Krankentagegeldversicherung: sinnvoll oder sinnlos?

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte
  • Ab Tag 1 der Arbeitsunfähigkeit wird für jeden Tag eine fest definierte Summe steuerfrei ausgezahlt (also netto)
  • Versicherungsschutz gilt weltweit

Krankheiten oder Unfälle können in eine wochenlange Arbeitsunfähigkeit münden. In solch einer Situation müssen vor allem Arbeitnehmer mit hohem Einkommen und Selbstständige mit starken Finanzeinbußen rechnen, was schnell zu finanziellen Problemen führen kann. Das Krankentagegeld ist in solchen Fällen eine große Hilfe: Ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit wird jeden Tag eine vorab bestimmte Summe gezahlt. Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte. Mit dieser Art von Versicherung lassen sich eventuelle Einkommensausfälle mindern oder ausgleichen. Die Krankentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung. Das bedeutet, dass sich die Leistung der Versicherung nicht an einem konkret zu berechnenden Schaden bemisst, wie es z.B. bei einer Schadensversicherung der Fall ist. Stattdessen wird die Leistung im Voraus in einer gewissen Höhe vereinbart.

Abgrenzung: Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Da es häufig verwechselt wird, gehen wir vorab erst einmal auf die verschiedenen Begriffe ein. Das Krankengeld bekommen gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse gezahlt. Krankentagegeld hingegen wird von der privaten Krankenversicherung gezahlt, denn dort gibt es kein Krankengeld. Bedeutet im Umkehrschluss: Wer privat versichert ist, sollte sich in jedem Fall um eine Krankentagegeldversicherung kümmern, da er sonst bei Krankheit leer ausgeht. Das Krankenhaustagegeld können privat Versicherte ebenfalls mit abschließen und wird für Aufenthaltstage im Krankenhaus gezahlt. Es ist insgesamt jedoch weniger relevant.

Das Krankengeld endet spätestens nach 78 Wochen. Danach würde man auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen. Im Vergleich dazu gibt es beim Krankentagegeld grundsätzlich keine zeitliche Beschränkung. Es endet jedoch spätestens 3 Monate, nachdem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung relevant?

Aus dem Grund, dass gesetzlich Krankenversicherte generell ein Krankengeld beziehen, greifen auf die Krankentagegeldversicherung i.d.R. privat Versicherte zurück. So sind es besonders Selbstständige, die weder eine gesetzliche Lohnfortzahlung erhalten noch ein Krankengeld vereinbart haben, die mit dieser Versicherungsart ihre Arbeitskraft absichern. Ähnlich verhält es sich mit Arbeitnehmern, welche kein Krankengeld erhalten und die nach einer Lohnfortzahlung über einen Zeitraum von sechs Wochen nicht auf die Absicherung ihres Einkommens verzichten wollen. In Bezug auf gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer macht die Krankentagegeldversicherung nur Sinn, um kleinere Versorgungslücken zu schließen.

Die Krankentagegeldversicherung ist für folgende Personen relevant:

Selbstständige: Selbstständige müssen bei einer Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem ersten Tag mit einem Lohnausfall rechnen. Aus diesem Grund ist die finanzielle Hilfe durch eine Krankentagegeldversicherung unbedingt notwendig. Dabei spielt es kein Rolle, ob der oder die Selbstständige privat oder gesetzlich versichert ist.

Privat versicherte Arbeitnehmer: Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet dem Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Lohn zu zahlen. Nach Ablauf dieser sechs Wochen wird die Fortzahlung i.d.R. eingestellt. Aus dem Grund, dass privat Versicherte kein Krankengeld erhalten, macht diese Zusatzversicherung durchaus Sinn, denn so kann sich der Arbeitnehmer auch nach dem Ablauf der sechs Wochen finanziell absichern.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer: Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von ihrer Krankenversicherung. Allerdings beträgt dieses maximal 70% des Nettolohns. Hinzu kommt, dass die Krankenkasse heutzutage den Höchstsatz von 96,25 Euro am Tag nicht überschreitet – vor allem Gutverdiener müssen also mit einer Versorgungslücke rechnen. Aus diesem Grund lohnt sich die Krankentagegeldversicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer.

Leistungen der Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung sichert im Fall einer Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall) den Lebensstandard. Das Krankentagegeld wird nach einer vereinbarten Karenzzeit und für jeden arbeitsunfähigen Tag gezahlt.

Der Basistarif enthält in der Regel:

  • Zeitlich nicht begrenzte Auszahlung des Krankentagegeldes
  • Das Krankentagegeld wird für jeden arbeitsunfähigen Tag gezahlt (beinhaltet auch Sonn- und Feiertage) und es ist steuerfrei
  • Besondere Berufe: keine Beitragszuschläge
  • Auftretende Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind eingeschlossen und zwar ohne Zuschlag in den Versicherungsschutz
  • Weltweiter Versicherungsschutz im Fall von akut im Ausland eingetretenen Unfällen oder Krankheiten

Hinzubuchbare Leistungen:
Sobald eine Arbeitsunfähigkeit entsteht, leistet die Krankentagegeldversicherung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine Zusatzleistung mitzuversichern, sodass man bereits bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit entsprechende Leistungen erhält.

Das sollte man vor Abschluss der Versicherung wissen

Nach allgemeinen Versicherungsbedingungen darf das Krankentagegeld das berufliche tägliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Für die Berechnung des Nettoeinkommens maßgebend ist der durchschnittliche Verdienst des letzten Jahres, also der letzten 12 Monate vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. vor der Antragstellung.

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung, die für diverse Personen lohnenswert ist. Jedoch gibt es auch Leistungsausschlüsse, d.h. Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt:

  • Vorsatz: Sofern der Versicherer beweisen kann, dass die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde, entfällt der Anspruch des Arbeitnehmers bzw. des Versicherten.
  • Schwangerschaft & Mutterschaftszeit: Diese gelten nicht als Arbeitsunfähigkeit. Anstelle von Krankentagegeld bekommt man in diesen Fällen den Lohn weiterbezahlt. Jedoch nur sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem Entbindungstermin. Im Anschluss daran erhalten Eltern Elterngeld und Kindergeld.
  • Kur wegen Sucht: In solch einem Fall zahlen die meisten Versicherer nicht. Es gibt nur wenige, die das Krankentagegeld auch dann bezahlen, jedoch nur, wenn der Versicherte an maximal drei Entziehungsmaßnahmen teilnimmt.
  • Pflegebedarf: Sofern der Versicherte einer Pflegestufe zugeordnet wird, entfällt der Anspruch auf das Krankentagegeld und man erhält Unterstützung durch die Pflegeversicherung.
  • Rehabilitation: In diesem Fall greift die Rentenversicherung. Das Krankentagegeld wird dann nicht ausgezahlt.
  • Berufsunfähigkeit: Bei einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung maximal drei Monate lang, damit der Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung vereinfacht wird.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Nein, das Krankentagegeld ist steuerfrei. Zudem unterliegt es im Fall einer privaten Krankenkasse nicht dem Progressionsvorbehalt. Erhält der Versicherte das Krankentagegeld aus einer gesetzlichen Krankenkasse, unterliegt es wiederum dem Progressionsvorbehalt.

Privatversicherte sollten unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen, da diese, im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, nach dem Ende der Lohnfortzahlung (6 Wochen) kein Krankengeld erhalten.

Ja, doch dann sind die Beiträge erheblich höher, da die Krankenversicherung das Risiko mit einberechnet, dass der Versicherungsnehmer Vorerkrankungen verbirgt.

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