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Kita-Platz einklagen: Dein Rechtsanspruch

Kita-Platz einklagen

Ab dem ersten Lebensjahr haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz oder auf eine Betreuung durch eine Tagesmutter. Leider gibt es vor allem in den Großstädten zu wenig Kita-Plätze, sodass einige Eltern ohne Betreuung dastehen und aufgrund endender Elternzeit existenzielle Probleme auf sie zurollen. Du kannst deinen Rechtsanspruch geltend machen und einen Kita-Platz einklagen. Wie das funktioniert, erfährst du in diesem Artikel.

Zunächst einmal solltest du Eigeninitiative zeigen und dich bei ausreichend Kitas bewerben. Am Beispiel Berlin bedeutet das: Fang bereits in der Schwangerschaft an zu suchen und besichtige Kitas. Fast alle Kitas arbeiten mit sogenannten Vormerklisten / Wartelisten, auf die du dich setzen lassen solltest. Je nach Ballungsraum solltest du auf mindestens 10 Wartelisten stehen, in „schwierigeren“ Gegenden mit stärkerem Andrang sollten es deutlich mehr sein. Die meisten Kitas vergeben im Frühjahr (Januar bis April) die Kitaplätze für August. Wenn du bis Ende April keine Zusage erhalten hast, sieht es für dich wahrscheinlich schlecht aus. Die meisten Kitas sagen nicht von sich aus ab. Du musst dich (am besten regelmäßig) melden und nachfragen. Sammle die Absagen in jedem Fall. Bevor du den Rechtsweg antrittst, benötigst du in jedem Fall mindestens eine Absage. Zur Verwaltung deiner Anmeldungen kannst du unsere kostenlose Excel-Vorlage nutzen.

Ziel der Klage

Du hast die Möglichkeit, verschiedene Dinge einzuklagen, wenn du keinen Kita-Platz erhalten hast: Du kannst die Zuweisung eines Kita-Platzes einklagen, die Kosten einer privaten Kinderbetreuung und evtl. Schadensersatz bei einem Verdienstausfall wegen einer nicht vorhandenen Betreuung.

Was kostet die Klage und wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für eine solche Klage werden von der Stadt oder Gemeinde getragen. Wenn du den Kita-Platz ohne Anwalt einklagst, kommen keine Kosten auf dich zu. Solltest du einen Anwalt damit beauftragen, musst du diese Kosten mit einkalkulieren, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten. Die Kosten unterscheiden sich je nach Streitwert. Es gibt jedoch auch Anwälte, die dies gegen ein Pauschalhonorar übernehmen.

Hier findest du zwei Beispiel-Fälle inkl. Anwaltskosten:

VerfahrenKosten
Verfahren Schadenersatz beispielsweise wegen Jobverlust oder Mehrkosten für Kinderfrau vor dem Zivilgericht (Angenommener Streitwert 9.000 Euro)3.730,26 Euro
Verfahren Schadenersatz beispielsweise wegen Jobverlust oder Mehrkosten für Kinderfrau vor dem Verwaltungsgericht (Angenommener Streitwert 9.000 Euro)1.532,13 Euro
Eilverfahren/Einstweilige Verfügung zur Zuweisung eines Kita-Platzes (Angenommener Streitwert 2.500 Euro)621,78 Euro
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So klagst du einen Kita-Platz ein

1) Beim Jugendamt melden

Wenn du keine Zusage erhalten hast, solltest du dich zunächst an das zuständige Jugendamt wenden. Plane Zeit ein, denn auch das Jugendamt muss erst einmal einen Platz für dich ausfindig machen. 2 bis 3 Monate solltest du hier schon einplanen, bis du eine Zusage oder Ablehnung erhältst. Häufig endet hier schon der Weg und du bekommst tatsächlich eine Kita-Platz-Zuteilung.

2) Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen

Wenn du einen Ablehnungsbescheid erhalten hast, solltest du zügig reagieren: Dort ist eine Frist vermerkt, innerhalb der du Widerspruch einlegen kannst (i.d.R. 4 Wochen). In einigen Bundesländern erfolgt allerdings direkt die Klage, ohne vorherigen Widerspruch. Schaue also, ob es in deinem Bundesland noch ein vorgelagertes Widerspruchsverfahren gibt (in Bayern, Niedersachsen und NRW gibt es das zum Beispiel nicht). Sofern du Widerspruch einlegst, sende diesen an den Absender – das ist in den meisten Fällen das Jugendamt oder die Kreisverwaltung.

3) Klage im Eilverfahren

Es folgt dann die Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt auf Zuteilung eines Kita-Platzes. Du solltest diese Klage unbedingt im Eilverfahren durchführen, da der Streit ansonsten einige Monate oder Jahre dauern könnte – im Eilverfahren sind es etwa 4-6 Wochen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist für Eltern generell kostenlos und du benötigst hierfür auch keinen Anwalt. Du kannst diese Klage formlos per Brief beim Verwaltungsgericht einreichen und musst darin auch darlegen, warum du Anspruch hast – zum Beispiel aufgrund der Berufstätigkeit. Wer den Aufwand jedoch scheut und auf Nummer sicher gehen will, beauftragt einen Anwalt. Beachte jedoch, dass die Kosten von dir zu tragen sind. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier von Vorteil. Unser Tipp: Nimm dir einen Anwalt. Eine Klage ist für Nicht-Juristen nervenaufreibend und nicht ganz einfach.

Kein Anspruch auf Wunschkita

Beachte, dass du keinen Platz in deiner Wunschkita einklagen kannst. Du erhältst von der Stadt einen Kita-Platz angeboten, der wohnortnah ist. Das bedeutet, er muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein oder darf maximal 5 km entfernt liegen. Lehnst du nach einer Klage den dir zugewiesenen Kita-Platz ab, verlierst du den Anspruch auf eine Betreuung. Eine Ablehnung ist nur dann in Ordnung, wenn sie nicht den gültigen Standards entspricht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betreuungsschlüssel zu niedrig ist. Wenn gute Gründe gegen den angebotenen Kita-Platz vorliegen, dann widersprich ihm, aber begründe den Widerspruch.

Wo ist der Kita Rechtsanspruch geregelt?

Der Anspruch ist geregelt in § 24 des 8. Sozialgesetzbuchs (SGB VIII): Demnach hat ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, wenn die Eltern erwerbstätig sind oder Arbeit suchend sind. Zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr hat ein Kind generell einen Anspruch auf einen Kita-Platz, unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder nicht. Nach dem dritten Lebensjahr und bis zum Schuleintritt haben Kinder nach § 24 Abs. 3 SGB VIII einen Kindergartenplatz-Anspruch.

Musstest du deinen Kita-Platz einklagen? Welche Erfahren hast du gemacht? Schreib es uns in die Kommentare!

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Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Babelli.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Besonders die organisatorischen und finanziellen Themen stehen bei ihm im Fokus, denn damit beschäftigt er sich fast täglich.

2 Kommentare anderer Nutzer

  1. Sehr geehrtes Team,
    vielen Dank für die Bereitstellung der Informationen.
    Ich habe dazu jedoch noch eine Frage. Aktuell wird geprüft, ob unser Sohn heilpädagogischen Bedarf hat.
    Er geht zur Tagesmutter, wird jedoch kommendes Jahr einen Kiga-Platz brauchen.
    Kann man sich einen I-Platz einklagen?
    Oder kann die Kita-Platz Klage daran scheitern, dass wir eventuellen heilpädagogischen Bedarf angemeldet haben, weil nur Regelplätze eingeklagt werden können?

    Ich freue mich über Ihre Rückmeldung
    Mit freundlichen Grüßen
    Frau Bauer

    1. Liebe Frau Bauer,
      unsere damit erfahrene Redakteurin (keine Rechtsanwältin!) meint dazu Folgendes:

      „Von meinem Verständnis her müsste der Kita-Platz unabhängig vom Förderbedarf immer einklagbar sein, einfach, weil der Anspruch besteht. Im Prinzip muss jede Kita in Deutschland I-Plätze vergeben können und inklusiv gebaut/strukturiert sein, auch wenn das nicht immer Realität ist. Meist gibt es dann erst I-Kräfte/barrierefreie Zugänge, sobald das erste I-Kind aufgenommen wird. Und die Kita-Platz Vergabe darf eigentlich nicht vom Förderbedarf des Kindes abhängig sein. Im Gegenteil, meist können dann noch zusätzliche Stellen mit heilpädagogischen Fachkräften innerhalb der Kita geschaffen werden. Ich würde der Mutter raten, es einfach zu versuchen, einen regulären Kita-Platz einzuklagen. “

      Alles Gute!

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