Krankenversicherung für Beamte: Das solltest du wissen!
Inhaltsverzeichnis
- Für wen ist eine Krankenversicherung für Beamte relevant?
- Leistungen im Überblick
- Das sollte man vor Abschluss der Versicherung wissen
- Fallstricke der Krankenversicherung für Beamte
- Das kostet eine Krankenversicherung für Beamte
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Weitere Vorsorge-Tipps, die dich interessieren könnten
Als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter gibt es auch die private Krankenversicherung als Alternative. Alle Leistungen stehen zur Verfügung und kosten trotzdem weniger, weil für Beamte ein Anspruch auf Beihilfe besteht. Meistens werden 50-80% der Behandlungskosten über die Beihilfe getragen. Beamte tragen in diesen Fällen die Restkosten. Bei Rechnungserhalt muss der Betrag jedoch erst einmal selbst beglichen werden, erst anschließend können sich die Versicherungsnehmer das Geld von der Versicherung durch die Einreichung dieser Rechnung wiederholen. Von dort erfolgt die Erstattung nach Prozentsatz. Alle medizinisch notwendigen Behandlungskosten sind erstattungsfähig, sodass es hier keinerlei Nachteile gibt. Dieses Verfahren gilt auch für Pensionäre, Anwärter und Referendare. Ehegatten und Kinder sind unter bestimmten Umständen ebenfalls abrechnungsfähig und können mit in die Versicherung aufgenommen werden.
Der betroffene Personenkreis braucht zur Beihilfe zusätzlich die private Krankenversicherung für den Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt. Abhängig davon ist der Wohnsitz. Die Bundesländer können unterschiedliche Bedingungen haben, welche dringend zu beachten sind. Auch die gesundheitliche Vorgeschichte ist relevant. Die Vorerkrankungen, Kinder und Beruf des Ehepartners spielen zusätzlich eine Rolle. Besonderheit in dem Fall ist, dass die private Krankenversicherung für Beamte nur in Verbindung mit der Beihilfe wirksam wird. Die Tarife für die Zusatzversicherungen sind Standard und mit der Beihilfe abgestimmt.
Für wen ist eine Krankenversicherung für Beamte relevant?
Beamte und Beamtenanwärter, sowie Referendare sind die, die eine Beihilfe erhalten und demzufolge die private Krankenversicherung zusätzlich abschließen, um die Differenz zu den tatsächlichen Behandlungskosten auszugleichen, die die Beihilfe nicht trägt.
Leistungen im Überblick
Der Basistarif enthält in der Regel:
Genau die Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen auch alle anbieten. Die Versicherung stockt die Leistungen auf, die von der Beihilfe bezahlt werden. Im Prinzip sichert die private Krankenversicherung den Rest zu 100% ab. Die Leistungen und Tarife werden ausgehandelt und besprochen bis zur gegenseitigen Übereinkunft.
Leistungen, welche hinzugebucht werden können:
- Chefarztbehandlung
- 100% Zuschüsse Zahnarzt, Hilfsmittel auch Sehhilfen und Hörgeräte
- 1-2 Bettzimmer im Krankenhaus
- Heilpraktikerbehandlung
- freie Arztwahl
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Umwandlungsoptionen
Das sollte man vor Abschluss der Versicherung wissen
Die Ambulante Heilbehandlung
Die Krankenversicherung sollte die anteiligen Kosten, welche bei einer Heilbehandlung durch Ärzte entstehen, vollständig übernehmen. Dazu zählen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen.
Auch die Arznei-, Hilfs- und Heilmittel sollten vollständig übernommen werden, was ebenfalls auf notwendige Psychotherapie zutrifft, denn besonders hier gibt es immer wieder Einschränkungen der Leistungen. Wichtig ist es zusätzlich, dass die bekannte „Kurortklausel“ aufgehoben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden zahlreiche Leistungen, die in Kurorten erbracht werden, nicht von der Krankenkasse übernommen und können teuer für den Versicherungsnehmer werden.
Stationäre Heilbehandlung
Wenn eine stationäre Heilbehandlung notwendig ist, so ist es wichtig, dass in diesem Fall keine Honorarbegrenzung vorliegt.
Zahnbehandlung und Zahnersatz
Die Höchstgrenzen der anstehenden Zahnbehandlungen sind oft festgelegt. Wichtig ist es, dass dies nur für die ersten Jahre der Fall ist, sodass diese Grenze anschließend aufgehoben wird. Bei Zahnarztkosten und Zahnersatz sollten mindestens 80% erstattet werden, da ansonsten eine zu hohe Summe von dem Versicherungsnehmer zu zahlen wäre, sodass sich viele diese Behandlungen nicht leisten können.
Annahmeverpflichtung
Die meisten privaten Krankenversicherer halten sich an die freiwillige Annahmeverpflichtung. Das bedeutet, dass in der Regel kein Beamter aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes abgelehnt wird. Wichtig dafür ist es, den Antrag für die Krankenkasse im ersten Jahr des Beamtenverhältnisses abzugeben. Risikozuschläge werden dabei auf 100 Prozent begrenzt. Die einzelnen zubuchbaren Leistungen gibt es dabei auch für die Beamtenanwärter. Wichtig ist es, sich nicht nur an die Höhe des zu zahlenden Beitrags zu orientieren.
Ganz wichtig ist der Vergleich der vielen unterschiedlichen Angebote. Das kann im Internet über ein Versicherungsportal geschehen oder kann ebenfalls bei einzelnen Versicherungen in den Tarifen speziell nachgelesen werden. Hier können auch Empfehlungen von Versicherungsnehmern helfen, die in den vergangenen Jahren bereits Erfahrungen sammeln konnten. Bevor eine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt wird, sollte klar sein, dass in der Regel eine Krankenversicherung für Beamte an die Beihilfe gebunden ist. Einige Versicherer werben mit besonders herausragenden einzelnen Leistungen. Entscheidend ist immer das Gesamtpaket, welches sich in keinem Bereich negativ von dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen unterschreiten sollte. Auf einen Mindeststandard sollte man nicht verzichten. Abhängig ist der Abschluss dieser Versicherung in jedem Fall vom Alter und vom Gesundheitszustand des Beamten. In den einzelnen Bundesländern sind auch verschiedene Bedingungen zu beachten, die die Verbeamtung betreffen. In der Regel wird ab dem 50. Lebensjahr nicht mehr verbeamtet und bei schlechtem Gesundheitszustand auch nicht. Leistungen können bei den einzelnen Anbietern ebenfalls sehr abweichen. Auch Höhe und Umfang von Zusatzleistungen variieren stark und sollten miteinander verglichen werden. Grundsätzlich kann man seine persönlichen Vorstellungen sehr gut anpassen und jeder Versicherungsnehmer muss gut überlegen, was er wirklich braucht. Die Höhe der Prämie hängt nämlich wesentlich von den vereinbarten Leistungen ab. Eine Kündigung der Versicherung lässt sich problemlos durchführen. Es gilt die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung, wodurch sich Fristen ergeben, die eingehalten werden müssen.
Fallstricke der Krankenversicherung für Beamte
Zu beachten sind in jedem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wozu natürlich auch das Lesen vom Kleingedruckten zählt. Einzelne Leistungen werden nur dann von der Versicherung übernommen, wenn vom Versicherungsnehmer verschiedene Kriterien erfüllt werden. Des Weiteren sollten Versicherungsnehmer genau prüfen, ob die komplette Kostenübernahme notwendig ist oder nicht. Genügt vielleicht eine Kostenbeteiligung bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder soll die Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag im Jahr vereinbart werden. Immer unter dem Aspekt, dass die Höhe des zu zahlenden Beitrags davon abhängig ist.
Wichtig ist es, immer auch die Kriterien einer Kündigung im Auge zu behalten und dabei die Altersrückstellungen nicht zu vergessen. Die müssen bei einem Wechsel mit zum neuen Anbieter genommen werden. Hier ist es jedoch wichtig, darauf zu achten, dass es durch das höhere Alter oder des verschlechterten Gesundheitszustandes nun zu einem höheren Beitrag kommen kann.
Das kostet eine Krankenversicherung für Beamte
Die Kosten für eine 23-jährige Anwärterin beträgt monatlich im Durchschnitt 46,93 Euro. Klar ist, dass die zu zahlenden Beiträge von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind. Je mehr die Versicherung abdeckt, desto höher fallen die zu zahlenden Beiträge aus.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Das muss im Vertrag genau geregelt sein. Die Wechsel und Erweiterungsoption muss vorher abgeklärt werden. Bei den meisten Versicherungen ist dies jedoch möglich.
Wenn der Versicherte Leistungen in Anspruch genommen hat, die nicht vertraglich vereinbart waren. Oder es wurden Leistungen beansprucht, die medizinisch nicht notwendig waren.
Es gibt 3 Möglichkeiten
- Formeller Beginn: Wenn der Vertrag unterzeichnet beim Antragsteller vorliegt
- Technischer Beginn: Das Datum ist im Vertrag festgelegt
- Materieller Beginn: Erster Tag des Folgemonats
- Abweichende Vereinbarungen sind immer möglich
Ja, aber nur in der Höhe der Basisleistungen, genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch.
Weitere Vorsorge-Tipps, die dich interessieren könnten
- Sparen für Kinder
- Riester-Rente Rechner
- Riester-Rente kündigen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
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