Teilkaskoversicherung
  • Eine Vollkaskoversicherung ist nach Absprache mit dem zuständigen Versicherungsagenten möglich
  • Dein Versicherungsschutz während einer Probefahrt
  • Die Versicherung deines Fahrzeugs während der Überführung vom Kaufort zum Wohnort
  • Deine Fahrt zu Dekra oder TÜV
  • Deine eVB Nummer

Tipp: Beantrage die 5-Tage-Versicherung bei der späteren Versicherung deiner Wahl. Die Übernahme der Kurzzeitkennzeichen Versicherung in der Police gehört in der Regel zu den standardisierten Serviceleistungen.

Die eVB-Nummer

eVB ist die Abkürzung für: elektronisches Versicherungsbestätigungs-Verfahren. Damit du dein Fahrzeug anmelden kannst, musst du bei der Zulassungsstelle nachweisen, dass das zu beantragende Überführungskennzeichen und somit das Fahrzeug versichert ist. Die eVB-Nummer, eine siebenstellige Zahlen-Buchstaben-Reihe, kann seit 2008 online bei der Versicherung beantragt werden. Nach dem Bezahlen bekommst du auf elektronischem Weg die Bestätigung der neuen vorläufigen Deckung zugeschickt. Durch die Einführung der eVB wurde der Versicherungsnachweis für den Fahrzeughalter vereinfacht. Der postalische Weg der früher genutzten Doppelkarte entfällt.

Antragstellung für das Kurzzeit-Kennzeichen

Seit April 2015 wurde die Beantragung durch eine Gesetzesänderung erleichtert. Innerhalb Deutschlands kannst du das Nummernschild bei deiner Zulassungsstelle am Wohnort oder am Zulassungsort des Verkäufers erwerben. Eine grüne Karte ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Kurzzeitkennzeichen für Privatleute sind immer nur für ein Fahrzeug zugelassen. Beim Erwerb von mehreren Fahrzeugen benötigst du für jedes Fahrzeug eine eigene eVB deiner Versicherung. Mit einer Vollmacht kann dein Fahrzeug auch von einer anderen Fahrerin / Fahrer überführt werden und ist trotzdem komplett abgesichert. Für Händler wird ein rotes Kennzeichen ausgegeben, was jedoch nicht für den privaten Zweck nutzbar ist. Dies befugt für eine mehrmalige Nutzung für mehrere Fahrzeuge.

Eine gelbe Markierung auf der rechten Seite kennzeichnet das Ablaufdatum mit Tag, Monat und Jahr. Somit ist für jeden erkenntlich, an welchem Tag die Kurzzeitversicherung abläuft. Wer länger als erlaubt dieses Kennzeichen nutzt, macht sich strafbar. Das Fahrzeug darf nach Ablauf der Frist also nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Kennzeichen darf nicht wieder verwendet werden

Das Nummernschild kannst du selbst nach Ablauf des Datums entsorgen. Es braucht nicht an der Zulassungsstelle abgegeben werden. Erlaubt ist es allerdings, das Schild als bleibende Erinnerung an der Wand deines Partykellers zu befestigen. Dafür oder dagegen gibt es keine gesetzliche Vorschrift. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Vergabe von Kennzeichen für Überführung gesetzlich verankert. Sie kannst dich über deine Versicherung diesbezüglich sachkundig machen. Auch im Internet findest du die gesetzliche Verordnung.

Diese Unterlagen werden benötigt

Es erspart viel Zeit, wenn du dich im Vorfeld vergewisserst, dass alle benötigten Nachweise vorgelegt werden können. Nichts ist lästiger, als noch einmal nach Hause gehen zu müssen, um fehlende Unterlagen zu holen oder gar zu suchen. Zur Beantragung des Kurzzeitkennzeichens solltest du an deinem Wohnort oder im Ort des zu verkaufenden Fahrzeuges die folgenden Unterlagen mitbringen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer
  • Rechnung oder Kaufvertrag nicht vergessen
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • TÜV – Bericht
  • Nachweis der HU
  • Vollmacht, wenn du das Fahrzeug nicht selbst anmeldest. (Formulare gibt es bei der Zulassungsstelle. Du kannst das Formular auch im Internet ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.)

Für die Anmeldung von Firmenfahrzeugen ist außerdem ein Auszug aus dem Handelsregister oder ein Nachweis der Gewerbeanmeldung nötig.

Bitte beachte, dass die Anmeldung für ein Kurzzeitkennzeichen kostenpflichtig ist. Neben dem Erwerb der eVB-Nummer werden beim Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle auch Gebühren für die Verwaltung und für das Prägen des Schildes erhoben.

Dein Fahrzeug hat keinen HU-Nachweis?

Oft sind die neu erworbenen „Gebrauchten“ mit Mängeln behaftet. In der Gesetzesänderung vom 01.04.2015 ist in diesem Fall innerdeutsch die Fahrt im Zulassungsbereich nur bedingt erlaubt. Auf dem Kurzzeitkennzeichen wird die fehlende Hauptuntersuchung und die Nutzungsbeschränkung vermerkt werden. Sprich in diesem Fall unbedingt mit deiner Versicherung. Gib diese Mängel bei der Beantragung der eVB-Nummer an. Nach gefundenen Fahrzeugmängeln bei den Untersuchungsstellen beinhaltet der Kurzzeitkennzeichen Versicherungsschutz auch die Fahrt zur Reparaturwerkstätte. Die Auflistung der Mängel ist besonders bei eventuellen Unfällen wichtig, damit der Versicherungsschutz trotzdem besteht. Sollten die Mängel wissentlich verschwiegen werden, ist das als Vertragsbruch anzusehen, sodass die Versicherung im schlimmsten Fall nicht zahlen muss.

Verkehrsunsichere Fahrzeuge sind ausgenommen

Die Sicherheit im Straßenverkehr hat für dich und alle anderen Teilnehmer höchste Priorität. Du kannst das fahruntüchtige Fahrzeug sicher auf einem Hänger transportieren lassen, um es dann in Ruhe zu Hause zu reparieren, auszuschlachten oder nach deinen Vorstellungen und Wünschen wieder fahrtauglich zu machen.

Der prägende Abschluss

Ist die Anmeldung ohne Beanstandung erfolgt, bekommst du ein Schriftstück ausgehändigt. Zum Prägen des Kennzeichens leg dies bitte an der nahe gelegenen Prägestelle vor. Zurück in der Zulassungsstelle benötigst du noch den Zulassungsstempel. Viel Glück mit deinem neuen Fahrzeug und gute Fahrt!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sprich bitte mit deinem Versicherungsmakler. Er gibt dir detaillierte Auskünfte über die Besonderheiten der Ausfuhr im nicht europäischen Ausland und kennt die neuesten zu beachtenden Gesetzesänderungen. Von deiner Versicherung bekommst du die „grüne Karte“, die du während des Prozesses der Überführung als Versicherungsnachweis immer bei dir haben musst.

Selbstverständlich gehen viele Versicherungsnehmer davon aus, dass „schon nichts passiert“. Eine Teilkaskoversicherung deckt auch bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung viele Schäden ab. Im Ernstfall eines Unfalls mit dem Neuerwerb kommt nicht nur der Ärger, sondern die Einsicht, dass „es“ sich doch gelohnt hätte. Sprich mit deinem Versicherungsmakler und lass dich beraten – in deinem eigenen Interesse.

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